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Schicksalsgunst - Erkaufen eines Erfolgs


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@Malódian: Ein EW:Athletik ist ein normaler Erfolgswurf und kann daher mit SG wiederholt werden, ein PW:Geistesblitz hingegen ist als PW nicht wiederholbar (nach der Formulierung im DFR). Genauso ist für mein Verständnis ein EW:GG wiederholbar, ein PW:Gw vor dem Absturz aber nicht.

 

Hier wird man nur durch das Regelwerk nicht zu einer entgültigen Lösung kommen können, bei mir als SL wäre eine Wiederholung eines von mir als SL verlangten PW:Gw durchaus möglich, warum auch nicht?

 

Zu meiner Haltung bei ein Widerholung eines EW:GG habe ich ja schon oben etwas geschrieben.

 

Solwac

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo Malódian!

 

Aber ist deswegen die Logik meiner Interpretation weniger richtig (oder weniger "nachvollziehbar")? Es ging mir darum, das "Kaufen eines Erfolgs" so zu definieren, daß all der Schindluder mit Verknüpfen von "Schicksalselementen" NICHT möglich ist.
Ich verstehe Deine Gedankenführung und würde mich ihr auch gerne anschließen, wenn ich das Regelwerk nicht deutlich anders lesen würde. Wir stehen beide auf dem Standpunkt, dass die Verknüpfung von Schicksalsgunst mit Göttlicher Gnade nicht möglich sein sollte, doch bin ich der Meinung, dass das Regelwerk inklusive offizieller Regelauslegung hier leider eine andere Sprache spricht.

 

Liebe Grüße, :turn: , Fimolas!

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  • 4 Monate später...

Regelantwort von Midgard-Online:

Ich habe gerade eine Nachricht von Elsa erhalten: Jürgen sieht den entsprechenden Passus eindeutig so, dass ausschließlich die einfache Wiederholung eines Würfelwurfs gestattet ist.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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Interessant. :notify:

 

Nach der Diskussion hier im Strang scheint es mir dann sinnvoll zu sein, wenn die Formulierung für zukünftige Auflagen des Regelwerks (insbesondere die Luxusausgabe) so geändert wird, dass nicht mehr der Erfolg einer Aktion sondern einfach nur die Wiederholung des Würfelwurfs beschrieben wird.

 

Solwac

 

P.S. Offenbar scheint die bisherige Spielpraxis in ihrer Mehrheit der Intention JEFs zu entsprechen. :thumbs:

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@Malódian: Der entscheidene Satz im DFR ist dieser hier:

 

Es ist ausdrücklich möglich, den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen.

 

Daraus entstand im Laufe der Diskussion die Frage, ob es sich um einen automatischen Erfolg handeln würde und wie es im Falle eines EWs mit einem WW gehandhabt werden soll.

 

Nach der offiziellen Regelantwort sehe ich den zitierten Satz als missverständlich an und würde ihn eher so formulieren, dass durch SG ausdrücklich jede eigene Aktion beeinflußt werden kann, die Seltenheit der SG aber eine Beschränkung auf lebensbedrohende Situationen empfiehlt.

 

Solwac

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Regelantwort von Midgard-Online:
Ich habe gerade eine Nachricht von Elsa erhalten: Jürgen sieht den entsprechenden Passus eindeutig so, dass ausschließlich die einfache Wiederholung eines Würfelwurfs gestattet ist.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

Aha. Gut, so machen es dann ja auch die meisten. Aber: dann bitte ich darum, in der nächsten Auflage des DFR die Fomulierung:

 

Es ist ausdrücklich möglich, den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen.

zu streichen bzw. "den Erfolg einer eigenen Aktion" zu ändern in "die Wiederholung des Erfolgswurfs für eine eigene Aktion". Denn "den Erfolg ... erkaufen" ist eine eindeutige Formulierung und JEFs Interpretation überrascht mich denn doch etwas.
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  • 4 Wochen später...

Hier noch eine Anregung aus einem anderen System (Spacemaster), das sogenannte "Fate Points" verwendet:

 

Die dort verwendete Regel sieht vor, dass ein mit einem "Fate Point" erkaufter Wiederholungswurf so oft wiederholt wird, bis ein im Ergebnis für die Spielfigur besseres Resultat der wiederholten Aktion erzielt wird.

