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Abwehr mit Kampfstab


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Den Kampfstab kann man unter anderem wie eine Verteidigungswaffe führen (KOD, S. 246). Der WW:Abwehr ist der EW:Angriff-5, bis zu einem WW-Höchstbonus von 7. Zauberer können diesen Höchstbonus erreichen, denn sie dürfen Waffen im Normalfall (für Kampfstäbe gilt das bei allen Zauberern außer dem PK) bis zu einem EW:Angriff von 14 steigern (KOD, S.393 Kasten). Aber: Für Verteidigungswaffen gilt, dass sie die nur bis zu einem Bonus von 6 lernen dürfen. Wie soll man das beim Kampfstab werten? Wäre das eine Ausnahme oder müsste hier bei einem Bonus von 6 gedeckelt werden? Was meint Ihr? Wie lest Ihr diese Diskrepanz?

 

Ein paar Denkanstöße dazu:

 

- Kampfstab+12 ist für einen Zauberer schweineteuer. Wesentlich teurer als eine Verteidigungswaffe. Da muss man erst mal hin kommen.

- Der Kampfstab ist nur gegen Stichwaffen, Kampfstäbe und Einhandschwerter einsetzbar. Damit fallen sehr viele Waffen heraus und zusätzlich tierische Angriffe. Das ist eine extrem große Einschränkung.

- Der Kampfstab ist ja nicht primär eine Verteidigungswaffe. Er kann nur wie eine eingesetzt werden.

 

Wie kommst du eigentlich darauf, dass der PK nicht auf +14 beim EW:Angriff gedeckelt ist?

 

Viele Grüße

Harry

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Moderation :

Bitte führt die Diskussion zu den Maximalwerten woanders.

 

Ich möchte kurz zu dem Thema einwerfen (auch wenn es sich als Moderator an einer solchen Stelle nicht gehört),dass hier eventuell ein Missverständnis vorliegt.

 

Ich denke Bro verwechselt da etwas. Der Maximalwert +19 kann nicht nur von Kriegern und Söldner erreicht werden, sondern auch von Kämpfern, zu deren Grundfertigkeit eine Waffe gehört.

Wenn es doch anders sein sollte, wäre ich dir, Bro, sehr verbunden, wenn du das aufklären könntest. Denn auch für mich wäre das neu.

 

Aber bitte sucht ansonsten einen entsprechenden Strang, wenn ihr das Thema weiter diskutieren wollt.

 

Dankeschön.

 

EinMODskaldir

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

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Akeem al Harun hat bereits die interessante Punkte auf den Punkt gebracht.

 

Aber auf hohen Werten ist Kampfstab billiger als eine Verteidigungswaffe

 

Kosten Verteidigungswaffe bis +6

20 100 400 1000 2000 = 3520

Ausnahme für ZAU 7040

(+7 würde 8000 für ZAU kosten!!)

 

Kampfstab bis +12

40 40 80 160 320 640 1280 = 2560

Also für ZAU 5120 mit +12 und +7 auf Abwehr

 

Ein ZAU der eine reine Verteidigungswaffe lernt hat aber genug andere Vorteile dadurch.

 

Ein Kampfstab braucht Platz (zwei Felder) und zwei Hände (krits!), pariert wie eine Parierwaffe und zusätzlich Kampf- und Zauberstäbe. (Es gibt da widersprüchliche Angaben im DFR. Im DFR S.94 ist aber eine gute Übersicht von der ich jetzt ausgehe)

 

Dass ZAU auf +7 kommen finde ich nicht übertrieben. Einige PRI haben Kampfstab als Kultwaffe und wenn ein beliebiger ZAU einen Kampfstab führen will ist das +7 ein netter Bonus, dafür das man zwei Hände braucht und keine AP spart.

(sonst wäre jede Verteidigungswaffe besser als der Kampfstab als Verteidigungswaffe und das wäre m.M.n. schlecht)

 

 

Das Einzige was mich stört ist das der Kampfstab als Verteidigungswaffe weniger interessant für einen nicht ZAU ist

Obwohl bei diesen Klassen die Möglichkeit zur Entwaffnung des Gegners aufgrund des höheren Erfolgswertes interessanter wird.

 

Insgesamt empfinde ich ihn für recht ausgewogen auch wenn er nicht überall den Standardregeln entspricht. Krieger und Söldner könnte man den Bonus eventuell auf +8 geben (oder zumindest den NSC die gegen die Gruppe kämpfen :D)

 

Höflichst

Hektavian

Bearbeitet von Blaues_Feuer
Doppelmoderation
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Kampfstab bis +12

40 40 80 160 320 640 1280 = 2560

Also für ZAU 5120 mit +12 und +7 auf Abwehr

 

Die Rechnung ist Fehlerhaft.

