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Urheberrecht / Copyright im Forum


Empfohlene Beiträge

Schon mal was von der VG Wort gehört?

 

Zeitschriftenkopien (wie z.B. aus der Spielwelt), die auf einem Kopiergerät angefertigt wurden, sind abgedeckt und völlig legal, vor allem wenn nicht ganze Exemplare kopiert werden.

 

Der Verkauf der Kopien ist natürlich wieder eine andere Frage, dürfte man sicher nur zum Kopienpreis machen.

 

Ja. Aber da geht es um Privat-Kopien.

 

Gruß

Bernd

 

Und?

 

Wie Du ja selbst festellst:

"Der Verkauf der Kopien ist natürlich wieder eine andere Frage, dürfte man sicher nur zum Kopienpreis machen."

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Ich glaube, der Einsteller hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Schon garkeine mit krimineller Energien. Für mich liest es sich so, als wolle er einfach alle seine MIDGARD Sachen auf einen Schwung weggeben und das an jemanden, der damit was anzufangen weiss.

 

Gut, ich bin kein Autor, aber ich würde das einfach so laufen lassen. Wegen der Kopien hat da sicherlich keiner 100,00 € geboten, oder?

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Nur ruhig mit den kleinen Hoppelpferdchen. Auch zu früheren Zeiten wurde der "kleine Handel" mit einzelnen Fotokopien im Kleinanzeigen-Bereich der Zeitschrift SPIELWELT bereits geduldet (Elsa hat die Kleinanzeigen zu der Zeit sicherlich noch selbst eingetippt). Der "Privatbereich" war damals also scheinbar auch nicht allzu eng gesteckt.

Der arme Kerl hier will sicherlich nur seine Restitäten loswerden (wenn auch zu einem ordentlichen Preis).

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Ich glaube, der Einsteller hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Schon garkeine mit krimineller Energien.

Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

 

Grüße

 

Bruder Buck

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Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

Nur, dass niemand bei eBay was illegales eingestellt hat. :D Es ist - zumindest habe ich es so weit verstanden - gesetzlich erlaubt, aber moralisch macht es in dem Zusammenhang mit dem Preis einen seltsamen Eindruck.

 

Den Autovergleich verfolge ich jetzt nicht weiter, die hinken sowieso immer auf 2 Beinen....:sly:

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Ich glaube, der Einsteller hat sich darüber keine Gedanken gemacht. Schon garkeine mit krimineller Energien.

Und? Wenn ich ohne mir Gedanken zu machen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit meinem Auto überschreite, ist das eine Ordnungswiedrigkeit....

 

...und wenn ich bei Ebay, ohne mir Gedanken zu machen, illegale Sachen einstelle, dann ist das nicht zulässig.

 

Was ist denn das für eine - tschuldigung - dämliche Argumentation?

 

 

 

Lieber Bruder, mach mal langsam. An dieser Stelle sage ich immer gerne: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

 

Auch Du siehst sicherlich den qualitativen Unterschied zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Beigabe von ein paar kopierten Abenteuern in eine Ebay-Auktion, wo jemand scheinbar auf einen Schlag alles loswerden will, was er noch hat.

 

Zum einen macht es sehr wohl einen Unterschied ob Du ein Vergehen bewusst ("vorsätzlich") oder nicht bewusst ("fahrlässig") begehst. Meine Argumentation hat durchaus was für sich. Zum anderen finde ich es ungehörig meine Aussage als dämlich zu bezeichnen.

 

Ich denke, dass der Mensch der das eingestellt hat, sich keine großen Gedanken gemacht hat, weder um den Verkaufspreis noch um irgendwelche rechtlich relevanten Belange. Ich würde mit Begriffen wie "illegal" immer mal langsam machen.

 

Mal ehrlich: Wen jucken denn ein paar Zeitschriften Kopien. Hier wird eine Mücke zum Elefanten gemacht. Also, beruhigen, abwarten was passiert und keine anderen Forenschreiber in den Senkel stellen.

Bearbeitet von Cut
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Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

Und egal pb das irgendwen juckt oder nicht: Kopien von irgendwas zu verkaufen widerspricht den Richtlinien von E-Bay. Man möge mich korrigieren, wenn das nicht stimmt.

