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Prados Karwan

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  1. Nein, das dürfte nicht funktionieren und darüber hinaus zu unerwünschten Nebenwirkungen führen, da zwei Zaubermittel gleichzeitig benutzt werden; vgl. dazu die allgemeinen Aussagen zu Beginn des Kapitels "Zaubermittel" auf Seite 174 des Akranums. Das Kraut der konzentrierten Energie hat laut Beschreibung eine zeitlich andauernde Wirkung. Wird während dieser Zeitdauer ein weiteres Zaubermittel zu sich genommen, könnte dies zu den erwähnten "unkontrollierbaren Effekten" führen. Grüße Prados
  2. Nein, es gelten die Regeln für "wiederholtes Verzaubern", Arkanum, Seite 19. Grüße Prados
  3. Es gilt ja die grundsätzliche Regelung, dass man sich auf 'sehr schwere' Waffen nicht spezialisieren kann. Wenn ein Kampfzauberer also den Magierstecken als Spezialwaffe wählt, bekommt er +2, wenn er mit der Technik des Magiersteckens angreift, aber keinen Zuschlag, wenn er ihn als Stockwaffe verwendet. Grüße Prados
  4. Ja, Zauberer können den Magierstecken auch mit der Waffenkategorie "Stockwaffen" als Kampfstab einsetzen. Allerdings können Zauberer keine Spezialwaffe wählen, bekommen also keinen +2-Zuschlag. Grüße Prados
  5. Nein, das ist ein Irrtum. Der Dweomerstecken ist zwar der Thaumagral des Tiermeisters, umfasst aber die Waffenkategorien "Zauberstäbe" und "Stockwaffen". Der Tiermeister kann aber die Waffenkategorie "Zauberstäbe" gar nicht lernen und sich damit auch nicht auf sie spezialisieren, da er ein zauberkundiger Kämpfer, aber kein Zauberer ist. Und eine Spezialisierung auf "Stockwaffen" ist gemäß Kodex, Seite 37, gar nicht möglich, da es eine 'sehr schwere' Waffenkategorie ist. Grüße Prados
  6. Bislang ist zu diesem Thema eine Mail von dir eingegangen und diese Mail wurde bereits beantwortet. Da du die Anfrage über die Mailfunktion des Forums gestellt hast, ging Antwort an deine hier im Forum hinterlegte Mailadresse. Sollte diese Adresse nicht mehr aktuell sein, müsstest du mir deine gültige Mailadresse schicken, bitte. Grüße Christoph
  7. @Panther: Die unter der Beschreibung Raufen genannten Massenschlägereien und Wirtshauskeilereien sind eindeutig Handgemenge, eben weil man Raufen im Handgemenge verwendet. Alle solchen Prügeleien ohne Handgemenge sind normaler Nahkampf. (Das stand übrigens auch in der Regelantwort auf deine Frage.) Grüße Prados
  8. @Merl: Zu Beginn: Die von dir angegebenen Seitenzahlen 69 und 74 sind Bestandteil der allgemeinen Kampfregeln. Die dort angegeben Regeln beziehen sich zunächst einmal allgemein auf alle Kampfarten (Nahkampf, Fernkampf, Handgemenge) und sind nicht auf den Nahkampf festgelegt. Alle nur im Nahkampf geltenden Regeln stehen auf den Seiten 77-82. Dementsprechend ist die einzige im Regelwerk angegebene Stelle, bei der die Fertigkeit Raufen in einer Nahkampfsituation angewendet werden muss, das "Den Gegner zu Fall bringen" (S. 80 ff.). Das ist auch nachvollziehbar ein Nahkampfangriff, da sich der Angreifer, wenn alles wie geplant läuft, nach der Aktion nicht im Handgemenge, sondern auch weiterhin im Nahkampf befindet. Zu 1. Wenn du du dir das Kampfsystem anschaust, wirst du feststellen können, dass sich die Kämpfer auf einem Feld befinden. Nahkampf findet statt, wenn sich jeder Kämpfer auf seinem eigenen Feld befindet. Bei einem Handgemenge befinden sich mehrere Figuren auf einem Feld. (Vergleiche dazu Seite 72 im Kodex.) Wenn sich also zwei Gegner im Nahkampf gegenüberstehen und eine Spielfigur beschließt, sich auf das Feld des anderen zu begeben, dann will sie in ein Handgemenge. Eine solche Aktion heißt "Einleiten eines Handgemenges" und kann (muss aber nicht) auch aus dem Nahkampf heraus geschehen. Zu 2. Natürlich kann man, allerdings nur