Alle Inhalte erstellt von Yon Attan
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Zauberer ohne nennenswerte Waffen, wie konnten sie groß werden?
Hatte die überhaupt irgendwer mal? Dieser Strang soll dem Erfahrungsaustausch dienen, gerade weil hier ja unterschiedliche Haltungen auch mal gemeinsam am Spieltisch auftauchen können. Ich habe ja nicht geschrieben, dass es in diesem Strang ein Ergebnis geben soll. Den bezweckten Erfahrungsaustausch finde ich klasse. Allerdings dominieren hier für mich (leider) Diskussionen darüber wie irgendetwas (laut Regeln) gespielt werden muss, was sich daraus zwangsläufig für den Zauberer ergibt und warum irgendwelche davon abweichenden Erfahrungen absolute Einzelfälle seien müssen und keinesfalls Maßstab für Midgard sein können. Leider auch nachdem es nach einer entsprechenden Moderation einige gab, die tatsächlich wieder schlichten Erfahrungsaustausch betrieben haben. Mfg Yon
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Entwurf für den Transport eines gefangen Beschwörers (oder Hexers) in Alba
Nur aus Interesse: Was ist mit einem Artefakt, das ein mächtiger Dämon verzaubert hat, wodurch es halt die finstere Aura bekommen hat? Wäre kein Fluch, sondern eine Verzauberung. Nur anstelle von göttlich oder rein magisch eben finster. In dem Fall würde EdA "Finster" ergeben, und EvB keinerlei Ergebnisse erzielen. Pech gehabt für den Träger des Artefaktes? Ich mag dieses Alba immer weniger... In Erainn werden finstere Gesellen wenigstens erstmal nur verbannt/zu Strafzahlungen verdonnert, weil man da nicht an die Todesstrafe glaubt. LG Anjanka Sowohl EdA wie auch EvB wendet man in einer Situation wie der hier beschriebenen an, nachdem man die Zielperson aufgefordert hat, sich aller Gegenstände zu entkleiden und stattdessen ein einfaches Leinenhemd anzuziehen. Wenn eine Aura an einem Gegenstand hängt, wird man sie danach nicht mehr an der Zielperson feststellen können und kann dazu übergehen, die abgelegten Gegenstände zu untersuchen. Da die Zielperson weiß, dass sie im Zweifel hingerichtet wird, wenn eine finstere Aura bei ihr festgestellt wird, hat sie auch ein gehöriges Maß Eigenmotivation, tatsächlich alle Gegenstände abzulegen. Mfg Yon
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Zauberer ohne nennenswerte Waffen, wie konnten sie groß werden?
Hat eigentlich irgendjemand hier noch die Erwartung, in dieser Diskussion zu einem "Ergebnis" zu kommen? Kann nicht die Aussage "Alles ist relativ und abhängig von diversen Faktoren." als Schlussstrich dienen? Es haben nun doch genügend Leute geschrieben, dass sie selber Zauberer ohne Waffen auf hohen Graden spielen, genauso wie Leute geschrieben haben, dass sie Zauberer auf hohen Graden nur mit "nennenswerten" Waffen kennen. Da es sich bei beidem um tatsächliche Erfahrungen handelt, wird man diese Erfahrungen auch mit aller Diskussionskunst nicht aus dem Raum bekommen. Insofern ist es vollkommen korrekt, wenn Panther schreibt, dass der Umstand wie sich Charaktere entwickeln vom jeweiligen SL, der Gruppe und dem einzelnen Spieler abhängt. Ich würde noch ergänzen, dass es noch auf die gespielten Abenteuer ankommt und dann abschließend feststellen, dass sich die Entwicklung eines Zauberers mit oder ohne Waffen insofern auch nicht von allem anderen unterscheidet, was InGame passiert. Jede Szene, jede Aktion, jedes taktische, soziale, usw. Vorgehen hängt am Ende vom SL, der Gruppe, dem Spieler und dem jeweiligen Abenteuer ab. Mfg Yon
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Runenklingen - Clansgebiete
