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Meeresdruide

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  1. Vielleicht sollte ich beim Packen den Schwerpunkt doch nicht auf kurze Hosen und Sandalen legen.
  2. Wie, "4 mal"? Ich bin da eher bei 2 Mal. OK, es sind wohl allgemein gesprochen dann 1W3+1 Mal.
  3. Hm, wieso habe ich das Gefühl, dass es nichts wird mit den Last-Minute-Tickets ab 6,99 Euro, die man jetzt am Wochenende für die darauffolgende Woche buchen kann? (Mal abgesehen davon, kann ich es schwer rechtfertigen, mit dem Zug zu fahren, wenn andere aus München in jedem Fall mit dem Auto fahren wollen und noch einen Platz frei hätten.)
  4. Update 9. Mai bis 10. Juli: Deutsche Bahn modernisiert Infrastruktur rund um Mainz
  5. Ich möchte auch die Glocke drücken.
  6. Solange du nicht in die falsche Richtung gelaufen und in den Rhein gefallen bist.
  7. Damit die Orga im Voraus weiß, wer krank wird?
  8. Ich mehrfach. Man sollte das Gepäck am Rücken tragen können, aber dann ist es selbst für mich machbar (ich werde ja selten verdächtigt, besonders sportlich zu sein). Besser ist es übrigens, wenn man nur leichtes Gepäck hat und nicht noch extra Kleidung und Notebook für einen Geschäftstermin am Montag nach dem Con oder am Mittwochvormittag vom Con, aber auch das geht (halt langsamer).
  9. Etwa 80 Höhenmeter bis zum Burghof (zum Krähennest mehr), wieso?
  10. Keine 300 Meter (und 80 Höhenmeter) ist die Rheinanlage "An den Ufern der Posie".
  11. Dafür halten Züge (ja, die haben Räder) direkt unterhalb der Burg.
  12. Für solche Fragen willst du nicht unbedingt einen Fachanwalt. Ein Fachanwalt hat zwar entsprechende fachliche Kenntnisse und eine vorgegebene Mindestanzahl von tatsächlich bearbeiteten Fällen nachweisen können, um den Titel zu bekommen, aber das ist eher praxisbezogen. Hier willst du eher jemanden, der sich vertieft mit dem Spezialthema und über das Fachanwaltsniveau hinaus beschäftigt - und solche Anwälte (oder gar Professoren) haben oft keinen Fachanwaltstitel - nicht weil ihnen das Wissen fehlt, sondern weil sie wenige, komplizierte Fälle bearbeiten und damit nicht auf die Fallzahlen kommen. Und weil @Solwac im Schwampf gefragt hat: Es gibt eine Fachwanwaltsordnung, die regelt, wer sich Fachanwalt nennen darf. Der Titel wird von den Rechtanwaltskammern verliehen.
  13. Es ist ziemlich eindeutig, dass grundlegende Regelmechanismen (Würfeln mit W20 auf Zielwert 20, Boni, Mali, Vorteile, Nachteile, usw.) nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Ebenso eindeutig ist, dass das ausformulierte Regelwerk urheberrechtlich geschützt ist. So gut wie ungeklärt ist, ob die Gesamtheit von Regelmechanismen, die ein bestimmtes Regelsystem ausmacht, geschützt sein kann. Das kann als Einzelfallentscheidung des angerufenen Gerichts auch nur in Grenzen vorhersehbar sein. Wizards of the Coast hat sein Dungeons-and-Dragons-Regelwerk überhaupt erst unter die Open Game License (OGL) gestellt, um hier Klarheit zu schaffen.
  14. Ein Fachanwalt (bzw. Urheberrechts-Experte) wird dir daher auch kaum "grünes Licht" geben, sondern dir höchstens eine Risikoeinschätzung geben. Und dann ist es deine wirtschaftliche Entscheidung, was du damit machst.
  15. Und der Geheimtipp: Nicht direkt gegenüber von der Einfahrt zur Burg parken, auch wenn es legal ist. Dann wird man nämlich während des Cons gebeten, Platz für die Mülltonnen zu machen und darf dann ganz hinten parken.

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