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Strafe für Magier


Sirana

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Top-Benutzer in diesem Thema

Wenn der Magier ne Lektion braucht, pack ihn da, wo es ihm wehtut.

Ihm wird z.B. sein Lieblingsartefakt abgenommen, er bekommt einen Zauberbann auferlegt, um seine anderen Fähigkeiten auszubauen - viele definieren sich nur über die Zauber (der Magier unserer Gruppe z.B. war ne Niete beim zaubern, aber einer der besten Kämpfer).

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Der Magier hat ein echtes Talent sich und die Gruppe so richtig in die Sch... zu reiten, da konnte ich echt nichts gegen machen. In Alba hat er mal einen ganz und gar nicht unwichtigen Xanpriester als Lakaien bezeichnet. :uhoh:

 

 

*hüstel*

 

Hmmm hast Du Deiner Gruppe schonmal nahegelgt ihn zu knebeln und wie ein Päckchen rumzutragen, bis er gebraucht wird :D

Vor allem bei dieser "Lakaien-Geschichte" glaube ich Dir gerne, daß dieser Unfall "mal wieder" (???) mangels Nachdenken über die Konsequenzen einer tonnenschweren Steinkugel zustandekam und Du eben nur die Welt so nimmst wie die SC sie verändern.

 

Langsam sollte es schwierig werden noch Gegenden zu finden in denen der Magier noch sorglos rumlaufen kann :D

 

Wer sagt, daß nicht vor der Verhandlung (so denn eine stattfindet und Du Deine SC nicht gleich lynchen lassen willst) sich nicht ein Fluchtszenarion ergeben kann mit einer handvoll düsterer Gesellen die dort einsitzen und/oder einer Person, die im weiteren oder näheren Umfeld Deines kampagnenziels zu finden ist und/oder vielleicht später eine ohnehin tragendere Rolle in Deiner Kampagne einehmen soll, dabei könnte auch die "Ersatzmann" seine Einführung finden, damit wäre dann zumindest ein Abend wieder "gerettet", schwierig würde es allerdings werden in dieser Gegend nochmal "normal" agieren zu können, wenn das nötig würde.

 

Daneben kann man aber dennoch die Kontaktaufnahme der SCs mit ihrem neuen zukünftigen Begleiter initiieren, ob es nun zu einer Verhandlung mit Schuld- oder Freispruch (unter Auflagen) kommt doer nicht ist Deiner Phantasie ja imemrnoch überlassen.

 

Das "Gewarntsein"-Problem könnte man im Notfall mit einer Scheinhinrichtung umgehen als Beispiel (offiziell Toter kann man sich deutlich leichter entledigen wenn sie sich als störend erweisen :D), verbunden mit einem Auftrag der sich etwas länger hinziehen mag musst Du nur eventuell die Kampagne zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsetzen lassen.

 

Nuja, ums abschließend beurteilen zu können müsste man deutlich mehr wissen, aber das ginge dann wohl auch zu weit ;)

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Der Magier hat ein echtes Talent sich und die Gruppe so richtig in die Sch... zu reiten, da konnte ich echt nichts gegen machen. In Alba hat er mal einen ganz und gar nicht unwichtigen Xanpriester als Lakaien bezeichnet. :uhoh:

 

 

*hüstel*

 

Hmmm hast Du Deiner Gruppe schonmal nahegelgt ihn zu knebeln und wie ein Päckchen rumzutragen, bis er gebraucht wird :D

Er hüpft von Gruppe zu Gruppe, weil niemand lange mit ihm unterwegs sein will. Mehr als ein Abenteuer hat keiner mit ihm ausgehalten.
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Vielleicht sollte man dann dem Spieler mal eine weniger verfängliche Klasse nahelegen, den Rosenzüchter zum Beispiel... :D (Obwohl: Der Mörder ist immer der Gärtner.)

 

Ich würde die Figur vielleicht irgendwann als Geistesgestört einstufen lassen. Hat den Vorteil, dass man ihn oft gewähren läßt (er weiß es nicht besser und ihm glaubt eh keiner), hat den Nachteil, dass ihm auch keiner mehr zuhört. Außerdem dürften siene Begleiter verstärkt "für seine Sicherheit" verantwortlich sein.

