Zu Inhalt springen

Prados Karwan

Mitglieder
  • Beigetreten

Alle Inhalte erstellt von Prados Karwan

  1. Die entscheidende Frage lautet, muss ein Zauberer, der in unmittelbarer Nähe eines Kampfgeschehens ist und in dieses mit Zaubersprüchen aktiv eingreift, muss also dieser Zauberer, der weiß, dass dort Gegner sind, die es auf seine Gefährten und damit auch auf ihn abgesehen haben, damit rechnen, dass sich zusätzliche Gegner irgendwo in Schussreichweite versteckt haben können? Jeder, der diese Frage mit ja beantwortet, hat einen laut Regeltext (Kodex, Seite 83) nicht ahnungslosen Zauberer, der also nicht gezielt aus dem Hinterhalt beschossen werden kann. Noch ein Nachtrag: Bitte beachtet, dass die Formulierung auf Seite 83 mehrere Bedingungen mit "und" verknüpft. Das bedeutet, dass alle dort genannten Bedingungen gleichzeitig und ausnahmslos erfüllt sein müssen, damit ein Angriff aus dem Hinterhalt erfolgen darf. (Persönliche Anmerkung: Dieses ständige Beharren darauf, dass dies oder jenes nicht im Regelwerk stehe, ist ermüdend.)
  2. Im Nahkampf ist man nicht ahnungslos, vgl, dazu die entsprechenden Beschreibungen der Fertigkeiten Betäuben und Meucheln, aber vor allem die Passage zu Angriffen aus dem Hinterhalt auf Seite 83 des Kodex.
  3. Selbstverständlich existiert diese Asymmetrie, sie muss es sogar. Schließlich sind die Spieler nicht konkret vor Ort, sondern erfahren das Geschehen abstrakt durch die Beschreibungen des SL. Der SL hat meiner Meinung nach sogar die Pflicht, so kooperativ wie möglich mit den Spielern zusammenzuarbeiten, da er ihre Sinneswahrnehmungen repräsentiert. Die von dir genannte Diskussion und Umentscheidung funktioniert erstens laut Regeln meist gar nicht (Bewegungsphase, Waffenwechsel usw.) und kommt meiner Erfahrung nur in solchen Gruppen vor, in denen sich die Spieler vom SL übervorteilt fühlen und so für Ausgleich sorgen wollen. In einer Gruppe, in der transparent und kooperativ gespielt wird, ist dieses Verhalten meines Erachtens gar nicht nötig.
  4. Nein, in einem Kampfgetümmel gibt es die selbstverständlich nicht, sondern ich als SL sage grundsätzlich alle Bedrohungen an.
  5. Ich möchte Solwac widersprechen, zaubernde Spielfiguren können mit Scharfschießen gezielt beschossen werden. Die Begründung ergibt sich aus dem Regeltext: 1. Während des Zaubervorgangs zählt der Zauberer als wehrlos. Damit ist die Voraussetzung für gezielte Schüsse und Würfe erfüllt. 2. Ein Zauberer kann bei Bedrohung seinen Zaubervorgang unterbrechen, muss dies jedoch vor dem Erfolgswurf der Bedrohung ansagen. Schlussfolgerung: Dem Spieler des Zauberers wird mitgeteilt, dass seine Figur während des Zaubervorgangs gezielt beschossen werden soll. Der Spieler muss sich daraufhin entscheiden, ob er den Zaubervorgang fortsetzen (gezielter Angriff gegen ihn ohne Abwehrmöglichkeit) oder abbrechen will (normaler Fernangriff gegen ihn mit Abwehrmöglichkeit).
