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50% in AEP...

 

Warum? Beim kampflosen überwinden ist nicht von einer Halbierung wegen Fernkampf die Rede. :dunno:

 

Ich vermute mal, dass er sich auf die Regelung "1 AEP je AP" bezieht, was ja im Standardsystem eben genau dieser Halbierung entspricht. Im Fortgeschrittenensystem kommt da stattdessen der EP-Faktor zur Geltung, und es wird analog halbiert.

 

Das heisst: Wird ein Gegner mit Scharfschiessen überwunden (22 AP, EP 3), so gibt es für den Schützen im Fortgeschrittenensystem 33 AEP, im Standardsystem 22 AEP.

 

Nein, genau das ist falsch. Beim kampflosen Überwinden gibt es keine EP-Faktoren, egal welches System du verwendest. (Hast du Prados Beitrag nicht gelesen?)

 

Da habe ich möglicherweise unglücklich formuliert. Ich wollte so verstanden werden, wie obw es dann auch getan hat: Obwohl es beim Standardsystem steht, sollen die Vergaberegeln für das Überwinden von Gegnern auch für das fortgeschrittene System gelten und dort entsprechend, also einschließlich der EP-Faktoren, angewendet werden.

 

Grüße

Prados

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Moderation :

 

Die folgenden vier Beiräge sind aus einem Lähmungsstrang hierher geschoben worden, weil ich dort falsch argumentiert habe.

Es gehört aber hierher, wenns um das Überwinden geht.

 

Allerdings überlege ich, das Ganze in einen Extrastrang auszugliedern.

 

EinMODskaldir

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

 

Die Figur bekommt die APs des Opfers in ausgeruhtem Zustand als AEPs ohne EP-Faktor.

 

Der EP-Multiplikator wird beim Überwinden eines Gegners, auch beim Fortgeschrittenen System, nicht angewandt, sondern nur beim Nahkampf.

 

Der Passus beim Überwinden gilt allgemein und es gibt kein lex specialis im Fortgeschrittenen System.

 

Eine Tiefseekrake, mit 260 APs, die entsprechend der Regeln überwunden wird (man kann sie nicht lähmen, aber sicherlich anders überwinden), ergibt also 260 AEPs und nicht 10400 AEPs.

Bearbeitet von Einskaldir
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Der EP-Multiplikator wird beim Überwinden eines Gegners, auch beim Fortgeschrittenen System, nicht angewandt, sondern nur beim Nahkampf.

Mit Verlaub, aber in der Scharfschiessen-Diskussion hatten wir gerade definitiv das Gegenteil. :notify:

 

Ich habe das gelesen und widerspreche dieser Auslegung. Mir ist klar, dass die Sätze "Dieses Verfahren ändert jedoch lediglich etwas an der Summe der vergebenen Erfahrungspunkte. Die Bedingungen unter denen ein Abenteurer überhaupt Erfahrung erhält, sind die selben wie im Standardsystem." so verstanden werden können.

 

Nichtsdestotrotz widerspreche ich dieser Auslegung.

Das Standardsystem kennt bei der Standardvergabe die Punkte "Erfahrung im Kampf", "Erfahrung durch Zaubern", "Erfahrung durch allgemeine Fähgkeiten"," Erfahrung durch aktives Spiel", "Erfahrung für gutes Rollenspiel".

 

Im Fortgeschrittenensystem wird jedoch nur nochmal "Erfahrungspunkte im Kampf", "Erfahrungspunkte durch Zaubern" und "Erfahrung für das Bestehen von Abenteuern" erwähnt.

 

Der EP Faktor ist eigentlich nur für die ersten beiden Punkte wichtig, da sich da die Erfahrung direkt am Gegner orientiert. Die anderen oben aufgeführten Unterpunkte sind davon nicht betroffen. Durch efektive Spielzeit bleibt z.B. die EP-Vergabe gleich. Gleiches gilt für alle Punkte, die unter "Erfahrung für gutes Rollenspiel" fallen, wie gute Einfälle, Reisen durch unbekanntes Gelände etc."

