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vor 1 Stunde schrieb Kyrun:

Sorry das mit den Beschwörer kommt wohl nichtmehr. Da wurde schon vor einiger Zeit gesagt das da nichtsmehr zu kommt. Da der Beschwörer bei M5 nichtmehr dabei ist. Der Grenzgänger im Mysterium ist die ErsatzKlasse für den Beschwörer. Man kann froh sein das der Thaumaturg und Tiermeister es noch geschafft haben in M5. Also auf den Beschwörer zu hoffen ist vergebens. Gibt aber den Nekromant in dunkle Mächte sofiel ich Weiss. 

Wo im Mysterium ist der Grenzgänger erwähnt?

 

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7 minutes ago, Rulandor said:

Wo im Mysterium ist der Grenzgänger erwähnt?

Nirgendwo. Grenzgänger ist der Name eines Midgard-Abenteuers, aber nicht eines Figurentypen. ;) Es gibt den Schattengänger, der hat aber mit Beschwörungen nichts zu tun.

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Sorry ich meinte den Schattengänger und auch der Runenmeister sind zwei Klassen die als Ersatz für den Beschwörer eingeführt wurden. Fragt mich nicht wo ich das mal gelesen habe weil ist schon fiele Jahre her. Aber der Beschwörer wurde in diese beiden Klassen aufgeteilt. Ist aber eigentlich auch egal. Den Beschwörer wird es nicht für M5 geben.

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vor 2 Stunden schrieb Kyrun:

Sorry ich meinte den Schattengänger und auch der Runenmeister sind zwei Klassen die als Ersatz für den Beschwörer eingeführt wurden. Fragt mich nicht wo ich das mal gelesen habe weil ist schon fiele Jahre her. Aber der Beschwörer wurde in diese beiden Klassen aufgeteilt. Ist aber eigentlich auch egal. Den Beschwörer wird es nicht für M5 geben.

Wenn du es hier irgendwo gelesen hast, war das komplett falsch.

Der Beschwörer passt konzeptionell nicht, die anderen Typen waren regionale, spezielle Typen, die in den Grundregeln keinen Platz hatten, weil die sich in M5 auf grundlegende, weiter verbreitete und öfter genutzte Typen konzentriert haben.

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Nein das habe ich nicht hier gelesen im Forum. Es war woanders aber wo das Weiss ich nichtmehr. Was ich nur Weiss ist das der Beschwörer in andere Klassen einging. Für mich macht das Sinn und ich kann damit umgehen. Aber im Grunde ging es ja darum das es den Beschwörer für M5 nicht geben wird. Das wissen wir also. Spannend ist aber eher was es für M5 noch geben wird.

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vor 9 Minuten schrieb Kyrun:

Nein das habe ich nicht hier gelesen im Forum. Es war woanders aber wo das Weiss ich nichtmehr. Was ich nur Weiss ist das der Beschwörer in andere Klassen einging. Für mich macht das Sinn und ich kann damit umgehen. Aber im Grunde ging es ja darum das es den Beschwörer für M5 nicht geben wird. Das wissen wir also. Spannend ist aber eher was es für M5 noch geben wird.

Dann sage ich es noch mal: Der Beschwörer ist in M5 nirgendwo anders eingegangen. Es gibt ihn mit Ausnahme des Totenbeschwörers schlicht und ergreifend bei M5 nicht mehr. Was du da gelesen hast, ist leider falsch.

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Mag sein. Spielt aber im Endeffekt keine Rolle da es den Dämonenbeschwörer nichtmehr geben wird. Ob es nun falsch oder richtig war kann ich eh nichtmehr nachvollziehen da es ja wie gesagt schon einige Jahre her ist. Und das man den Toten Beschwörer noch spielen kann das habe ich ja bereits selber erwähnt. Wer es halt spielen möchte muss dann entweder mit dem Toten Beschwörer vorlieb nehmen oder sich mit den Regeln aus dunkle Mächte einen eigenen Dämonenbeschwörer bauen, was an sich mit etwas Regelkenntnis und Kreativität kein Problem sein dürfte. Jeder so wie er möchte. Ich denke doch Midgard ist da solide und durchdacht genug das sowas geht. Nach meiner Erfahrung kann man damit alles machen. Es ist eins der besten Regelwerke die es gibt. Ars Armorum und Waeland sind übrigens bei mir angekommen und beide sind der Hammer.

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Hallo!

Moderation:

Bitte kommt wieder zur eigentlichen Ausgangsfrage zurück. Die Beschwörerdiskussion sollte bei weiterem Interesse an einer passenderen Stelle fortgesetzt werden.


Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Bearbeitet von Fimolas
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  • 2 Monate später...
vor 8 Minuten schrieb Hiram ben Tyros:

Weiß eigentlich jemand ob es jetzt (2024) noch Neuerscheinungen für M5 geben darf. Ich denke da z.B. an das lang ersehnte Eschar-QB. Wann genau erfolgt der Rechteübergang von VFSF zu Peasus. War das schon zum 1.1.2024?

Mein MOAM-Händlervertrag wurde zum 31.12.2024 gekündigt, da die Lzenz von MOAM mit dem Wechsel zum 01.01.2025 erlischt. Bis zum 31.12.2024 haben die Frankes alle Rechte.

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Hi!

