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Yon Attan

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  1. Ein paar Infos hat sich das Web übrigens auch gemerkt: Namensmagie und Namensmagie (unterschiedlicher Content) Vielleicht kann das denjenigen ohne HASH-Code auch schon etwas helfen? Mfg Yon
  2. Ich verweise zu der Frage außerdem auf Prados diesbezügliches Posting im Thread: Wiederholtes Verzaubern Mfg Yon
  3. Ich werfe in die Runde zur Frage der Auswirkung von Wasser auf Feuerzauber mal die diesbezüglichen Ausführungen auf S.3 des Arkanum-Errata PDFs ein. Ausgehend von dieser Regelstelle würde ich eine Flammende Hand bei entsprechendem Kontakt mit Wasser dauerhaft verlöschen lassen, genauso als hätte der Zauberer die Flamme geworfen. Der Unterschied zu der, in der Spruchbeschreibugn erwähnten Möglicheit, die Flamme verschwinden und wieder auftauchen zu lassen besteht für mich darin, dass bei einem bewussten Verschwindenlassen die durch den Spruch gesammelte arkane Energie weiter unter Kontrolle und im Einflussbereich des Zauberers bleibt. Dies ist bei Erlöschen durch äußere Ereignisse oder beim "Wegwerfen" nicht der Fall. Mfg Yon
  4. Vielen Dank für deine Meinung. Ich hatte das Alba QB S.57 schon im Kopf "...Die überwiegende Mehrzahl der Einwohner eines Dorfes gehört dem gleichen Clan an". Daher sehe ich andere Clansangehörige in einem normalen Dorf eher als die Ausnahme und zahlenmäßig dürften die nach meinem Verständnis nicht ins Gewicht fallen. Eher im Sinn von "der MacXXX hat sich hier halt niedergelassen"... ich bin nicht davon ausgegangen, dass ein normales albisches Dorf zu 50% aus Clanmitgliedern der MacAAA und zu 50% aus Clanmitgliedern der MacBBB besteht Ich würde mit etwa 80% Clansmaen rechnen. Die anderen 20% sind zugezogene Albai anderer Clans, Ausländer, andere Rassen und/oder Unfreie die keinen Clansnamen tragen. 300 Personen für ein Dorf ist schon ziemlich groß. Ich würde hier kleiner ansetzen und auf jeden Fall noch die ganze kleinen Ansiedlungen (die z.B. einfach aus 4 Bauernhöfen und etwa 40 Personen bestehen) ergänzen. Mfg Yon PS: Hast du den Abenteuerband Wolfswinter? Die Beschreibung des Dorfes Morvill klärt viele Fragen. Insbesondere Einschätzung von Entfernung, Einwohnern, Waffenträgern, usw. Das Dorf sowie drei weitere Ansiedlungen unterstehen einer Person die auf einer entsprechenden Burg wohnhaft ist - also eine ähnliche Dimension wie das was dir vorschwebt.