 

Und daran hat m.E. der Regelschreiber gedacht. Ich lehne mich einfach aus dem Fenster und behaupte, es war nicht seine Absicht 10500 fürs Vorbeischleichen an einer Täucherkrake zu vergeben, eben weil man das Risiko umgeht.

 

Und ich lege noch einen drauf:

Der Faktor wird schon deshalb nicht berechnet, weil er auch beim Standardsystem nicht genommen wird. Da würden nämlich pro AP 2 KEP fällig, weil im Standardsystem der Standardfaktor 2 gilt und nicht 1. Beim Überwinden gilt da aber auch der Faktor 1.

Also ist das Überwinden völlig unabhängig von sämtlichen Faktoren zu sehen.

Ich gebe zu, die o.g. Formulieren spricht zunächst dafür, glaube aber fest daran, dass das nicht für Überwinden gelten sollte.

Bearbeitet von Einskaldir
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Der EP-Multiplikator wird beim Überwinden eines Gegners, auch beim Fortgeschrittenen System, nicht angewandt, sondern nur beim Nahkampf.

Mit Verlaub, aber in der Scharfschiessen-Diskussion hatten wir gerade definitiv das Gegenteil. :notify:

 

Ich habe das gelesen und widerspreche dieser Auslegung. Mir ist klar, dass die Sätze "Dieses Verfahren ändert jedoch lediglich etwas an der Summe der vergebenen Erfahrungspunkte. Die Bedingungen unter denen ein Abenteurer überhaupt Erfahrung erhält, sind die selben wie im Standardsystem." so verstanden werden können.

 

Nichtsdestotrotz widerspreche ich dieser Auslegung.

Das Standardsystem kennt bei der Standardvergabe die Punkte "Erfahrung im Kampf", "Erfahrung durch Zaubern", "Erfahrung durch allgemeine Fähgkeiten"," Erfahrung durch aktives Spiel", "Erfahrung für gutes Rollenspiel".

 

Im Fortgeschrittenensystem wird jedoch nur nochmal "Erfahrungspunkte im Kampf", "Erfahrungspunkte durch Zaubern" und "Erfahrung für das Bestehen von Abenteuern" erwähnt.

 

Der EP Faktor ist eigentlich nur für die ersten beiden Punkte wichtig, da sich da die Erfahrung direkt am Gegner orientiert. Die anderen oben aufgeführten Unterpunkte sind davon nicht betroffen. Durch efektive Spielzeit bleibt z.B. die EP-Vergabe gleich. Gleiches gilt für alle Punkte, die unter "Erfahrung für gutes Rollenspiel" fallen, wie gute Einfälle, Reisen durch unbekanntes Gelände etc."

 

Und daran hat m.E. der Regelschreiber gedacht. Ich lehne mich einfach aus dem Fenster und behaupte, es war nicht seine Absicht 10500 fürs Vorbeischleichen an einer Täucherkrake zu vergeben, eben weil man das Risiko umgeht.

 

Und ich lege noch einen drauf:

Der Faktor wird schon deshalb nicht berechnet, weil er auch beim Standardsystem nicht genommen wird. Da würden nämlich pro AP 2 KEP fällig, weil im Standardsystem der Standardfaktor 2 gilt und nicht 1. Beim Überwinden gilt da aber auch der Faktor 1.

Also ist das Überwinden völlig unabhängig von sämtlichen Faktoren zu sehen.

Ich gebe zu, die o.g. Formulieren spricht zunächst dafür, glaube aber fest daran, dass das nicht für Überwinden gelten sollte.

 

Auch wenn ich deinen Ansichten bezüglich der AEP-Vergabe für das kampflose Überwinden eines Gegners grundsätzlich zustimme - in diesem Strang geht es um das Ausschalten eines Gegners durch einen Zauber und da gelten andere Regeln.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Moderation :

 

Ende der verschobenen Beiträge.

