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Yon Attan

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  1. In diesem Fall würde ich dem Zauberer empfehlen, diverse Rüstungsteile aus Metall anzulegen, damit ist fast jeder negativer WM erreichbar. Mfg Yon
  2. Sehe ich genauso. Außerdem geben es die Regeln ja auch nicht her, einen Axthieb mit halber Kraft auszuführen um nicht so viel Schaden anzurichten. Mfg Yon
  3. Na nehmen wir doch als Bsp mal den Leopard S.188, da steht doch "zusätzlich":" Angriff: Tatze+8 (1W6–1), im Handgemenge zusätzlich Biss+8 (1W6+1), Hinterpfoten+8 (1W6–1) - Raufen+8 (1W6–1)" Das "Zusätzlich" bedeutet für mich eindeutig, Leoparden haben 3 Angriffe im Handgemenge: a) Tatze -so ein Zufall Tatze = Raufen EW ;- ) b) Biss (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW) c) Hinterpfoten (so ein Zufall auch "nur" Raufen EW) +natürlich weiterhin generell Raufen für festhalten/lösen/losreissen -statt a-c!! Das steht m.E. im Widerspruch zu den Ausführungen auf S.183. Hiernach gehen Angriffe mit Klauen, Pfoten , etc. im EW:Raufen auf. Das zusätzlich würde dann eher bedeuten, dass man zusätzlich zu einem EW:Raufen auch noch mit Biss angreifen kann. Wenn man zwischen "im Handgemenge zusätzlich" und "im Handgemenge" differenziert, stimme ich dir in dieser Überlegung zu. Katzen waren bei Midgard schon immer tödlich Das halte ich vor dem Hintergrund der Ausführungen auf S.183 für falsch. Auf S.183 wird explizit erläutert, dass Zähne und Klauen sich grundsätzlich nur schadenserhöhend auswirken (wobei dies bei der Schadensangabe im Kodex bereits berücksichtigt ist), aber auch Tiere im Handgemenge grundsätzlich nur mit dem Erfolgswert vom EW:Raufen angreifen. Mfg Yon
  4. Ich werfe an Regelstellen in den Ring: Kodex S.92, linke Spalte > spricht m.E. dafür, dass Angriffsoptionen im Handgemenge grundsätzlich durch Raufen ersetzt werden Kodex S.183, linke Spalte > spricht m.E. dafür, dass grundsätzlich im Handgemenge mit EW:Raufen angegriffen wird. Zähne und Klauen (oder eben auch Dolche) wirken sich grundsätzlich lediglich schadenserhöhend aus. Eine einzige Ausnahme besteht dann, wenn ein Wesen eine Angriffsoption hat, die nur im Handgemenge eingesetzt werden kann. Diese wird natürlich mit dem entsprechenden FW genutzt. Nicht klar ist mir, ob das Wesen (wie nach M4) zusätzlich noch mit seinen anderen, normalen Angriffsoptionen (die hier in einem einzigen EW:Raufen zusammengefasst würden) angreifen kann. Mfg Yon
  5. Ich muss sagen, dass sich dadurch eine starke Aufwertung der Fertigkeit Raufen ergibt. Diese wird gerade auf niedrigen Graden häufig einen höheren Erfolgswert haben als die entsprechenden Waffenfertigkeiten und richtet mit einem Dolch in der Hand immerhin 1W6-1 Schaden an. Ein Schamane mit entsprechenden Werten auf St, Gs, Gw, dem Zauber Bärenwut und dem Totem Bär kann dadurch schon auf Grad 1 einen Erfolgswert von +20 zum Einleiten eines Handgemenges und +16 für alle weiteren Angriffe im Handgemenge mit einem Dolch (1W6-1 Schaden) haben. Das finde ich ziemlich heftig. Mfg Yon
  6. bliebe höchstens die Geschichte mit der "falschen" Hand... Und dafür gibt es einen eigenen Thread. Mfg Yon
  7. Da man im Handgemenge sowieso immer mit dem Erfolgswert für Raufen angreift und in der Hand gehaltene Gegenstände allenfalls den Schaden erhöhen, kann der Thread hier geschlossen werden. Angriff im Handgemenge immer mit EW:Raufen? Ein in der Hand gehaltener Parierdolch erhöht somit den mit Raufen angerichteten Schaden auf 1W6-1. Ein "zweiter" Angriff ist hingegen nicht möglich. Mfg Yon