  5. Das sehe ich nicht so, schreibe dir diesbezüglich aber lieber per PN. Es ist ja zumindest klar geworden, wie die Regelpassage gemeint ist. Alternativ kann der Konjunktiv auch rausbleiben, sodass es lediglich heißt: "Erkennen von Leben" deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer der EW:Zaubern auch mit einem Abzug von -8 gelungen ist." Dann kommt durch die Verwendung des Perfekt zum Ausdruck, dass es bei der Betrachtung um den bereits gewürfelten EW geht und dass nicht beim erstmaligen Würfeln bereits WM-8 zu berücksichtigen ist und damit über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Zaubers entscheidet. Mfg Yon
  6. Nein ich habe die selbe Version und wie sich aus diesem Thread ergibt, bin ich beileibe nicht der einzige, der die Passage so liest wie ich. Die Passage ist mindestens (unnötig) missverständlich. Klar wäre die Passage, wenn man schreiben würde: "Erkennen von Leben" deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer der EW:Zaubern auch mit einem Abzug von -8 gelungen wäre." Damit wäre klar, dass es nur einen maßgeblichen EW:Zaubern gibt, der ohne Abzug ausgeführt wird und grundsätzlich auch bei einem Endergbnis von 20 wirkt. Lediglich für den Todesstarren gäbe es dann eine besondere Betrachtung. Da im Ergänzungsband aber entgegen dieser vorgeschlagenen Formulierung gerade nicht der Konjunktiv sondern der Indikativ genutzt wird, legt dies nahe, dass auch tatsächlich ein EW-8:Zaubern gewürfelt wird und dass man nicht nur die -8 bei der nachträglichen Betrachtung berücksichtigt. Mfg Yon
  7. Ich habs nochmal nachgelesen: Liebeszauber hat zwei Varianten, die von dir beschriebene "Trank" und die Variante mit einer verzauberten Locke, wo das Wesen dem Besitzer der Locke gehörig ist. Wenn man Locke und Rabenfeder als äquivalent ansieht, sollte diese Variante doch funktionieren? Da hörig sein etwas völlig anderes als verliebt sein bedeutet bzw. bedeuten kann und auf diese anderen Optionen in der Spruchbeschreibung im allgemeinen Teil hingewiesen wird (bedingungsloser Gehorsam, aufopfernde Treue), kann man das in der Gruppe als quasi Hausregel so vereinbaren. Ich fände das jedoch ziemlich "seltsam" und würde mich fragen, was den Magier dazu bewegt, soetwas zu machen. Bei mir als SL gäbe es sowas auf jeden Fall nicht. Mfg Yon
  8. Von Wollen kann keine Rede sein. Der Syre muss - wenn er sich nicht mit seinem Laird, der Kirgh und der Magiergilde verscherzen will. Halte ich für überzogen. Es gibt keinerlei Hinweise auf eine besondere Gefährlichkeit. Also reichen 1 Priester und 2-4 Ordensritter als Begleitschutz. Wenn EdA und EvB nichts ergeben hat, braucht es auch kein Wahrsehen mehr. Um eine göttliche Eingebung zu wirken, muss man den Beschuldigten nirgends hinbringen. Mit anderen Worten: Es gibt keinerlei Notwendigkeit den Beschuldigten irgendwo anders hinzubringen. Nein, s.o. Ein Priester Grad 10, zwei bis vier Ordenskrieger Grad 5, außer es liegen Hinweise vor, dass es sich um ein gefährliches Subjekt handelt (dann ist die Sache ja aber sowieso schon klar und das Verhör kann man sich sparen). Mfg Yon PS: Wenn es sich um einen Fremden handelt, besteht die begründete Gefahr, dass dieser schon vorab entweder direkt vom Dorfmob gelyncht oder vom Syre gerichtet wird, ohne das die Ordensritter davon erfahren müssen. Denn: Was der Ordensritter nicht weiß macht ihn nicht heiß und beschert dem Syre bzw. Dorf im Zweifel weniger Scherereien.