 

Saidon hatte natürlich vollkommen recht,

 

EinMODskaldir

 

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Und daran hat m.E. der Regelschreiber gedacht. Ich lehne mich einfach aus dem Fenster und behaupte, es war nicht seine Absicht 10500 fürs Vorbeischleichen an einer Täucherkrake zu vergeben, eben weil man das Risiko umgeht.

 

Fürs Vorbeischleichen würde ich auch niemals so viele EP umgehen. Hier in diesem Strang geht es um das Ausschalten mittels Scharfschiessen. Und ich denke, das sollte bei einer Krake, einem Kammwal oder auch einer Riesenechse schwer fallen, das mit einem Schuss zu erledigen. Vielleicht mit einer Ballista. ;)

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Und daran hat m.E. der Regelschreiber gedacht. Ich lehne mich einfach aus dem Fenster und behaupte, es war nicht seine Absicht 10500 fürs Vorbeischleichen an einer Täucherkrake zu vergeben, eben weil man das Risiko umgeht.

 

Fürs Vorbeischleichen würde ich auch niemals so viele EP umgehen. Hier in diesem Strang geht es um das Ausschalten mittels Scharfschiessen. Und ich denke, das sollte bei einer Krake, einem Kammwal oder auch einer Riesenechse schwer fallen, das mit einem Schuss zu erledigen. Vielleicht mit einer Ballista. ;)

 

Mal ein anderes Beispiel: Die vier Abenteurer sollen die Bedrohung durch einen Orkstamm beseitigen. Statt dumpfer Gewalt greifen sie natürlich lieber zu subtileren Mitteln, wie z.B. deren Trinkwasser zu vergiften. Das Ergebnis sind 160 tote Orks, die (um es einfach zu machen) je 10 AP hatten. Da die Orks außerdem noch in 40-facher Übermacht waren ergäben sich 160 x 10 x 40 / 2 = 32000 AEP, also 8000 für jeden. Also mir gefällt das so nicht...

 

Liebe Grüße

Saidon

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Moderation :

Okay, nun halt in Grün. :dozingoff:

Hier in diesem Strang geht es um die EP für das Ausschalten durch Scharfschiessen. Die Frage, was bei anderen Methoden für EP vergeben werden, gehört hier nicht hin. Bitte dafür einen eigenen Strang benutzen.

 

Ich verschiebe gerne auf Anfrage einzelne Beiträge als gewünschten Start eines neuen Stranges.

 

 

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Nach vielem hin und her, einigen Missverständnissen und unter Berücksichtigung der Forenbeiträge wenden wir das jetzt wie folgt an:

 

1) wird der Gegner durch einen gezielten Schuss ausgeschalten, fließen AEP in der Höhe der AP, die dieser Gegner hatte. Keine Aufrechnung von "Gefährlichkeiten"

2) ist dies eine Gemeinschaftsaktion der Gruppe (z.B. um dem Fernkämpfer überhaupt erst den gezielten Schuss zu ermöglichen), werden diese AEP auf die Gruppe aufgeteilt.

3) ist es eine Einzelaktion des Fernkämpfers, bekommt der Fernkämpfer die AEP zur Gänze.

 

Das wird so gehandhabt, gänzlich unabhängig davon, ob der Fernkämpfer nun über Scharfschießen verfügt oder nicht. Einen gezielten Angriff mit der Fernkampfwaffe kann jeder Fernkämpfer machen, Scharfschießen gewährt nur einen Bonus auf die beiden EW:Angriff - mehr nicht.

 

Auf alle Fälle vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liandril

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  • 2 Wochen später...

Hallo Liandril,

 

ich glaube du liegst falsch. Ich will es mal ganz einfach formlieren.

