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Yon Attan

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  1. Es sollte auf jeden Fall eine Gewichtung mit rein, die zumindest die Lernschwierigkeit der Fertigkeiten berücksichtigt. Mfg Yon
  2. Nicht jedes Wesen, bei dem Erkennen von Zauberei etwas anzeigt ist ein magisches Wesen. Abgesehen davon, zeigt Erkennen von Zauberei bei einem Vertrauten nur dann einen Effekt, wenn der Zauber Binden des Vertrauten gerade aktiv ist. Vertraute sind somit keine magischen Wesen. Mfg Yon
  3. Thema von Barmont wurde von Yon Attan beantwortet in MIDGARD Abenteuer
    Ob er hingegen als Selbstmörder in einem Schrein einer Fruchtbarkeitsgöttin Aufnahme in das göttliche Reich finden wird oder ob er nun zur ruhelosen Seele wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber als ruhelose Seele wäre in Alba ja kein Einzelfall Klingt auf jeden Fall nach einem epischen Ende! Mfg Yon
  4. Diese Frage wurde (im Rahmen einer größeren Frage) mal nach M4 diskutiert, mit Beteiligung von Prados: Vertrauter mit Funkfernsteuerung Da sich, wie Solwac dort im letzten Posting anmerkt, nach M5 diesbezüglich nichts geändert hat, dürfte das auch weiterhin aktuell sein. D.h.: Durch das Nemargyrion ist eine gedankliche, beidseitige Kommunikation möglich. Mfg Yon
  5. Hallo Kio, vielen Dank für dein ausführliches Posting. Ich antworte trotzdem nur ganz kurz, da von meiner Seite bereits alles wesentliche gesagt ist und m.W. alle relevanten Regelstellen bereits benannt worden sind. Nein, da man nach deiner Regelauffassung einfach hätte schreiben können: Gelingen die bein Binden nötigen EW:Zaubern. Diese Argumentation ist nicht zielführend. Entweder wir legen den gesamten Regelwortlaut für die Interpretation des Spruchs zugrunde oder wir gehen davon aus, dass der Regeltext sowieso nicht korrekt formuliert ist. Genauso könnte ich ja behaupten, der Text bei der Spruchbeschreibung im Arkanum sei unscharf formuliert. Wenn du der Ansicht bist, es handelt sich hierbei um eine falsche Angabe im Text, wäre das ein Erratum, welches du dem Verlag melden kannst. Ich werde das nicht machen, da ich schon nicht von einer unscharfen Formulierung ausgehe. Als Argument im Rahmen einer Regeldiskussion ist das aber wenig förderlich. Genau das steht eben nicht da. Das Tier wird und bleibt durch den 3. EW:Zaubern zum Vertrauten/Familiar. Etwas anderes habe ich nie behauptet, sondern sogar genau das selbst geschrieben - siehe mein Posting #58. Das ist aber kein Argument dafür, dass mit "Binden" im Sinne der Spruchbeschreibung nur die erste Anwendung gemeint ist. Die Spruchdaten stehen so in der Zauberbeschreibung, also sind sie auch genau so. Was Spielgruppen in der Regel machen oder nicht machen ist für eine Regelfrage nicht relevant. Auf die restlichen von die aufgeworfenen Punkte werde ich zur Vermeidung von Wiederholungen nicht weiter eingehen, da diese so oder so ähnlich in diesem Thread schon in beide Richtungen mit unterschiedlich starken Argumenten errötert wurden. Die Spruchbeschreibung ist in Hinblick auf die hier aufgeworfene Frage nicht eindeutig. Bei einer Gesamtschau aller relevanten Regelstellen ergibt sich für mich das klare Bild, dass bei jedem Wirken des Zaubers die Voraussetzungen für das "Binden" vorliegen müssen, da das Tier (obgleich es bereits zum Vertrauten geworden ist) durch den Spruch für die Wirkungsdauer des Spruchs an den Zauberer gebunden wird, sodass z.B. die Sinne mitgenutzt werden können. Wer mag, kann gerne eine Regelfrage an Prados stellen - in diesem Fall freue ich mich, wenn mir diese z.B. per PN weitergleitet wird. Für mich ist die Diskussion im Übigen wegen der nunmehr auftretenden Wiederholungen erschöpft, sodass ich mich hier ausklinke. Mfg Yon