  8. Hi Mit Parierdolch und Buckler kann man (anstatt sie zur Verteidigung zu nutzen) am Ende der Runde auch einen Angriff ausführen (Kodex S.145 und S.146). Wird hierbei der -4 Malus wegen falscher Angriffshand (Kodex S.77) angewandt? Ich glaube nein, da der Parierdolch bzw. Buckler sich ja in der "richtigen" Hand, also der Zweithand befindet. Wie versteht ihr die Regeln? Mfg Yon
  9. Das sehe ich nicht so. Ich denke nicht, dass der von dir zitierte Passus wörtlich zu nehmen ist. Würdest du einem Kämpfer, dessen Waffenarm geprellt ist, den "Zweit-"Angriff mit dem Parierdolch verwehren weil er schon keinen "ersten" Angriff ausführen kann? Ich denke nicht, dass dies Sinn- und Zweck der Regelung ist. Für mich soll hier vielmehr zum Ausdruck kommen, dass es möglich ist, mir einem Parierdolch unabhängig von anderen Angriffen (und auch zusätzlich zu solchen) anzugreifen. Mfg Yon
  10. Ich eröffne einen neuen Thread für die Frage, ob es beim Angriff mit dem Parierdolch in der Zweithand einen Malus von -4 gibt. Das spielt für die Frage hier keine Rolle. Hier geht es nur darum, ob man überhaupt mit der Fertigkeit Parierwaffen in einem Handgemenge mit einem (Parier-)Dolch angreifen kann. Der bisherige Konsens (Edit: Sehe gerade, dass dabba noch geschrieben hatte, dessen Posting habe ich hier noch nicht berücksichtigt) geht dahin, dass dies möglich ist, solange es der einzige Angriff ist. Wie sehen die anderen das? Kann man überhaupt mit der Fertigkeit Parierwaffen im Handgemenge angreifen? Kann man möglicherweise zusätzlich noch mit einem Dolch in der Haupthand angreifen? Mfg Yon
  11. Das gilt aber nur bei gleichartigem Effekt. Das ist bei Boni auf Angriff/Schaden m.E. nicht der Fall. Um die Sache aber nicht unnötig kompliziert zu machen, können wir auch von einer +0/+0 Waffe ausgehen. Mfg Yon
  12. Tatsache. D.h. der Angriff mit der blosen Hand spielt i.d.R. nur außerhalb eines Handgemenges eine Rolle, da der FW für Raufen i.d.R. höher sein dürfte und der Schaden identisch ist. Allerdings bleibt das Problem mit dem niedrigen Schaden. Um die Diskussion diesbezüglich nicht zu vertiefen: Nein, es handelt sich nicht um eine theoretische Situation. Wir hatten in der letzten Spielsession die Situation, dass Gegner in KR und PR in Handgemenge verwickelt wurden (damit die ihre Bihänder fallen lassen müssen) und dann die Frage im Raum stand, ob man diese mit dem Fertigkeitswert für Parierwaffen mit einem Dolch angreifen kann, wenn die Fertigkeit Stichwaffen nicht beherrscht wird. Mit Raufen brauche ich da nicht anfangen, da ich praktisch nie durch den Rüstungsschutz kommen werde. Mfg Yon
  13. Hi Kann man den Zauber Waffensegen (Arkanum S.148) auch auf eine Waffe sprechen, die beispielsweise bereits einen magischen Bonus auf den Schaden besitzt? Mfg Yon
  14. EW: Raufen bringt im Handgemenge aber nichts mehr (außer Festhalten). Da gibt es allenfalls einen EW:blose Hand mit +4 und 1W6-4 Punkten Schaden. Da ist ein Parierdolch schon wegen 3 Punkten mehr Schaden durchaus eine attraktive Alternative. Mfg Yon
  15. Wie kommst du darauf, dass man bei Angriffen mit dem Parierdolch in der Zweithand einen Abzug von -4 bekommt Das würde es nur geben, wenn jemand mit einem Parierdolch (als Dolch) in der Zweithand, aber mit der Fertigkeit Stichwaffen angreift. Mfg Yon
  16. D.h. einem Charakter, der nur die Fertigkeit Parierwaffen (und nicht die Fertigkeit Stichwaffen) beherrscht (und daher auch nur mit einem Dolch im Handgemenge ist) würdet ihr einen Angriff mit dieser Fertigkeit zugestehen, da nach eurer Auslegung die Gesamtanzahl der Waffen auf 1 limitiert ist? Mfg Yon