 

- Wenn ich einen Zauber einsetze, dann gibt es zweifelsohne ZEP (vgl. DFR S268 Erster Satz)

- Wenn ich eine Waffe gegen einen anderen einsetze, mit der Absicht ihn zu töten oder ihm Schaden zuzufügen, dann ist das Kampf. Folglich gibts zweifelsohne auch KEP.

 

Auf eine Situation mit einem gezielten Schuss, gibt es in der beschriebenen Situation "Ausschalten einer Wache" auf jedenfall KEP. (Alternativ geht auch: keine Erfahrungspunkte, wenn es z.B. nicht abenteuerrelevant ist.). Das Verwenden der Waffe und den damit möglicherweise erzielten Effekt (Tod oder kritische Verletzung), schliesst eine Erfahrungspunktevergabe nach den Regeln für "kampfloses Überwinden eines Gegeners" (DFR S. 270) jedenfalls aus.

 

Das Abknallen einer Wache mit dem Bogen ist jedenfalls nicht "kampflos". Die Wache ist vielleicht wehrlos. Oder besser formuliert ahnungslos und darf nicht abwehren. Aber sie hatte ja vorher schon die Möglichkeit etwas zu bemerken (Wahrnehmung, Sehen, Hören, Zufall usw.) oder der Abenteurer musste vorher schon zahlreiche Würfe bestehen (Schleichen, Tarnen usw). Ganz abgesehen davon, ist es gar nicht so leicht überhaupt eine Situation zu schaffen in der ein Scharfschiessen (oder ein gezielter Schuss) überhaupt möglich ist (vgl. http://www.midgard-forum.de/forum/showpost.php?p=1242554&postcount=255).

 

Um auch auf das zitierte Meuchelbeispiel zurückzukommen. Hier wird erst ein Angriff mit der Waffe durchgeführt. Wenn dieser Angriff für das Abenteuer relevant ist (oder besser wenn es Erfahrungspunkte dafür geben soll), dann gibts dafür KEP (Angriff mit Waffe gegen Mensch = Kampf => KEP). Wird anschliessend der EW: Meucheln noch geschafft, dann gibts noch 5AEP für die Fertigkeit.

 

 

Grüsse Merl

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Hallo Merl!

 

Auf eine Situation mit einem gezielten Schuss, gibt es in der beschriebenen Situation "Ausschalten einer Wache" auf jedenfall KEP.

 

[...]

 

Um auch auf das zitierte Meuchelbeispiel zurückzukommen. Hier wird erst ein Angriff mit der Waffe durchgeführt. Wenn dieser Angriff für das Abenteuer relevant ist (oder besser wenn es Erfahrungspunkte dafür geben soll), dann gibts dafür KEP (Angriff mit Waffe gegen Mensch = Kampf => KEP).

Das ist falsch, weil bereits eine Grundvoraussetzung ignoriert wird:

 

Vor allem bringt es einem Abenteurer keine Erfahrungspunkte ein, wenn er einem Gegner Schaden zufügt, ohne daß dieser im Prinzip zur Gegenwehr fähig ist.
Eine prinzipielle Wehrlosigkeit ist jedoch Voraussetzung für den Einsatz der Fertigkeiten "Scharfschießen" (in Bezug auf einen unmittelbar tödlichen Treffer) und "Meucheln".

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Das ist falsch, weil bereits eine Grundvoraussetzung ignoriert wird:

 

Vor allem bringt es einem Abenteurer keine Erfahrungspunkte ein, wenn er einem Gegner Schaden zufügt, ohne daß dieser im Prinzip zur Gegenwehr fähig ist.
Eine prinzipielle Wehrlosigkeit ist jedoch Voraussetzung für den Einsatz der Fertigkeiten "Scharfschießen" (in Bezug auf einen unmittelbar tödlichen Treffer) und "Meucheln".

Die hier gemeinte prinzipielle Wehrlosigkeit ist meiner Meinung nach etwas anderes als die prinzipielle Unfähigkeit zur Gegenwehr. (Ja, ist ziemlich wortklauberisch :silly:, aber...)