  6. Ich finde es immer ein wenig befremdlich, wenn mit deutlichem Nachdruck darauf hingewiesen wird, dass man sich als SL die persönliche Interpretation des Regeltextes vorbehält. "Was denn sonst?", möchte ich dann gerne fragen. Allerdings ist dies ein Regeltextstrang, in dem nun einmal lediglich geklärt werden soll, wie die Regeln die Verwaltung bestimmter Spielsituationen vorsehen. In diesem Zusammenhang ist es dann wenig sinnvoll, mit persönlichen Erfahrungen, Bauchgefühl oder sonstigen persönlichen Eindrücken argumentieren zu wollen. Das kommt später - und ist dann die oben erwähnte persönliche Interpretation, die jedem SL bzw. jeder Gruppe offensteht. Allerdings habe ich den Eindruck gewonnen, dass gerade das Bauchgefühl oder gefühlte Logikbrüche aus einer vorschnell vorgenommenen Überspitzung der herangezogenen Beispiele resultieren. In dem obigen Zitat wird beispielsweise vernachlässigt, dass der Zauberspruch durch Wände aufgehalten wird. Der beispielhafte Zombie muss laut Regeln also gar nicht 18 Meter weit durch verschiedene Räume laufen, sondern er wird, gemäß dem Regeltext, auf das nächstgelegene nicht von der Zauberwirkung betroffene Feld gestellt, das sich in diesem Fall im Nebenraum hinter der Wand befindet. Die schematische Abhandlung der Umgebungsabwehr hat selbstverständlich sowohl Vor- als auch Nachteile. Der größte Nachteil dürfte wahrscheinlich der gefühlte Logikbruch sein, dass sich ein Wesen plötzlich unerwartet weit bewegen darf. Berücksichtigt man dann aber, dass diese Spielregel lediglich bestimmte Handlungen zusammenfasst, kann man darin auch einen Vorteil sehen (wenn man denn möchte): Die andernfalls individuell abzuhandelnde und sich dann über mehrere Runden erstreckende Ausweichbewegung, die unter diesen Bedingungen jede Runde organisatorischen Aufwand erfordert, wird nach der zugrundeliegenden Handlung, dem EW:Zaubern, einmalig durchgeführt, wodurch in der nächsten Runde mit dem dann entstandenen Resultat unbelastet weitergespielt werden kann. Diese Regel ist also vor allem eine Vereinfachung.
  7. ARK5, S. 10: "Glückt der EW:Zaubern, so entfaltet die Magie ihre Wirkung. Werden dabei andere Personen oder Tiere gegen ihren Willen verzaubert, so dürfen sie sich mit einem WW:Resistenz gegen den arkanen Angriff wehren. Sind sie indirekt durch einen in ihrer Nähe wirkenden Zauber betroffen, steht ihnen ein WW:Abwehr zu." ARK5, S. 11/12: "In diesem Fall [gemeint ist die erfolgreiche Abwehr gegen einen flächigen Umgegungszauber] bewegt sich der Betroffene automatisch außerhalb der üblichen Bewegungs- und Handlungsreihenfolge zur nächstgelegenen Stelle außerhalb des Wirkungsbereichs." ARK5, S. 157, aus dem Datenblock des Zaubers Ring des Lebens: "Wirkungsbereich: bis zu 18 m Umkreis" Schlussfolgerung: Das Opfer des Zaubers bewegt sich nach gelungener Abwehr (sofern diese überhaupt notwendig ist, vgl. Spruchbeschreibung von Ring des Lebens) auf das Feld, das als nächstgelegenes außerhalb des Wirkungsbereichs des Zauberspruchs liegt. Dieser Rückzug wird nicht sukzessive durch mehrere WW:Abwehr, sondern einmalig nach dem EW:Zaubern abgehandelt, da dies den üblichen Regeln zur Resistenz und Abwehr entspricht. Und jetzt noch ein wenig überflüssige, aber für meine geistige Gesundheit notwendige Ironie: Nein, also wirklich, also ... niemals hätte diese Frage mit Regelzitaten gelöst werden können!!!einself! Wie denn auch?
  8. Ich habe deine anderen Argumente zur Kenntnis genommen, möchte aber zunächst nur zu einem eine Frage stellen. Der Aussage deiner ersten beiden Sätze stimme ich zu, je nach Angriffs- oder Bedrohungsart müssen in einigen Fällen zusätzliche Kriterien beachtet werden. Ich beziehe mich nun auf dein Beispiel: Wie würdest du über die Abwehr entscheiden, wenn die zum Gegner (oder Zauberer) zugewandte Seite des Käfigs nicht vorhanden wäre?
  9. Yon, nennst du mir mal die Seite, der du diese Regelaussage entnimmst? Und um auf deine Eingangsfrage einzugehen: Ja, das Opfer würde sich nach einem erfolgreichen WW:Abwehr komplett aus dem kompletten Wirkungsbereich herausbewegen, also nicht nur aus den ersten drei Metern. Wie gesagt, der Zauber selbst kann bzw. darf nicht als Ursache für die Einschränkung der Bewegungsfertigkeit gelten, denn gegen diese Einschränkung würfelt das Opfer ja erst noch den WW:Abwehr. Erst wenn dieser misslingt, bedeutet das, dass sich das Opfer nicht mehr aus dem Wirkungsbereich herausbewegen konnte und Schaden erleidet. Die Gründe für die Bewegungseinschränkung, die zum Verlust des WW:Abwehr führen, müssen also bereits vor dem EW:Zaubern gegeben sein. Ein einfaches Zurückdrängen in eine Ecke reicht da nicht aus, denn dort dürfte ein Opfer auch noch gegen alle anderen Angriffe und sonstigen Bedrohungen ganz normal abwehren.
