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Einiges an Fragen


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Also bei der Erschaffung zweier neuer Charaktere, sind mir doch ein paar fehlende/lückenhafte Informationen aufgefallen.

 

Waffen ungelernt:

Wie hoch ist der Erfolgswert für eine Waffe, wenn ich diese ungelernt benutze?

DAB: +4

DFR: Fehlanzeige! Keine Aussage dazu, nur dass gelernt +4, Krieger gelernt +5 und Spezialwaffe gelernt +7.

 

Also jemand, der bei der Erschaffung eine Waffe kauft, die er nicht erlernt hat, hat demnach den gleichen Erfolgswert mit dieser, wie mit der, die er erlernt hat wenn ich mich an DAB orientier ansonsten müßte ich +0 eintragen?

Und wenn doch gleich er Erfolgswert vorhanden ist, muß um um sie später zu steigern, er erst ihren Umgang erlernen bzw. um eine aus der gleichen Gattung zu erlernen, ersteinmal die Grundkentnisse erwerben?

Ich bin leicht verwirrt!

 

Berufwahl:

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsfähigkeit ohne Zusatzt und einer mit k und z?

Dort wird auch nirgends erwähnt, für was eigentlich "k" und "z" stehen. Man kann sich dann zwar einen Reim machen, aber weiß nicht in diesem Zusammenhang als was nun Ba, Or und Tm gelten? k oder z oder beides?

 

Eigenschaften die dauerhaft werte verändern:

Gleich noch was für die Fehlerliste, bei der Eigenschaft Laufen steht: "...um seinen Erfolgswert-2." Sollte doch wohl ein "+" sein.

 

Und da wir schon mal dabei sind, würde ich gerne wissen, ob und welche weiteren Eigenschaften es gibt, die dauerhaft eine der Leiteigenschaften verändern.

Und dabei wärer es auch nicht verkehrt gewesen, diese mit in die Charaktererschaffung mitanzuführen und die daraus resultierenden neuen Werte.

 

Ich hätte ja da noch ein paar Tips wie man die Charaktererschaffung etwas verständlicher hätte machen können, denn für einen Anfänger ist das schon ein ganz schönes Blättern, Grübeln und Rätselraten, trotzt der guten Beispiele.

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Ungelernte Waffen beherrscht man mit EW(+4) und vermindertem Schaden (S. 226).

 

Bei den Berufen heißt "k", dass diesen nur Kämpfer und "z", dass diesen nur Zauberer ergreifen können.

 

Laufen: Nein, im Buch steht korrekt, dass die Bewegungsweite B um EW:Laufen-2 steigt. Beispiel: mit EW:Laufen+5 erhöht sich dein B um 3.

 

Die Frage nach Eigenschaften, die die Leiteigenschaften verändern ist mir unklar.

 

Eine Zusammenfassung zur Charaktererschaffung findet sich neuderdings auf der offiziellen Midgard-Homepage  und beim Midgard-Herold.

 

Entschuldigung an die übrigen "Helfer" hier. Hoffentlich habt ihr keine wunden Finger bekommen!

 

 

 

 

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Zur Auflösung des Rätsels...

 

Unvertraute Nahkampfwaffen (+4): S.226, oben rechts

 

Berufswahl (k, z): S.56, unten rechts

 

Laufen: nee, ist schon richtig (wenn man von neuen Laufenwert 2 abzieht, bekommt man den alten Bonus, welchen man im M3 früher bekommen hat)

 

Was du mit der Leiteigenschaft bzw. der Veränderung durch andere Eigenschaft meinst, verstehe ich nicht ganz... confused.gif

 

Erhält ein Charakter bei der Erschaffung eine Fertigkeit, so erhält er einen Bonus durch die Leiteigenschaft, welche fett gedruckt ist (z.B. in Tab. 5.1). Steht dort eine zweite Eigenschaft (nicht fettgedruckt) dahinter, so muß er diese auch erfüllen, um die Fertigkeit überhaupt benutzen zu können. Hoffe, das war gemeint...

 

 

Best,

 

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wow.gif7--></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (alexandra @ Jan. 30 2002,17wow.gif7)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Wie hoch ist der Erfolgswert für eine Waffe, wenn ich diese ungelernt benutze?

DAB: +4

DFR: Fehlanzeige! Keine Aussage dazu, nur dass gelernt +4, Krieger gelernt +5 und Spezialwaffe gelernt +7.

 

Also jemand, der bei der Erschaffung eine Waffe kauft, die er nicht erlernt hat, hat demnach den gleichen Erfolgswert mit dieser, wie mit der, die er erlernt hat wenn ich mich an DAB orientier ansonsten müßte ich +0 eintragen?

