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Kampf in VR


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Man stelle sich vor, man wisse nicht allzuviel über das Midgard-Regelwerk und lese folgenden Satz: "Das Tragen einer schweren Rüstung schränkt die Beweglichkeit von Abenteurern ein. In Voll- oder Ritterrüstung kann ein Abenteurer nur unbehindert kämpfen, wenn er die Fertigkeit Kampf in Vollrüstung besitzt." DFR4, S. 99

 

Dann wendet man den Blick auf S.98, sieht die Behinderungen durch VR und RR und fragt sich: Wenn ich Kampf in VR beherrsche, gelten dann die folgenden Beschränkungen immer noch für mich? "Gw-40, B-12, Verlust Abwehr- und Angriffsboni" oder gelten die nicht mehr. Ich finde, der Regeltext macht das nicht wirklich deutlich. Das war leider früher auch schon so.

Hornack

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Ich würde es so lesen: Wenn ein Char VR oder RR trägt, dann kann er sich nur dann effektiv bewegen, wenn er Kampf in VR beherrscht. Die angegebenen Modifikatoren gelten auch für Chars, die das beherrschen. Allerdings ist ihnen mehr Bewegung möglich. (Z.B. mißlingt ihnen nicht automatisch jeder Balancierversuch, wenn sie umfallen können sie wieder aufstehen...)

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Ich fand das mit den Beschränkungen für PR und VR schon immer etwas übertrieben (wenn auch im Grundsatz richtig), immerhin hat man nachgewiesen, daß man in den Rüstungen wie sie im 15. Jhd. bei Rittern und Söldnern anzutreffeb waren durchaus als trainierter Mensch Handstand-Überschlag machen konnte. Und schon aus den 14. (oder 13.?) Jhd. wird davon berichtet, das einige Kämpfer so fit waren, d´ß sie Sturmleitern nur mit den Armen, also hängenderweise an der Unterseite, erklettern konnten um das Umkippen der Leitern zu verhindern (gegen wegstoßen half das aber sicher nicht so richtig smile.gif ).

 

Ich bin der Meinung, jemand der Kampf in VR beherrscht ist so weit trainiert, daß er lediglich ein Drittel seiner B verliert und auch nicht so viel seiner Gw abziehen muß (höchstens seiner Gs )

 

 

Barmont, der weiß, daß er damit das Regelwerk nicht zu einer Neuauflage bringt.

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Naja, das ist ein typischer Fall von 'Zitat aus dem Zusammenhang reißen'. Wenn man nämlich den nächsten Satz noch liest, wird klar, wie es gemeint ist. Bewegung im ersten  Satz und Kämpfen im zweiten sind nicht identisch. Beherrscht man den Kampf in VR nicht, erhält man in einer solchen B-12, Gw-40 und Abzüge von -2 auf alle EW:Angriff und WW:Abwehr. Beherrscht man hingegen den Kampf in VR, fallen die Abzüge auf Angriff und Abwehr weg, alle anderen Einschränkungen hingegen bleiben bestehen.

 

Grüße

Prados

 

 

 

 

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Der Einwand ist berechtigt, aber meine Interpretation ist sehr wohl auch möglich. Schliesslich zählen Abzüge bei Gw, geringere B etc. auch zu Behinderungen und wenn man dann schreibt, mit Kampf in VR könne man "unbehindert" kämpfen, sollten eigentlich auch die weiteren Auswirkungen unwirksam werden.

Hornack, dem "unbehindert" in diesem Fall nicht genau genug definiert ist

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wow.gif5--></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Sliebheinn @ Feb. 02 2002,21wow.gif5)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Aber eine Frage bleibt dann noch.

Mit Kampf in VR habe ich also in VR meinen vollen An und Ab-Bonus.

Wie sieht es dann aus. wenn ich meine Bein bzw. Armschienen aus ziehe und somit nur noch PR habe?

 

Ein etwas verwirrter Sliebheinn.<span id='postcolor'>

Dann versuche ich die Verwirrung doch einmal aufzulösen.