Wie bereits geschrieben: Das kann man so spielen, ich sehe es im QB aber nicht so angelegt. Alba ist m.E. noch nicht "so weit". Den Schutz der Halblinge und die königlich albischen Waldläufer gibt es m.W. schon eine ganze Weile, sie sind also keine neuere Erscheinung die irgendwie zur Begründung von nun entstehendem Königsland herbeigezogen werden können. Bei deinem Beispiel wäre die Rechtslage so zu betrachten, als würde nur der "Syre" verfügen. Der "König" kann nämlich gar nicht über das Land eines Clans (egal welches Clans) verfügen. Hinzu kommt, dass der "Laird" auch nur über sein eigenes Land, nicht aber über das Land des ganzen Clans verfügen kann. Effektiv verfügt der König, der gleichzeitig Laird ist, also regelmäßig in seiner Funktion als Syre über sein eigenes Land, wenn er ein Lehen einrichtet. Zumindest, wenn man unterstellt, dass der Titel des Syre den landbesitzenden Adligen bezeichnet (das Alba QB ist da nicht so eindeutig). Mit anderen Worten: Es kann immer jeder nur über das Verfügen, was ihm selbst gehört. Und das meiste Land gehört nach wie den Syres und der Kirgh. Marginale Anteile mögen noch weiteren Institutionen wie Gilden (Magiergilde, Händlergilden) gehören oder mit Ämtern verbunden sein (Laird (Clansland ohne Syre), König, usw.). Dieser Anteil ist m.E. aber vernachlässigbar (wobei es zum Clansland ohne Syre m.W. keine Informationen gibt, es sich hierbei also um Spekulation meinerseits handelt). Mfg Yon
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Runenklingen - Clansgebiete
Seit ca. 150 Jahren ist Alba auf dem Vormarsch und Clanngadarn verliert Gebiete. Ein genaues Jahr gibt es da wohl nicht.Bei den Eroberungen sind die örtlichen Adligen dabei, aber z.B. auch die Kirgh. Die Eroberungen wird sich also nicht immer nur ein Clan unter den Nagel reißen können. Deswegen sehe ich zwei Möglichkeiten für erobertes Gebiet: Entweder ein Clan kann es sich sichern und brauchte außer Nebenabsprachen keine Unterstützung. Dann können sie es auch innerhalb Albas behaupten und wie altes Clangebiet behandeln. Oder es gibt eine größere Allianz bzw. die maßgebliche Beteiligung der Kirgh. Dann ist ein sauberer Weg, wenn dieses Gebiet formal dem König gehört. Die Belehnung kann dann mit so vielen Privilegien erfolgen, dass die tatsächliche Macht vor Ort wiederum vergleichbar mit reinen Clansgebieten ist. Letzteres bietet auch (etwas) mehr Rechtssicherheit für Fremde. Seien es Albai aus dem Süden oder Abenteuerer (manche sind ja noch nicht einmal gebürtige Albai). Vor dem Hintergrund des Alba QBs halte ich die erste Variante für korrekt. Königsland gibt es m.W. in Alba nicht - da würde sich ja auch die Frage stellen was passiert, wenn irgendwann ein anderer Clan den König stellt. Wenn mehrere Clans an einem erfolgreichen Feldzug gegen die Twynedden beteiligt waren, werden sie die Beute (und das eroberte Land) unter sich aufteilen. Warum Gebiete die ein oder mehrere Clans ohne Beteiligung des Königs erobern dem König gehören sollen macht vor dem Hintergrund des albischen Clanadels in meinen Augen keinen Sinn. Da hätte ja kein Clan Interesse diese Gebiete zu erobern sondern würde nur kurz plündern gehen und sich dann wieder zurückziehen. Anders als bei einem Feudalsystem bei dem das gesamte Land dem König gehört und es daher eine durchgängige Legitimationskette bis zum König gibt, kann der König auch nicht einem Clan befehlen, "für ihn" Land einzunehmen. Die Befehlsgewalt über die Clansmaen endet grundsätzich beim jeweiligen Laird. Dass Landgebiete bei solchen Eroberungszügen nicht dem König anheim fallen ergibt sich m.E. auch direkt aus dem Alba QB. So wurden die albischen