solche Handlungen, die man auch selbst kontrollieren kann. Wenn ein Kämpfer die Handlung "Einleiten eines Handgemenges" ausführen möchte, dann will er in ein Handgemenge. Sein Ziel ist es also, ein Handgemenge einzuleiten (der Name der Aktion gibt einen eindeutigen Hinweis darauf). Er kann also nicht beschließen, ein Handgemenge einzuleiten, ohne es auch wirklich einzuleiten. Die Entscheidung, ob das Handgemenge dann auch tatsächlich eingeleitet wird, liegt aber nicht mehr in der Entscheidung des Kämpfers, sondern in den Reaktionen seines Gegners. Wehrt dieser den Einleiteversuch ab, dann gibt es kein Handgemenge. Aber, wie gesagt, der Einleitende kann selbstverständlich nicht entscheiden, dass er dann lieber doch kein Handgemenge möchte, wenn er selbst versucht hat, es einzuleiten. Übertrage diese Aussage analog auf andere Kampfsituationen und du wirst sehen, dass es dort ebenso ist. Man kann nicht mit einem Schwert zuschlagen und hinterher auf den Schaden verzichten, man kann auch nicht mit einem nur halb aus der Scheide gezogenen Schwert am Ende der Runde zuschlagen. Grüße Prados
  9. Ich mag jetzt nicht auf alle Details eingehen, aber ich möchte auf Merls Aussagen zumindest etwas reagieren. Zunächst: Die Angriffsarten sind in letzter Konsequenz geregelt. Darüber hinaus ist eine Überlegung, man könne eine Handlung nur zum Teil durchführen, um einen Vorteil (höheren Fertigkeitswert) zu erhalten, ohne aber den Nachteil (man befindet sich im Handgemenge) zu akzeptieren, äußerst merkwürdig. Dies umso mehr, als dass es im Regelwerk eine Fertigkeit gibt, die genau das Gewünschte - waffenloser Angriff, ohne anschließend im Handgemenge zu sein - schon gibt: Es nennt sich bloße Hand. Alle diese Überlegungen wären in einem Hausregelstrang sicherlich gut aufgehoben. In einem Regelfragenstrang hingegen tragen sie lediglich zur Verwirrung bei, da sie auch der Einordnung der Fertigkeiten im Regelwerk teilweise widersprechen. Denn natürlich kann man mit der speziellen Nahkampftechnik "Den Gegner zu Fall bringen" Raufen im Nahkampf anwenden, denn es handelt sich ja, wie gesagt, um eine spezielle Nahkampf-Technik. Alle anderen Anwendungen finden sich dann im Abschnitt zum Handgemenge - und das aus gutem Grund. Grüße Prados
  10. Die Definition der Kampfarten befindet sich auf Seite 69 im Kodex. Grüße Prados
  11. @Panther: Ich wiederhole mich: Wenn du eine konkrete Regelauskunft haben möchtest, schreibe eine Mail an die Regelfragen-Adresse bei Midgard-Online. Ansonsten ist dein Lamento über fehlende rote Kästen einfach nur sinnlos und ärgerlich (um nicht noch deutlich stärkere, aber durchaus zutreffende Formulierungen zu verwenden), weil es hier im Forum eindeutige Aussage zu diesem Thema gibt. Und abschließend: Du eröffnest neue Stränge und verlangst dort regeltreue und kurze Antworten, schreibst aber hier in einer Regelfrage eine solche Worthalde voller kaum nachvollziehbarer, weil den Regeln der Grammatik widersprechender Formulierungen. Lass es mich so ausdrücken: Meine Gefühle diesen Beiträgen gegenüber sind alles andere als positiv. Ich würde mir wünschen, du formuliertest deine Beiträge zumindest mit einem Bruchteil der Sorgfalt, die du in den Antworten auf deine Fragen erwartest. Grüße Prados
  12. Doch, die gelten. Beispielsweise ist eine Anwendung für Raufen, die nicht im Handgemenge stattfindet, den 'Gegner zu Fall zu bringen'. Der SL kann auf andere, ähnliche Situationen stoßen. Das habe ich allgemein geschrieben. Du hattest aber eine explizite Regelfrage gestellt, für die meine späteren Beiträge nicht von Belang sind. Die Reihenfolge der Beiträge spiegelt keine Evolution der Meinungsbildung wider, sondern ist kontextsensitiv - von daher sollten die Beiträge bitte auch in diesem Sinne gelesen werden. Grüße Prados