  6. Thema von Degas wurde von Yon Attan beantwortet in Neues im Forum
    Auch dir Danke fürs Feedback. Mfg Yon
  7. Thema von Degas wurde von Yon Attan beantwortet in Neues im Forum
    Mir gefällt dein Beitrag bzgl. seines Inhalts (Stichwort erstes binden und weiteres Binden)-sprich ich stimme dem zu -"Gefällt mir" ist meine Version anstelle eines popeligen "Stimme zu"-Beitrags. Bei kreativen Beiträgen gibt es natürlich auch "Gefällt mir" bei Themen, denen ich nicht unbedingt zustimme, die mir aber eben von der Idee sehr gut gefallen. Auf Grund der ausführlichen Zusammenfassung der diversen Regelstellen -wobei ich diese NICHT quer gelesen habe-, hätte ich auch 2 "Gefällt mir" gegeben ;-) Danke für das Feedback Mfg Yon
  8. Wenn man den Zauber "anwendet" und ein Vertrauter mit Binden des Vertrauten verzaubert wird, würde ich bereits allein vom Wortlaut des Zaubers davon ausgehen, dass damit für die Wirkungsdauer ein Vertrauter gebunden wird. Mfg Yon
  9. Hallo Kio Du kannst immer gerne nachfragen, dann versuche ich so gut ich kann zu erklären. Ja, hast du. Ebensolches meint übrigens wohl auch Solwac in Posting #40 und auch Panther und seamus "gefällt" mein entsprechendes Posting, wobei ich natürlich nicht weiß ob das bedeutet, dass sie ihm inhaltlich zustimmen oder ob ihnen daran etwas anderes gefällt. Obwohl der Spruch bei den ersten Anwendungen einen anderen/zusätzlichen Effekt hat, bleibt es trotzdem der selbe Spruch. Er hat die selbe Z.D., die selben AP-Kosten, usw. Durch die ersten drei Zauberanwendungen wird das Tier laut Spruchbeschreibung zum Vertrauten bzw. Familiar. Es ist aber dadurch nicht dauerhaft "gebunden". Das kommt neben dem oben bereits genannten Zitat aus dem Arkanum Ergänzungen PDF indiziell auch durch den Wortlaut der weiteren Spruchbeschreibung zum Ausdruck. Dort heißt es, dass das "Binden eines Vertrauten" für blinde Zauberer eine Möglichkeit ist, ihre Kunst weiter auszuüben. Es wird hier also ein Wesen gebunden, das bereits Vertrauter ist. Wäre hier gemeint, dass der Zauber in seiner Gesamtheit für blinde Zauberer eine Möglichkeit darstellt, ihre Kunst weiter auszuüben, hätte die Stelle geheißen. Für blinde Zauberer "ist Binden des Vertrauten" eine Möglichkeit, ihre Kunst weiter auszuüben. Mfg Yon
  10. Das ist deine Interpretation. Ich verstehe den Spruch so, dass er aus zwei Teilen besteht: 1. Das eigentliche Binden des Vertrauten: Danach ist der Vertraute gebunden, genauer: durch das Nemargyrion mit dem Zauberer verbunden. 