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@ Hiram: Guter Punkt. Denn der zuvor diskutierte Gezielte Angriff ist ja eigentlich nichts anderes als das bewußte Herbeiführen der (ansonsten zufälligen) 20/100. In beiden Fällen ist der Gegner tot, somit aller AP beraubt und die Aktion folglich 120 KEP wert.

 

Ich wäre übrigens immer noch an Meinungen zu dem ähnlichen Fall interessiert, wenn die AP dadurch auf die Hälfte sinken, das die LP unter die Hälfte des Maximums gefallen sind (also z. B. 15 LP, 40 AP, 8 Punkte Schaden, dadurch 7 LP, 20 AP => 8x3 oder 20x3 KEP?).

 

Hendrik, der immer genaue Kampfprotokolle mitsamt EP-Abrechnung führt

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Wieso eigentlich gehen hier alle davon aus, daß "überwinden" =tot oder so ist confused.gif  confused.gif

 

Da wird von "alle AP rauben" "töten" "20/100" gesprochen.

 

Gehen wir einmal die andere Richtung:

Es stehen sich vorgenannte 2 gegenüber:

 

Der eine macht einen gezielten Angriff auf das Bein des anderen: Der gelingt, der Gegner hat ab nun  z.B. 4 LP/7AP weniger, B6, zählt als wehrlos. Er ergibt sich, da er die Aussichtslosigkeit seiner Lage erkennt.

 

120KEP?

 

Der Gegner ist ja, entsprechend der vorherigen Definition der Gefährlichkeit laut Prados et al.  wink.gif   genauso im Kampf überwunden.

 

Noch extremeres Beispiel:

 

1Krieger kämpft zu Pferd gegen 6 Orks:

Als erfahrener Krieger bekämpft er den Anführer mit einem gezielten Hieb, verletzt diesen so schwer, daß er kampfunfähig ist (von mir aus auch tot). Der Rest schaft den WW:MW nicht, flieht, ist also "im Kampf überwunden".

Kriegt der Krieger jetzt nur die KEP für den Anführer.... oder für alle (was sich wegen der Übermacht hübsch auszahlt) oder wie würdet ihr das dann regeln?

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Hallo, Hiram,

 

so ketzerisch ist die Frage gar nicht. Der Charakter erhält KEP für alle AP, die der Gegner zum Zeitpunkt seines unerwarteten Ablebens noch besessen hat.

Wobei ich Hendrik Nübel allerdings widersprechen muss, ein gezielter Angriff hat nicht vorrangig das Ziel, den Gegner zu töten, sondern lediglich kampfunfähig zu schlagen. Eine gezielte '20/100' ist nicht möglich, sondern stellt lediglich eine Möglichkeit unter mehreren dar.

 

@Hendrik Nübel

Erleidet der unverletzte Gegner durch einen Schlag den notwendigen Schaden, um die LP unter die Hälfte des Maximums fallen zu lassen, bekommt der angreifende Charakter die vollen KEP. Wird der Gegner jedoch schrittweise durch verschiedene Angreifer geschwächt, bis die LP unter der Hälfte sind, würde ich die anfallenden KEP unter allen beteiligten Kämpfern verteilen.

 

Grüße

Prados

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Nixonian @ März. 04 2002,12:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Der eine macht einen gezielten Angriff auf das Bein des anderen: Der gelingt, der Gegner hat ab nun  z.B. 4 LP/7AP weniger, B6, zählt als wehrlos. Er ergibt sich, da er die Aussichtslosigkeit seiner Lage erkennt.

 

120KEP?

 

Der Gegner ist ja, entsprechend der vorherigen Definition der Gefährlichkeit laut Prados et al.  wink.gif   genauso im Kampf überwunden.

<span id='postcolor'>

 

Ich denke noch darüber nach wink.gif .

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">

Noch extremeres Beispiel:

 

1Krieger kämpft zu Pferd gegen 6 Orks:

Als erfahrener Krieger bekämpft er den Anführer mit einem gezielten Hieb, verletzt diesen so schwer, daß er kampfunfähig ist (von mir aus auch tot). Der Rest schaft den WW:MW nicht, flieht, ist also "im Kampf überwunden".

