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Namenloses Grauen - Aufhebung der Nachwirkungen


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Hallo!

Bei der Beschreibung des Zaubers (Arkanum, S. 103) heißt es:

Zitat

Diese Nachwirkungen des Zaubers können vorzeitig durch Bannen von Zauberwerk aufgehoben werden.

Nun beträgt die Wirkungsdauer des Zaubers lediglich zwei Minuten. Meinem Verständnis nach endet nach dieser Zeitspanne die Zauberwirkung, sodass anschließende Effekte nicht mehr auf Magie beruhen. Bannen von Zauberwerk (Arkanum, S. 66) indes wirkt gegen "fremde Magie", indem ein Zauberduell gewonnen wird. Meines Erachtens bieten die Nachwirkungen des Zaubers Namenloses Grauen keine ausreichende regeltechnische Grundlage, um ein Zauberduell zu rechtfertigen.

Kann mir jemand beim Verständnis helfen: Habe ich etwas übersehen oder liegt hier ein Bruch in den Regeln vor?

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

Edited by Fimolas
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Ich finde der gesamte Zauber passt nicht in das Midgard Zauber Regelwerk, da es zu mächtig ist. Wenn richtig angewandt führt es fast automatisch zum Tod von Charakteren, ohne das die etwas dagegen tun können. Man denke an Gänge mit fallgruben.

Bzgl der Nebenwirkung finde ich bannen von zauberwerk nicht passend. Für mich stellt sich die Frage , ob das anschliessende angstgefühl mag. Natur ist. Finde ich nicht.  könnte man fällt mit heilen von Wunden verglichen. Das Resultat kann man auch nicht mit dem Zauber rückgängig machen.

Besser wäre Seelenheilung als Alternative.

 

Edited by Chriddy
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Die zweite Wirkung des Spruches ist, dass sie den Ort, an dem sie das Namenlose Grauen bekam, unter keinen Umständen freiwillig für 24h betreten wird. 

Und genau das kann man bannen,  was bei einigen Situationen sehr wichtig sein kann.....

Edited by Panther
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Hallo Panther!

vor 2 Stunden schrieb Panther:

Die zweite Wurkung des Spruches ist, daß sie den Ort, an dem sie das Namenlise Geauen bekam, unter keinen Umständen freiwillig für 24h betreten wird. 

Und genau das kann man bannen,  was bei einigen Situationen sehr wichtig sein kann.....

Mir ist schon klar, was die Nachwirkungen bedeuten. Wenn man diese jedoch bannen kann, müsste dann nicht die Wirkungsdauer des Zaubers um die Dauer der Nachwirkungen verlängert werden?

Liebe Grüße, Fimolas!

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vor 3 Minuten schrieb Fimolas:

Hallo Panther!

Mir ist schon klar, was die Nachwirkungen bedeuten. Wenn man diese jedoch bannen kann, müsste dann nicht die Wirkungsdauer des Zaubers um die Dauer der Nachwirkungen verlängert werden?

Liebe Grüße, Fimolas!

Ja. Oder zwei Wirkungsdauern angegeben werden.

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Also in vielen meiner Gruppen wird das so gespielt, dass man bei Namenlosem Grauen noch eine Seelenheilung braucht, um alle Effekte zu bannen. 

Dieses "Betritt 24h unter keinen Umständen den Raum o.ä." kann als magische und nichtmagische Auswirkung betrachtete werden. 

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vor 12 Minuten schrieb Fenix83:

Also in vielen meiner Gruppen wird das so gespielt, dass man bei Namenlosem Grauen noch eine Seelenheilung braucht, um alle Effekte zu bannen. 

Dieses "Betritt 24h unter keinen Umständen den Raum o.ä." kann als magische und nichtmagische Auswirkung betrachtete werden. 

In Hausregeln kann man alles regeln, wie man will. Das N.G. ist magisch. Die Angst vor dem Ursprungsort ist auch magisch. Wäre sie es nicht, dann ist es unlogisch, dass man nach genau 24h keine Angst mehr hat. :dunno:

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Warum nur noch die '2 Minuten' als Wirkungsdauer angegeben werden, kann ich nicht beantworten. Früher jedoch - ja damals bei M1 - betrug die Wirkungsdauer tatsächlich noch differenziert "2 min/1Tag". Die Intention wird damit deutlich, es gibt eine abgeschwächte magische Wirkung, die 24 Stunden lang anhält.

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Hallo Prados!

vor 15 Stunden schrieb Prados Karwan:

Warum nur noch die '2 Minuten' als Wirkungsdauer angegeben werden, kann ich nicht beantworten. Früher jedoch - ja damals bei M1 - betrug die Wirkungsdauer tatsächlich noch differenziert "2 min/1Tag". Die Intention wird damit deutlich, es gibt eine abgeschwächte magische Wirkung, die 24 Stunden lang anhält.

Wunderbar, vielen Dank für den Hinweis. Dann handelt es sich offensichtlich um einen Zauber mit gestaffelten Wirkungen - ungewöhnlich, aber leicht zu handhaben. Damit kann man bestens spielen.

Liebe Grüße, Fimolas!

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Dann ist gegen die Nachwirkungen tatsächlich ein Zauberduell gegen den Namenloses-Grauen-Zauberer fällig und kein einfacher EW:Zaubern:Bannen von Zauberwerk.

Macht den Zauber einen Tacken mächtiger, insbesondere in den Händen hochgradiger Zauberer. ;)

Edited by dabba
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vor 1 Stunde schrieb dabba:

Dann ist gegen die Nachwirkungen tatsächlich ein Zauberduell gegen den Namenloses-Grauen-Zauberer fällig und kein einfacher EW:Zaubern:Bannen von Zauberwerk.

Macht den Zauber einen Tacken mächtiger, insbesondere in den Händen hochgradiger Zauberer. ;)

Von der reinen Logik her hätte es auch schon vorher so sein müssen, vgl. dazu die bisherigen Beiträge. Wenn es eine magische Spruchwirkung ist, worauf der explizite Verweis auf Bannen von Zauberwerk deutet, dann gelten die üblichen Regeln für ein Zauberduell. Darüber hinaus fordert die Benutzung von Bannen von Zauberwerk ein Zauberduell.

Edited by Prados Karwan
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