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AP-Abzug bei Angriff - wann genau und mit welchen Folgen


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Ich spiel jetzt schon ewig Midgard, aber ich bin im DFR über eine Regelung gestolpert, die wir so noch nie angewendet haben - und dazu jetzt meine Frage.

 

Im DFR (Seite hab ich grad nicht da) steht ein Ablaufschema für Kampf nach folgenden Punkten (Beispiel):

 

Angriff erfolgreich

-> Gegner verliert AP

--> Abwehrwurf

----> Gegner verliert LP oder hat abgewehrt

 

Nach diesem Schema hab ich eine Frage: Der Gegner hat noch 5 AP. Er wird getroffen, verliert 5 AP, ist dann also vor Auswürfeln der Abwehr bei 0 AP. Ist er dann wehrlos und darf gar nicht mehr ausweichen?

 

Bisher hatten wir das immer so gehandhabt:

1) Angriff erfolgreich

2) Abwehrwurf

--> je nachdem, ob abgewehrt wurde, nur AP- oder LP/AP-Verlust

 

Bitte um Aufklärung und vor allem um Meinung, wie ihr das handhabt...

 

Gruß, Nick.

 

P.S.: Hallo Moderatoren - falls es das Thema schon gibt :blush: - bitte verschieben

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Der Ablauf ist im DFR auf S.95 angegeben.

Allerdings ist die Entscheidung, ob der Angegriffene eine Abwehr hat oder nicht, schon vor dem EW:Angriff gefallen. Bei Wehrlosigkeit gäbe es ja ein WM+4 auf den EW:Angriff usw.

 

Ich halte die Abfolge laut DFR nicht nur für leicht missverständlich, sie berücksichtigt ja auch nicht die AP-Ersparnis mancher Verteidigungswaffen bei leichten Treffern. Und das kann ja erst nach dem WW:Abwehr festgestellt werden...

 

Also noch mal ganz deutlich: Wer erst durch den Angriff samt Schaden auf 0AP kommt, der hat natürlich seine Abwehr noch.

 

Solwac

 

P.S. Ja, wir hatten das Thema schon mal, ich habe es aber noch nicht gefunden.

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