In vielen Ländern gelten Geistesstörungen als Gaben der Götter und die Befallenen haben eine Art göttlichen Schutz. (Der natürlich schnell fallen kann, wenn es opportun scheint. ;) )

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Zunächst einmal ist ja das Problem zu lösen das auch den Begleitern des Magiers blühen könnte wegen der Magienutzung ... d.h. ersteinmal musst Du Dich wohl um den fast toten Schwarzgewandeten kümmern, was aus dem wird. Wird er verhört, welchen Rang/Stellung nimmt er im Umfeld ein kann man glaubhaft machen, daß dieser versuchte den Begleiter (inzwischen erfolgreich) zu töten. Kann man also den schwarzen Peter für 1 1/2 Tote letztlich dem Kerl zustecken und darauf eine "Notwehr"-Annahme begründen?

 

Die Frage ist nun einfach, wieviel Mühe willst Du Dir machen ... letztlich kann ebenso ein NSC auf die Idee kommen, laut etwas von Hexerei zu brüllen und der Gute wird gelyncht.

 

Ansonsten wird wohl ein Besuch der örtlichen Katakomben sicher anstehen und zimperlich wird keiner mit dem Kerl umgehen, er könnte ja ein Hexer sein oder schlimmer noch mit den Dämonen oder der Finsternis im Bunde .

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Letztendlich wird es wohl darauf hinaus laufen, dass ich die nächste Zeit reichlich an der Kampagne vorbei improvisieren werde und mich dabei völlig überraschen lassen, was die Spieler an Ideen auffahren.

In den Abenteuern, in denen dieser Magier mitgewirkt hat bin ich bisher immer irgendwann an so einen Punkt gekommen.

 

Eine Verhandlung wird es aber mit ziemlicher Sicherheit geben, da ich mir kaum vorstellen kann, dass sich ein weltfremder, arroganter, albischer Magier, der stolz darauf ist, dass er ein naher Verwandter des (seiner Meinung nach) zukünftigen Königs von Alba (Donuilh MacConuilh) ist, aus dem Schlamassel raus reden kann.

Da hilft es auch nicht, dass seine Mitabenteurer ihn eh schon für durchgeknallt und nicht zurechnungsfähig halten.

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Hallo miteinander!

 

Die ganzen Aktionen haben sich in Eschar ereignet. Hilfreich könnten hier die Seiten 22-25 des Qbs Eschar sein...

 

Zunächst bleibt festzustellen, dass Bestrafung in Eschar vier Ziele verfolgt;

- Abschreckung;

- Genugtuung oder Entschädigung beim Geschädigten;

- Wiederherstellung des gestörten kosmischen Gleichgewichts;

- Belustigung der Bevölkerung durch öffentliche Bestrafung.

 

Die Bestrafung ist dabei für gewöhnlich unerbittlich.

 

Im Detail: Wurde der Allgemeinheit irgendein Schaden zugefügt, reicht das Strafmaß von körperlicher Züchtigung über die unterschiedlichsten Verstümmelungen bishin zu grausamen Todestrafen.

 

Bei Eigentumsdelikten (z.B. Diebstahl) werden einem einige Finger oder die ganze Hand abgehackt; in ungünstigen Fällen (mit religiösem Bezug) kann das bis zur Vierteilung reichen.

 

Mord (so etwas wie Totschlag kennt man in einem Rechtssystem wie in Eschar nicht) wird mit dem Tode bestraft.

 

Im vorliegenden Fall hat der albische Zauberer demnach wegen wiederholten öffentlichen Zauberns mit einer heftigen körperlichen Züchtigung in der Öffentlichkeit zur Belustigung des Volkes zu rechnen (darum wird er nicht herum kommen).

 

Wegen der ganzen Beschädigungen in nicht unerheblichen Ausmaß dürfte ihm DANN eine Verstümmelung erwarten (Abhacken oder völliges Verkohlen einer Hand - auch dieser Bestrafung wird er sich bestimmt stellen müssen).

 

Im Anschluss müsste er dann für mindestens einen Mord mit einem langsamen und grausamen Tode rechnen (der Todesstrafe kann er - mit sehr geringen Chancen - entrinnen, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass der Schwarzgewandete ihn und/oder seinen Begleiter mit Gift in Tötungsabsicht angegriffen hat; allerdings dürfte es schwierig sein, dass man ihm auch nur in Ansätzen glaubt bzw. zuhört; sein Glaubwürdigkeit ist durch die Vorgeschichte ziemlich dahin, denke ich mir.).