  9. Danke für den Hinweis, dann handelt es sich bei der Regelpassage sogar definitiv um ein Erratum, da da ja von einem Abzug auf den EW als solchen die Rede ist, sodass bei einem Endergebnis von 20-27 der Zauber bereits misslungen wäre - also gar kein Leben erkannt würde. Es gibt ja nicht zwei Erfolgswürfe und ein Erfolgswurf kann auch nicht gelungen und zur gleichen Zeit misslungen sein - das ergibt sich m.E. nicht nur aus dem Abschnitt des Kodex zum Einsatz von Fertigkeiten (Ist die Summe [von EW+FW+Boni/Mali] mindestens 20 geligt der Einsatz der Fertigkeit), sodern systematisch auch aus der inidividuellen EP-Vergabe, bei der es EP für gelungene EW gibt. Um abzubilden, dass Zauber oder Fertigkeiten zwar gelungen sind, aber nicht gegenüber allen Zielen Wirkung entfalten, kennt Midgard die Widerstandswürfe. Mfg Yon
  10. Ich habe im dazugehörigen Thread geantwortet: Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern Mfg Yon
  11. Ich habe das ganze Mal als vermutetes Erratum eingestellt: Mysterium (M5) - inhaltliche Fehler Mfg Yon
  12. Da ich nicht weiß, ob du dich auf mein Posting beziehst: Das war mir bewusst und ist kein Widerspruch zu meinem Posting. Wenn jedoch ein WM-8 vergeben wird, misslingt bereits der gesamte Zauber, d.h. auch anderes Leben wird nicht erkannt. Und sowohl gemäß dem Verständnis der Diskussionsteilnehmer, wie auch dem Sinn und Zweck der Regelung (da man dann direkt bemerkt, dass hier etwas faul ist) drängt sich der Verdacht auf, dass das möglicherweise von JEF nicht beabsichtigt gewesen sein könnte. Ob das tatsächlich so ist, können wir nicht beurteilen. Sollte es so sein, wären die vorgeschlagenen Formulierungen die möglichen Alternativen. Mfg Yon
  13. Im Alba QB heißt es, dass Fälle schwarzer Magie entweder vor einem Gericht der Magiergilden oder der Kirgh zur Verhandlung gebracht werden. Außerdem heißt es da, dass die Sache kompliziert werden kann, wenn verschiedene Parteien für sich beanspruchen, Recht zu sprechen. Eine Burg wird nicht nur über entsprechenden göttlichen Schutz, sondern auch über mächtige thaumaturgische Schutzmechanismen verfügen. Sie soll ja im Zweifel dem Angriff einer ganzen Horde standhalten. Schon aus diesem Grund halte ich es auch für ausgeschlossen, dass eine Abenteurergruppe unter Grad 30 hier überhaupt lebend wieder rauskommt. Und eine Gruppe über Grad 30 wird genügend Geld haben um ein paar Ankorale zu kaufen, bzw. wird wissen, dass in der Burg im Zweifel eh keine beschlagnahmten Sachen rumliegen, sondern diese im Zweifel (da schwarzmagisch) direkt vernichtet werden (wofür soll man die auch aufheben - im Zweifel einschmelzen und an die nächste Gilde verkaufen). Wenn Verdächtige nicht von Adel sind, werden sie dort festgehalten, wo man sie aufgegriffen hat. Bei Adligen besteht eine gewisse Chance, auf die Burg des Syres (bei Hochadligen die Burg des Lairds) gebracht zu werden. Da liegen aber keine Ankorale rum ;-) Mfg Yon
  14. Ich wüsste auch nicht, warum man den Verdächtigen hier auf die Burg bringen sollte, das bringt ja sowohl auf dem Transport wie auch auf der Burg nur Sicherheitsrisiken mit sich. Sofern der Verdächtige nicht von Adel ist: Komplett entkleiden und von allem Schmuck befreien, einfaches Nachthemd anziehen, Fesseln, Knebeln, Kettenhemd und Metallhelm auf und ab mit ihm in irgendein Loch. Da kann er warten bis es den Gerichtsprozess direkt im Dorf gibt - Freilauf gibt es nicht. Austreten kann er da wo er liegt. Zum Prozess reist dann ein entsprechend kompetenter Hexenjäger oder Priester an, sichtet die Beweise, wirkt im Zweifel ein paar entsprechende Informationszauber/Fertigkeiten (Verhören, Menschenkenntnis, Wahrsagen, Vision, Göttliche Eingebung, Macht über Menschen, Erkennen von Besessenheit (damit lässt sich ein Fluch als Quelle der Aura ausschließen)) und dann wird das Urteil gesprochen und direkt vor Ort vollzogen. Mfg Yon