Kriegt der Krieger jetzt nur die KEP für den Anführer.... oder für alle (was sich wegen der Übermacht hübsch auszahlt) oder wie würdet ihr das dann regeln?<span id='postcolor'>

 

Der Angreifer bekommt die Punkte für den Anführer. Jetzt kommt es auf die Kampfreihenfolge an: Waren alle Orks vor dem Reiter dran, erhält er die Anführerpunkte gemäß den Übermachtsregeln. Schlägt der Reiter jedoch als erster zu, besteht keine Übermacht mehr, da von den Orks kein Risiko mehr ausgeht, also einfache Punkte.

 

 

Grüße

Prados

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ März. 04 2002,09:54)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Allerdings ist da anscheinend ein Missverständnis aufgekommen: Im System der fortgeschrittenen Punktevergabe ist dieser Gegner 120 KEP im Nahkampf 'wert'. Also gibt es 120 KEP im Nahkampf, 60 KEP im Fernkampf und 60 ZEP für überwindende Zauberei.

Das Anwenden einer Fertigkeit gibt zunächst einmal 5 AEP; sorgt die Fertigkeit für das Überwinden des Gegners, können weitere EP verteilt werden: Nach dem einfachen Punktevergabesystem würden 40 AEP fällig, das fortgeschrittene System schweigt sich dazu leider aus. Meiner Meinung nach sollten dann aber analog Fernkampf und Zauberei insgesamt 60 AEP unter denjenigen Charakteren verteilt werden, die an der kampflosen Überwindung des Gegners beteiligt waren.

 

Grüße

Prados<span id='postcolor'>

Damit kann ich jetzt hervorragend leben!

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@Prados

Du denkst nach... Immer diese Entscheidungen, die von einem SpL erwartet werden wink.gif  Grausames Geschäft, das.

 

Und bei den Orks meinte ich, ob man dann die KEP für die 5 davonlaufenden Orks auch kriegt-deiner/eurer Meinung nach-, weil man sich ja mit ihnen im Nahkampf befunden hat, diese jedoch durch "indirekte Demoralisierung" überwunden hat dontgetit.gif

 

Ich würde nämlich dann, wie vorher auch, AEP vergeben, und zwar in 1/AP und nicht die volle KEP-Zahl (schön herausgeredet, weil ich mein RW nicht dahab und erst noch einmal die Übermacht-Verhältnis-EP-Multiplikatoren nachschauen müßte wink.gif )

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Hm, da habe ich mich deutlich genug ausgedrückt, es fehlte ein 'nur' (Der Angreifer bekommt nur die Punkte für den Anführer).

Es gibt EP nur für unmittelbar überwundene Gegner. Sollten dadurch auch noch mittelbar andere Gegner ausgeschaltet werden, ist das ein netter Nebeneffekt, den ich nicht mit Punkten belohnen würde.

 

Grüße

Prados

 

Nixonian, danke für dein Mitgefühl. It's a Spielleiters world...

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@Prados

O.

I C.

 

Ja, is auch besser so. Glück auch noch belohnen.....obwohl dann wieder der kritische Treffer nicht voll zählen würde/sollte..... dunno.gif

Ich glaube ich bleib bei meiner Gefühlsvergabe und hoffe, daß es mir meine Gruppe nicht krumm nimmt, sollte sich eine solche Situation einmal ergeben.

 

Nixonian, der hofft, daß seine EP-Vergabe ausgewogen genug ist, um auch solche Sonderfälle glattzubügeln.

 

P.S. ...but it would be nothing, noooothing without... the Spielers of the Wo-orld biggrin.gif

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@ Prados: Du hast genau verstanden, worauf meine Frage abzielte. Wenn mehrere den Gegner auf weniger als die Hälfte der LP runterkämpfen, müssen die EP verteilt werden. Das ist zwar u. U. eine ziemliche Rechnerei, aber wohl die einzig gerechte Lösung. Danke für den Tip, ich bin selbst nicht drauf gekommen!

