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Im Bestiarium gibt es nun Regeln zur Erschaffung erfahrener, herausragender und legendärer Tiere und Wesen (S 33f.). Die Tiere steigen dabei auch im Grad an. Ist es möglich, dass ein Tiermeister, sobald er einen entsprechenden Grad erreicht, eines seiner vorhandenen Tiere zu einem solchen Tier aufwertet, statt seinen Streichelzoo um ein weiteres Tier zu vergrößern (unter Beibehaltung der üblichen Regeln für Tiermeister und ihre tierischen Gefährten, MYS, S. 18f.)?
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Bisher habe ich mir nicht groß Gedanken über Thaumagrammblätter gemacht und für Thaumaturgen war mir immer klar, dass die natürlich alles nötige einfach lernen. Aber manche Sachen kann ja auch ein Nichtthaumaturg lernen. Aktivieren von Thaumagrammblatt Fixieren Ein großes Siegel, z.B. Zauberschlaf Thaumagraphie ggf. Zauberlettern, z.B. Zahlenletter "13" Damit sollte doch ein Thaumagrammblatt möglich sein, welches nach dem Ausrollen Zauberschlaf wirkt. Ein Magier kann alles nötige lernen, mit den großen Siegeln kann er halt keine Thaumagramme wie ein Thaumaturge. Seht ihr das auch so oder wenn nicht, warum nicht und wo steht das ?
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Bei der Liste der Fertigkeiten gibt es die Fertigkeit „Lesen von Zauberschrift“, aber nicht „Lesen von Ogamschrift“ (KOD, S. 117). Beim „Lernen von Spruchrollen“ steht dann (KOD, S. 156), dass der „EW: L. v. Z. durch einen EW: L. v. Ogamschrift ersetzt wird.“ Eine Fertigkeit solchen Namens steht aber nirgends sonst, auch nicht auf S. 162 in der Liste der Wissensfertigkeiten. Frage: Ist „Lesen von Ogamschrift“ eigentlich eine seperate Fertigkeit oder einfach nur eine andere „Art“ des Lesens von Zauberschrift? Also, muss man als Druide, Weiser, etc. die Fertigkeit gewissermaßern zweimal lernen, nur um eine kleine Gruppe Zauber von ... einem Druckerzeugnis lernen zu können? Ich freue mich über Antworten, die auf Regelpassagen beruhen. Meinungen oder „in unserer Runde machen wir das so und so...“- Antworten möchte ich eigentlich nicht.
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nabend, ich lese gerade wieder mal den Kodex, doch bin ich jetzt zum ersten Mal über folgende Stelle gestolpert. Auf Seite 30 direkt vor der Beschreibung der einzelnen Religionen steht, dass Schamanen sich vor Spielbeginn ein Totemtier auswählen müssen. Direkt danach steht, dass auch andere mit schamanistischem Glauben ein Totemtier wählen können. Nun möchte ich sichergehen, dass ich es richtig lese, dass dann auch die anderen ebenfalls die Boni etc durch das Totemtier bekommen. Sehr ihr das auch so?
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Hallo, ich habe die von Godrik bekannten Lernlisten (Branwens Basar / HASH-Code / Kodex / Lernkosten.zip) mit seiner Erlaubnis aktualisiert und um neue Fertigkeiten und neue Charakterklassen erweitert. Außerdem sind zusätzliche Listen für die anderen Kosten der Elfen / Schwarzalben vorhanden. Diese neuen Listen sollten demnächst (vermutlich an selber Stelle) verfügbar sein. Diese neuen Listen sind an selber Stelle verfügbar. In Rücksprache mit Elsa erstelle ich diesen Thread, um Fehler und Unklarheiten zu sammeln, damit ich diese in die Listen einarbeiten kann. Grüße Mogadil PS: Die aktuelle Fassung mit Einzellisten findet ihr hier. Die Fassung ohne Einzellisten ist hier.