  10. Nein, das wird durch Wiederholung nicht zutreffender. Die Regelungen zur Resistenz sind eine Abstraktion der Realität, aber keine direkte Abbildung. Noch einmal Regeltext: Solange die Opfer nicht in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind (und der Zauber selbst stellt keine solche Einschränkung dar!), dürfen sie abwehren und sind bei Erfolg außerhalb des Wirkungsbereiches (ARK5, S. 12).
  11. Ich möchte angesichts des Strangthemas (und da es sich um einen Regeltextstrang handelt), nur kurz darauf hinweisen, dass die vorgestellten Überlegungen nicht den Regeln zur Resistenz entsprechen. Solange sich die Opfer potenziell frei bewegen können - und das können sie im vorgestellten Fall - steht ihnen ein WW:Abwehr zu. In den erwähnten "umschlossenen Räumen" reicht dazu bereits eine Tür, durch die die Opfer ausweichen können.
  12. @draco2111 Interpretation sollten auf Grundlage des Textes erfolgen, ansonsten sind sie falsch. Das ist hier leider teilweise, nämlich bei KR1, der Fall. Es wäre hilfreicher gewesen, erst den Regeltext zu lesen und erst dann zu interpretieren, vor allem in einem Regeltextstrang.
  13. Das könnte daran liegen, dass alle Antworten, also die Regeln zur Resistenz gegen Flächenumgebungsmagie, explizit und eindeutig im Arkanum angegeben werden; vgl. Seite 11/12. Dort - und natürlich in der Spruchbeschreibung - werden deine Fragen beantwortet.
  14. Diese Formulierung gibt es auch in M5 noch, vgl. dazu S. 21 im ARK4 und S. 12/13 im ARK5: Während der Zauberdauer ist der Zauberer wehrlos, mit einem zehnsekündigen Spruch ist der Zauberer "die ganze Runde [...] beschäftigt" (sowohl M4 als auch M5). Insofern lautet die entscheidende Frage, ob das 'Rundenende' zur Runde gehört oder nicht. Angesichts des Begriffs müsste die Antwort aber eigentlich recht eindeutig ausfallen.
  15. Um etwas Konstruktives beizutragen: Meines Erachtens ist ein wichtiger, vielleicht der wichtigste Tipp, keine Angst vor Fehlern und Fehlentscheidungen zu haben, sondern einfach fröhlich, selbstverständlich und für die Spieler transparent und nachvollziehbar zu leiten. Mir als Spieler wäre es völlig egal, ob eine SL-Entscheidung im Sinne der Regeln falsch ist, solange diese Entscheidung logisch ist und sich der SL im weiteren Verlauf des Spiels folgerichtig in ähnlichen Situationen verhält.
  16. Unklare Regeln werden laut Solwac kurz argumentativ untersucht, erörtert und besprechend erwogen. Die Argumente können dabei unter anderem darin bestehen, kurz auf das Regelwerk zu verweisen - ganz so, wie du es mit der Wikipedia gemacht hast. Sehr schönes Beispiel!
  17. Angesichts der Tatsachen, dass es auf dem Weg zu einer hochgradigen Figur eine ganze Menge Punkte zu erhalten und verlernen gilt, aber eine nur überschaubare Anzahl von Fertigkeiten dafür zur Verfügung steht, würde ich zu einer Lösung über eine neue Fertigkeit raten. Damit würde auch verhindert, dass sich die Spielfiguren auf höheren Graden alle ähneln.
  18. 4W6 LP Schaden schwache Zauberwirkung? Ok, ich fand den Zauber für Stufe 5 schon recht stark, auch wenn die Untoten, die sich nicht im Nahmapf befinden, dem Ring ausweichen können. Nun, als Anwenderin dieses Zaubers profitiere ich natürlich von dieser Antwort (Bis es dann mal jemand aus der Heimrunde kann, dann werde ich diesen zauber als SL verfluchen ) Danke für das flotte Antworten Rein nach Beschreibungstext ist der Zauber bemerkenswert schwach und eigentlich ein Verteidigungszauber. Denn laut Beschreibung müssen tatsächlich nur Untote, die sich in Nahkampfreichweite rund um den Zauberer befinden, einen WW:Abwehr würfeln, um der Zauberwirkung zu entgehen. Alle anderen schaffen das automatisch, also nach Beschreibungstext auch diejenigen, die sich im Kampf mit anderen Gegnern als dem Zauberer befinden.