 

Zunächst muss ich leider widersprechen. Der persönliche Angriffs- und Verteidigungsbonus wird beim Tragen der entsprechenden Rüstungen immer reduziert, auch wenn man Kampf in VR beherrscht. Auch die Abzüge auf die Bewegungsweite und die Gewandtheit bleiben bestehen. Die einzige Möglichkeit, das in gewissem Maße zu umgehen, liegt im Kauf einer maßgeschneiderten Rüstung (s. Arkanum).

 

Kampf in VR verhindert lediglich, dass während eines Kampfes ein Abzug von -2 auf alle EW:Angriff und WW:Abwehr angerechnet wird.

 

Darüber hinaus erwirbt man ja nach M4 noch einige andere Handlungsmöglichkeiten in VR, die einem ohne diese Fertigkeit verschlossen blieben (s. Fertigkeitenbeschreibung in DFR).

 

Im letzten Punkt hat Gwynnfair Recht, sobald du nur noch PR trägst, wirst du natürlich in allen Abzügen auch nur noch wie ein PR-Träger behandelt.

 

Grüße

Prados

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  • 2 Jahre später...

Mahlzeit,

 

habe da eine Frage zu Kampf in Vollrüstung... Kann mir irgendjemand den Abschnitt im DFR Seite 99ff. deuten?

 

Laut diesem Abschnitt ("Einschränkungen und Nachteile beim Tragen von Rüstungen") ist es so, dass ein Abenteurer mit der Fertigkeit >Kampf in Vollrüstung< keine Abzüge auf EW:Angriff und WW:Abwehr erhält.

 

In dem letzten Abschnitt auf der Seite ("...verringern sich ausserdem B und Gw eines Abenteurers um die in der Liste angegebenen Werte.") wird allerdings nicht mehr explizit auf die die Fertigkeit eingegangen.

 

Ich selbst spiele einen Zwergenkrieger (Gw 28 und B 20) mit >Kampf in Vollrüstung< und trage eine PR-4.

 

Ist es so, dass ich die in der Liste angegebenen Abzüge (Gw -25 und B -8) noch abziehen muss?

 

Bekanntlich sind Zwerge ungewandt und nicht gerade die schnellsten, tragen allerdings in Schlachten und "normalen" Kämpfen bestimmt nicht nur Lederrüstungen.

 

Also, schliesst das Können der Fertigkeit ein, dass ich diese Einschränkungen (Abzüge Gw und B) nicht habe?

 

Würde mich echt mal interessieren... Wer hat die Lösung?

 

Besten Dank.

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Auch mit Kampf in Vollrüstung hast die Einschränkungen bei B und Gw durch eine PR. KiV nützt etwas, wenn Du

  1. überhaupt kämpfen willst (bei PR noch nicht nötig, wohl aber bei VR)
  2. einige Fertigkeiten (z.B. Laufen) überhaupt einsetzen möchtest
  3. einige Fertigkeiten ohne Abzüge verwenden willst (z.B. Balancieren)

 

Bei einem Zwerg würde ich nicht 8 von der Bewegungsweite abziehen, sondern ein Drittel, aber das ist eine Hausregel.

 

Solwac

 

P.S. Vielleicht könnte die Überschrift dem allgemeinen Schema angepasst werden?

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Laut diesem Abschnitt ("Einschränkungen und Nachteile beim Tragen von Rüstungen") ist es so, dass ein Abenteurer mit der Fertigkeit >Kampf in Vollrüstung< keine Abzüge auf EW:Angriff und WW:Abwehr erhält.

Genau das. Keinen -2 Abzug auf Angriff ud Abwehr, wenn der Charakter die Fertigkeit Kampf in Vollrüstung beherrscht.

 

In dem letzten Abschnitt auf der Seite ("...verringern sich ausserdem B und Gw eines Abenteurers um die in der Liste angegebenen Werte.") wird allerdings nicht mehr explizit auf die die Fertigkeit eingegangen.