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Hey liebe Community, als ich mir gestern einen neuen Charakter erstellen wollte bin ich auf die Frage gestoßen ob ich als Spezialisierung Faustkampf wählen kann. Da ich die Software Moam benutze wollte ich zuerst nachsehen ob die Spezialisierung dort aufgeführt ist. - Ist sie nicht. Dann durchsuchte ich den Kodex nach diesbezüglichen Regelungen. - Die Spezialisierung ist aus den auf Seite 42 aufgeführten Waffenarten auszuwählen wo Faustkampf sowie Ringen aufgeführt sind und das obwohl sie natürlich nichts Kosten. Wenn man rein logisch vorgeht und sich fragt ob man sich auf Faustkampf spezialisieren könnte. - Natürlich! Nun meine Frage an euch da ich selbst auch kein sehr erfahrener Spieler bin und auch die M4 Regeln nicht kenne. Vielleicht war es dort ja eindeutiger geregelt? Oder habt ihr euch diese Frage selbst schon gestellt und sie beantworten können? Ich bitte also um eure Meinungen. Danke.
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Gerätekunde wird in den Errata bereits genannt. Bei der Beschreibung der Fertigkeiten ist es als "Wissen" genannt. In den Lerntabellen auf S. 158-162 des Kodex wird sie nur bei "Alltag" gelistet. Was ist denn nun die offizielle Einordnung? Ich finde Argumente für beides und habe in Branwens Basar leider keine offiziellen Errate zum Kodex gefunden. Weiß jemand was genaues?
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Hallo, ich stelle die Frage ob ich bei erhalt eines Praxispunktes bei durchführung eines Erhaltungs Zaubers (z. B. Konservieren) den Praxispunkt für "Erhaltung" bzw. für Formen bekomme. Die nächste Frage ist ähnlich wenn ich eine 20 bei Zaubermittel Würfel (z.B. Kraftrunk aktivieren) bekomme ich dann einen Praxispunkt für Zaubermittel oder für den Vorkenntniszauber (hier z.B. Lebensstärkung (Dweomer)). Die Frage stellt sich mir da ich ja Erhaltung und Zaubermittel wie eigene Zauberarten lernen muss.
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Hi, im MYS S.136 heißt es, dass Kampfzauberer sich aussuchen dürfen. Wie ist das, wenn ein Anteil zwei typische Fertigkeiten hat, die er normalerweise kumulativ zu Spielbeginn erhält (Barbar, Barde und Schamane)? Rein intuitiv verstehe ich die Regelpassage so, dass der Charakter sich halt für einen Anteil entscheidet und dann dessen Fertigkeit(en) erhält. Auch bei den betroffenen Klassen steht im Kodex S.38 f "typische Fertigkeit" und nicht "typische Fertigkeiten". Wie seht ihr das? Gibt es im Regelwerk Hinweise wie die Passage gemeint sein kann? Mfg Yon PS: Ich hatte zunächst überlegt, ob man aus der expliziten Erwähnung der "Schreiben-Fertigkeit" mancher Zauberer einen Gegenschluss ziehen kann. Dies ist m.E. jedoch nicht der Fall, da es sich hierbei so oder so um eine Sonderregelung handelt. Schreiben erhält der Kampfzauberer ja auch dann, wenn er sich für die typische Fertigkeit des Kriegeranteils entscheidet.
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Tach zusammen, im Kodex heißt es bei Sprechen: "Ab Fertigkeitswert +12 versteht der Abenteurer die Fremdsprache problemlos, und ab +14 spricht er sie fließend." Nun hat man ja bei der Charaktererschaffung die Muttersprache auf +12. Heißt das, man spricht sie nicht fließend? Oder gibt es für die Muttersprache andere Regeln? Hab dazu leider nichts gefunden. Grüße Rainer
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Hi, wie wirkt sich denn eine "temporäre" Änderung der Leiteigenschaft auf den Leiteigenschaftsbonus aus? In Betracht kommen zunächst einmal richtig temporäre Änderungen wie z.B. der Zauber Stärke oder Schwäche, welche nur für kurze Zeit wirken. Ebenfalls in Betracht kommen aber auch anhaltende Änderungen wie ein Heldenreif, ein Feenring oder ein mit Pulver der Zauberbindung unendlich andauernder Stärke-/Schwächezauber. In allen drei Fällen ist der Effekt (ohne ABW) grundsätzlich permanent (solange man die Artefakte nicht ablegt oder der Zauber gebannt wird). Gibt es dazu irgendeine Regelstelle? Falls nein: Wie würdet ihr das handhaben? Mfg Yon PS: Unter M4 wirkte sich eine Erhöhung für den Leiteigenschaftsbonus (der damals ja nur zu Spielbeginn berücksichtigt wurde) nicht aus, dafür aber bei der Frage ob man Fertigkeiten auf höhere Erfolgswerte steigern kann: Leiteigenschaft - wie wirkt sich eine temporäre Erhöhung aus? M4 PPS: Ich habe den Titel von "Erhöhung" in "Änderung" umbenannt. Es kann ja auch der Fall eintreten, dass eine Leiteigenschaft durch ein Artefakt oder eine Rüstung sinkt.