 

Der Verkäufer soll ja auch nicht gleich in den Knast gehen.

Aber er sollte darauf hingewiesen werden, dass er sich mir so einem Angebot Ärger einhandeln kann. Sei es evtl. von Elsa oder zumindest mit E-Bay.

 

Mal abgesehen davon das der Preis nur ein Scherz sein kann. :)

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Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

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Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

 

Das Abenteuer erschien auch in einem eigenen Abenteuerband.

Welche Version ist doch relativ egal.

 

Außerdem ist die Auktion eh schon durch.

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Also der Pfeifer von Dawngate ist ein offizielles Abenteuer.

 

Unter dem Namen war es in Spielwelt und Hexenblut, beides vergriffen, nur so als Info.

 

Man weiß halt teilweise nicht, welche Variante er verkauft, alte oder aktuelle:

* das Auge des Wüstengottes

* eine verhängnisvolle Erbschaft

* des Bettlers Himmelreich

* Gefährliche Träume

* die Suche nach dem blauen Auge

* späte Rache

 

Und "Das Juwel des Unlichts" runterladen, ausdrucken und verkaufen ist nicht gerade fein

 

Gruß

Bernd

 

Das Abenteuer erschien auch in einem eigenen Abenteuerband.

Welche Version ist doch relativ egal.

 

Außerdem ist die Auktion eh schon durch.

 

Ich weiß, dass es in einem eigenen Abenteuerband erschien, aber eben nicht unter dem alten Namen.

Und ich sehe schon einen Unterschied zwischen Kopien vergriffener Texte und von aktuellen noch käuflichen.

Hier im Forum dürfen ja keine Kopien aktueller Werke verteilt werden, bei vergriffenen Texten sieht man das evtl. lockerer, aber das weiß ich nicht.

Die Problematik bei Kopien alter Versionen: Wenn eh doch jeder die Texte hat, rechnen sich für die Verlage keine Aktualisierungen/Neuveröffentlichungen.

 

Gruß

Bernd

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Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch. Auch die Abgaben an die VG Wort decken nur die pauschalen Kozessionsabgaben für den Privatgebrauch ab. Wenn er regelmäßig und in größerem Volumen bei e-Bay handelt, ist das schon mal ziemlich dicht an gewerbsmäßigem Handel. Auch ein Pakethandel hilft da nicht zwingend weiter, ebenso nicht das von Nanoc vorgeschlagene "als Dreingabe". Okay, in dem speziellen Fall dürfte Nanocs "Dreingabe" funktionieren, da der Rest definitiv kein Scheingeschäft ist. (Das berühmte Beispiel: "Ich verkaufe ein Bild gemalt von meiner Tochter und als Dreingabe gibt es noch einen Account bei WoW").

Ohne Makler (e-Bay) dazwischen, wäre es sicher einfacher. Und mit einem anderen Einstiegspreis vielleicht. ;)

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Es ist auch müßig, hier darüber zu diskutieren. Ob und wie Elsa dagegen vorgeht, sollte ihr allein überlassen sein.

 

Hi Kazzirah,

 

Foren leben doch auch davon, dass oft nicht wirklich wichtiges diskutiert wird, oder? Ich finde es müßig zu behaupten, das wäre müßig :silly: Dann könnten die meisten Foren zu machen und auch im Midgard-Forum wäre nur die Hälfte los

 

Außerdem hat ja niemand Elsa etwas vorgeschrieben, aber darf man nicht unabhängig von Elsa diskutieren? Immerhin kam hier eine Debatte zum Thema auf und evtl. eine Sensibilisierung bzgl. Kopien.

 

Wenn Dir das alles zu profan ist musst Du Dich ja nicht dran beteiligen ;)

 

GRuß

Bernd

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Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch.

 

Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten.

 

Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?!

 

Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt.

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Und wie willst Du das bei einem Paketpreis bewerten?

 

Tja, er hätte halt dabei schreiben müssen:

ALs kostenlose Zugabe noch ein paar Kopien, die ich auch nicht mehr brauche ;)

 

Also, zum Kopienpreis sollte das durchaus legal sein - er hat ja vorher dafür bezahlt.