 

Ratio dürfte sein, dass - wenn man schon sagt, dass das Schicksal dem Helden zulächelt - dies dann auch das freundliche Lächeln des Erfolges und nicht das hämische "das hast Du Dir so gedacht"-Lächeln ist. :D

 

Auf diese Weise werden auch spontane "Verschlechterungen" oder die Wiederholung des exakten gleichen Würfelergebnisses vermieden.

 

Könnte man als Hausregel andenken, wenn die Auslegung der obersten Midgard-Instanz jenseits des Wortlautes des Regeltextes liegt...

 

Grüße,

Yarisuma

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Koennte man so machen, faende ich aber schlecht, weil man dann SG fuer die fast unmoeglichen Sachen missbrauchen koennte (dafuer musst du schon ne 100 wuerfeln...).

 

 

:) Irgendwie kommt mir die Einführung der SG ohnehin wie eine kleine "Mogelpackung" vor... :) offiziell geregeltes Manipulieren von Würfelergebnissen... ts,ts,ts... fast so schlimm wie der Zauber Schutzgeist... zusammen mit einem Punkt SG hat man da ja schon potentiell 3 Würfelwürfe für ein und die selbe Aktion...

 

Ist SG 'was für Weicheier, Warmduscher und Charakterbogeneinrahmer? :D

 

Grüße,

Yarisuma

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:) Irgendwie kommt mir die Einführung der SG ohnehin wie eine kleine "Mogelpackung" vor... :) offiziell geregeltes Manipulieren von Würfelergebnissen... ts,ts,ts... fast so schlimm wie der Zauber Schutzgeist... zusammen mit einem Punkt SG hat man da ja schon potentiell 3 Würfelwürfe für ein und die selbe Aktion...

Ist SG 'was für Weicheier, Warmduscher und Charakterbogeneinrahmer? :D

Grüße,

Yarisuma

 

Hi!

 

Ja!

 

(Siehe auch den Thred Rollenspieler = Weicheier?!)

 

Alles Gute

Wiszang

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Koennte man so machen, faende ich aber schlecht, weil man dann SG fuer die fast unmoeglichen Sachen missbrauchen koennte (dafuer musst du schon ne 100 wuerfeln...).

 

 

Verstehe ich micht, mehr als einen krittischen Erfolg kann es doch nicht geben. Damit macht man nicht Unmögliches möglich. Für unmögliche Dinge benötigt man schon GG.

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Die Schamanin, welche bei uns neulich aufgrund eines Zauber-Patzers tot umgefallen ist, war sehr froh über ihre Schicksalsgunst.

Geht das lt. Regeln oder ist das eine Hausregel?

In der Zauberpatzertabelle gibt es meines Wissens einen Patzer, bei dem der Zauber auf den Zauberer selbst wirkt. Wenn das sowas schönes wie Feuerkugel oder so ist, dann kann das schon sein...

 

Viele Grüße

Harry

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Geht das lt. Regeln oder ist das eine Hausregel?

In der Zauberpatzertabelle gibt es meines Wissens einen Patzer, bei dem der Zauber auf den Zauberer selbst wirkt. Wenn das sowas schönes wie Feuerkugel oder so ist, dann kann das schon sein...

Der todbringende Zauber war "Macht über die belebte Natur"

 

Es gibt auch einen Fall wo der Zauberer 1W6 (oder so ähnlich) Schaden aufgrund des Zaubers erhält. Das hatte in der Situation gereicht um der Schamanin den Garaus zu machen (-1 LP). Und sie war die einzige in der Gruppe die heilen konnte. :dunno:

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  • 1 Jahr später...
Aha. Gut, so machen es dann ja auch die meisten. Aber: dann bitte ich darum, in der nächsten Auflage des DFR die Fomulierung:

 

Es ist ausdrücklich möglich, den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen.

zu streichen bzw. "den Erfolg einer eigenen Aktion" zu ändern in "die Wiederholung des Erfolgswurfs für eine eigene Aktion". Denn "den Erfolg ... erkaufen" ist eine eindeutige Formulierung und JEFs Interpretation überrascht mich denn doch etwas.

 

Ich habe jetzt nicht die Zeit und Muße gehabt den Strank komplett

zu lesen. Aber einen Überblick habe ich mir verschafft.