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In unserer Gruppe herrscht Unklarheit darüber wann viele Erfahrungspunkte für die Fähigkeit Anführen (M5, Kodex Seite 102ff.) vergeben wird. In jeder Kampfrunde 5EP? Nur pro Kampf? Die gleiche Unklarheit ergibt sich für die Vergabe von Praxis bei selbiger Fähigkeit. Jede Kampfrunde bei Würfelergebnis 16-20? Pauschal einen pro Kampf? Speziell wenn die Fähigkeit eingesetzt wird um die Initiative zu erlangen. Ich würde mich sehr über Feedback freuen. Wobei mich die korrekte Regelauslegung mehr interessiert als mögliche Hausregeln. Gruß Jakob Sperling
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Hi zusammen, der Titel sagt alles. Können Weise von Oghamstäben lernen? Eigentlich spricht da nichts dagegen. Wäre in Hinblick auf die druidische Natur ihrer Zauber plausibel. Ich konnte aber keine entsprechende Regelpassage im Mysterium finden. Hab ich was überlesen?
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Hallo zusammen, in M5 werden nur noch Kosten zum Steigern von Waffenfertigkeiten angegeben. Bedeutet das jetzt, dass nur noch eine Steigerung bezahlt werden muss um mehrere Waffen zu steigern? Beispiel: Borin Starkhammer besitzt u. a. eine Streitaxt und einen Kriegshammer. Die Streiaxt ist seine Spezialwaffe. Einhandschlagwaffen beherrscht er mit +5. Daraus folgt Streiaxt +7 und Kriegshammer +5. Wenn er jetzt Einhandschlagwaffen auf +6 steigert, beherrscht er dann Streitaxt +8 und Krieghammer +6? Früher (M4) hätte man dafür 2 Steigerungen (Streitaxt von +7 auf +8 u. Kriegshammer von +5 auf +6) gebraucht! Gruß Galbrecht
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Grüße in die Runde! Ich weiß weder, ob das hier das richtige Forum ist (bezieht sich zwar auf Magie, aber eben auf die EP-Vergabe dafür), noch, ob die Fragen schon beantwortet wurden (denn ich finde dazu per Suche nichts). Darum hier: Wieviele EP bekomme ich für die erfolgreiche und sinnvolle Anwendung des Zaubers Schlaf? Wenn ich mich recht entsinne, gab es früher soviele (Z)EP, wie der Eingeschläferte noch AP hatte - ggf multipliziert mit der Gefährlichkeit und abzüglich "Fernkampf", also halbiert. Oder war das eine Hausregel...? Wie auch immer: Davon ist bei M5 keine Rede mehr, hier gibt es (falls ich nichts übersehen habe) stattdessen den Hinweis, dass es je nach weiterführender Situation als sonstiger Zauber gesehen wird (also 3x AP-Kosten als EP) oder bei Kampfvermeidung, mind. 20 AP bei Opfer und der anschließenden dauerhaften Ruhigstellung den Vernichtenden Treffer, der ja in ähnlicher Form auch für Nahkampfangriffe gilt. Wie werden aber dabei die EP berechnet, schließlich habe ich keinen Schadenswurf...? Ist das dann: Alle AP (mind. 20) x Gf (Gefährlichkeit) x 5 / 2 ("Fernkampf")...? Da kämen ja Unsummen raus... in diesem Fall mindestens 150 Punkte - und das ist unrealistisch niedrig gerechnet, da zB jemand mit 20 AP kaum Grad 0 sein dürfte... Was habe ich übersehen? mfg
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Hallo, Der Spieler würfelt eine 20, doch der NSp des SL nimmt seine Schicksalsgunst, um den Wurf wiederholen zu lassen, da er weiß, beim nächsten Treffer bin ich tot. Der Spieler wiederholt nun grummelnd seinen Wurf: a ) er würfelt wieder eine 20 b ) er würfelt so, dass er noch trifft. c ) er würfelt so, dass er nicht mehr trifft. d ) er würfelt eine 1. Wieviele PP darf sich nun der Spieler auf seine Angriffswaffe gutschreiben? 1 nur bei a ) 2 2 nur bei a) 1 3 bei a-d) 1 4 bei b-d) 0