Nordmarken erst vor gar nicht allzu langer Zeit den Twynedden abgerungen. Trotzdem sind diese auf S.123 diversen albischen Clans, jedoch nie dem König oder dem Clan MacBeorn zugeordnet. Natürlich steht es jedem SL frei, das anders zu spielen. Ich verstehe die Intention des Alba QBs aber wie oben dargestellt. Unabhängig davon gehe ich im Übrigen davon aus, dass sich im Grenzgebiet derzeit kein weiterer Vormarsch einer Seite abzeichnet und beide Seiten (schon wegen der unattraktiven Gebirgslage) auch kein besonderes Interesse daran haben, hier immer neue Bollwerke für (land-)wirtschaftlich relativ unerschwingliches Land zu errichten (vgl. Alba QB. S129f). Mfg Yon
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Runenklingen - Clansgebiete
Okay, das ist nachvollziehbar und lässt ein paar spannende Lücken zum Füllen durch den SL. Vielen Dank für deine Antwort. Im Ausschlussverfahren kann man dann auch einigermaßen sicher feststellen, dass Eadsholm zum Clangebiet der Rathgars gehört. Das ist ja die letzte Siedlung in dieser Gegend (abgesehen von den nördlicheren Siedlungen) die dann noch keinem Clan zugeordnet ist und irgendeine Siedlung sollte den Rathgars ja sinnvollerweise gehören, wenn sie hier laut Alba QB schon Clansgebiet haben. @Solwac: Ein Domesday Book wünsche ich mir nicht, ich konnte nur den vermeintlichen Widerspruch Rathgar, Conuilh, Beorn nicht alleine auflösen. Was mir nicht klar ist, was du mit "neuen Gebieten" und "150 Jahren" (gab es vor 150 ein besonderes Ereignis?) meinst und weshalb ehemaliges Clanslaend jetzt direkt dem König unterstehen sollte. Zumindest das Alba QB verstehe ich so, dass das albische Land nach wie vor den Clans und gerade nicht dem König gehört. Mfg Yon
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Runenklingen - Clansgebiete
Hi Ich versuche gerade nachzuvollziehen, welche Orte im Umkreis von Morvill welchem Clan/Syre/Verwalter unterstehen. Laut Alba QB S.123 gehört das Gebiet um Morvill zum Einzugsgebiet der MacRathgars. Treohord (zwischen Anguston und Morvill) ist eine Waldburg der Conuilhs. (Brut der Kröte S.35) Ich habe Bedenken, ob das mit dem Alba QB vereinbar ist. Denkbar wäre jedoch, dass es sich bei Treohord um die letzte Burg der Conuilhs handelt, bevor das Gebiet der Rathgars anfängt. Faileston (zwischen Eadsholm und Turonsburgh) gehört zum Kloster Craenhold. (Blutmond S.44) Dun Irensrod, Morvill und drei weitere Dörfer wurden Nervan vom König als Lehen übertragen. Das würde bedeuten, dass es sich hierbei um Land des Königs bzw. des Clans Beorn handelt (da alle König zu Lebzeiten von Nervan aus dem Clan Beorn kamen und da man Lehen nur über Land vergeben kann, welches man selber beherrscht ). Also Clansgebiet der MacBeorns. Zugleich heißt es jedoch, dass der Clan Conuilh in der Gegen vorherrschend ist und diese Lehensvergabe begrüßt hat. Ist das ein Erratum? Sofern das Gebiet den MacRathgars gehört, müsste das Lehen ja von den MacRathgars vergeben worden sein. Daran anküpfend stellt sich für mich dann die Frage, welcher Clan denn über die Ansiedlung Eadsholm herrscht. Müsste ja eigentlich Turon oder Rathgar sein (laut Alba QB). Wenn das Gebiet jedoch den MacBeorns untersteht, wäre es Beorn, wenn hingegen Conuilh der vorherrschende Clan ist, wäre es Conuilh. Kann mir da jemand helfen? Ich finde in den einschlägigen Publikationen keine weiteren Hinweise. Mfg Yon PS: Weiterführende Fragen, zu denen ich auch nichts gefunden habe: Welcher Syre ist denn für Eadsholm und Treohord zuständig? Und wo ist dieses Vanashold, von dem Fiona NiConuilh (Thame Stadtbeschreibung) die Syress ist?