  13. Um es kurz zusammenzufassen: In M5 richtet man normalerweise mit jedem Angriff, auch mit Raufen, schweren Schaden an. Bei der Waffenfertigkeit waffenloser Kampf, zu der Raufen, bloße Hand, Ringen und Faustkampf gehören, kann sich der Angreifer aber auch entscheiden, stattdessen nur leichten Schaden anzurichten (vgl. S. 141 im Kodex). Grüße Prados
  14. Richtig, nach M4 und auch M5 fehlt bei der Beschreibung des zu Fall bringens der Hinweis, dass Raufen hier mit waffenlosem Kampf ersetzt werden kann. Nö, das stimmt nicht, der Hinweis steht auf Seite 82 des Kodex. Allerdings kann man Ringen nicht mit einem großen Schild kombinieren - zumindest würde das der Beschreibung widersprechen, die von "besonderen Wurftechniken" spricht. Grüße Prados
  15. Schau mal auf Seite 100 im Kodex in den zweiten Absatz des Abschnittes "Allgemeine Fertigkeiten". Dort wird die Unterscheidung der Angaben erklärt. Grüße Prados
  16. Nein, das geht nicht. Der Unterarm bleibt ein Unterarm und wird nicht zu einer Waffe. Er ist Teil des Wesens. Goldene Wehr wird aber auf ein Objekt angewandt. Grüße Prados
  17. Nein, nur bloße Hand. könntest du das bitte mit Regeltext belegen, noch denke ich Prados sagt, es gibt keine, es wird bewußt nicht eingeschränkt... Und wieder einmal: Du stellst eine Regelfrage und argumentierst anschließend gegen die Regeln mit einem meiner Beiträge. Das ist völliger Unsinn! (Und es ermüdet, immer wieder gegen diesen unsinnige Vergemeinschaftung anzuschreiben.) Die Regelaussage ist eindeutig und so, wie unten von dabba beschrieben oder wie von mir in Beitrag 13 angegeben. Grüße Prados
  18. Zypresse. Nein, Syress ist richtig (QB Alba, Seite 49). Grüße Prados
  19. Woher weißt Du von deren Existenz? Lesen, LKDX4, S. 319 unten links. Da steht, dass es keine Lehrpläne gibt bzw. man sich nicht um sie zu kümmern braucht.
  20. Soll das heißen, du negierst im Nachhinein alle Entscheidungen und Veränderungen, die durch die Spielerfiguren auf der Spielwelt geschehen sind? Das wäre ja nachträgliches Verlegen eines Schienennetzes im globalen Maßstab - also schon Railcanceling.
  21. Gibt es, nennt sich Kloster.
  22. Regelantwort von Midgard-Online: In der Liste auf Seite 124 des Mysteriums fehlen die Voraussetzungen für den Thaumaturgen, der die dort in den Anmerkungen aufgelisteten Zaubersprüche nicht lernen kann. Der Thaumaturg benötigt stattdessen die entsprechenden Zaubersiegel. Diese sind: Geistesschutz, Leibesschutz und Schwarzer Schutzkreis für die Schutzamulette sowie Wehrsiegel für die Talismane und Glücksbringer. Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
  23. Der Thaumaturg kann alle Arten des Zauberschutzes herstellen. Unglücklicherweise werden in der Tabelle auf Seite 124 des Mysteriums nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Thaumaturgen aufgeführt. Er braucht das Wehrsiegel für die Talismane und Glücksbringer und Geistesschutz, Leibesschutz und Schwarzer Schutzkreis für Schutzamulette. Grüße Prados
  24. Jeder Midgard-Spieler, auch der normalsterbliche, hat die Möglichkeit, eine Mail an die Regelfragen-Adresse bei Midgard-Online zu schicken, um dann eine definitive Antwort zu bekommen. Wer allerdings hier im Forum nach einer Regelantwort nachfragt, wird, wenn die Frage nicht durch einen konkreten Textverweis zu beantworten ist, stets unterschiedliche Interpretationen angeboten bekommen, die dann nach Stichhaltigkeit und Spielweise bewertet werden müssen. Grüße Christoph
  25. Magie hat eine bestimmte Wirkungsdauer, die normalerweise davon unabhängig ist, ob der Zauberer noch lebt oder nicht. Unendlich wirkende Magie tut genau das, nämlich unbegrenzt lange wirken - zumindest solange, bis sie gebannt wird. Grüße Prados

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