 

Noch Lust auf ´ne Zusatzfrage? Wie ist es in meinem Beipspiel, wenn es sich um einen Dämonen mit 15 LP, 40 AP handelt? Der verschwindet, wenn die LP unter Hälfte sinken. KEP für 20 oder volle 40 AP?

 

Hendrik, der noch nie einen Dämonen unter 0 LP bringen konnte

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Ich stimme Prados in seinen Ausführungen vollkommen zu. Im von Serdo geschilderten Ausgangsfall bekommt der Sieger 120 KEP.

 

Was mich zu einer weiteren, eventuell ketzerischen Frage bringt:

Welche und wie viele EP vergebt ihr, wenn ein Assassine jemanden meuchelt? (nehmen wir an, das Opfer ist Gr3 und hatte 20AP).

 

Gibt das 5 AEP für das erfolgreiche Anwenden einer Fertigkeit (Meucheln) oder KEP oder was?

Hornack, der die Regeln noch nicht auswendig weiss

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Ohne jetzt die Tabelle für Grade und EP-Progression/Degression im Kopf zu haben...:blush:

 

Ich würde das Meucheln genau so behandeln wie schießen, zaubern und betäuben. Gerade das betäuben ist doch verwandt - viz.: mit Meucheln kann man auch betäuben. Im übrigen ist es doch vergleichbar, wenn ich jemand mit (a) einer Feuerkugel brate, (b) mit einem Katapultpfeil aufspieße oder © mit Meucheln, nun - ähem - meuchle/betäube. In jedem Fall ist das Risiko én face geringer als im direkten Schlagabtausch. Also, siehe Prados Meinung zuvor.

 

Da ich aber zum Meucheln eine Fertigkeit erfolgreich einsetzen mußte, wahrscheinlich auch noch Schleich und/oder Verstecken, etc.pp. würde ich für jeden erfolgreichen Fertigkeitseinsatz AEP geben. Hier wohl 5 AEP für Meucheln. Hinzu kommen noch etwaige Praxispunkte.

Wem das zuviel erscheint, der bedenke bitte das Meucheln im Regelfall mehr Fingerspitzengefühl, Glück und Vorbereitung (Vorbereitung der Situation, Planung und mehrere Erfolgswürfe auch in anderen Fertigkeiten) braucht als z.B. ein schnöder Fernkampfeinsatz. Durch Vergabe der AEP könnte der Einsatz anderer Fertigkeiten kompensiert werden.

Außerdem sind 5 AEP nicht zuviel, aber der Spieler hat das Gefühl er hat etwas mit der konkreten Fertigkeit verdient. So bemühe ich mich als Spieler meine Punkte auch für die Weiterentwicklung der Fertigkeiten einzusetzen, die ich genutzt habe.

 

Vielleicht war das 'ne Idee. Bin auf Prados geschätzte Meinung gespannt.

 

Cheers, Hendrik

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Zum Meucheln/Betäuben gibt es laut RW IMO nur eine Regelung. Die AEP für "Fertigkeit anwenden". Da gibt es definitiv keine KEP. Wie schon Hendrik meinte, zusammen mit Tarnen/Anschleichen/Wegschleichen kann man hier großzügig AEP vergeben.

Diese aber nicht mehr mit AP in Zusammenhang.

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Jetzt habt ihr auch mich überzeugt.

 

Ich habe es bis jetzt so gehandhabt, und werde es dabei belassen:

Die KEP berechne ich nach den AP, die dem Gegner direkt geraubt werden, also meist das Ergebnis des Schadenswurfs (Ausnahme kl. Schild und Parierdolch)

Alle indirekten AP-Verluste (Hälfte LP) oder wenn der Gegner kampfunfähig wird (3 LP oder weniger, Aufgabe) wirken sich nicht auch die KEP aus.

 

Warum? Die Diskussion hat mir gezeigt, dass alles andere komplizierter ist, ausserdem kommen immer mehr EP raus als bei meiner Methode.

Ich will weder noch mehr KEP (ich finde es sind jetzt schon zu viele) noch ein komplizierteres System haben.