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Entwurf für den Transport eines gefangen Beschwörers (oder Hexers) in Alba
Ihr scheint hier alle davon auszugehen, das die einzige Bedrohung vom Gefangenem ausgeht. Aber was wenn seine Freunde ihn befreien wollen? Bei nur 6 Wachen gibt es wohl nur 2 pro Nachtwache. Jede Gruppe von 2-3 Gefolgsleuten könnten ihren Beschwörer also freibrechen. Würden Ordenskrieger in eurem Alba nicht mit so etwas rechnen? Bis jetzt gab es in deinem Szenario keine Anhaltspunkte für Gefolgsleute. Wenn es dafür Anhaltspunkte gibt, werden die Wachen in angemessener Zahl verstärkt. Mfg Yon
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Entwurf für den Transport eines gefangen Beschwörers (oder Hexers) in Alba
Ich meine hier den konkreten Fall, das EdA "Finster" ergibt. Wenn EdA finster ergibt und EvB keinen Fluch anzeigt, wird der Kerl direkt verbrannt, denn dann besitzt er die finstere Aura aufgrund seines eigenen Wesens. In jedem Fall brauche ich kein Wahrsehen. Mfg Yon
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Ich finde es nicht :D - Namensmagie - Ergänzung zum Arkanum
Ein paar Infos hat sich das Web übrigens auch gemerkt: Namensmagie und Namensmagie (unterschiedlicher Content) Vielleicht kann das denjenigen ohne HASH-Code auch schon etwas helfen? Mfg Yon
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Ich finde es nicht :D - Namensmagie - Ergänzung zum Arkanum
Jop Mfg Yon
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Gleichzeitige und unterschiedliche Zauber mit gleichartiger Wirkung
Ich verweise zu der Frage außerdem auf Prados diesbezügliches Posting im Thread: Wiederholtes Verzaubern Mfg Yon
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Flammende Hand: Ich stecke sie ins Wasser
Würde ich zulassen Mfg Yon
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Flammende Hand: Ich stecke sie ins Wasser
Ich werfe in die Runde zur Frage der Auswirkung von Wasser auf Feuerzauber mal die diesbezüglichen Ausführungen auf S.3 des Arkanum-Errata PDFs ein. Ausgehend von dieser Regelstelle würde ich eine Flammende Hand bei entsprechendem Kontakt mit Wasser dauerhaft verlöschen lassen, genauso als hätte der Zauberer die Flamme geworfen. Der Unterschied zu der, in der Spruchbeschreibugn erwähnten Möglicheit, die Flamme verschwinden und wieder auftauchen zu lassen besteht für mich darin, dass bei einem bewussten Verschwindenlassen die durch den Spruch gesammelte arkane Energie weiter unter Kontrolle und im Einflussbereich des Zauberers bleibt. Dies ist bei Erlöschen durch äußere Ereignisse oder beim "Wegwerfen" nicht der Fall. Mfg Yon
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Alba - ein kleiner Clan in Zahlen? Wie würdet ihr das sehen?
Vielen Dank für deine Meinung. Ich hatte das Alba QB S.57 schon im Kopf "...Die überwiegende Mehrzahl der Einwohner eines Dorfes gehört dem gleichen Clan an". Daher sehe ich andere Clansangehörige in einem normalen Dorf eher als die Ausnahme und zahlenmäßig dürften die nach meinem Verständnis nicht ins Gewicht fallen. Eher im Sinn von "der MacXXX hat sich hier halt niedergelassen"... ich bin nicht davon ausgegangen, dass ein normales albisches Dorf zu 50% aus Clanmitgliedern der MacAAA und zu 50% aus Clanmitgliedern der MacBBB besteht Ich würde mit etwa 80% Clansmaen rechnen. Die anderen 20% sind zugezogene Albai anderer Clans, Ausländer, andere Rassen und/oder Unfreie die keinen Clansnamen tragen. 300 Personen für ein Dorf ist schon ziemlich groß. Ich würde hier kleiner ansetzen und auf jeden Fall noch die ganze kleinen Ansiedlungen (die z.B. einfach aus 4 Bauernhöfen und etwa 40 Personen bestehen) ergänzen. Mfg Yon PS: Hast du den Abenteuerband Wolfswinter? Die Beschreibung des Dorfes Morvill klärt viele Fragen. Insbesondere Einschätzung von Entfernung, Einwohnern, Waffenträgern, usw. Das Dorf sowie drei weitere Ansiedlungen unterstehen einer Person die auf einer entsprechenden Burg wohnhaft ist - also eine ähnliche Dimension wie das was dir vorschwebt.
