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Urheberrecht / Copyright im Forum


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Erfreulich, aber auch schade, daß die Revision nicht zugelassen wurde, wenn ich das richtig verstehe.

Denn offenbar wollte man eben kein Präjudiz für weitere ähnlich gelagerte Fälle schaffen und den professionellen Abmahnern eben nicht generell das Handwerk legen.

Gegen nicht zugelassene Revision kann man aber auch eine Beschwerde einlegen. Dann entscheidet ein Gericht halt erstmal darüber, ob die Nichtzulassung zulässig war. :turn:
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Erfreulich, aber auch schade, daß die Revision nicht zugelassen wurde, wenn ich das richtig verstehe.

Denn offenbar wollte man eben kein Präjudiz für weitere ähnlich gelagerte Fälle schaffen und den professionellen Abmahnern eben nicht generell das Handwerk legen.

 

Heißt das nicht erst einmal (natürlich vorbehaltlich einer doch noch zugelassenen Revision), daß das Urteil rechtskräftig - und damit insbesondere für das Landgericht Hamburg bindend - ist? Das LG HH war ja scheint's bisher immer die Hochburg der Abmahner, wenn das erst mal ruhiggestellt ist, wäre schon mal was gewonnen, oder?

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Eine Frage die ich mir schon länger stelle:

Wie sieht es eigentlich mit den vielen Charakterbögen etc. im Downloadbereich aus, die doch größtenteils die - wahrscheinlich geschützten - Midgard-Musterzeilen (va.a dieser Drache in dem keltischen Muster) verwenden? Darf man diese Bilder einfach so (zu nicht kommerziellen) Zwecken verwenden? Muss man da irgendwie auf den eigentlichen Rechteinhaber verweisen?

Wie wäre das, wenn man zur schöneren graphischen Gestaltung eines Textes oder Charakterbogens nicht nur so eine Musterzeile, sondern ein ganzes Bild aus einem der Regelwerke verwendet?

 

Weil auch wenn der Forenbetreiber jetzt nicht haftet, so interessiert das doch sicher all jene freundlichen Seelen, welche ihre mühsam erstellten Charakterbögen hochladen - und damit evtl. Copyright-Bruch begehen... :eike:

 

Fragende Grüße,

Arenimo

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Das hab ich mit Elsa Franke geklärt. Wenn's a bisserl viel Grafik ist, frag ich auch mal getrennt nach ob das noch in Ordnung ist. Bisher gab es keine Beanstandungen. Im Gegenteil. Elsa freut sich über so viel Fanarbeit. Wobei eins ganz klar ist: Die Grenzen zur Urheberrechtsverletzung sind fließend. Da wir hier aber einen guten Draht zu den Frankes haben, habe ich keine Angst, dass Unstimmigkeiten nicht über den kleinen Dienstweg geregelt werden können.

 

Viele Grüße

hj

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Eine Frage die ich mir schon länger stelle:

Wie sieht es eigentlich mit den vielen Charakterbögen etc. im Downloadbereich aus, die doch größtenteils die - wahrscheinlich geschützten - Midgard-Musterzeilen (va.a dieser Drache in dem keltischen Muster) verwenden? Darf man diese Bilder einfach so (zu nicht kommerziellen) Zwecken verwenden? Muss man da irgendwie auf den eigentlichen Rechteinhaber verweisen?

Wie wäre das, wenn man zur schöneren graphischen Gestaltung eines Textes oder Charakterbogens nicht nur so eine Musterzeile, sondern ein ganzes Bild aus einem der Regelwerke verwendet?

Ich würde bei allem vorsichtshalber nachfragen. Natürlich spielt bei einfachen Grafiken auch die Schöpfungshöhe mit rein. Zwei geschwungene Linien sind unter Umständen so trivial, dass für sie kein Urheberrechtsschutz gilt. Die Midgard-Drachen auf den Bögen würde ich allerdings nicht als zwei geschungene Linien betrachten. ;)
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Ich würde bei allem vorsichtshalber nachfragen. Natürlich spielt bei einfachen Grafiken auch die Schöpfungshöhe mit rein. Zwei geschwungene Linien sind unter Umständen so trivial, dass für sie kein Urheberrechtsschutz gilt. Die Midgard-Drachen auf den Bögen würde ich allerdings nicht als zwei geschungene Linien betrachten. ;)