 

Und zum Argument, dass es dann ja EP-effektiver wäre, einen Gegner niederzurprügeln, statt ihn schnell auszuschalten, kann ich nur erwidern: Wenn bei mir jemand auf EP-Effektivität spielt anstatt auf Spielspaß, dann kann er das, so lange der Spielspaß der anderen Spieler darunter nicht leidet.

Solchen Typen biete ich meist 100.000 AEP an, die dürfen sie sich aufschreiben, einfach so, ohne Gegenleistung. Bis jetzt hat noch jeder abgelehnt, scheinbar sind die Spieler doch nicht so EP-geil, wie manchmal vermutet wird.

 

Sobald jemand etwas ähnliches sagt wie "Lasst mich alleine mit ihm kämpfen, das sind meine KEP, und versaut mir ja nicht die Übermacht!" gehe ich vom Tisch weg. Ich benötige keine Regel, die vernünftige Spieler belohnt, ich spiele nur mit solchen.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Nixonian @ März. 04 2002,12:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Es stehen sich vorgenannte 2 gegenüber:

 

Der eine macht einen gezielten Angriff auf das Bein des anderen: Der gelingt, der Gegner hat ab nun  z.B. 4 LP/7AP weniger, B6, zählt als wehrlos. Er ergibt sich, da er die Aussichtslosigkeit seiner Lage erkennt.

 

120KEP?

 

Der Gegner ist ja, entsprechend der vorherigen Definition der Gefährlichkeit laut Prados et al.  wink.gif   genauso im Kampf überwunden.<span id='postcolor'>

Hallo, Nix,

 

ich denke, jetzt habe ich genug nachgedacht wink.gif . Ich bin zu folgendem Schluss gekommen, nachdem ich mir die entsprechenden Passagen im Regelwerk mehrere Male durchgelesen habe:

 

Der Angreifer erhält lediglich die KEP für die geraubten AP, hier also 21 an der Zahl.

 

Begründung: Es muss unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen 'kampfunfähig' und 'wehrlos'. Ein Gegner mit kritischem Beintreffer ist nur wehrlos, hätte also theoretisch noch die Möglichkeit, weiter zu kämpfen. Sein Entschluss aufzugeben ändert nichts an dieser Tatsache (und an seiner ptoenziellen Gefährlichkeit).

Ein bewusstlos geschlagener Gegner hat in keinem Fall mehr die Wahlmöglichkeit, er ist kampfunfähig und stellt unter keinen Bedingungen noch eine weitere Gefahr dar.

 

Grüße

Prados

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Hendrik Nübel @ März. 04 2002,14:33)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Noch Lust auf ´ne Zusatzfrage? Wie ist es in meinem Beipspiel, wenn es sich um einen Dämonen mit 15 LP, 40 AP handelt? Der verschwindet, wenn die LP unter Hälfte sinken. KEP für 20 oder volle 40 AP?<span id='postcolor'>

Ich mache es mir einfach: Der Fall ist so meines Wissens nach nicht möglich. Höhere Dämonen erscheinen lediglich in einer Projektion auf Midgard und besitzen nur AP; niedere Dämonen kommen körperlich, weswegen man ihnen alle LP abnehmen muss, wenn man sie vernichten will.

Ich weiß, das ist nicht die Antwort auf deine Frage, aber mir ist ehrlich gesagt das Nachdenken über diesen hypothetischen Fall zu müßig.

 

Grüße

Prados

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Klingt logisch, Prados.

Wird schön langsam wie in einem Rechtsanwaltsbüro hier (nachdem ich die Sachlage gründlich studiert habe, plädiere ich auf verminderte KEP, Kollege wink.gif  ) Ich bin schon gespannt, wann wir Präzedenzfälle auffahren "Das war erstmals Gimli gegen den grausamen Drachen vom Berg..."  wink.gif  wink.gif  

 

Auch auf die Gefahr hin, daß ich jetzt wie eine kaputte Schallplatte klinge, aber gefühlsmäßig stellt sich mir etwas verquer, wenn einer einen "Polizeifangschuß(schlag)" ins Bein ausführt (und nur gegen geringfügig niedrigere Abw-zuschläge- +4 statt +6) und nur 21 KEP bekommt (oder wie im ersten Beispiel nur 6)

wenn er hingegen auf den Kopf schlägt oder ihn gar lebensgefährlich verletzt, bekommt er volle KEP.