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Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern
Das sehe ich nicht so, schreibe dir diesbezüglich aber lieber per PN. Es ist ja zumindest klar geworden, wie die Regelpassage gemeint ist. Alternativ kann der Konjunktiv auch rausbleiben, sodass es lediglich heißt: "Erkennen von Leben" deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer der EW:Zaubern auch mit einem Abzug von -8 gelungen ist." Dann kommt durch die Verwendung des Perfekt zum Ausdruck, dass es bei der Betrachtung um den bereits gewürfelten EW geht und dass nicht beim erstmaligen Würfeln bereits WM-8 zu berücksichtigen ist und damit über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Zaubers entscheidet. Mfg Yon
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Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern
Nein ich habe die selbe Version und wie sich aus diesem Thread ergibt, bin ich beileibe nicht der einzige, der die Passage so liest wie ich. Die Passage ist mindestens (unnötig) missverständlich. Klar wäre die Passage, wenn man schreiben würde: "Erkennen von Leben" deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer der EW:Zaubern auch mit einem Abzug von -8 gelungen wäre." Damit wäre klar, dass es nur einen maßgeblichen EW:Zaubern gibt, der ohne Abzug ausgeführt wird und grundsätzlich auch bei einem Endergbnis von 20 wirkt. Lediglich für den Todesstarren gäbe es dann eine besondere Betrachtung. Da im Ergänzungsband aber entgegen dieser vorgeschlagenen Formulierung gerade nicht der Konjunktiv sondern der Indikativ genutzt wird, legt dies nahe, dass auch tatsächlich ein EW-8:Zaubern gewürfelt wird und dass man nicht nur die -8 bei der nachträglichen Betrachtung berücksichtigt. Mfg Yon
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Binden des Vertrauten gegen dessen Willen (Hochrabe)
Ich habs nochmal nachgelesen: Liebeszauber hat zwei Varianten, die von dir beschriebene "Trank" und die Variante mit einer verzauberten Locke, wo das Wesen dem Besitzer der Locke gehörig ist. Wenn man Locke und Rabenfeder als äquivalent ansieht, sollte diese Variante doch funktionieren? Da hörig sein etwas völlig anderes als verliebt sein bedeutet bzw. bedeuten kann und auf diese anderen Optionen in der Spruchbeschreibung im allgemeinen Teil hingewiesen wird (bedingungsloser Gehorsam, aufopfernde Treue), kann man das in der Gruppe als quasi Hausregel so vereinbaren. Ich fände das jedoch ziemlich "seltsam" und würde mich fragen, was den Magier dazu bewegt, soetwas zu machen. Bei mir als SL gäbe es sowas auf jeden Fall nicht. Mfg Yon
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Entwurf für den Transport eines gefangen Beschwörers (oder Hexers) in Alba
Von Wollen kann keine Rede sein. Der Syre muss - wenn er sich nicht mit seinem Laird, der Kirgh und der Magiergilde verscherzen will. Halte ich für überzogen. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit. Also reichen 1 Priester und 2-4 Ordensritter als Begleitschutz. Wenn EdA und EvB nichts ergeben hat, braucht es auch kein Wahrsehen mehr. Um eine göttliche Eingebung zu wirken, muss man den Beschuldigten nirgends hinbringen. Mit anderen Worten: Es gibt keinerlei Notwendigkeit den Beschuldigten irgendwo anders hinzubringen. Nein, s.o. Ein Priester Grad 10, zwei bis vier Ordenskrieger Grad 5, außer es liegen Hinweise vor, dass es sich um ein gefährliches Subjekt handelt (dann ist die Sache ja aber sowieso schon klar und das Verhör kann man sich sparen). Mfg Yon PS: Wenn es sich um einen Fremden handelt, besteht die begründete Gefahr, dass dieser schon vorab entweder direkt vom Dorfmob gelyncht oder vom Syre gerichtet wird, ohne das die Ordensritter davon erfahren müssen. Denn: Was der Ordensritter nicht weiß macht ihn nicht heiß und beschert dem Syre bzw. Dorf im Zweifel weniger Scherereien.