2. Aktivierung des Features "Sehen durch die Augen des Vertrauten". (Manche behandeln dadurch ihren Vertrauten auch wie ferngesteuert.) Den 1. Satz der Zauberbeschreibung mit der Gewichtseinschränkung könnte man nur auf 1.) beziehen, v.A. weil es keine Regel zum Auflösen des Bands außer durch Tod oder Magie gibt. In diesem Fall könnte ein Vertrauter also durchaus noch an Gewicht zulegen, wenn das Band erst einmal besteht. Ich fände es auch doof, wenn das Band plötzlich 'snip' macht, weil der Vertraute zu fett wird. Dass es nicht erwünscht ist, ein Jungtier zu binden um hinterher einen AP-Spender zu haben, ist eine andere Sache. Aber das fällt dann eher unter 'Meinung'. Kio. Hallo Kio, du greifst ein einzelnes meiner Argumente heraus und versuchst dieses dadurch zu entkräften, dass dieses nicht zur "deiner Interpretation" des Spruchs passt. Die weiteren von mir angeführten Textstellen (z.B. die Stelle im M5 Arkanum Ergänzungs PDF) lässt du leider hingegen unbeachtet und stellst lediglich dar, dass du es blöd fändest, wenn der Spruch so funktioniert, wie ich es dargestellt habe. Das wiederum fällt jedoch genauso, wie du selber ausführst, unter "Meinung". Deine Meinung lässt sich jedoch nicht in Einklang mit der Stelle aus dem Ergänzungs PDF bringen, da es nach deiner Lesart ja sowieso nur ein einmaliges (für Gewicht und In) relevantes "Binden" ganz zu Beginn gibt. Vor diesem Hintegrund macht es aber keinen Sinn vom "ersten Binden" zu sprechen, denn ein "erstes Binden" impliziert, dass es mindestens noch ein "zweites Binden" gibt. Auch dürfte es nach deinem Verständnis beim Hochraben nicht zwangsläufig am Gewicht scheitern, da ein junger Hochrabe weniger als 10 kg wiegen dürfte. Auch diesbezüglich formuliert das M4 BEST gerade gegensätzlich. Deinen ersten Satz finde ich (abgesehen davon dass ich keinen Mehrwert für die Diskussion erkennen kann) etwas befremdlich und bin mir nicht sicher, wie dieser gemeint ist. Vielleicht schreibst du mir diesbezüglich mal eine PN und erklärst mir, was du meinst. So bin ich mir nicht sicher, ob ich mich durch deinen ersten Satz persönlich angegangen fühlen soll. Möglicherweise ist er aber auch einfach nur unglücklich von dir formuliert. Mfg Yon
  11. Zu der hier aufgeworfenen Frage der Höchstintelligenz eines Vertrauten verweise ich auf Binden des Vertrauten - Höchstintelligenz des Vertrauten? Mfg Yon
  12. Indruwale sind weder nach M4 noch nach M5 Tiere, insofern gelten für sie auch nicht die Eischränkungen für "Tiere als Vertraute" (das wird auch deutlich durch die diesbezügliche abgrezende Formulierung im M4 BEST). Das ist dadurch aber auch keine Ausnahme. Allenfalls ist eine Ausnahme, dass neben Tieren noch zwei weitere Wesen gibt, die unter Umständen als Vertraute herhalten können: Niedere Dämonen aus der Ebene der Finsternis und untote Tiere. Zu der Frage ob Wesen mit menschlicher Intelligenz Vertraute sein können, gibt es bereits zwei Threads: Binden des Vertrauten - Höchstintelligenz des Vertrauten? Binden des Vertrauten gegen dessen Willen (Hochrabe) Zu der Frage, welche Ausnahmen von der generellen Regelung (Wirbeltier mit max 10 kg und mindestens In31) existieren, ist das M4 BEST abschließend. Laut M4 BEST gibt es von dieser Regelung zwei Ausnahmen. "Einerseits" sind manche Tiere, die die entsprechenden Spezifikationen aufweisen trotzdem nicht als Vertraute geeignet, "auf der anderen Seite" gibt es auch Nichtwirbeltiere die als Vertraute in Frage kommen. Durch die Formulierung "einerseits" / "auf der anderen Seite" ist die Aufzählung abgeschlossen. Das gerade nicht auch Abweichungen von den