 

Die Diskrepanz des prinzipiell gleichen Ergebnisses mag ich irgendwie nicht.

Und sie läuft meiner pazifistischen Grundeinstellung zuwider wink.gif

Ich will Pazifisten nicht dafür bestrafen, daß sie ein reversibles Kampfergebnis produzieren.

 

Und ich glaub, ich werd mich dann zurückhalten, weil ich, glaube ich, nichts mehr Neues beitragen kann.

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Nein, bloß keine Zurückhaltung, Herr Kollege Nixonian, das wäre wenig amüsant.

 

Sie sind also der Meinung, dass die erstinstanzliche Entscheidung zu Gunsten des brachialen Angreifers zu freundlich ausfiel? Nun ja, rein gefühlsmäßig bin ich fast bereit, Ihnen da zu folgen, da auch ich ein friedliebender Mensch bin und Blutvergießen verabscheue.

 

Diesem Gefühl muss nachgegangen werden. (Achtung, jetzt wird's dialektisch. Ich vertrete im Folgenden genau das Gegenteil meiner bisherigen Position.)

 

Rollen wir doch den ganzen Fall noch einmal von vorne auf und betrachten die Ausgangsposition, welche hinlänglich bekannt ist. Zwei Kämpfer stehen sich gegenüber, der eine schlägt dem anderen aufs Haupt, sodass dieser kampfunfähig zu Boden fällt.

 

Zwei Variablen sind bisher unberücksichtigt geblieben: Erstens der Spielleiter, der ohne Angabe von Gründen die Vergabe von EP verweigern kann. Dies ist ein unkalkulierbarer Faktor und wird nicht eingerechnet. Zweitens ist dies jedoch ein unscheinbarer Satz, der sich auf Seite 268, linke Spalte, im DFR findet: "Vor allem bringt es dem Abenteurer keine Erfahrungspunkte, wenn er einem Gegner Schaden zufügt, ohne dass dieser im Prinzip zur Gegenwehr fähig ist."

 

Es bliebe jetzt zu klären, zu welchem Zeitpunkt genau der Angegriffene seine AP verliert, vor oder nach dem Kopftreffer. Verliert er sie nach dem Kopftreffer, also nach dem Eintritt seiner Ohnmacht, was mir fast unbestritten erscheint, so ist er zum Zeitpunkt des AP-Verlustes prinzipiell nicht mehr in der Lage, Gegenwehr zu leisten. Demnach stünden dem Angreifer auch keine Erfahrungspunkte aus diesem Verlust zu und ihm würden lediglich die durch den konkreten Schaden angerichteten AP-Verluste als EP gutgeschrieben.

 

Verehrter Kollege Nixonian, ich überlasse nach diesen Betrachtungen in Erwartung Ihrer brillanten Erwiderung Ihnen das Wort.

 

Grüße

Prados (Händler; Advocatus (Fernstud.))

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Fazit: Alle Meister sollen die EPs so vergeben wie sie denken, dass es sinnvoll ist und dabei sämtliche Regeln ignorieren!

 

Ich will nicht gemein sein aber D&D gefällt mir da einfach besser. Ein bestimmter EP Satz pro Monster (Grad von Monster und Figur werden dabei berücksichtigt). Wer und wie das Dingens geplättet wird ist vollkommen egal. Jeder bekommt dabei gleich viel Erfahrung.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Prados Karwan @ März. 03 2002,23:46)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Es bliebe jetzt zu klären, zu welchem Zeitpunkt genau der Angegriffene seine AP verliert, vor oder nach dem Kopftreffer. Verliert er sie nach dem Kopftreffer, also nach dem Eintritt seiner Ohnmacht, was mir fast unbestritten erscheint, so ist er zum Zeitpunkt des AP-Verlustes prinzipiell nicht mehr in der Lage, Gegenwehr zu leisten. Demnach stünden dem Angreifer auch keine Erfahrungspunkte aus diesem Verlust zu und ihm würden lediglich die durch den konkreten Schaden angerichteten AP-Verluste als EP gutgeschrieben.<span id='postcolor'>