Die fertigkeit verringert auch nicht die Unbeweglichkeit der Rüstung derart, daß Alle Mali aufgehoben werden. Die B und Gw werden durch die Massenträgheit gesenkt. Da kann allerhöchstens eine Magische Rüstung etwas dran tun, aber für die normalen Harnische ist das halt ein Malus, der nicht weg zu lernen ist.

 

 

Ich selbst spiele einen Zwergenkrieger (Gw 28 und B 20) mit >Kampf in Vollrüstung< und trage eine PR-4.

 

Ist es so, dass ich die in der Liste angegebenen Abzüge (Gw -25 und B -8) noch abziehen muss?

Ja.

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Hallo Ghim!

 

Die Abzüge auf Gewandtheit und Bewegungsweite sind unabhängig von dem Umstand, ob der jeweilige Abenteurer die Fertigkeit "Kampf in Vollrüstung" besitzt oder nicht. Demnach musst Du Deinem Zwergenkrieger die Werte noch modifizieren. Darüber hinaus ist die Plattenrüstung Deines Zwerges keine Vollrüstung und fällt auch nicht unter die von Dir zitierte Regel bezüglich des Abzuges von -2 auf Angriff und Abwehr, falls man die Fertigkeit "Kampf in Vollrüstung" nicht beherrscht.

 

Bezüglich der Einschränkung der Bewegungsweite bei Zwergen möchte ich Dich auf folgenden Strang aufmerksam machen: Rüstungsmalus für Nichtmenschen

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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Tja, herzlichen Dank Jungens...

 

Aber ich glaube, dass sich in unserer Truppe dennoch die Diskussion um den B-Verlust erübrigt. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als auf KR umzusatteln...

 

Mit Gw 03 kann man nicht mehr soviel reissen! :uhoh:

 

Dann waren wir wohl immer zu gnädig, was dickere Rüstungen angeht. Wusste ich doch, dass hier die Frage mal von Experten beantworten lassen kann. :thumbs:

 

Ghim dankt dem Forum und allen seinen hilfsbereiten Postern!

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Aber habe ich das dann so zu verstehen, dass in jedem fall der angegebene Wertan Gw abgezogen werden muss?

 

Hmh, eigentlich logisch... Aber recht ungerecht bei den armen Zwergen, die HöchstGw 80 beim auswürfeln haben... Wenn man Pech hat und dann ne 28 hinlegt... Gerade Zwerge sind doch eigentlich immer recht gut gerüstet. Ist da evtl. eine kleine Unstimmigkeit drin?

 

Was erklärt dann überhaupt die extrem hohen Lernkosten von 4000 EP für andere Abenteurer (Zauberer ausgenommen)???

 

Nur damit der Charakter dann keine -2 auf EW:Angriff und EW:Abwehr, ggflls seine Abwehr- und Angriffsboni nicht verliert und keine Einschränkungen mehr bei diversen Bewegungsfertigkeiten hat???? :confused:

 

 

Wer kann mir darauf einen schlauen Post geben?

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also einen schlauen beitrag kann ich dir nicht geben...aber dieselben gedanken habe ich mir auch schon gemacht....meines achtens wäre es auch generell besser, wenn mann das beispiel von z.b. schwimmen nimmt und einfach sagt, dass ein kämpfer, der KiV beherrscht, bei rüstungen bis einschließlich PR die abzüge von der jeweilig niedriger liegenden rüstungsklasse (in deinem fall KR) erhält und dann ab VR den vorteil hat, sie überhaupt tragen zu können.....

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Hallo Ghim!

 

Man benötigt die Fertigkeit "Kampf in Vollrüstung", um diverse Bewegungsfertigkeiten in Rüstklasse Voll- oder Ritterrüstung uneingeschränkt oder nur mit geringen Einschränkungen einsetzen zu können. Genauere Informationen hierzu findest Du im Regelwerk auf den Seiten 150/1.

 

Mit freundlichen Grüßen, Fimolas!

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