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Showing results for tags 'regelfrage'.
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Machtnix der Magier hat erfolgreich „Auflösung“ (Stufe 12) gezaubert. Während der Aufrechterhaltung wird er jetzt von drei Schurken angegriffen. Praktischerweise hat er den Umgang mit Schilden gelernt, und hat zwei solide Regale mit Regelwerken (L-Form) in seinem Rücken. Die zwei Schurken mit zwei Langschwertern (Beidhändiger Kampf+16, SchB+3) greifen mit jeder Waffe einzeln an. Der dritte Schurke zwischen ihnen mit einem Stoßspeer(Spießwaffen+16, SchB+3). Machtnix muss also nur maximal fünf Angriffe pro Runde abwehren. Solange er also erfolgreich abwehrt verliert er nur AP. Aber der WW:Abwehr (auch mit Schild) ist ja ein Widerstandswurf. Seine Konzentration bleibt also ungebrochen, da Widerstandswürfe nur eine passive Nutzung seiner Fertigkeiten sind. Egal wie schweißtreibend und nervenaufreibend die nächsten zwei Minuten sein werden. Sofern Machtnix sie denn tatsächlich überlebt. Oder die Zeit danach. Tutnix ist ebenfalls Magier. Es ist dunkel in der Bibliothek seiner Magiergilde. Daher zaubert Tutnix „Feuerfinger“(Stufe 1), um etwas Licht zu haben. Ansonsten sitzt Tutnix gemütlich in einem Sessel. Die Temperatur ist angenehm, und Tutnix ist auch alleine in der Bibliothek. Also keine fünf lebensbedrohenden Angriffe, denen er ausweichen muss. Gemütlich liest Tutnix in einem Buch eine Passage über „Feuerfinger“. Dabei fragt er sich, welchen Ursprung „Feuerfinger“ eigentlich hat. Einen EW:Zauberkunde später weiß er, dass der Ursprung elementar ist, und sitzt im Dunkeln. Denn, während der Konzentration zur Aufrechterhaltung eines Zaubers, sind keine Erfolgswürfe gestattet. Zwei sehr extreme Beispiele. Wenn ich die aktuelle Regelung bezüglich Konzentration zur Aufrechterhaltung von Zaubern richtig verstanden habe, sind sie aber so korrekt. Natürlich kann man die fünf WW:Abwehr auch unter „ähnliche Behinderungen“ fallen lassen. Aber schon ein einzelner WW:Abwehr in Nahkampf sollte eigentlich schon reichen. Es geht schließlich um das eigene Leben. Mit getippten Maulwurfsgrüßen P.S. Für mich gilt gerade wieder "Ihr mobiles Datenvolumen ist aufgebraucht. Sie surfen jetzt mit (völlig bekloppt) verminderter Geschwindigkeit.". Ich konnte nicht nachsehen, ob diese Frage schon gestellt wurde. Wenn ja: Sorry!
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Moin, Moin! Für Flugsiegel wird ja ein hölzerner Gegenstand benötigt. Zu den gebräuchlicheren Gegenständen gehören Holzschilde. Würden für einen normalen Holzschild übliche Metallverstärkungen stören? Also ein Metallverstärkter Rand und eine Metallverstärkung in der Mitte des Schildes? Wenn das funktioniert, würde Flugsiegel auch mit einer metallverstärkten Holzkiste funktionieren? Wäre ein maximaler Metallanteil von 10% dann eine passende Obergrenze? Mit gespannten Maulwurfsgrüßen
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Im Ergänzungsband zum Arkanum wird der Spruch Ungeheuer rufen auf S. 13 beschrieben. Geändert hat sich zur Beschreibung von M4 auf M5: "Der Zauberer muss von der Existenz einer solchen Kreatur wissen." Wie ist das nun zu verstehen? Muss der Zauberer wissen, dass es überhaupt Zombies gibt? (allgemeines Wissen) Oder muss der Zauberer wissen, dass Zombies in Reichweite (2km) des Spruches sich aufhalten? (konkretes Wissen, z.B. durch aufgebrochene Gräber auf dem Friedhof) Oder muss der Zauberer wissen, dass der Zombie Igor sich in der