Ich möchte mich zu diesem Zeitpunkt in die Diskussion zwischen den hochverehrten Herrn Kollegen Nixonian und Prados einbringen:

 

Nirgendwo - und bitte berichtigen Sie mich, falls ich mich irre - steht geschrieben, daß der ohnmächtige Gegner im Falle seiner Ohnmacht AP verliert. Um noch einmal auf das Eingangsbeispiel zurückzuverweisen, sei mir das Zitat des DFR, S. 247, linke Spalte oben, gestattet: "Kopftreffer Trägt der Getroffene einen Metallhelm, so verliert er 1W6 Runden lang das Bewußtsein und ist anschließend so benommen, daß er 30 min lang keinerlei Fertigkeiten anwenden und auch nicht zaubern kann. Bei anderen Abenteurern verdoppelt sich die Zeit der Bewußtlosigkeit und Handlungsunfähigkeit. Bei helmlosen Opfern erhöht sich der Schaden um 1W3 LP und AP. ..."

 

Dies sagt mir, daß das Opfer nach seiner Bewußtlosigkeit mit 38 AP wieder erwacht - sofern es nicht währenddessen entleibt wurde. Es werden ihm also keine weiteren AP als die beim Schaden verursachten geraubt. Nun möchte man versucht sein, gar keine EP für diese Tat zusätzlich zu vergeben (außer dem angerichteten Schaden). Ich gebe aber zu bedenken, daß ein umgangener Gegner, beispielsweise durch erfolgreiches Schleichen, in Höhe seiner AP AEP gibt.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Valinor @ März. 04 2002,23:38)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Fazit: Alle Meister sollen die EPs so vergeben wie sie denken, dass es sinnvoll ist und dabei sämtliche Regeln ignorieren!

 

Ich will nicht gemein sein aber D&D gefällt mir da einfach besser. Ein bestimmter EP Satz pro Monster (Grad von Monster und Figur werden dabei berücksichtigt). Wer und wie das Dingens geplättet wird ist vollkommen egal. Jeder bekommt dabei gleich viel Erfahrung.<span id='postcolor'>

Hört sich erst mal richtig gut an. Keine lange Rechnerei, keine Buchhaltung ohne Ende. Allerdings werden dabei einige reine Kämpfer anfangen zu meutern, weil für sie der Kampf so ziemlich das einzige Mittel ist um Erfahrung zu sammeln, während Zauberer durch Nicht-Kampf-Zauber jede Menge ZEPS erhalten können und die Nicht-Spezial-Kämpfer noch den ein oder anderen AP durch allgemeine Fähigkeiten einheimsen.

 

Dann schon eher: für das Bestehen des Abenteuers (oder von Teilschritten) wird ein gewisse Anzahl von AEP ausgelobt, die an alle Mitwirkenden verteilt wird. Sonst nichts. Die Anzahl darf dann aber ruhig ein wenig höher ausfallen, als die mickrigen AEPünktchen, die in Midgard-Kauf-Abenteuern für diesen Zweck bereitgehalten werden (wie soll Z denn sonst jemals Feuerregen lernen biggrin.gif

 

Tschö,

Markus

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Hallo, Prados!

Niedere Dämonen kommen nicht körperlich nach Midgard, sondern werden in aller Regel heraufbeschworen. Sie werden dann automatisch in ihre Heimat versetzt, wenn sie mehr als die Hälfte ihrer LP oder alle AP verloren haben (M3-DFR S. 141). Das dürfte auch nach neuem Regelwerk so sein, zumindest beschreibt Gerd Hupperich den Vorgang in der "Schwarzen Sphäre" noch so (S. 26).

