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Schadensbonus: Immer voll anzurechnen?


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Im "Gegner-kampfunfähig-machen"-Strang ist mir folgende Frage eingefallen:

 

Wenn man einen persönlichen Schadensbonus hat, kann man auch darauf verzichten, diesen (voll) einzusetzen bei einem Schlag? Hat man soviel Körperkontrolle, dass ein "Conan-Typ" einem zu-Betäubenden nicht gleich den Schädel einschlägt? Oder sollte man vorher einen PW:Sb machen, ob man das geregelt bekommt?

 

Ich rede jetzt wohlgemerkt nur vom persönlichen Schadensbonus aufgrund von Stärke und Geschicklichkeit. So einer Straker sollte ja auch in der Lage sein, einer Dame die Hand zu reichen, ohne diese gleich zu zerquetschen oder ein zerbrechliches filigranes Schmuckstück in die Hand zu nehmen, ohne es gleich zu zerstören. Oder sind das zwei Paar Schuhe und von daher nicht vergleichbar?

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Dann müsste man aber auch anfangen auszurechnen, wie hoch die Mindeststärke und Mindestgeschicklichkeitsanforderungen der Waffe an den Kämpfer sind.

Weniger als diese Werte sollte der Kämpfer nicht dosieren, da er ansonsten die Waffe nicht mehr korrekt führen könnte.

 

Und vom Realsimus her (ich weiß, will man hier nicht lesen) halte ich es für äußerst schwer die Waffe effektiv einzusetzen aber mit leicht weniger Schmackes.

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Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Ein Kämpfer ist es gewohnt, voll zuzuschlagen. Wenn man ihm aber gestattet, mit einer WM:-4 oder so (wegen der Ungewöhnlichkeit der Situation) auf den Angriff zum Betäuben mit z.B. einer Keule zuzuschlagen, halte ich das für vertretbar. Wenn er kritisch trifft, ist es auf jeden Fall ein Kopftreffer mit der Möglichkeit, das Opfer doch zu töten (analog wie bei "Asterix und die Normannen": "Wenn ich zuhau, hau ich zu!").

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Der Bewegungsablauf muss keineswegs gestört sein, wenn man nicht mit voller Kraft zuschlägt. Tatsächlich schlägt man ohnehin selten mit aller Kraft, das schließt Körperschub ein, zu, da dies Gleichgewichtsprobleme nach sich zieht.

Auch wenn ich nicht selbst kämpfe, dürfte es das gleiche wie in Ballsportarten sein. Man kann zwar einen Ball mit ganzer Kraft schlagen (Tennis), dann ist er gewiss schneller, doch auch ungezielter. Meistens schlägt man mit kontrollierter Härte, je nach der erwünschten Zielgenauigkeit.

 

Einen Verzicht auf den Schadensbonus, soweit man dabei nicht unter die Mindeststärke der Waffe rutscht, halte ich für durchaus vertretbar.

 

Grüße,

Tede

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@Tede: Gegenbeispiel Golf: Hier wird der Schwung so trainiert, dass für verschieden Weiten verschiedene Schläger genommen werden. Wird dann mal ein Sandwetch für einen Chip vom Gras verwendet, dann gilt das als hohe Kunst -> Malus auf den EW.

 

Solwac

Beim Golf ist es so, dass Du immer gleich feste schlägst, nur mit einem unterschiedlichen Winkel auf der Fläche vom Golfschläger, mit der der Ball getroffen wird.

 

/Randver MacBeorn.

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Wobei ich eher zum Tennis-Beispiel tendiere. Schließlich handelt es sich beim Tennis wie im Kampf darum ein sich bewegendes Ziel (Ball, Gegner) zu treffen. Das erfordert enorme Koordination und Flexibilität, die auf Kosten des Schwunges geht. Beim Golf geht es darum ein unbewegtes Ziel zu treffen´. hier kommt es eher auf den optimierten und standardisierten Ablauf und die Stellung zum Ziel an.

 

Deshalb würde ich eine Verminderung der Kraft mit der ich Zuschlage (SchB aus Stärke) bis zum waffenspezifischen Minimum zulassen.