 

Wendet man diese Anregungen aus dem QB konsequent an, dürfte der Spieler sich eine neue Figur auswürfeln; mit einer ganz geringen Chance könnte seine Figur, wenn sie sich im Prozess gut verteidigt, mit einer öffentlichen, demütigen Züchtigung (10 Peitschenhiebe oder etwas in der Art) und einer DANACH durchgeführten Verstümmelung seiner Figur "weiter" spielen (mit Zaubern ist dann wohl aber nichts mehr...).

 

Der Figur kann das Ganze eigentlich nur erspart bleiben, wenn ihm die Flucht aus den Händen der scharidischen Gerichtsbarkeit gelingt; er wird halt dann in Eschar als Verbrecher gesucht/verfolgt ... könnte für eine Kampagne bzw. diese Figur in der Kampagne einen netten, persönlichen Hintergrund bilden und den Spieler zur erhöhten Vorsicht animieren...

 

Ciao,

Dirk.

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Ich denke, da sind alle Möglichkeiten offen, von schwerster Bestrafung (mit Magie Mensch getötet, also Todesstrafe) bis zum Freispruch (Gift und Schnitt wird entdeckt, der Schwarzgewandete hat ein Tattoo unter dem Fuß), dazwischen liegen dann die Stockhieb, Auspeitschen, Geldstrafe also Wiedergutmachung usw.

 

Ich würde wohl die Gefährten ermitteln lassen, so sie dazu in der Lage sind oder ihren Anregungen nachgehen und dann könnte der Ermittler etwas finden oder nicht.

Je nachdem, wie sich der Rest der Gruppe benimmt, könnte der Ermittler erfahrener oder unerfahrener sein können.

 

Die Verhandlung sollte aber auf jeden Fall erfolgen und je nach Verhalten des Magiers mehr oder weniger gut ausgehen.

Den Schaden an den Gebäuden sollte er aber bezahlen müssen.

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@Jürgen: Ich sehe zwar auch eine große Spannweite in den möglichen Urteilen, aber ein Freispruch dürfte wohl nicht drin sein. Mindestens die öffentliche Auspeitschung wird kommen müssen. Und sei es nur wegen "groben Unfugs".

Wenn die Bestechungssumme hoch genug ist, mag der eine oder andere Richter dies anders sehen.

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@Jürgen: Ich sehe zwar auch eine große Spannweite in den möglichen Urteilen, aber ein Freispruch dürfte wohl nicht drin sein. Mindestens die öffentliche Auspeitschung wird kommen müssen. Und sei es nur wegen "groben Unfugs".

Wenn die Bestechungssumme hoch genug ist, mag der eine oder andere Richter dies anders sehen.

Eben, schließlich sind die Charaktere in Kairawan und nicht in Mokkatam.

Vielleicht könnte das ganze noch eine politische Dimension bekommen, wenn sich herausstellte, dass der Assassine einer von Al Ains Leuten ist.

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Ich würde auch sagen, dass es vor allem eine Frage der beteiligten Interessen ist. Wenn die Gruppe, insbesondere der Magier, keinerlei respektierliche Fürsprecher hat, dürfte es in etwa so laufen, wie DiRi beschrieben hat. Wieso sollte sich irgendein Qadi oder auch nur die Stadtwache ernsthaft mit dem Fall beschäftigen, wenn eh "nur" ein Ausländer verdächtigt ist? Man hat einen offensichtlichen Täter, der offensichtlich mehrere Verbrechen begangen hat.

Wenn aber weitere bedeutende Interessen bestehen, dann beginnt die Dialektik der Verteidigung. Auch hier wird sicher nicht unbedingt ernsthaft ermittelt, aber sicher das Ergebnis nach Interesse manipuliert.

Wie weit der Magier entlastet wird, hängt sicher von den Interessen (und der Kooperationsbereitschaft des Magier) ab. Ich persönlöich würde die Züchtigung in jedem Falle durchführen lassen, schon um den Magier etwas weicher zu klopfen. Vielleicht sollte er auch schon mal mit der einen oder anderen Strafdurchführung konfrontiert werden, um seine Motivation zu erhöhen.