 

Das ist in der Form falsch.

 

Begründung? In jeder Kopie steckt ein Anteil für die Zweitverwertung drin, die Urheberrechte sind damit abgegolten.

 

Wenn ich etwas urheberrechtlich geschütztes legal kaufe, darf ich es doch legal weiterverkaufen?!

 

Inzwischen bin ich mir auch bei der Preisfrage gar nicht so sicher. Ein urheberrechtlich geschütztes Buch darf ich ja auch zum höheren als dem Verkaufspreis verkaufen - wenn jemand entsprechend dafür zahlt.

 

Ich habe die Begründung direkt dahinter geschrieben. :read:

 

Das Teil heißt nicht umsonst "Privatkopie". Du darfst die also nicht einfach so weiter verkaufen. Vor allem darfst du nicht einfach so Gewinn damit machen.

Auch dein CD-Brenner hat eine Pauschalabgabe für GEMA, VG Bild und VG Wort. Die umfaßt aber eben kein unumschränktes Verwertungsrecht, sondern allein die Möglichkeit der Privatkopie. Damit ist gedeckt, die Dinger an Freunde zu verschenken, nicht aber der Handel auf e-bay. Probier's aus, stell eine von dir kopierte CD bei e-bay rein. Du kannst mit anwaltlicher Post rechnen.

Nach deiner Argumentation dürfte ich einfach so ein beliebiges Werk kopieren und dann weiter verkaufen. ich düfte also z.B. meine Bücher einscannen (gab es ja auch Gebühren für VG Wort) und die pdfs dann im Internet vertreiben. Hab ja für bezahlt. Die Bibliotheken würden sich was freuen! Das wollen die schon seit Jahren tun. Nichts schützt die wertvollen Bücher besser, als sie online zugängig zu machen.

Sorry, nein, das geht eben nicht.

In bestimmten Fällen ist die Weitergabe von solchen Kopien legal. Es mag sein, dass das in dem hier betrachteten Fall so ist. Er erscheint mir grenzwertig. Es hängt m.E. vor allem davon ab, ob der Händler juristisch als gewerbsmäßig handelt und mit welchem Wert die restlichen Artikel antiquarisch gewertet werden.

Ein weiteres Problem sind die Abenteuer, von denen eine abgewandelte, erneuerte Fassung erhältlich sind. Die sind nämlich nicht wirklich vergriffen. (Außer der Käufer macht geltend, dass er am Inhalt selbst gar nicht so sehr interessiert ist, sondern allein an der Form. Zum Beispiel aus wissenschaftlichen Interessen.)

 

Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

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Moderation :

 

Beiträge aus dem Strang zu Ebayangeboten ausgegliedert. spinquisition.gif

 

 

EinMODskaldir

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

Bearbeitet von Einskaldir
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Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

Bitte erweitere meine Aussage nicht um konstruierte Beispiele - CD-Brenner und Scanner im Privathaushalt sind ja eine andere Geschichte, da nur die Gerätepauschale an die VG Wort ging.

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Mir ging es also darum, dass diese pauschale Feststellung: Kopien sind ja bezahlt, da geht alles, in dieser Form falsch ist.

 

Ich schrieb weiter oben von Kopien, die kostenpflichtig auf einem Kopiergerät erstellt wurden. Da steckt in jeder Kopie ein Anteil für den Autor drin. Diese darf ich ziemlich sicher verkaufen, vor allem als einmaliger Privatverkauf.

 

 

Privater Gebrauch von Kopien ist erlaubt. Privater Verkauf mit Sicherheit nicht.

 

Aus ABC-Recht: "Wesentlich für die Annahme des privaten Gebrauchs ist, dass kein Geld fließt, das bedeutet, abgesehen von Materialkosten darf der Dritte kein Geld für die angefertigte Kopie bezahlen. Es ist also verboten, diese Kopien zu verkaufen."

 

Eine Kopiekostenerstattung scheint legal oder zumindest nicht illegal.

 

Blox(erklärbär)mox

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