  15. Sofern nicht beabsichtigt ist, dass ein mit Todesstarre Verzauberter auch das Erkennen von Leben bei anderen Wesen in der Umgebung mit -8 erschwert (und der Spieler des Zauberers dadurch den Braten im Zweifel sowieso schon riecht, da er ja sieht, dass sein EW eigentlich gelungen ist), müsste die entsprechende Passage im Mysterium-Ergänzungen S.8 geändert werden. Bisher gibt es einen pauschalen Abzug auf den EW:Zaubern. Sofern Erkennen von Leben für andere Wesen im WB normal weiterwirken soll, kommen die nachfolgenden Passagen in Frage: Auch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn das Gesamtergebnis des EW:Zaubern mindestens 28 beträgt.oderAuch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer ein Zauberduell mit WM-8 gelingt.oderAuch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Verzauberten ein WW+8:Resistenz gegen Erkennen von Leben misslingt.oderAuch Erkennen von Leben" deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer der EW:Zaubern auch mit einem Abzug von -8 gelungen ist.Diskussion hierzu: Todesstarre und der Malus auf den EW:Zaubern Mfg Yon
  16. Im mir bekannten offiziellen Regelwerk gelingt ein Erfolgswurf entweder oder er gelingt nicht. Es gibt nicht "gelingt zwar ohne Malus" und "gelingt gleichzeitig mit Malus nicht". Um den von dir gewünschten Effekt abzubilden, müsste es in der Spruchbeschreibung heißen: Auch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn das Gesamtergebnis des EW:Zaubern mindestens 28 beträgt. Alternativ wäre möglich: Auch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Zauberer ein Zauberduell mit WM-8 gelingt. Und zuletzt: Auch Erkennen von Leben deckt den magischen Schwindel nur auf, wenn dem Verzauberten ein WW+8:Resistenz gegen Erkennen von Leben misslingt. Dadurch wäre klar, dass der Zauber auf jeden Fall wirkt (EW:Zaubern ist erfolgreich), diese spezifische Täuschung aber nur bei einem qualifizierten Gesamtergebnis aufgedeckt wird. Mfg Yon
  17. EW:Zaubern gelingt mit einem Wert 20<7 "normale" Lebewesen und todesstarre Lebewesen im Kegel: Zauber misslingt (wegen Malus von Todesstarre), kein Leben erkannt (auch nicht die "normalen" Lebwesen, da bereits der EW:Zaubern gescheitert ist und es nur einen EW:Zaubern für alle Wesen gibt) Mfg Yon
  18. Das ist m.E. der entscheidende Hinweis. Der Zauber wirt ja in einem Kegel und damit nicht nur auf den (vermeintlich) Toten. Möglicherweise handelt es hierbei sogar um ein Erratum? Mfg Yon
  19. Wenn ein gerade wirkendes Artefakt innerhalb des Wirkungsbereichs eines Heimsteins aus einer (zuvor abschirmenden) Metallumhüllung genommen wird, aktiviert sich im selben Moment auch der Heimstein - da hätte man also nicht viel gewonnen. Insbesondere wenn jemand aus einer Metalldose ein "Geschenk" herausholt und im selben Moment der Alarm losgeht Mfg Yon
  20. Als Vorschlag sei hier die Srimaralederrüstung genannt, Rawindra QB S.89 f. Mfg Yon
  21. Da du selber schreibst, dass du meisten Guppen früher zwischen Grad 5-8 existierten, ergibt sich ja allein durch die Umrechnung, dass diese Gruppen jetzt im Bereich 6-21 spielen, also größtenteils im zweistelligen Bereich. Nach M5 hat man schneller Gradaufstiege, was aber (nach meiner bisherigen Erfahung) vor allen Dingen an den kleineren Gradabständen liegt und nicht daran, dass die Charaktere mehr EP bekommen. Mfg Yon
  22. Glücksbringer für ca. 50 GS ... Nein, das war kein Scherz und deine Preise sind nur so niedrig, weil du Verkaufspreise für Spielercharaktere zitierst, die laut Regelwerk explizit nicht den Einkaufspreisen bei NSCs entsprechen. Die Einkaufspreise findest du auf S.202 f. Z.B. ein Bannen von Zauberwerk (Zauber für 3 LE, 4 AP, Zeitaufwand 2 Minuten) für 2.000 GS. Oder Kraut der konzentrierten Energie (Herstellungskosten 70 GS, Zeitaufwand 1 Tag) für 800 GS. Angesichts der Tatsache, dass der Gewinn aus dem Verkauf von 2x Kraut der Konzentrierten Energie ausreicht, um ein ganzes Laboratorium zu refinanzieren, drängt sich der Gedanke auf, dass das Herstellen solcher Zaubermittel etwas exklusives sein muss. Mfg Yon
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