Und wie sieht es mit dem keltischen Muster ohne den Midgard-Drachen aus? Bei diversen offiziellen Werken sind da ja auch unterschiedliche Tiere reingepinnt! Gibt es das Muster auch so irgendwo zum Download und dann zum Verwenden?

gruß

Wolfheart

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Das hab ich mit Elsa Franke geklärt. Wenn's a bisserl viel Grafik ist, frag ich auch mal getrennt nach ob das noch in Ordnung ist. Bisher gab es keine Beanstandungen. Im Gegenteil. Elsa freut sich über so viel Fanarbeit. Wobei eins ganz klar ist: Die Grenzen zur Urheberrechtsverletzung sind fließend. Da wir hier aber einen guten Draht zu den Frankes haben, habe ich keine Angst, dass Unstimmigkeiten nicht über den kleinen Dienstweg geregelt werden können.

 

Viele Grüße

hj

Das klingt nach einer richtig schön soliden, österreichischen Lösung. Eigentlich darf man nicht aber solange man's nicht übertreibt darf man doch a bisserl. Eigentlich soll man sogar irgendwie... :D

(Im Ernst: Das ist wirklich eine gute Lösung. Copyright wird prinzipiell zwar geachtet aber nicht bis zur Absurdität ausgereizt :thumbs:)

 

Danke für die Info,

Arenimo

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  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...
  • 3 Jahre später...

Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

  • Like 1
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Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

 

Was ist an einer Anfrage falsch?

 

Das EUGH hat beschlossen, daß verwendete Software weiterverkauft werden darf, gleich wie sie erworben wurde. Das gilt auch für das Herunterladen gekaufter Software. Der Verkäufer muß alle Rechte (Lizenz, Original, Kopien) abtreten und darf keine Kopie behalten.

 

Ich halte eine solche Anfrage, ob jemand eine Abtretung einer Software beabsichtigt für völlig legitim.

Auch eine Verkaufsabsicht.

Und die Interaktion.

 

Auch wenn es sich um MIDGARD Software handelt. ;)

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Wenn es ein legal erworbenes pdf wäre UND der Verkäufer das Produkt auch von seinem Rechner entfernen würde und nicht nur eine Kopie verkaufen, dann wäre es legitim. Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Das hätte BB vielleicht dazu schreiben sollen.

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Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

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Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

 

Juristisch dürfte wohl diese Aussage gelten:

 

Gemäß § 64 UrhG endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Bearbeitet von ganzbaf
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Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

 

Ja, aber natürlich gilt das auch für Produkte die nicht mehr im Handel sind!

 

Nur weil sie nicht mehr erhältlich sind, erlöschen doch nicht die Urheberrechte. Und ob das moralisch gerechtfertigt ist, diese als PDF-Scan zu verkaufen, darüber könnte man trefflich diskutieren, aber die Rechtslage ist da eindeutig: Es ist illegal. Und hier geht es ausschließlich um die Rechtslage, denn dies ist ein öffentliches Forum und der Betreiber haftet für illegale Dinge seiner Benutzer, wenn er sie nicht zeitnah unterbindet.

 

Ob es moralisch in Ordnung ist, solche Scans untereinander privat zu tauschen, ist eine andere Diskussion, die nicht in diesen Strang gehört.

 

Grüße

 

Bruder Buck

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Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

Ja, gilt auch für Sachen, die aus dem Handel sind. Sie dürfen nicht einfach kopiert, gescannt und verbreitet werden. Dem Urheber steht das Recht zu, darüber zu entscheiden, was mit seinen Werken geschieht. Das Rawindra-Quellenbuch ist da ein schönes Beispiel. Die Frankes haben es zwar auf den Markt gebracht. Nachdem die erste Auflage aber vergriffen war, haben die Autoren keiner weiteren Auflage zugestimmt. Deswegen kommt es nicht, auch wenn die Spielgergemeinde es kaufen würde.

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Ah, okay, danke euch dreien. Mein Denkfehler lag wohl darin, das Problem nur von der wirtschaftlichen Seite zu betrachten - und da entstehen dem Urheber ja keine Verluste, wenn er sein Werk sowieso nicht mehr vermarkten will. Aber es gibt natürlich auch die ideelle Seite, dass der Urheber auch ein Recht darauf haben kann, dass sein Werk gar nicht verbreitet wird.

 

Liebe Grüße

Saidon

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