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Hallo, Aethelstane wurde von einem bösen Ikenga-Stamm gefangen und muss eine Mutprobe bestehen um überhaupt am Leben gelassen zu werden: Er muss 3* Balancieren und 3* Springen Er kann das zum Glück gut uns alle 6 EW der gelernten Fertigkeiten klappen. Wieviele EP bekommt er? A ) 5 EP (eine geschlossene Handlung) B ) 10 EP (je einmal für Balancieren und Springen) C ) 30 EP (6*5 EP für 6 Würfe) D ) was anderes
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Hallo miteinander, ich habe folgende Frage: Was sind die Voraussetzungen dafür, dass sich die Spielercharaktere untereinander Zaubersprüche und Fertigkeiten lehren? Vielen Dank Derwyddon
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Bei der Diskussion über Klingenmagier mit beidhändigem Kampf kam die Frage auf, warum Krieger keinen beidhändigen Kampf lernen können, Glücksritter aber schon. Ich halte hier die Angaben im Kodex (bzw. Mysterium für einige weitere Abenteurertypen) hier als eingeschränkt. Dies ist für die Zielgruppe (Einsteiger) sicher nicht dumm, verschafft man den Figuren so auf jeden Fall eine gute Kernkompetenz. Fortgeschrittene hingegen werden die Einschränkung oft aber als lästig empfinden, haben die Erfahrungen mit M4 doch kaum negatives gezeigt. Gibt es (außer der Vereinfachung für Einsteiger) Argumente gegen eine andere, flexiblere Aufstellung der Lernschemata? Sollte es nicht möglich sein, ein paar Regeln zu formulieren, die eine sinnvoll und nicht übertriebene Änderung ermöglichen? Also z.B. für einen Krieger beidhändigen Kampf und dafür anderes nicht.
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Mir ist nicht klar in welcher Reihenfolge ich beim Trainieren von Fertigkeiten Praxispunkte und Erfahrungspunkte einsetzen kann. Nehmen wir an ich habe einen Glücksritter mit 1 Praxispunkt und 100 Erfahrungspunkten. Dann kann es doch einen Unterschied machen ob ich die erste Steigerung mit Erfahrungspunkten und die zweite Steigerung mit meinem Praxispunkt mache oder umgekehrt. Im Kodex M5 habe ich nichts dazu gefunden. Ich tendiere dazu erst den Praxispunkt verlernen zu müssen, da dieser direkt durch die Anwendung der Fähigkeit, z.B. Klettern, erzeugt wurde und die Erfahrungspunkte erst später verlernt werden und wahrscheinlich auch nicht nur durch den Einsatz von Klettern erzeugt wurden. Wie seht ihr das? LG Kalliope
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Kodex S.149 "Die Anzahl an Erfahrungspunkten, die einAbenteurer für einen normalen Treffer erhält, ist identisch mit der Gefährlichkeit des Gegeners." Das würde bedeuten, man bekommt unabhängig vom verursachten Schaden die Erfahungspunkte. Egal ob der Schaden bei 1 oder 7 liegt. Liege ich da richtig?
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Ich finde im Kodex nichts, das es verböte, das Schreiben einer Schrift mit einem höheren Erfolgswert als das Sprechen der betreffenden Sprache zu lernen - korrekt? Es wäre ja sowieso möglich, z.B. Neu-Vallinga und das valianische Alphabet je auf +15 zu lernen und dann neu Albisch zu lernen, woraufhin im Werteblock stünde: Lesen/Schreiben Neu-Vallinga+15/+15, Albisch+8/+15. Der letztere Anblick hat mich kurz stutzen lassen, ich denke aber, das wäre so richtig - richtig?