anderen beiden Voraussetzungen möglich sind, steht sogar explizit im BEST drinnen: Es gibt auch ungewöhnliche Familiare aus dem Reich der Instekten [..] "die intelligent genug sind" (BEST S.32) Es spricht nichts dagegen, ein Insekt als Vertrauten zu haben "solange die Bedingungen an Größe und Intelligenz erfüllt sind" (BEST S.158) Als Vertraute sind Hochraben "wegen ihrer Größe und ihrer Intelligenz nicht geeignet." (BEST S.250) Zu der hier aufgeworfenen These, dass nur die ersten Anwendungen des Zaubers um das Tier zum Familiar zu machen "Binden" im Sinne der Spruchbeschreibung mit den damit einhergehenden Einschränkungen (Gewicht und Intelligenz) ist: Diese Lesart ist nicht in der Spruchbeschreibung angelegt. Bereits die Bezeichnung des Zaubers macht deutlich, dass auch zu späteren Zeitpunkten der "Vertraute gebunden" wird. Nämlich immer dann, wenn der Zauberer "Binden des Vertrauten" wirkt. Dies wird auch deutlich durch den Wortlaut im PDF Arkanum-Ergänzungen, dort ist von dem beim "ersten Binden" notwendigen EW:Zaubern die Rede. Es ist hierdurch klar, dass es neben dem ersten Binden auch weiteres, späteres Binden gibt. Mfg Yon
  13. Von den Regeln her würde ich sagen, dass das Band nach Erheben der Toten nicht mehr besteht. Das auch aus dem Grund, da man sonst mehrere Blutsbrüder haben könnte: Blutsbruder 1 stirbt, ich verbrüdere mich mit Blutsbruder 2, danach wieder Blutsbruder 1 wiederbelebt = Insgesamt 2 Blutsbrüder Aus Gründen der Stimmung würde ich das Band jedoch auch wieder aufleben lassen, wenn das zur Situation passt. Dies würde ich aus zwei Gründen zulassen: 1. Wäre es ein leichtes auch zum Priester um die Ecke zu gehen und dort ein neues Band herstellen zu lassen. Das ist aber längst nicht so stimmungsvoll, gerade wenn die erstmalige Verbrüderung ein ganz besonderes Ereignis war. 2. Ist das Wirkungsziel der Geist und nicht der Körper. Wenn nun der Geist aus den Gefilden hier auf Midgard verschwindet, bricht das Band natürlich ab. Wenn der selbe Geist aber wieder nach Midgard zurückkehrt, kann ein solches Band rein theoretisch ja auch wieder von neuem entstehen. Um zu verhindern, dass jemand dadurch 2 Blutsbrüder bekommt, könnte man als Hausregel einführen, dass eine erneute Verblutsbrüderung erst möglich ist, wenn der ehemalige Blutsbruder mit Erheben der Toten nicht mehr nach Midgard zurückgeholt werden kann. IdR also so nach etwa 30 Tagen. Mfg Yon
  14. Der Wortlaut der Spruchbeschreibung von Binden des Vertrauten hat sich m.W. zwischen M4 und M5 nur dahingehend geändert, dass der Absatz über schwarze Hexer und Dämonenbeschwörer entfallen ist. Insofern bestätigt auch ein Blick ins M4 BEST S.32, dass mit den Werten in der Spruchbeschreibung grundsätzlich die der ausgewachsenen Tiere gemeint sind. Obwohl die Liste auf S.32 nicht abschließend ist, enthält sie einige exotische Exemplare, jedoch nach meinem Darfürhalten keine Tiere die im ausgewachsenen Stadium schwerer als 10 kg sind. In der Spuchbeschreibung heißt es: "Der Zauberer kann ein Wirbeltier mit einem Gewicht von höchstens 10 kg [..] an sich binden [..]