Und dann kommt der Deus ex machina und macht ihm das unablehnbare Angebot! Vielleicht auch erst nach der endgültigen Verurteilung. Dann müßte der "Gönner" allerdings sehr mächtig sein. ;)

Viel Raum für herrliche Gerichtsdramatik!

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Die anderen Spielfiguren wissen doch, daß da jemandem die Kehle durchgeschnitten wurde oder er irgendwie verletzt wurde.

 

"Unser Kumpel war nicht mehr zu retten, also wollten wir wenigstens den Täter erwischen."

Das könnte ein Ansatz sein.

Also können sie auf die Verletzung hinweisen und eventuell auf das Gift.

Vor allem wenn der Täter noch etwas Gift bei sich hat oder der Dolch eindeutig dem Giftmischer zugeordnet werden akann, sollte es möglicherweise zu einer geringen Strafe kommen können.

Ich gebe zu, der Freispruch ist unwahrscheinlich.

 

Wenn der Meuchler genug Geld dabei hat, dann sollte aber bei günstigstem Ausgang der Ermittlungen und der Verhandlung, also geknebeltem Magier, dieser ohne Strafe davonkommen.

Er sollte die Differenz aus Hausschäden und Besitz des Meuchlers berappen müssen.

 

Bitter wird es natürlich, so er seinen albischen Königsgrößenwahn vor Gericht pflegen möchte oder schon vorher, was die Motivation der Ermittler beeinträchtigen könnte.

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Ich möchte daran erinnern, dass der Leumund der Abenteuerer als Nicht-Ortsansässige und noch dazu Ungläubig sicher nicht ausreichen wird, um ernsthaft vor Gericht zu interessieren.

Es interessiert das Gericht wohl auch eher nicht, ob der Magier wirklich schuld ist, sondern vor allem, dass der Öffentlichkeit ein Täter präsentiert wird und dieser streng bestraft wird, um die Strenge und Effektivität der Obrigkeit zu dokumentieren. Wen interessiert da noch, ob die armseligen ausländischen Hunde vielleicht eine andere Sicht haben. Sie lügen eh.

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Hallo miteinander!

 

Sollte es zu einer Verhandlung kommen und sich der Magier nicht im Vorfeld der Sache durch eine halsbrecherische Flucht entziehen kann, bitte ich sich keinen "fairen" Prozessablauf, wie man ihn sich heutzutage zumindest erhoffen darf, vorzustellen, sondern sollte vielmehr eine gehörige Portion an Willkür, Vorurteilen und Ablehnung von Andersgläubigen u.ä. berücksichtigen. Für gewöhnlich steht das Urteil in einem derart gelagerten Fall bereits vor dem Prozess fest. Härte ist hier angesagt, Milde vor allem bei Andersgläubigen nicht gefragt - immerhin haben wir hier nicht irgendeinen Regelverstoß aus Unwissenheit eines Ungläubigen, sondern mindestens drei konkrete Rechtsverstöße/Verbrechen. Heute gängige Rechtsinstitutionen wie "mildernde Umstände", eine Abgrenzung zwischen Totschlag und Mord oder soetwas wie Notstand bzw. Notwehr oder auch ein Mord im Affekt dürften nicht bekannt sein. Mord ist eben Mord.

 

Seine eigenen Leute möchte man in Eschar abschrecken. Den Geschädigten will man, wenn nicht Entschädigung möglich, so zumindestens Genugtuung verschaffen. Das Volk soll durch drastische Urteile, vollstreckt in aller Öffentlichkeit, unterhalten und die kosmischen Kräfte durch harte Strafen wieder ins Lot gerückt werden. Unser albischer Magier steckt bis zum Hals in der Ka... äh ... im Kameldung; da sind wir uns sicherlich alle einig.

 

Die ins Spiel gebrachte Bestechung von Richtern ist ein zweischneidiges Schwert. Einheimische haben hier durchaus eine Chance, eine Todesstrafe abzuwenden; aber ein albischer Zauberer, der die ortsüblichen Sitten und Bräuche so gar nicht kennt, bzw. dem sie zumindest deutlich fremd sein müssten, könnte hier ein weiteres mal gehörig auf die Schnauze fallen und sich noch vielmehr reinreiten ...