2024 erscheint noch M5 Material, auch die Drolle produzieren ja noch und es sind ja auch Dinge angekündigt worden. Branwens Basar macht zum 31.12.2024 zu, dann gehen die Rechte auf Pegasus über und alle Lizenzen verlieren ihre Gültigkeit bzw. laufen dann aus.. So war jedenfalls das Statement.

Das heißt, wenn jemand noch was will, dann 2024 kaufen, weil 2025 kann es sein, dass nichts mehr verkauft werden darf. Genaueres wird (hoffentlich) die Fan-Policy von Pegasus klären, so sie denn 2024 erscheint,was schon sinnvoll wäre, damit jeder Bescheid weiss, was geht und was eben nicht.

Liebe Grüße

Rico

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vor 9 Stunden schrieb Wiszang:

weil 2025 kann es sein, dass nichts mehr verkauft werden darf.

Das ist eigentlich eine interessante Frage. Ich als Privatperson kann ja meine Midgardsachen auch nach 2024 noch verkaufen. Ebenso werden wohl Rollenspielläden ihre Lagerbestände an alten Midgardsachen verkaufen dürfen. Eigentlich sehe ich da keinen Grund, warum die Frankes ihre "privaten" Lagerbestände noch verkaufen dürfen.

Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Würde mich einfach mal interessieren.

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vor 10 Stunden schrieb Hiram ben Tyros:

Weiß eigentlich jemand ob es jetzt (2024) noch Neuerscheinungen für M5 geben darf. Ich denke da z.B. an das lang ersehnte Eschar-QB. Wann genau erfolgt der Rechteübergang von VFSF zu Peasus. War das schon zum 1.1.2024?

Ich hoffe wir kriegen den Küstenstaaten QB vor Ende des Jahres. 

 

vor 8 Minuten schrieb draco2111:

Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Würde mich einfach mal interessieren.

Das wurde mich auch interessieren. 

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vor 22 Minuten schrieb draco2111:

Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Würde mich einfach mal interessieren.

Auch wenn es rechtlich möglich wäre, wird Elsa wohl den Verkauf schlicht einstellen. 

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vor 47 Minuten schrieb draco2111:

Das ist eigentlich eine interessante Frage. Ich als Privatperson kann ja meine Midgardsachen auch nach 2024 noch verkaufen. Ebenso werden wohl Rollenspielläden ihre Lagerbestände an alten Midgardsachen verkaufen dürfen. Eigentlich sehe ich da keinen Grund, warum die Frankes ihre "privaten" Lagerbestände noch verkaufen dürfen.

Weiß jemand, wie das rechtlich ist? Würde mich einfach mal interessieren.

Nun zum einen sollten dein "privat" in Anführungszeichen schon ausreichend zum Ausdruck bringen, warum es sich dabei kaum um solcher Verkäufe handeln dürfte. Mit allen kaufrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen für den Verkäufer, auf die Elsa, würde ich vermuten, null Bock haben dürfte.

Zum anderen: Wenn du jemandem das Geschäft abkaufen würdest, würdest du zulassen, dass der direkt neben deinem Ladenlokal den nächsten Laden eröffnet, der die Konkurrenz macht? Siehste. Also stehen in derartigen Verträgen in der Regel Klauseln, die genau das untersagen. Wie es hier ist, weiß ich natürlich nicht. Insofern alles dazu reine Spekulation.

 

Bearbeitet von Einskaldir
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Das heißt, die Restbestände müssten im Prinzip vernichtet werden oder im Keller vergammeln? 

Was das "privat" angeht: Es macht für mich einen Unterschied ob es sich um 2-3 Exemplare handelt oder um hunderte Bücher.
Bei ersterem wird Pegasus vermutlich nichts dagegen haben.

Was natürlich nichts über die rechtliche Lage aussagt, ist mir klar.

Bearbeitet von draco2111
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vor 2 Minuten schrieb Einskaldir:

Wieso?

Vielleicht übernimmt Pegasus den Restvertrieb.

Vielelicht stoßen die Frankes die Restbestände an Händler ab, die sie dann abverkaufen? :dunno:

Das Pegasus den Restvertrieb übernimmt kann natürlich sein.

Es geht also eher um Steuerrecht. Dann verstehe ich den Hinweis auf den Konkurrenzladen nicht.
Ist aber auch egal. Meine Frage hast du beantwortet. Danke.

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vor 44 Minuten schrieb draco2111:

Das Pegasus den Restvertrieb übernimmt kann natürlich sein.

Es geht also eher um Steuerrecht. Dann verstehe ich den Hinweis auf den Konkurrenzladen nicht.
 

Nein. Die Versteuerung ist nur ein Aspekt. Das wären halt keine Privatverkäufe. Ich stünde für Sachmängelhaftung gerade, müssste online bestellte Produkte innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen usw.

Was aber der Hauptaspekt ist, ist der Konkurrenzladen. Ich vermute, wie gesagt, ich kenne den Vertrag nicht, dass weiterer Vertrieb von Produkten schlichtweg vertraglich aussgeschlossen wurde. Du hast nach rechtlichen Gründen gefragt und eine Möglichkeit wäre eben eine vertragliche Verpflichtung.

Bearbeitet von Einskaldir
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Also ein kleines Täubchen, das sich irgendwie verirrt hat, flötete mir zu, dass es wiederum selbst jemanden kennt, der gehört haben will, dass es noch einiges an Material in diesem Jahr zu M5 geben wird. :hjhatschonwiederwas:

Bearbeitet von Raldnar
Rechtschreibung
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