 

Zum einen ist der Kampfstab für Zauberer eine Ausnahmefertigkeit, kostet also das doppelte. Zum anderen kommst du mit der angegebenen Liste nur auf +11, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Viele Grüße

Harry

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Kampfstab bis +12

40 40 80 160 320 640 1280 = 2560

Also für ZAU 5120 mit +12 und +7 auf Abwehr

 

Die Rechnung ist Fehlerhaft.

 

Zum einen ist der Kampfstab für Zauberer eine Ausnahmefertigkeit, kostet also das doppelte. Zum anderen kommst du mit der angegebenen Liste nur auf +11, wenn mich nicht alles täuscht.

 

Viele Grüße

Harry

 

Danke

 

Ich habe Kampfstab nur bis +11 bzw. +6 berechnet um den Vergleich zu erleichtern.

 

Trotzdem bitte +7 mit einer Verteidigungswaffe ist immer noch teuerer als +12 mit Kampfstab. (auch wenn +7 für ZAU nicht zulässig ist)

 

Der Rest stimmt: bitte beachte das die Werte die unterstrichen sind bereits verdoppelt sind!

 

Höflichst

Hektavian

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  • 1 Monat später...

Ich kann ja nachvollziehen, dass ich mit dem Kampfstab eine Einhandschlagwaffe nicht parieren kann. Aber warum kann ich mit dem Kampfstab einen Kämpfer mit Einhandschlagwaffe nicht entwaffnen? Der Entwaffnungsversuch ist ja mein "Angriff" und wenn ich einem auf die Finger oder gegen den Schaft einer Axt schlage dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Kämpfer die Waffe verliert. Wie seht ihr das?

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Ich kann ja nachvollziehen, dass ich mit dem Kampfstab eine Einhandschlagwaffe nicht parieren kann. Aber warum kann ich mit dem Kampfstab einen Kämpfer mit Einhandschlagwaffe nicht entwaffnen? Der Entwaffnungsversuch ist ja mein "Angriff" und wenn ich einem auf die Finger oder gegen den Schaft einer Axt schlage dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Kämpfer die Waffe verliert. Wie seht ihr das?

 

Mache es doch so in deiner Gruppe.

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Ich kann ja nachvollziehen, dass ich mit dem Kampfstab eine Einhandschlagwaffe nicht parieren kann. Aber warum kann ich mit dem Kampfstab einen Kämpfer mit Einhandschlagwaffe nicht entwaffnen? Der Entwaffnungsversuch ist ja mein "Angriff" und wenn ich einem auf die Finger oder gegen den Schaft einer Axt schlage dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Kämpfer die Waffe verliert. Wie seht ihr das?

Jetzt, wo ich das im DFR auch sehe, muss ich Dir Recht geben. War mir noch gar nicht aufgefallen, dass das nicht geht.

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Ich kann ja nachvollziehen, dass ich mit dem Kampfstab eine Einhandschlagwaffe nicht parieren kann. Aber warum kann ich mit dem Kampfstab einen Kämpfer mit Einhandschlagwaffe nicht entwaffnen? Der Entwaffnungsversuch ist ja mein "Angriff" und wenn ich einem auf die Finger oder gegen den Schaft einer Axt schlage dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Kämpfer die Waffe verliert. Wie seht ihr das?

Der Angriff geht nicht auf die Hand des Gegners sondern auf die Waffe.

 

Wahrscheinlich liegt es daran dass man das entwaffnen nur gegen Waffen zulassen wollte, gegen die man den Kampfstab auch zum abwehren verwenden kann.

 

Ich stelle es mir so vor dass ein Schwert/Dolch immer auf den Gegner gerichtet und damit leicht mit dem Kampfstab zu erreichen ist. Bei einer Axt ist das aufgrund der anderen Angriffsbewegung nicht der Fall.

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Also bei der Angriffsbewegung eines Schwertes sehe ich keinen großen Unterschied zu der einer Axt. Es sind beides Einhandschlagwaffen. Ein Dolch ist eine Stichwaffe. Das ist etwas anderes.

Es ist richtig, dass nach den Regeln nicht auf die Handgeschlagen wird ... das war auch nur eine Überlegung bzw. Vorstellung meinerseits.

Bei der Axt könnte ich mir aber vorstellen, das der Kampfstab an dem Schaft entlang rutscht, unter dem Axtblatt hängen bleibt und so dem Kämpfer aus der Hand gerissen wird (nur eine Vorstellung!).

 

Ich denke ich werde es, wie vorgeschlagen, zukünftig als Hausregel anwenden!

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