 

Eine Verminderung des Gs-SchB lehne ich hingegen ab, da dieser aus der Fähigkeit entsteht exakt die gewünschte Stelle zu treffen. Und kommt mir jetzt nicht mit "Ich kann je gezielt knapp neben die optimale Stelle schlagen. :silly:

 

:hiram:

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Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die Mindeststärke, die man zum Führen einer Waffe braucht, mit dem absichtlichen Verzicht auf den SchB beim Zuschlagen (zu welchem Zweck auch immer) zu tun haben soll.

 

Wenn ich eine Mindeststärke von 80 (SchB +4 + Gs-SchB -3) brauche um die Waffe zu führen, dann kann ich mit ihr nicht so zuschlagen als ob ich nur eine Stärke von 40 (Schb +2 + Gs-SchB - 3) hätte.

 

:hiram:

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Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die Mindeststärke, die man zum Führen einer Waffe braucht, mit dem absichtlichen Verzicht auf den SchB beim Zuschlagen (zu welchem Zweck auch immer) zu tun haben soll.

 

Wenn ich eine Mindeststärke von 80 (SchB +4 + Gs-SchB -3) brauche um die Waffe zu führen, dann kann ich mit ihr nicht so zuschlagen als ob ich nur eine Stärke von 40 (Schb +2 + Gs-SchB - 3) hätte.

 

:hiram:

Warum denn nicht? :?:
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Die Verminderung des Schadensbonus aus der Stärke halte ich für nicht nötig.

Die Mindeststärke und -geschicklichkeit erlauben das Führen der Waffe.

Das heißt, man kann so feste zuschlagen, wie man will, also auch ohne Schadensbonus, vielleicht sogar mit noch weniger angerichtetem Schaden.

Ich finde auch, daß da kein Abzug notwendig ist auf den EW.

 

Edit: Da war ich teilweise falsch gelandet.

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Kleine Zusatzfrage: Wie war das mit ungelernten Waffenfertigkeiten? Da richtet man doch auch weniger Schaden an als normalerweise? Könnten die Werte weiterhelfen?

 

/Randver MacBeorn.

Bei einer entsprechenden Senkung des EWs vielleicht.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. der Hieb mit der Breitseite einer Klinge oder mit weniger Wucht so einfach im Midgard-Regelsystem umzusetzen ist. In den 10 Sekunden einer Kampfrunde verwende ich meine Waffe einerseits für Finten auf der Suche nach einer Lücke in der Deckung. Wenn ich plötzlich durchkomme, kann ich da den Schaden kontrollieren?

Außerdem wehre ich durch die Waffe und den gesamten Bewegungsablauf ab. Wenn ich hier etwas ändere, dann sollte ich einfacher zu treffen sein.

 

Etwas anderes ist der Schlag gegen einen Wehrlosen oder ein festes Ziel. Hier kann ich den Schaden sicher eher bewußt begrenzen.

 

Solwac

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Ich halte nichts davon. Genausowenig, wie ich eigentlich meinen Handlungsrang nach unten setzen kann, kann ich auch meinen Schadensbonus nicht nach unten setzen.

 

Vorallem frage ich mich erstens, wie ich das dosieren sollte ( "ich will genau W6 Schaden machen, oder nein.. lieber W6+2") und zweitens, wie das bei Waffen laufen soll, die schon eine gewisse Mindeststärke voraussetzen ( Schlachtbeil, Anderthalbhönder, Bihänder) ? Wenn ich da weniger Schwung rein lege, kriege ich mit dem geforderten Energieaufwand das Ding nicht mal mehr hoch.

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ich denke mal das hängt auch davon ab, wie sehr die Waffe für so etwas geeignet ist.

Ein Morgenstern oder Bihänder ist einfach eine Waffe die vom Schwung lebt.

 

Bei einem Kampfstab könnte ich mir das sehr viel eher vorstellen.

Wir haben das bei uns im übrigen schon mal über "Meucheln" abgehandelt nach der Logik, daß man halt versucht eine besonders geeignete Stelle zu treffen.

 

Als Regel würde ich das allerdings nicht wollen, eher als Gelegenheitslösung.

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Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die Mindeststärke, die man zum Führen einer Waffe braucht, mit dem absichtlichen Verzicht auf den SchB beim Zuschlagen (zu welchem Zweck auch immer) zu tun haben soll.