Und wenn doch gleich er Erfolgswert vorhanden ist, muß um um sie später zu steigern, er erst ihren Umgang erlernen bzw. um eine aus der gleichen Gattung zu erlernen, ersteinmal die Grundkentnisse erwerben?<span id='postcolor'>

Hallo alexandra,

 

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deine Fragen richtige verstanden habe, deshalb hier nur vorläufige Antworten.

 

1. Ungelernte Waffenfertigkeiten kann man "ungelernt" mit +4. Das gilt übrigens für alle Gegenstände, die man als Waffe verwenden kann. Wenn sich ein Magier beim Geld auswürfeln einen Bihänder leistet, kann er diesen zunächst also tatsächlich so gut wie seinen Dolch - nämlich vier plus Angriffsbonus. An Schaden macht aber nur relativ wenig (1W6+1 oder so). Das alles steht irgendwo im Regelbuch unter ungelernten und improvisierte Waffen - ziemlich weit hinten (S.226).

Um die Waffe zu verbessern muss er aber auch für Bihänder Grundkenntnisse erwerben, dann kann er ihn "gelernt" +4. Das heißt erst dann kann er Praxispunkte usw. machen. Das ist bei doppelten EP Kosten von Waffenfertigkeiten für einen Magier aber ziemlich unbezahlbar.

 

2. Das z und k bei Beruffertigkeiten bedeutet, dass die jeiligen Berufe nur von Zauberern resp. Kämpfer gelernt werden können (S.56).

 

3. Um den unterschied zwischen dauerhaft angeboren und dauerhaft antrainiert deutlich zu machen gibt es das zweite Charakterblatt. Dort wird z.B. die durch Laufen gesteigerte B eingetragen. Das dient der Übersicht, um zwischen dem Ursprungscharakter und den gelernten Fertigkeiten zu unterscheiden. Es ist zwar äußerst selten (und ziemlich gemein), aber es soll schon vorgekommen sein, dass Charaktere Fertigkeiten durch die "Unbill des Lebens" wieder verloren haben.

 

Gruß

 

Jakob

 

 

PS: Ich sehe gerade Karsten war schneller - aber nicht so ausführlich...

 

 

 

 

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Ersteinmal danke für die rasche Hilfe.

Aber wer kommt schon bei der Ch-Erschaffung auf S. 226 für ungelernte Waffen nachzuschauen? Was für eine Blätterei!

 

Find ich aber komisch, dass jemand der Messeer gelrnt hat dies genauso gut kann wie jemand der dies nicht gelernt hat und sogar beide den gleichen Schaden anrichten.

 

Mit der Leiteigenschaft, ahbe ich mich ganz falsch ausgedrückt und meinte nur Eigenschaften wie inm Beispiel Laufen die Bewegungswewite B.

Nun wollte ich wissen, ob es auch andere Eigenschaften gibt, die man u.a. bei der Charaktererschaffung bekommt und die auch eine der Eigenschaften dauerhaft verändert.

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@Alexandra

Solche Infos findest du auf S.38 bei den angeborenen Fähigkeiten. Und die genauere Erklärung derselbigen beginnt auf S.116.

 

Nur der Vollständigkeit halber...

Andere Veränderungen ergeben sich z.B. durch Athletik -> Aussehen steigt und Laufen -> Bewegungsweite steigt (wie schon erwähnt)

 

Einige Berufe können sich außerdem auf die Sinne auswirken... Siehe S.52/53 oben und S.54/55.

 

So, mehr fällt mir jetzt echt nicht mehr ein... dunno.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Odysseus @ Feb. 01 2002,02:19)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Alexandra

Solche Infos findest du auf S.38 bei den angeborenen Fähigkeiten. Und die genauere Erklärung derselbigen beginnt auf S.116.

 

Nur der Vollständigkeit halber...

Andere Veränderungen ergeben sich z.B. durch Athletik -> Aussehen steigt und Laufen -> Bewegungsweite steigt (wie schon erwähnt)

 

Einige Berufe können sich außerdem auf die Sinne auswirken... Siehe S.52/53 oben und S.54/55.

 

So, mehr fällt mir jetzt echt nicht mehr ein... dunno.gif

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche<span id='postcolor'>

Schamanen und Tiermeister kriegen Boni für ihr Totem, sonst fällt mir auch nix mehr ein auf die Schnelle.

 

mfg

HarryW

PS: Achja, angeborene Fähigkeiten gibt es auch noch.

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Hallo Alexandra,

 

in einem Punkt muß ich meine Vorposter korrigieren, da sie m.E. mißverständlich geantwortet haben.