Gegend aufhält? (spezielles Wissen) Angenommen, ein Waldrächer, ein Zombie und ein Wyrm befinden sich in Reichweite des Spruches und der Zauberer weiß, dass hier mindestens ein Zombie ist. Kann dann der Zauberer gezielt den Zombie rufen oder könnte stattdessen auch der Wyrm oder der Waldrächer dem Ruf folgen? (Also ein zufälliges Ungeheuer in Reichweite vs bewusste Auswahl) Des Weiteren steht in der Beschreibung, dass die Kreatur herbeieilt, wenn sie dem Zauberer dient. Oder ein unabhängiges Ungeheuer eilt herbei, wenn ihm ein WW:Resistenz misslingt. Daraus lese ich, dass Diener anderer Zauberer von dem Spruch nicht betroffen sind. Man kann also einem Nekromanten nicht einen Zombie nach dem anderen wegnaschen. Ist das richtig so? Ist ein Vertrauter (z.B. Einhörnchen oder Zwergdrache) ein Diener oder ein unabhängiges Ungeheuer? Sprich: kann man den Vertrauten eines anderen Zauberers rufen? Oder bezieht sich der Begriff "dient" nur auf Wesen, die sich unter magischer Kontrolle (Macht über magische Wesen, Macht über Ghule etc.) befinden?
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Wie sieht es eigentlich mit eingeschränkten Artefakten für Kampfzauberer aus? Dürfen die alles tragen, weil sie ohnehin alles können oder schließt sich das gegenseitig aus? Beispiele: Helm der Geisterstimmen [ARK 186] darf nur von Zauberern getragen werden. Kraftgürtel [ARK 187] darf nur von Kämpfern getragen werden. Wie sieht die korrekte Regelauslegung aus?
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Bei einem mit dem Zauber „Lähmung“ gelähmten Wesen sind die Zunge und die Gliedmaßen, also Arme und Beine (oder Flügel, Tentakel, usw.) gelähmt. Das bedeutet umgekehrt, dass die so Gelähmte schlucken kann (s. @Prados Karwans Beitrag hier: https://www.midgard-forum.de/forum/topic/22084-lähmung-kann-ein-gelähmter-schlucken/?tab=comments#comment-1740074 Die Spruchbeschreibung ist seit mehreren Regelausgaben gleich geblieben.) Das bedeutet auch, dass die Gelähmte alle Sinne benutzen kann. Sie sieht, hört, riecht usw. alles. Das bedeutet auch, dass die Gelähmte Gedankenzauber wirken kann. Das bedeutet auch, dass die Gelähmte ihren Kopf, ihren Kiefer und die Augenlider bewegen kann! Denn sonst hätte die sehr spezifische Spruchbeschreibung das eingeschränkt. Wie seht ihr das? Wie immer bitte ich um Antworten aus dem Regelwerk und nicht um Antworten wie „also, ich als SpL mache das immer so“ oder „ in unserer Gruppe wird das so gehandhabt“. Es ist eine Regelfrage. Unbegründete Meinungen brauche ich bitte, bitte nicht.
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Hallo zusammen, ich habe folgende Fragen zum Liebeszauber: Auf S. 97 im ARK steht: "Zu einem günstigen Zeitpunkt verzaubert der Zauberer eine Locke des Opfers, die er selbst geschnitten oder vom Opfer geschenkt bekommen hat. Solange er die Locke trägt, ist das Opfer ihm hörig. Die Locke kann weitergereicht werden, doch steht dann dem Verzauberten ein EW:Resistenz zu, der entscheidet, ob die Bindung sich überträgt oder der Zauber seine Wirkung verliert." Muss dieses Weiterreichen freiwillig/bewusst geschehen oder funktoniert die Übertragung auch, wenn der Zauber*in die Haarlocke entwendet wird (er*sie ggf. auch stirbt)? Und was passiert wenn die Haarlocke verloren geht, eine Weile irgendwo liegt und sie dann erst jemand findet? Übertägt sich die Magie dann? Ist die betroffende Person solange noch der Zauber*in hörig oder eine Weile niemandem, so lange die Locke nicht gefunden wurde? es grüßt die Hexe