 

Wenn ein Meuchelversuch fehlschlägt, kann sich das Opfer sehr wohl noch zur Wehr setzen. Wenn ein Scharfschussversuch fehlschlägt, kann das Opfer sehr wohl noch zum Gegenangriff übergehen. Ansonsten müssten auch Kämpfer mit hohem Angriffsrang und Schadensbonus keine KEP mehr bekommen, da das Opfer ja nicht mehr zur Gegenwehr fähig ist.

 

Prinzipielle Wehrlosigkeit im Sinne der EP-Vergabe sind z.B.: wehrlos durch 0 AP, gefesseltes Opfer, gelähmtes Opfer,...

 

Wie gesagt, das ist meine Interpretation.

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Das ist falsch, weil bereits eine Grundvoraussetzung ignoriert wird:

 

Vor allem bringt es einem Abenteurer keine Erfahrungspunkte ein, wenn er einem Gegner Schaden zufügt, ohne daß dieser im Prinzip zur Gegenwehr fähig ist.
Eine prinzipielle Wehrlosigkeit ist jedoch Voraussetzung für den Einsatz der Fertigkeiten "Scharfschießen" (in Bezug auf einen unmittelbar tödlichen Treffer) und "Meucheln".

Die hier gemeinte prinzipielle Wehrlosigkeit ist meiner Meinung nach etwas anderes als die prinzipielle Unfähigkeit zur Gegenwehr. (Ja, ist ziemlich wortklauberisch :silly:, aber...)

 

Wenn ein Meuchelversuch fehlschlägt, kann sich das Opfer sehr wohl noch zur Wehr setzen. Wenn ein Scharfschussversuch fehlschlägt, kann das Opfer sehr wohl noch zum Gegenangriff übergehen. Ansonsten müssten auch Kämpfer mit hohem Angriffsrang und Schadensbonus keine KEP mehr bekommen, da das Opfer ja nicht mehr zur Gegenwehr fähig ist.

 

Prinzipielle Wehrlosigkeit im Sinne der EP-Vergabe sind z.B.: wehrlos durch 0 AP, gefesseltes Opfer, gelähmtes Opfer,...

 

Wie gesagt, das ist meine Interpretation.

 

Das sehe ich etwas anders: Natürlich ist das Opfer eines fehlgeschlagenen meuchlerischen Angriffs oder Scharfschussversuchs normalerweise in der Lage, sich hinterher zu wehren - aber ab dem Punkt gibt es dann ja auch KEP.

 

Liebe Grüße

Saidon

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Das sehe ich etwas anders: Natürlich ist das Opfer eines fehlgeschlagenen meuchlerischen Angriffs oder Scharfschussversuchs normalerweise in der Lage, sich hinterher zu wehren - aber ab dem Punkt gibt es dann ja auch KEP.

Wenn Du diese Interpretation stringent verfolgen willst, dann darfst Du erst KEP geben, nachdem der Gegner einen EW:Angriff durchgeführt hat oder zumindest Gelegenheit dazu hatte. Spielst Du das auch so?
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Das sehe ich etwas anders: Natürlich ist das Opfer eines fehlgeschlagenen meuchlerischen Angriffs oder Scharfschussversuchs normalerweise in der Lage, sich hinterher zu wehren - aber ab dem Punkt gibt es dann ja auch KEP.

Wenn Du diese Interpretation stringent verfolgen willst, dann darfst Du erst KEP geben, nachdem der Gegner einen EW:Angriff durchgeführt hat oder zumindest Gelegenheit dazu hatte. Spielst Du das auch so?

 

Wenn der Gegner voraussichtlich noch in der selben Runde zurückschlagen wird, reicht mir das für eine KEP-Vergabe. Wenn der Gegner noch nicht einmal kampfbereit ist, dann nicht.