 

Wenn ich eine Mindeststärke von 80 (SchB +4 + Gs-SchB -3) brauche um die Waffe zu führen, dann kann ich mit ihr nicht so zuschlagen als ob ich nur eine Stärke von 40 (Schb +2 + Gs-SchB - 3) hätte.

 

:hiram:

Warum denn nicht? :?:

 

Weil ich mit einer Stärke von 40 die Waffe gar nicht führen kann, da ich zu schwach bin.

 

:hiram:

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Also eine feste Regel dazu fällt mir auch nicht ein. Aber ich versuche mir einmal Situationen Vorzustellen in denen ein Chara. so handeln möchte und wie ich als SL. dann vorgehen würde.

 

1). Bei eingen, wenn nicht den meisten Waffen fällt diese Vorehensweise gleich flach. Nach m.E. bei allen zweihändigen Waffen, Spießwaffen, Flegeln und auch beim Dolch und Rapier (kurze schnelle Stiche^^).

 

2). Eine der Wahrscheinlichsten Situationen die ich mir Vorstellen kann ist ein Kamerad im Beserkergang der die eigene Gruppe angreift. Dieser soll also Kampfunfähig gemacht werden und das möglichst ohne bleibende Schäden zu hinterlassen. Man könnte da bei einem gezielten Hieb auf seinen Schadensbonus verzichten um das Angepeilte Körperteil nicht zu Verkrüppeln.

Der Angriff sollte aber nur einen Effekt haben wenn mindestens 1 Punkt Schaden "durchkommt".

 

3). Eine andere Situation ist die in der man einen Gegner nur beeindrucken möchte und nicht Verletzen. Dort ist es m.E. allerdings besser auf schweren Schaden ganz Verzichten zu wollen d.H. den Gegner zu anstrengenden Ausweich und Abwehrmanövern zu zwingen. Ich hatte die Situation noch nicht, denke aber ich würde wie folgt Vorgehen. Ab. des Angreifers -2. Wenn der Abwehrwurf des Angegriffenen 8 Punkte unterhalb des Angriffswurfs liegt ist der Schaden schwer, ansonsten nur leicht.

 

Sodale

 

Greetz. Hightower

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Mir ist jetzt nicht ganz klar, was die Mindeststärke, die man zum Führen einer Waffe braucht, mit dem absichtlichen Verzicht auf den SchB beim Zuschlagen (zu welchem Zweck auch immer) zu tun haben soll.

 

Wenn ich eine Mindeststärke von 80 (SchB +4 + Gs-SchB -3) brauche um die Waffe zu führen, dann kann ich mit ihr nicht so zuschlagen als ob ich nur eine Stärke von 40 (Schb +2 + Gs-SchB - 3) hätte.

 

:hiram:

Warum denn nicht? :?:

 

Weil ich mit einer Stärke von 40 die Waffe gar nicht führen kann, da ich zu schwach bin.

 

:hiram:

 

Doch man kann Waffen auch mit geringerer Stärke führen, aber mit einem deutlichen Malus (was denn Versuch meist unsinnig macht, trotzdem gilt führen heißt mehr als gerade so heben können, man hat also "Reserven"). Aber ein Versuch den Schlag nicht voll durchzuziehen würde ich nicht an einem Verminderten Stärkewert festmachen. Schaut euch mal Reenactors an, es ist ja nicht so das es nicht funktioniert^^.

 

Greetz Hightower

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Warum nicht so etwas wie einen zusätzlichen EW:Betäuben, wenn man leichteren Schaden verursachen möchte? Gelingt der EW, kann man es kontrollieren, sonst ist es schwer.

 

/Randver MacBeorn.

 

Weil das nichts mit der Fertigkeit zu tun hat?

Ein Meuchler/ Betäuber lernt, ahnungslose und damit wehrlose Figuren an ihrer Schachstelle zu treffen. An ihrer richtigen Schwachstelle.

 

Das hat gar nichts damit zu tun, jemanden weniger stark zu treffen.

 

Da wäre es schon fast logischer, nur einem Experten im Umgang mit der Waffe ( ab +16 aufwärts) dieses Vermögen zu gestatten.

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