  17. Hi Im Handgemenge kann man mit Ausnahme von Dolchen einschließlich Ochsenzungen, Küchenmessern und vergleichbaren improvisierten Waffen keine Waffen einsetzen. (Kodex S.85) Ein Parierdolch ist ein speziell geformter Dolch, der beim Angreifen auch wie ein solcher eingesetzt werden kann. Wenn er in der Zweithand geführt wird, kann man damit wahlweise parieren oder ebenfalls angreifen. (Kodex S.146) Zumindest was die Kampfgabeln angeht - mit denen aber auch anders gekämpft wird als mit Dolch und Parierdolch - ist das Regelwerk eindeutig, hier ist nur der Einsatz einer Kampfgabel im Handgemenge möglich. (Kodex S.146) Nun die Frage: Kann man mit einem Parierdolch in der Zweithand auch im Handgemenge noch einen zweiten Nahkampfangriff ausführen? Beispiel: Der Charakter beherrscht die Fertigkeit Stichwaffen und die Fertigkeit Parierwaffen. Er geht ins Handgemenge und trägt einen Dolch und einen Parierdolch in den Händen. Kann er nun im Handgemenge zwei Angriffe durchführen, einmal mit der Fertigkeit für Stichwaffen und am Rundenende einmal mit dem geringeren Erfolgswert für Parierwaffen? Mfg Yon PS: Es gab mal unter M4 eine ähnliche Diskussion, dabei ging es aber darum, ob man Parierwaffen und Schilde im Handgemenge noch zur Abwehr einsetzen kann. Darum geht es mir hier gerade nicht. Mich interessiert nur die zweite Angriffsmöglichkeit mit einem Parierdolch: Abwehrwaffen im Handgemenge von Nutzen?
  18. Mein Schamane bringt seinem Totem immer ein Opfer entsprechender Höhe, das dann beispielsweise rituell verbrannt wird. Ich finde es übrigens durchaus stimmig, dass man Dweomer auch von Naturgeistern lernen kann. Gerade Dryaden, etc. sind ja dafür bekannt, dass sie ihren menschlichen Liebhabern auch einige Fähigkeiten beibringen. Bezahlung könnte dann so aussehen, dass man 10 Setzlinge des seltenen XY-Baums besorgen muss um das Wohlwollen des Baumgeistes zu erlangen. Oder ein paar besonders schöne Edelsteine um das Wohlwollen des Erdgeistes zu sichern, usw. Mfg Yon
  19. Das ist eine gute Frage! Mfg Yon
  20. Ich werfe hier mal Arkanum S.28 in den Raum. Danach sind auch die Bewohner Midgards (als Bewohner einer Chaoswelt) Dämonen. Arkanum S.42 Die [.] Mentoren [eines Hexers] können Dämonen [..] sein. Alles andere würde auch zu absurden Ergebnissen führen. Ein Zauberer der bei einem alten Elfen- oder Gnomenzauberer gelernt hat, wäre dann qua der hier teilweise vertretenen Regelwerksdefinition ein Hexer, ein Zauberer der hingegen bei einem alten Menschenzauberer gelernt hat ein Magier. Gleiches gilt für Zauberer die ihre Kunst z.B. auf Myrkdag von einem menschlichen Zauberer gelernt haben, wegen der Herkunft des Zauberers jedoch als Hexer zu zählen wären, während ein Unterricht von einem identischen menschlichen Zauberer auf Midgard zur Charakterklasse Magier (oder auch zum Hexer?) geführt hätte. Was ist mit dem menschlichen Zauberer, der seine Zauberkunst auf einer anderen Welt, dort aber in einer Magiergilde gelernt hat. Dieser Zauberer hat seine Kunst systematisch aber von Dämonen gelernt. Magier oder Hexer? Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich es nicht für entscheidend halte(n kann), von wem ein Zauberer seine Kunst gelernt hat, sondern wie er sie gelernt hat. Hat ein Zauberer sich die Magie systematisch und wissenschaftlich erarbeitet, ist er als Magier zu klassifizieren. Hat er die Magie hingegen anwendungsorientiert gelernt und nicht so viel Wert auf theoretische Magiemodelle und wissenschaftliche Studien gelegt, ist er ein Hexer. Das halte ich für eine praktikabel Lösung die auch im Sinne des Regelwerks ist. Denn regelmäßig wird ein Zauberer der Magie nur anwendungsorientiert lernen möchte auf übernatürliche Mentoren zurückgreifen müssen. Er ist aber nicht dazu gezwungen. Genauso kann ein Magier auch bei übernatürlichen Wesen lernen ohne seine "Magierklasse" zu verlieren. Mfg Yon