 

Also noch einmal meine keineswegs hypothetische Frage: Ein Dämon mit 15 LP, 40 AP wird durch 8 Punkte Schaden auf weniger als die Hälfte der LP gebracht und verschwindet vom Angesicht Midgards. Der Einfachheit halber soll ohne RK und mit EP-Multiplikator x1 gerechnet werden (also 1 KEP pro AP). Erhält der Kämpfer nach dem Regelwerk 8 KEP (weil nur 8 AP geraubt) oder 20 KEP (weil AP wegen 1/2 LP um 20 AP auf ebenfalls 1/2 gesunken) oder 40 KEP (weil 40-AP-Dämon vollständig überwunden)?

 

Meine eigene Meinung geht dahin, 40 KEP zu vergeben. Ich sehe den beschworenen Dämon wie einen Gegner mit weniger LP an. Man muß ihm halt nur 8 LP abnehmen, um ihn vollständig überwunden (von der Ebene Midgard verbannt) zu haben. Es sollte von den KEP her keinen Unterschied machen, ob man ihm durch leichte Treffer alle AP nimmt oder mit einem schweren mehr als die Hälfte der LP; in beiden Fällen ist er nicht "tot", aber doch zumindest "gebannt" und damit überwunden. Der Fall wäre also nicht vergleichbar mit einem Thaumaturgen, der sich mittels eines Versetzen-Siegels aus dem Kampfgeschehen rettet, nachdem er mehr als die Hälfte der LP, aber noch lange nicht alle AP verloren hat. In letzterem Fall würde ich tatsächlich nur KEP in Höhe der verlorenen AP vergeben. Beim Dämon aber ist der Gegner nicht freiwillig geflohen, sondern endültig besiegt und kann nicht so leicht wiederkehren.

 

Hendrik, der schon häufiger mit Dämonen zu tun hatte

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Hallo, Hendrik,

 

jaja, da kann man mal sehen, was mit der Zeit so alles vergessen wird. Diese kleine Passage, die sich übrigens auch im Arkanum findet (S. 12), hatte ich vollkommen aus dem Gedächtnis verbannt.

Allerdings kommen niedere Dämonen tatsächlich körperlich nach Midgard, auch wenn sie beschworen werden. Andernfalls hätten sie keine LP (findet sich an der gleichen Stelle). Höhere Dämonen kommen nur als Projektion mit AP und verlassen Midgard bei vollständigem Verlust derselben wieder.

 

Viel schwieriger ist deine Frage endgültig zu beantworten. Ich würde in diesem Fall tatsächlich nur die halben AP als KEP anrechnen, also 20 Punkte verteilen. Du hast zwar Recht mit deiner Aussage, dass der Gegner eigentlich überwunden ist. Der EP-Faktor errechnet sich aber aus der Gefährlichkeit des Gegners, welche durch die geringe LP-Anzahl verringert ist.

Ich weiß, dass diese Argumentation nicht ganz schlüssig ist; dies ist mehr eine persönliche Neigung.

 

Grüße

Prados

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Hallo und danke für Deine Antwort, Prados!

Du hast recht, niedere Dämonen kommen natürlich körperlich nach Midgard, trotz dieses "Rückholeffekts". Kannst Du mir Deine Argumentation zu den EP noch einmal erläutern? Ich kann sie nicht ganz nachvollziehen.

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat </td></tr><tr><td id="QUOTE">Der EP-Faktor errechnet sich aber aus der Gefährlichkeit des Gegners, welche durch die geringe LP-Anzahl verringert ist.

<span id='postcolor'>

Genau das meine ich doch: Der EP-Faktor müßte bei Dämonen niedriger sein, weil ja wenige Punkte schwerer Schaden genügen, um sie zu überwinden. Aber die AP, mit denen der EP-Faktor multipliziert wird, müßten doch volle 40 sein. Also z. B. 40 AP x EP-Faktor 1/2 (für verringerte Gefährlichkeit) = 20 KEP, dann wären wir bei Deiner Lösung. Aber 20 AP anzusetzen und dann zu multiplizieren halte ich für den falschen Ansatz. Oder habe ich Dich falsch verstanden?

 

Hendrik, den nicht immer nur die "offizielle" Regelauslegung interessiert

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