." Würde ein Vertrauter bei mir nach dem Ritual irgendwann schwerer als 10 kg, würde das bei mir bedeuten, dass er nicht mehr weiterhin gebunden werden kann/gebunden ist. Genauso würde bei mir die Verbindung auch abbrechen, wenn das Tier (z.B. durch entsprechende Verletzungen) eine geringere In als 30 erhält. In beiden Fällen sind die Grundvoraussetzungen nicht mehr gegeben. Bis vor Veröffentlichung des MYS wäre ich diesbezüglich übrigens großzügiger gewesen, da m.E. die Nachteile eines großen Vertrauten die Vorteile grundsätzlich aufwiegen. Wenn ich nur ein großes Tier zum Kämpfen mit mir führen möchte, kann ich das auch mit Abrichten, Tiersprache oder anderen Zaubern realisieren. Die Möglichkeit, unentdeckte Erkundungen in schwierigem Terrain durchzuführen habe ich hingegen nur bei entsprechend kleinen Vertrauten. Durch das MYS kam jedoch der Zauber Kraftband neu dazu. Mit diesem kann ich als Zauberer die AP meines Vertrauten mitnutzen. Das ist mir bei Tieren über 10 kg für normale Zauberer zu stark. Da kommen teilweise nochmal 5W6 oder noch mehr AP als "Bonus" oben drauf. Diese Möglichkeit sollte m.E. dem Tiermeister vorbehalten sein. Mfg Yon
  15. Zwar noch M4, aber die selbe Thematik: Zauberlieder - Was schützt davor? Auch in M5: Zauberlieder wirken nicht nur über das Gehör [..], sondern auch direkt über den empyrëischen Astralleib [..]. Der hörbare Teil [..] spielt eine ebenso große Rolle [..] wie der unhörbare magische Teil[..]. S.163 Mach beachte: "hörbar" und nicht "tatsächlich wahrgenommene" oder "gehörte". Mfg Yon
  16. Wenn es nur um den magischen Effekt ginge wäre der Zusatz mit taub oder durch Verstopfen taub aber überflüssig. Da dieser Zusatz aber extra dabei steht muss er einen Sinn haben. Hat er auch. Und den hat Ma Kai schon dargelegt. Bardenmagie wirkt grundsätzlich ohne Einschränkung auf alle im W.B. Eine Ausnahme besteht lediglich für Wesen, bei denen der Schall physikalisch schon keine Wirkung erzielen kann und das sind neben von Natur aus tauben eben nur die Personen die ihre Ohren so sorgfältig verstopft haben, dass sie taub sind. Ich weiß nicht, welche Stelle im Regeltext deiner Meinung nach "zwangsläufig" auslegungsbedürftig ist. Der Wortlaut ist eigentlich relativ klar. Du stellst dir nun die Frage, ob du über den bloßen Wortlaut hinaus weitere Ausnahmen zulassen möchtest/kannst. Das ist aber im Regeltext so erstmal nicht angelegt. Sonst hätte man einfacher schreiben können, dass die Bardenmagie auf die Wesen nicht wirkt, die sie nicht bewusst wahrnehmen können. Das es nicht auf das bewusste Wahrnehmen der Magie ankommt, ergibt sich übrigens auch aus der Reichweite der Magie. Ein Wesen außerhalb dieser Reichweite hört das Lied trotzdem noch, es entfaltet aber keine Wirkung mehr. Zu deiner Lautsprecherargumentation vielleicht ein Beispiel: Wenn ich ein (beim Einatmen) giftiges, süßlich riechendes Gas mit einem ungiftigen aber stark stinkenden Gas vermische, wirkt das erste Gas trotzdem noch, obwohl man es nicht mehr bewusst riecht. Einzige Ausnahme würde für Personen bestehen, die das Gas gar nicht einatmen (können). Mfg Yon
  17. Deshalb steht ja auch ausdrücklich "sorgfältig" da, was wohl so zu verstehen ist, dass die Person durch das Verstopfen der Ohren faktisch taub sein muss. Mfg Yon
  18. Denn es handelt sich hierbei - und das sollte man bei all dem nicht aus den Augen lassen - eben um Magie, die gerade nicht auf subjektive Wahrnehmung angewiesen ist: "Die Resonanz zwischen der Musik des Barden und dem Weltenlied ruft magische Effekte hervor." Arkanum S.60 Mfg Yon