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Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern
Danke für den Hinweis, dann handelt es sich bei der Regelpassage sogar definitiv um ein Erratum, da da ja von einem Abzug auf den EW als solchen die Rede ist, sodass bei einem Endergebnis von 20-27 der Zauber bereits misslungen wäre - also gar kein Leben erkannt würde. Es gibt ja nicht zwei Erfolgswürfe und ein Erfolgswurf kann auch nicht gelungen und zur gleichen Zeit misslungen sein - das ergibt sich m.E. nicht nur aus dem Abschnitt des Kodex zum Einsatz von Fertigkeiten (Ist die Summe [von EW+FW+Boni/Mali] mindestens 20 geligt der Einsatz der Fertigkeit), sodern systematisch auch aus der inidividuellen EP-Vergabe, bei der es EP für gelungene EW gibt. Um abzubilden, dass Zauber oder Fertigkeiten zwar gelungen sind, aber nicht gegenüber allen Zielen Wirkung entfalten, kennt Midgard die Widerstandswürfe. Mfg Yon
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Errata (Inhalt): Das Mysterium (M5)
Ich habe im dazugehörigen Thread geantwortet: Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern Mfg Yon
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Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern
Ich habe das ganze Mal als vermutetes Erratum eingestellt: Mysterium (M5) - inhaltliche Fehler Mfg Yon
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Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern
Da ich nicht weiß, ob du dich auf mein Posting beziehst: Das war mir bewusst und ist kein Widerspruch zu meinem Posting. Wenn jedoch ein WM-8 vergeben wird, misslingt bereits der gesamte Zauber, d.h. auch anderes Leben wird nicht erkannt. Und sowohl gemäß dem Verständnis der Diskussionsteilnehmer, wie auch dem Sinn und Zweck der Regelung (da man dann direkt bemerkt, dass hier etwas faul ist) drängt sich der Verdacht auf, dass das möglicherweise von JEF nicht beabsichtigt gewesen sein könnte. Ob das tatsächlich so ist, können wir nicht beurteilen. Sollte es so sein, wären die vorgeschlagenen Formulierungen die möglichen Alternativen. Mfg Yon
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Beispiele für Hexenjäger-Hochburg
Im Alba QB heißt es, dass Fälle schwarzer Magie entweder vor einem Gericht der Magiergilden oder der Kirgh zur Verhandlung gebracht werden. Außerdem heißt es da, dass die Sache kompliziert werden kann, wenn verschiedene Parteien für sich beanspruchen, Recht zu sprechen. Eine Burg wird nicht nur über entsprechenden göttlichen Schutz, sondern auch über mächtige thaumaturgische Schutzmechanismen verfügen. Sie soll ja im Zweifel dem Angriff einer ganzen Horde standhalten. Schon aus diesem Grund halte ich es auch für ausgeschlossen, dass eine Abenteurergruppe unter Grad 30 hier überhaupt lebend wieder rauskommt. Und eine Gruppe über Grad 30 wird genügend Geld haben um ein paar Ankorale zu kaufen, bzw. wird wissen, dass in der Burg im Zweifel eh keine beschlagnahmten Sachen rumliegen, sondern diese im Zweifel (da schwarzmagisch) direkt vernichtet werden (wofür soll man die auch aufheben - im Zweifel einschmelzen und an die nächste Gilde verkaufen). Wenn Verdächtige nicht von Adel sind, werden sie dort festgehalten, wo man sie aufgegriffen hat. Bei Adligen besteht eine gewisse Chance, auf die Burg des Syres (bei Hochadligen die Burg des Lairds) gebracht zu werden. Da liegen aber keine Ankorale rum ;-) Mfg Yon
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Entwurf für den Transport eines gefangen Beschwörers (oder Hexers) in Alba
Ich wüsste auch nicht, warum man den Verdächtigen hier auf die Burg bringen sollte, das bringt ja sowohl auf dem Transport wie auch auf der Burg nur Sicherheitsrisiken mit sich. Sofern der Verdächtige nicht von Adel ist: Komplett entkleiden und von allem Schmuck befreien, einfaches Nachthemd anziehen, Fesseln, Knebeln, Kettenhemd und Metallhelm auf und ab mit ihm in irgendein Loch. Da kann er warten bis es den Gerichtsprozess direkt im Dorf gibt - Freilauf gibt es nicht. Austreten kann er da wo er liegt. Zum Prozess reist dann ein entsprechend kompetenter Hexenjäger oder Priester an, sichtet die Beweise, wirkt im Zweifel ein paar entsprechende Informationszauber/Fertigkeiten (Verhören, Menschenkenntnis, Wahrsagen, Vision, Göttliche Eingebung, Macht über Menschen, Erkennen von Besessenheit (damit lässt sich ein Fluch als Quelle der Aura ausschließen)) und dann wird das Urteil gesprochen und direkt vor Ort vollzogen. Mfg Yon