  19. Ich bin angesichts der recht schwachen Zauberwirkung für b).
  20. Sehr wahrscheinlich ist eine Ursache deiner Schwierigkeit mit der in 1 genannten Meinung, dass das in 2 Genannte eben kein "anderes Paar Schuhe" ist. Der Spielleiter muss von Anfang bewerten, ob die potenziellen Zauberopfer überhaupt der Zauberwirkung unterliegen können. Wenn das der Fall ist, dann - ich verkürze hier die Formulierung - bleiben die Verzauberten "inaktiv". Diese Inaktivität bleibt aber nicht automatisch die gesamte Wirkungsdauer bestehen, sondern muss bei Veränderung der Umstände jedesmal erneut vom SL bewertet werden. Wenn aber bereits zu dem Zeitpunkt, an dem der Zauber gewirkt wird, solche Umstände vorliegen, die die Zauberwirkung normalerweise aufheben würden, dann wirkt der Zauberspruch von Anfang an nicht. Um deine in Klammern gesetzte Frage im vorletzten Satz zu beantworten: Ja, das ist gemeint, ansonsten wäre es ja nicht in die Spruchbeschreibung geschrieben worden - immerhin steht dort die eindeutige Formulierung "läuft nicht weg". Deine Schlussfolgerung im letzten Satz allerdings ist nicht zutreffend, weil du darin weite Teile der Spruchbeschreibung, die ich oben angedeutet habe, ignorierst. (Mal abgesehen davon, dass alle sich auf einer Flucht befindlichen Spielfiguren mit einer Bewegungsweite von mindestens B16 normalerweise sowieso nicht von diesem Zauber betroffen sein können.)
  21. Nein, die Aussage zur wörtlichen Auslegung ist so nicht zutreffend. Wenn man es wörtlich auslegt, dann achtet man auf die Spruchbeschreibung, die zunächst die grundsätzlichen Auswirkungen beschreibt (was ich in meinem ersten Beitrag getan habe) und dann die Ausnahmen, bei denen diese Auswirkungen aufgehoben werden, durch Beispiele erklärt. Um in der gewählten Metapher zu bleiben: Die Spruchbeschreibung selbst sieht nicht Fisch und nicht Fleisch vor und überlässt dem SL die Wahl des Menüs. Wörtlich auslegen bedeutet nicht, Extrempositionen einzunehmen, schon gar nicht, wenn ganz im Gegenteil der Regeltext dies so nicht vorsieht.
  22. Wenn du der SL bist, kannst du das sicherlich tun. Es stellt sich die Frage, ob du es solltest. Was ich in meinem Beitrag oben bewusst nicht konkret thematisiert habe, ist die Rolle des Spielleiters bei der Bewertung, welche Motivation ausreichend ist, die Spruchwirkung zu beenden. Ganz offensichtlich dürften es existenzielle Gefahren sein - die ja auch normalerweise zu einer Flucht führen. Eine Spielerfigur, die nachvollziehbar um ihr Leben fürchten muss, wird die Angst abschütteln, wie es im 2. Absatz auf Seite 64 beschrieben wird. Analysiert man die vom Regelwerk gewünschte Spruchwirkung, dann lautet das Ergebnis, dass mit diesem Zauber eine schwache Kontrollfunktion über eine Gruppe von Gegnern ausgeübt werden soll, die von der zaubernden Partei nicht übermäßig ausgenutzt werden darf, da andernfalls die Wirkung endet. Ab wann dieses Ausnutzen vorliegt, entscheidet der Spielleiter - auf welche Weise er das tut, sollte er am besten mit seiner Gruppe besprechen, damit sich niemand übervorteilt fühlt.
  23. Die Spruchbeschreibung ist doch eigentlich eindeutig und gibt den Rahmen für das Verhalten der Opfer vor: ARK5, S. 64: Das Opfer "läuft nicht weg, sondern verharrt unsicher auf der Stelle, bleibt aber inaktiv". Daraus wird eindeutig klar, dass sich das Opfer nicht bewegt und dass es keine Handlungen ausführt. Diese Auswirkungen gelten - bei Berücksichtigung der gesamten Spruchbeschreibung - uneingeschränkt so lange, bis die Wirkung aufhebende Umstände eintreten. Alle Fragen des Eingangsbeitrags sind also zu verneinen, das Opfer bleibt "inaktiv". Die Wirkung des Zaubers unter M5 ist also eine andere als unter M4, weil die Beschreibung der indirekten Handlungsmöglichkeiten fehlt und diese offensichtlich nicht vorgesehen sind.
  24. @Panther: Äh, nein, die letzte von dir geschriebene Aussage ist falsch und wurde von mir auch nie so geäußert - sondern das genaue Gegenteil, wie du oben in meinem Beitrag nachlesen kannst. Und Macht über Geister ist offensichtlich nicht ausreichend, da es von den Regeln nicht genannt wird. Die beschworenen Wesen müssen dominiert werden.

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.