  19. Wusste ich doch, dass das irgendwo steht. Stellt sich also (nur noch) die Frage, ob ein Heimstein (im Gegensatz zu einer schwarzen Zone) möglicherweise bereits das Entstehen eines Feuerregens über seinem Bereich verhindern kann. Mfg Yon
  20. Thema von Yon Attan wurde von Yon Attan beantwortet in Runenklingen
    Wenn der König Eigentümer ist, so kann er trotzdem nicht einfach die Besitzer auswechseln. Die haben anerkannte Rechte. Die Boroughs als Königsland zu bezeichnen hätte für die Boroughs genau wie für den König Vorteile. Im Gegensatz zu einem Lehen an eine Person kann das Lehen nicht einfach erlöschen. Da habe ich mich, glaube ich, missverständlich ausgedrückt: Ich meine, dass der König als Eigentümer sein Eigentum an der Stadt an jemand anderen geben könnte, z.B. an einen Clan, sodass fortan der Clan der Eigentümer der Stadt wäre. Die Besitzer der Stadt (also die Bürger) lassen sich (schon aus praktischen Gründen) nur schwerlich auswechseln. Da mit Grundeigentum i.d.R. die Rechte und Pflichte verbunden sind, die die Boroughs für sich selbst beanspruchen (eigene Verteidigung, eigene Steuern, eigene Verwaltung) komme ich zu dem Schluss, dass der König zwar der Oberherr, nicht aber der Eigentümer ist. Allerdings bin ich auch zu wenig Historiker, als dass ich beurteilen könnte, was reichsfrei als Wort tatsächlich meint (und was damit lediglich verbunden sein kann, nicht aber muss). Insbesondere ist mir auch bei den historischen reichsfreien Klöstern nicht bekannt, ob diese z.B. dem König/Kaiser eigentumsrechtlich gehörten oder doch der Kirche (was ich vermute). Die Frage finde ich grundsätzlich interessant, werde aber in diesem Thread hier dazu nichts mehr schreiben (da m.E. Off-Topic). Hat vielleicht jemand noch Informationen zu den, im ersten Posting aufgeworfenen Fragen? Mfg Yon
  21. Thema von Yon Attan wurde von Yon Attan beantwortet in Runenklingen
    Hallo Duna, lieben Dank für deine Hinweise. Ich würde da noch klarstellen: Auch reichsfreie Institutionen (wie z.B. Boroughs) sind nicht automatisch Königsland. Sie unterstehen lediglich direkt dem König und keinem Clan. Ebenso untersteht ja auch ein Syre seinem Laird, ohne dass das Land des Syre automatisch dem Laird gehört. Da zumindest Fiorinde seine Reichsfreiheit erkämpft hat, würde ich zumindest diesbezüglich davon ausgehen, dass Fiorinde sich selbst gehört und innerhalb staatlichen Herrschaftsstruktur nur noch dem König untersteht. Also reichsfrei, aber kein Königsland. Zu den anderen Boroughs fehlen explizite Infos, ich gehe hier aber auch davon aus, dass der König lediglich der Oberherr, nicht aber der "Eigentümer" der Stadt ist, sodass er diese beispielsweise "verschenken" könnte. Mfg Yon
  22. Das stimmt so nicht. Arkanum S. 163 "Bardenlieder verzaubern [..] alle Wesen innerhalb des Wirkungsbereichs, die sich nicht sorgfältig die Ohren verstopft haben oder taub sind." Es kommt also gerade nicht darauf an, dass das Opfer die Musik bewusst (zwischen vielen anderen Geräuschen) wahrnimmt. Mfg Yon PS: Wenn dazu noch Rückfragen sind, gerne per PN oder in einem gesonderten Thread