  21. Äh... in M4 müssen die Abenteuertypen DBe,EBe und TBe nicht Lehrer suchen lernen. Ihren Lehrer können sie evtl. bei Ihrem Ausbildungsmeister schon vermittelt bekommen (ohne Gefahr)! Das müssen nur die lernen, die sich extra einen weiteren/erstenn Lehrer selber suchen wollen (gefährlich). Wie kommt du denn darauf? Im MdS steht, dass Beschwörer ihre speziellen Zauberkünste lernen, indem sie ihren persönlichen Dämon oder Elementarmeister mit Lehrersuche herbeirufen. (S.171) Das dürfte auch der Grund sein, weshalb Beschwörer Lehrersuche zu Spielbeginn für 0 LP lernen (dürfen). Lehrersuche wird nicht nur zum erstmaligen "Suchen" des Mentors gebraucht, sondern wird auch bei jeder späteren Anrufung (z.B. zum Lernen) genutzt. Mfg Yon
  22. Ich würde mir hier zuerst die Frage stellen, woher die Opfer des Zaubers überhaupt erkennen sollen, dass es sich um einen Dämonenfürsten handelt. Wenn da ein fremdartiges Wesen steht, werde ich das als SC oder NSC erstmal als normaler Dämon abtun. Und damit halten sich die Fertigkeiten die ich diesem Wesen "zutraue" auch sehr in Grenzen. Mfg Yon
  23. Yon, welche Charaktere meintest du damit? Zauberer die weder eine systematische Ausbildung in der Magie genossen haben noch einen übernatürlichen Mentor haben. Mfg Yon
  24. Das mitnichten alle Hexer so zu charakterisieren sind wie du das aus dem Regelwerk herauslesen willst, ergibt sich direkt aus dem Regelwerk. Äh,... lesen? und vieleicht kannst mir dann eine andere Interpretation des von mir zitierten Passuses im Grundregelwerk Kodex Seite 16f geben. Wenn du deine Interpretation mit der in meinem Posting zitierten Regelpassage aus dem Ergänzungs-PDF vergleichst wirst du feststellen, dass diese sich nicht in Übereinstimmung bringen lassen. Ein weißer Hexer zeichnet sich beispielsweise gerade durch die Prinzipien seines Glaubens aus. Mfg Yon
  25. Streng nach Beschreibung ein Magier. Magier lernen nicht unbedingt an großen Akademien ("Andernorts lernt der angehende Magier die arkane Kunst von seinem Lehrmeister.") Ich denke du weißt, worauf ich hinaus wollte, aber zur Sicherheit nochmal das angepasste Beispiel: Ein Vollzauberer, der von einem menschlichen Lehrer die Zauberkunst lernt, ohne sich ganz dem Studium der Magie zu widmen und insofern keine systematische Ausbildung in der Magie genossen hat. Mfg Yon Yon, so einen Abenteuertyp gibt es laut Regelwerk nicht. a) Z lernt in Gilde -> Magier b) Z lernt von Mentor -> Hexer c) Z lernt nicht in Gilde nicht von Mentor -> ???? d) Z lernt in Gilde, hat aber einen Mentor -> ??? Due Gilden haben sich durch geschicktes Marketing das Alleinstehungsmerkmal "Sprüche beibringen" gegeben (Religion ist noch ein Problem). ALLES andere ist schon Hexerei! Ich kenne genügend Spieler die solche Charaktere spielen. Und das ist problemlos vom Regelwerk her möglich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Beschreibungen der Charakterklassen keine abschließende Auflistung ist. Andernfalls müsste ja jeder seinen Hexer so spielen wie Unicum ihn beschrieben hat. Mfg Yon
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