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comment_1444125

Das Amtsgericht Gummersbach (das ist ja alleine schon ein Schenkelklopfer) hat festgestellt, daß man wohl mit dem Handyverbot am Steuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße. Das ist noch nicht so kurios, aber die Aufzählung, was man alles während des Autofahrens straffrei darf ist es definitiv. Achtung, Teile davon sind FSK 16. ;)

comment_1444202
Das Amtsgericht Gummersbach (das ist ja alleine schon ein Schenkelklopfer) hat festgestellt, daß man wohl mit dem Handyverbot am Steuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße. Das ist noch nicht so kurios, aber die Aufzählung, was man alles während des Autofahrens straffrei darf ist es definitiv. Achtung, Teile davon sind FSK 16. ;)

 

Wer stellt bitte fest, das solche sachen erlaubt sind :confused:

Unglaublich.

comment_1444325
Das Amtsgericht Gummersbach (das ist ja alleine schon ein Schenkelklopfer) hat festgestellt, daß man wohl mit dem Handyverbot am Steuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße. Das ist noch nicht so kurios, aber die Aufzählung, was man alles während des Autofahrens straffrei darf ist es definitiv. Achtung, Teile davon sind FSK 16. ;)

 

Wer stellt bitte fest, das solche sachen erlaubt sind :confused:

Unglaublich.

 

Anwälte, die dem Gericht nachweisen wollen, dass das Gesetz unverhältnismäßig ist. Wobei die Beispiele mehr oder minder ja schon seit Gesetzeserlass kursieren. Das ist das Problem, wenn man Spezialgesetze erläßt, die sind in ihren Auswirkungen dann oft absurd, weil sie eben keinen allgemeinen Rechtssachverhalt klären, sondern mit Scheuklappen agieren. Das ist dann fern jeder Lebenswirklichkeit...

comment_1444328
Das Amtsgericht Gummersbach (das ist ja alleine schon ein Schenkelklopfer) hat festgestellt, daß man wohl mit dem Handyverbot am Steuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieße. Das ist noch nicht so kurios, aber die Aufzählung, was man alles während des Autofahrens straffrei darf ist es definitiv. Achtung, Teile davon sind FSK 16. ;)

 

Wer stellt bitte fest, das solche sachen erlaubt sind :confused:

Unglaublich.

 

Anwälte, die dem Gericht nachweisen wollen, dass das Gesetz unverhältnismäßig ist.

Die graben sowas dann aus.

Wobei die Beispiele mehr oder minder ja schon seit Gesetzeserlass kursieren. Das ist das Problem, wenn man Spezialgesetze erläßt, die sind in ihren Auswirkungen dann oft absurd, weil sie eben keinen allgemeinen Rechtssachverhalt klären, sondern mit Scheuklappen agieren. Das ist dann fern jeder Lebenswirklichkeit...

 

Spezialgesetze ist gut :). Das ich an meiner Beifahrerin bestimmte Handlungen vollführen darf hat IMHO in einem Gesetz aber nichts zu suchen. Trotzdem skuril. Daran sieht man eigentlich, dass es mehr um Geld als nach Menschenverstand geht.

comment_1444338

Es ist halt Blödsinn, dass das Handy einen eigenen Paragraphen bekommen hat. Denn das Problem ist nicht das Handy sondern die Ablenkung. Und wenn man sich selber unaufmerksam macht, dann ist das ein Verstoß gegen die StVO. Die meisten (oder gar alle) der aufgezählten Tätigkeiten ist zwar nicht explizit verboten, aber eben auch nicht erlaubt.

comment_1444353

Spezialgesetze ist gut :). Das ich an meiner Beifahrerin bestimmte Handlungen vollführen darf hat IMHO in einem Gesetz aber nichts zu suchen. Trotzdem skuril. Daran sieht man eigentlich, dass es mehr um Geld als nach Menschenverstand geht.

 

Das "Spezialgesetz" ist in dem Fall das mit dem Handyverbot. ;)

Es steht ja auch in keinem Gesetz, dass man das konkret darf, sondern es gilt der Grundsatz: Wenn etwas nicht explizit verboten ist, ist es erst einmal erlaubt. Die genannten Beispiele illustrieren eben, was nicht verboten ist.

comment_1444363

Spezialgesetze ist gut :). Das ich an meiner Beifahrerin bestimmte Handlungen vollführen darf hat IMHO in einem Gesetz aber nichts zu suchen. Trotzdem skuril. Daran sieht man eigentlich, dass es mehr um Geld als nach Menschenverstand geht.

 

Das "Spezialgesetz" ist in dem Fall das mit dem Handyverbot. ;)

Es steht ja auch in keinem Gesetz, dass man das konkret darf, sondern es gilt der Grundsatz: Wenn etwas nicht explizit verboten ist, ist es erst einmal erlaubt. Die genannten Beispiele illustrieren eben, was nicht verboten ist.

Und wie der eine doch wohl sachkundige Kommentar zeigt, es ist eben auch nicht erlaubt weil es unter andere Paragraphen fällt.
comment_1444389

Es hätte damals völlig gereicht wenn die Versicherungen gesagt hätten "wir zahlen nicht wenn ihr einen Unfall baut und telefoniert habt". Wielleicht hätte man das Handy in den juristischen Kommentar zum Gesetz aufnehmen sollen.

Das Gesetz hat 1 Loch gestopft und dafür 10 neue auf gemacht, weil es das allgemeinere Gesetz in seinem Wert mindert.

comment_1444486
Es hätte damals völlig gereicht wenn die Versicherungen gesagt hätten "wir zahlen nicht wenn ihr einen Unfall baut und telefoniert habt". Wielleicht hätte man das Handy in den juristischen Kommentar zum Gesetz aufnehmen sollen.

Das Gesetz hat 1 Loch gestopft und dafür 10 neue auf gemacht, weil es das allgemeinere Gesetz in seinem Wert mindert.

 

Jau, genau meine Rede

Bearbeitet ( von Bernward)

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