  23. Nur aus Interesse: Was ist mit einem Artefakt, das ein mächtiger Dämon verzaubert hat, wodurch es halt die finstere Aura bekommen hat? Wäre kein Fluch, sondern eine Verzauberung. Nur anstelle von göttlich oder rein magisch eben finster. In dem Fall würde EdA "Finster" ergeben, und EvB keinerlei Ergebnisse erzielen. Pech gehabt für den Träger des Artefaktes? Ich mag dieses Alba immer weniger... In Erainn werden finstere Gesellen wenigstens erstmal nur verbannt/zu Strafzahlungen verdonnert, weil man da nicht an die Todesstrafe glaubt. LG Anjanka Sowohl EdA wie auch EvB wendet man in einer Situation wie der hier beschriebenen an, nachdem man die Zielperson aufgefordert hat, sich aller Gegenstände zu entkleiden und stattdessen ein einfaches Leinenhemd anzuziehen. Wenn eine Aura an einem Gegenstand hängt, wird man sie danach nicht mehr an der Zielperson feststellen können und kann dazu übergehen, die abgelegten Gegenstände zu untersuchen. Da die Zielperson weiß, dass sie im Zweifel hingerichtet wird, wenn eine finstere Aura bei ihr festgestellt wird, hat sie auch ein gehöriges Maß Eigenmotivation, tatsächlich alle Gegenstände abzulegen. Mfg Yon Japp, genau die Situation hatte ich mit meinem SC mal. Zwar kein verfluchter Gegenstand (also prinzipiell ablegbar), aber mein Char hat sich rundherum geweigert, das Teil abzulegen. Er wusste auch, dass es eine finstere Aura hat und warum und konnte auch erklären, was damit alles zusammenhängt. Um es krass zu sagen: Mein Char hätte lieber gekämpft und verloren, als das Ding abzulegen. (In der Heldengruppe waren dann aber genug "göttliche Chars", um meinen SC durch "Connections" quasi freizubekommen. Man stelle sich nur mal vor, er hätte das Teil abgelegt... wäre in dem Falle also dann völlig umsonst gewesen, weil er eh freikam...nee, geht gar nicht. ) So (Generalverdacht/ Zwang, sich nackt zu machen) züchtet man sich doch erst die "bösen Zauberer". Wenn die sich derart wehren müssen, dann tun sie das irgendwann auch. Und wenn sie nicht absolut reinweiß sind, nehmen sie auch Kollateralschäden in Kauf. Bei strikter Auslegung der Herangehensweise oben würde es in meinem Alba in Folge dessen sehr viel mehr ZAU geben, die im Zweifel auch mal Bauern umbringen, um nicht erwischt zu werden. Selbst, wenn sie unschuldig sind. Aber wer will denn eine Tortur, wie hier im Strang beschrieben, freiwillig mitmachen? Also ich nicht. LG Anjanka Ich verstehe die Problematik nicht so recht. Wenn der Beschwörer aufgefordert wird, alles auszuziehen und er kommt dem offensichtlich nicht nach, dann wird er eben ausgezogen. Dem Priester dürfte ja bekannt sein, dass manche verfluchte Gegenstände nicht einfach so abgelegt werden können. In jedem Fall wird der herbeigeeilte Priester (so er etwas von seinem Handwerk versteht) EdA dann anwenden, wenn alle anderen möglichen Quellen einer finsteren Aura beiseite geschafft sind, insbesondere also alle Gegenstände und Kleidungsstücke. Mfg Yon
  24. Nicht jeder Gegenstand mit finsterer Aura ist ein verfluchter Gegenstand und kann nicht abgelegt werden. Aber um den Bedenken zu Begegnen ist im Zweifel ein Priester dabei, wenn der Beschuldigte sich auszieht und sodass der Priester sieht, ob der Beschuldigte alles ablegt. Abgesehen von Ringen und ähnlichem Kleinzeug wird das Verstecken am Körper da sehr schwierig. Mfg Yon

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