 

Ich habe da bisher immer als 2 Alternativen gesehen.

man kann:

- im nachhinein einen Wurf ein Mal wiederhohlen (lassen)

oder

- vor dem Wurf einen einfachen Erfolg kaufen (so man

nicht eh einen kritischen Erfolg braucht um es überhaupt zu schaffen)

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Aha. Gut, so machen es dann ja auch die meisten. Aber: dann bitte ich darum, in der nächsten Auflage des DFR die Fomulierung:

 

Es ist ausdrücklich möglich, den Erfolg einer eigenen Aktion mit der Gunst des Schicksals zu erkaufen.

zu streichen bzw. "den Erfolg einer eigenen Aktion" zu ändern in "die Wiederholung des Erfolgswurfs für eine eigene Aktion". Denn "den Erfolg ... erkaufen" ist eine eindeutige Formulierung und JEFs Interpretation überrascht mich denn doch etwas.

 

Ich habe jetzt nicht die Zeit und Muße gehabt den Strank komplett

zu lesen. Aber einen Überblick habe ich mir verschafft.

 

Ich habe da bisher immer als 2 Alternativen gesehen.

man kann:

- im nachhinein einen Wurf ein Mal wiederhohlen (lassen)

oder

- vor dem Wurf einen einfachen Erfolg kaufen (so man

nicht eh einen kritischen Erfolg braucht um es überhaupt zu schaffen)

 

 

Nun die offizielle Regel sieht es eindeutig so:

 

Regelantwort von Midgard-Online:
Ich habe gerade eine Nachricht von Elsa erhalten: Jürgen sieht den entsprechenden Passus eindeutig so, dass ausschließlich die einfache Wiederholung eines Würfelwurfs gestattet ist.

 

Grüße

Christoph

 

Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.

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  • 1 Jahr später...
  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...

Mich würde die besagte "Eindeutigkeit" interessieren, welche der Passus für die Auslegung aus #153 besitzt.

 

"Eindeutig" besagt er ja eher anderes, und es ist m.E. kontraintuitiv, ihn auf Wurfwiederholungen zu beziehen (Ein "Erfolg einer Aktion" ist etwas anderes als "die Möglichkeit, einen Erfolg einer Aktion zu erreichen").

 

Versteht mich nicht falsch, mir ist viel an dieser Auslegung gelegen, da sie meinem Verständnis von MIDGARD am nächsten kommt (erkaufte Aktionserfolge haben soetwas cineastisches, was nicht zu MIDGARD passt).

 

Jedoch sitzt mir ein Spieler im Nacken, der das Ganze eher für ein Erratum hält und berechtigterweise davon überzeugt ist, dass der Satz anders zu lesen ist als in #153.

 

Kurzum: Beschreibt mir bitte die "Eindeutigkeit", von der in #153 die Rede ist.

 

Danke

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Ich verstehe Deinen Mitspieler bzw. das Beharren auf 'Eindeutigkeit' nicht ganz. Der Satz im DFR S. 290 ist, wenn man ihn isoliert liest, sicher etwas mißverständlich. Aber im Absatz darüber steht: Opfert man einen Punkt SG, so wird ein Würfelwurf wiederholt. Aus diesem Zusammenhang lese ich den Satz vom Erkaufen des Erfolges so, daß man den Wurf theoretisch so lange wiederholen kann, bis er geglückt ist, wenn man denn genug SG hat.

 

Selbst wenn dann noch Zweifel bleiben, so ist die offizielle Regelantwort aus Beitrag 153 genau das: eine offizielle Antwort von den Regelerstellern - eindeutiger geht es wohl nicht mehr.

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Mich würde die besagte "Eindeutigkeit" interessieren, welche der Passus für die Auslegung aus #153 besitzt.

 

"Eindeutig" besagt er ja eher anderes, und es ist m.E. kontraintuitiv, ihn auf Wurfwiederholungen zu beziehen (Ein "Erfolg einer Aktion" ist etwas anderes als "die Möglichkeit, einen Erfolg einer Aktion zu erreichen").

 

Versteht mich nicht falsch, mir ist viel an dieser Auslegung gelegen, da sie meinem Verständnis von MIDGARD am nächsten kommt (erkaufte Aktionserfolge haben soetwas cineastisches, was nicht zu MIDGARD passt).

 

Jedoch sitzt mir ein Spieler im Nacken, der das Ganze eher für ein Erratum hält und berechtigterweise davon überzeugt ist, dass der Satz anders zu lesen ist als in #153.

 

Kurzum: Beschreibt mir bitte die "Eindeutigkeit", von der in #153 die Rede ist.

 

Danke

Die Frage nach der "Eindeutigkeit" verstehe ich nicht. natürlich ist die Regelpassage nicht eindeutig. JEF will sie aber eindeutig so verstanden wissen, dass nur eine einfache Wiederholung gestattet ist.
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