 

Wenn ein Charakter also zum Beispiel auf einen ahnungslosen Krieger zugeht und ihn unvermittelt und unprovoziert mit WaLoKa angreift, würde ich für den ersten Schlag keine KEP geben - selbst wenn es danach gefährlich wird. :after:

 

Und um dein Argument zu erwidern: nach deiner Logik - konsequent zuende gedacht - gäbe es auch KEP für den Angriff auf das Kleinkind eines getöteten Gegners, da es sicherlich Blutrache üben würde, wenn es erst mal ausgewachsen ist... :silly:

 

Liebe Grüße

Saidon

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Das sehe ich etwas anders: Natürlich ist das Opfer eines fehlgeschlagenen meuchlerischen Angriffs oder Scharfschussversuchs normalerweise in der Lage, sich hinterher zu wehren - aber ab dem Punkt gibt es dann ja auch KEP.

 

Liebe Grüße

Saidon

 

Ist dieses hinterher im moment nicht noch genau das, was umstritten ist?

In dem Moment wo der Schuss erfolgt, und der Gegner noch nichts bemerkt hat, ist der Spieler noch nicht in einer Kampfsituation, bekommt also auch keine KEP.

 

Wenn der Schuss daneben geht, da sind wir uns ja wohl alle einig, beginnt die Kampfphase, der Schütze ist in Gefahr und ab dem Punkt bekommt man auch KEP.

 

mfg Mitel

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Das sehe ich etwas anders: Natürlich ist das Opfer eines fehlgeschlagenen meuchlerischen Angriffs oder Scharfschussversuchs normalerweise in der Lage, sich hinterher zu wehren - aber ab dem Punkt gibt es dann ja auch KEP.

 

Liebe Grüße

Saidon

 

Ist dieses hinterher im moment nicht noch genau das, was umstritten ist?

In dem Moment wo der Schuss erfolgt, und der Gegner noch nichts bemerkt hat, ist der Spieler noch nicht in einer Kampfsituation, bekommt also auch keine KEP.

 

Wenn der Schuss daneben geht, da sind wir uns ja wohl alle einig, beginnt die Kampfphase, der Schütze ist in Gefahr und ab dem Punkt bekommt man auch KEP.

 

mfg Mitel

 

Ja, genau das wollte ich ausdrücken. :thumbs:

 

Liebe Grüße

Saidon

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Das ist falsch, weil bereits eine Grundvoraussetzung ignoriert wird:

 

Vor allem bringt es einem Abenteurer keine Erfahrungspunkte ein, wenn er einem Gegner Schaden zufügt, ohne daß dieser im Prinzip zur Gegenwehr fähig ist.
Eine prinzipielle Wehrlosigkeit ist jedoch Voraussetzung für den Einsatz der Fertigkeiten "Scharfschießen" (in Bezug auf einen unmittelbar tödlichen Treffer) und "Meucheln".

Die hier gemeinte prinzipielle Wehrlosigkeit ist meiner Meinung nach etwas anderes als die prinzipielle Unfähigkeit zur Gegenwehr. (Ja, ist ziemlich wortklauberisch :silly:, aber...)

 

Wenn ein Meuchelversuch fehlschlägt, kann sich das Opfer sehr wohl noch zur Wehr setzen. Wenn ein Scharfschussversuch fehlschlägt, kann das Opfer sehr wohl noch zum Gegenangriff übergehen. Ansonsten müssten auch Kämpfer mit hohem Angriffsrang und Schadensbonus keine KEP mehr bekommen, da das Opfer ja nicht mehr zur Gegenwehr fähig ist.

Ich möchte zu dem Thema noch einmal auf diesen Beitrag verweisen, in dem eine Passage aus DFR zitiert wird, in der Meucheln explizit von der Vergabe von KEP ausgeschlossen wird.
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Hallo Diotima,

 

das von Dir erwähnte Zitat ist mir bekannt. Ich habe die Stelle bisher immer so interpretiert, dass die noch vorhandenen AP keine KEP mehr bringen.