 

Ein k oder z bei einem Beruf heißt nicht, daß dieser Beruf nur von Zauberern oder Kämpfern gelernt werden kann, sondern es bedeutet, "Assassinen, Krieger, Ordenskrieger und Söldner dürfen als Kampfspezialisten daher nur solche Berufe wählen, die mit einem k markiert sind. Zauberspezialisten wie Beschwörer, Druiden, Magier, Priester und Thaumaturgen können nur die mit einem z Markierten Berufe gelernt haben." (DFR4 S.56, rechte Spalte)

 

Daß heißt Berufe, hinter denen ein k oder z steht könne auch von Nicht-Kampf- (z.B. Barde, Händler, Seefahrer etc.) bzw. Nicht-Zauberspezialisten (z.B. Hexer, Heiler) gelernt werden. Lediglich die oben genannten Spezialisten sind in Ihrer Berufswahl eingeschränkt.

 

Hiram

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@Hiram: Du hast recht. Allerdings ist dies auch eine Regeländerung  zu M3! Was lehrt uns das: read.gif

 

@Alexandra: Bei der Charaktererschaffungist die Frage der ungelernten Waffen doch eigentlich unwichtig. Da stellt man doch erstmal fest, was man gelernt hat. Der Regelfall für ungelernte Waffen (+4) ist doch auch, dass man sie entweder schlechter beherrscht als gelernte Waffen (KÄM haben EW+5, nur ZAU haben EW+4) oder, dass man damit weniger Schaden (meist 1 bis 2 Punkte) anrichtet. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind Dolch und Streitkolben. Die führt ein ZAU zu Beginn seiner Karriere auch ungelernt ohne besondere Abzüge (zumindest geht das aus S. 226 hervor). Das mag daran liegen, dass diese Waffen igs. einfach zu bedienen sind: "Hau drauf" bzw. "Stich zu" - das kann jeder!

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Karsten Wurr @ Feb. 01 2002,11:15)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Alexandra: Bei der Charaktererschaffungist die Frage der ungelernten Waffen doch eigentlich unwichtig. Da stellt man doch erstmal fest, was man gelernt hat. Der Regelfall für ungelernte Waffen (+4) ist doch auch, dass man sie entweder schlechter beherrscht als gelernte Waffen (KÄM haben EW+5, nur ZAU haben EW+4) oder, dass man damit weniger Schaden (meist 1 bis 2 Punkte) anrichtet. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind Dolch und Streitkolben. Die führt ein ZAU zu Beginn seiner Karriere auch ungelernt ohne besondere Abzüge (zumindest geht das aus S. 226 hervor). Das mag daran liegen, dass diese Waffen igs. einfach zu bedienen sind: "Hau drauf" bzw. "Stich zu" - das kann jeder!<span id='postcolor'>

Also bei der Charaktererschaffung kann ein Krieger, der eine ungelernte Waffe benutzt diese "nur" mit +4 was tatsächlich schlechter für ihn ist, hätte er ja ansonsten +5, während alle anderen, diese mit dem gleichen Erfolgswert beherschen, da sie sowohl gelernt wie auch ungelernt +4 haben.

Etwas komisch oder?

 

Ein Ausgleich wäre tatsächlich der reduzierte Schaden, der ja auch im Text beschrieben wird, aber wie Du gesagt hast, ist hier der Schaden bei Dolch und Streitkolben genauso groß wie gelernt. Evt. ein Fehler?

Tatsächlich wird doch wohl ein Messerkämpfer besser damit umgehen gönen, bzw. damit mehr Schaden anrichten können, als jemand, der damit nicht umgehen kann.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Karsten Wurr @ Feb. 01 2002,11:15)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Alexandra: Bei der Charaktererschaffungist die Frage der ungelernten Waffen doch eigentlich unwichtig.<span id='postcolor'>

Ich habe hier einen Krieger, der hat bei den Waffenferetigkeiten miserabel gewürfelt aber dafür sehr gut bei Waffen und somit hat er sich gut mit Waffen eindecken können und da gehört einiges dazu, was er nicht gelernt hat. Und dann ersteinmal darauf zu kommen, im Buch des Kampfes nachzuschauen ist überhaupt nicht ersichtlich.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (alexandra @ Feb. 01 2002,19:40)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Karsten Wurr @ Feb. 01 2002,11:15)</td></tr><tr><td id="QUOTE">@Alexandra: Bei der Charaktererschaffung ist die Frage der ungelernten Waffen doch eigentlich unwichtig.<span id='postcolor'>

Ich habe hier einen Krieger, der hat [...] sehr gut bei Waffen [gewürfelt] und somit hat er sich gut mit Waffen eindecken können und da gehört einiges dazu, was er nicht gelernt hat.<span id='postcolor'>

DFR S. 59, Abschnitt 3. Bei der Charaktererschaffung darf man nur gelernte Waffen wählen.

Du kannst das gerne anders machen, aber Karsten hat prinzipiell recht.

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