Bsp. Opfer hat 20 AP und verliert 6 durch den EW: Angriff. Dafür bekommt er KEP. Für die restlichen 14 (die ja bei Eintreten des Todes auch weg sind) bekommt er keine KEP, sondern 5 AEP für den gelungenen EW: Meucheln. So wie ich das sehe überprüft man mit Meucheln nur den "Erfolg". Den schweren Treffer gibts sowieso.

 

Wenn du als Spielleiter aber der Meinung bist, der Angriff mit der Waffe war "unnötig" und das Meucheln hätte auch ohne Ihn funktioniert, oder was weiss ich, dann kannst du das auch so handhaben. Ich fände es dann aber auch fair, wenn ich als Spieler gar keinen EW:Angriff würfeln müsste. Oder um es auf meinen persönlichen Nenner zu bringen. Wenn ich als Spielleiter einen EW: fordere, dann bin ich auch bereit dafür Erfahrungspunkte auszuteilen.

 

Und um es nochmal zu betonen: Wenn die Aktion für das Abenteuer relevant ist, dann gibts auch Erfahrungspunkte! Bitte nicht ständig, dieses Prinzip der Erfahrungspunktevergabe aufgrund, von Beispielen für das Handhaben der Erfahrungspunktevergabe, ausser Kraft setzen. Es kann sehr wohl Erfahrungspunkte für das Töten von wehrlosen, gelähmten, gefesselten oder schlafenden Wesen geben.

 

Aber um es nochmal einfach zu beschreiben:

Für Zauberei gibts ZEP, für Kampf gibts KEP, für den Rest gibts AEP oder anders wenn man einen EW: Zaubern machen muss gibts ZEP, wenn man einen EW: Angriff (im Kampf) machen muss gibts KEP, für alles andere gibts AEP. Hält man sich an diese Regel gibts auch gar nicht soviele Diskussionen. Man muss nur noch entscheiden, obs für die Situation überhaupt Erfahrungspunkte geben soll.

 

Aber um noch mal auf die Regelfrage zurückzukommen. Für Scharfschiessen kann es (im Kampf) nur KEP geben. Da Scharfschiessen nur eine Erweiterung des gezielten Schusses ist. Einen gezielten Schuss kann jeder mit einer Fernkampfwaffe durchführen. Für den Einsatz von Fernkampfwaffen (im Kampf) gibt es KEP. Wenn zusätzlich noch für die Fertigkeit Scharfschiessen AEP vergeben werden sollen (zum Beispiel, wenn der Schuss ohne die Fertigkeit daneben gegangen wäre), sei es den Spielern gegönnt.

 

Der Vollständigkeit halber: Für mich ist der geschilderte Beispielfall "Töten einer Wache" mit Bogen/Armbrust etc. Kampf.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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So schlüssig deine Argumentation scheint, Merl, sie ist falsch, weil sie von einer falschen Grundlage ausgeht, wie du sie ab deiner 'einfachen Beschreibung' darlegst. Es gibt Handlungen, für die eine Spielfigur auch nach einem EW:Angriff AEP bekommt.

 

Allerdings verstehe ich die Aufregung nicht ganz, denn AEP sind ja umfassender einzusetzen als KEP. Allerdings bekommt man in der hier beschriebenen Situation wohl etwas weniger, als wenn es ein risikobehafteter und gleichzeitig sinnvoller Angriff gewesen wäre.

 

Grüße

Prados

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Und um nochmal auf die Aufregung einzugehen.

 

Ich kenne eine ganze Reihe von Spielern und Spielleitern, die die Erfahrungspunktevergabe für das gezielte "Ausschalten" eines Wesens (egal ob durch Scharfschiessen oder kritische Treffer), ähnlich handhaben, wie das Ausschalten durch einen Zauber, wie Lähmung oder Schlaf. In diesem Fall macht es dann schon einen Unterschied.

Aber vermutlich landen wir hier im Bereich der Hausregeln. Das müsste man sich bei Zeiten nochmal genauer anschauen.

 

Grüsse Merl

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