 

Für mich bleiben am Ende zusammengefasst nur die

a) schwierig zu bewerkstelligende Flucht (mit den in einem anderen Post dargelegten sehr nachhaltigen Folgen für den Zauberer),

b) die scheinbare Verurteilung und dann die Instrumentalisierung des zum Tode Verurteilten für bestimmte (höchst schwierige) Aufgaben durch die jeweilige Obrigkeit oder

c) eben die harte Bestrafung, die zumindest eine öffentliche Demütigung UND Züchtigung mit einer anschließenden Verstümmelung beinhalten müsste/dürfte/sollte. Der sich daran üblicherweise anschließenden Todesstrafe mag der Zauberer dann, bei wirklich geschickter Verhandlungsführung (oder erfolgreicher Bestechung), immerhin war hier ja Gift auf der anderen Seite im Spiel, gerade noch entgehen können, mehr aber auch nicht.

 

Ciao,

Dirk.

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Hmmm DiRi bei Deinen Ausführungen vergisst Du aber auch das gute alte:

 

"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

 

Der Schwarzgewandete will mich töten, also habe ich auch in allen noch so archaischen Gemeinschaften das Recht mich zu wehren. Der Schwächere bleibt auf der Strecke, in diesem Fall in dem heimtückisch sogar etwas wie ein vergifteter Dolch benutzt wird, also absolut unehrenhafte Kampfführung mit hineinspielt, wird der Angreifer schlußendlich auch nicht mehr durch die Gemeinschaft gedeckt wie es der Fall wäre, wenn er einen ehrenhafte Kampf bestritten und deshalb der Magie unterlegen wäre.

Dazu muss ich nicht einmal auf das Prinzip der Notwehr oder dergleichen zurückgreifen sondern vielmehr er oder ich, im Zweifel ist es nicht nur mein Recht mich zu wehren sondern es obliegt dem/den Gott/Göttern den Übeltäter für sein ehrenrühriges Verhalten zu strafen indem er unterliegt, im Zweifel auch durch die Hand eines Ungläubigen.

 

Das heißt - für mich - zur Verhandlung kommt dann "nurnoch" das zerstörerische Anwenden von Magie trotz Untersagung und hier mag Deine Ausführung zur "gerechten Prozessführung" durchaus zutreffen. Abschreckend kann es nicht wirken, wenn die Obrigkeit sich von einem dahergelaufenen Ausländer auf der Nase herumtanzen läßt, Magie ist und soll nur sehr eingschränkt und anktioniert zur Anwendung kommen und dieser Störenfried ist offensichtlich unbelehrbar!

 

Seine Arroganz wird dabei nicht eben zu seinem Vorteil gereichen und um zu verhindern dass der Schuldige nochmals Rumzaubert wird man ihm ein für alle Mal die Mittel dazu nehmen .... Magie ohne gesten zu wirken ist allerdings nahezu unmöglich was zu einer verstümmelung führen sollte die ihn zudem Brandmarkt und als wrnendes Beispiel für alle prädestiniert ;)

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Hmmm DiRi bei Deinen Ausführungen vergisst Du aber auch das gute alte:

 

"Auge um Auge, Zahn um Zahn"

 

Der Schwarzgewandete will mich töten, also habe ich auch in allen noch so archaischen Gemeinschaften das Recht mich zu wehren. Der Schwächere bleibt auf der Strecke, in diesem Fall in dem heimtückisch sogar etwas wie ein vergifteter Dolch benutzt wird, also absolut unehrenhafte Kampfführung mit hineinspielt, wird der Angreifer schlußendlich auch nicht mehr durch die Gemeinschaft gedeckt wie es der Fall wäre, wenn er einen ehrenhafte Kampf bestritten und deshalb der Magie unterlegen wäre.

Dazu muss ich nicht einmal auf das Prinzip der Notwehr oder dergleichen zurückgreifen sondern vielmehr er oder ich, im Zweifel ist es nicht nur mein Recht mich zu wehren sondern es obliegt dem/den Gott/Göttern den Übeltäter für sein ehrenrühriges Verhalten zu strafen indem er unterliegt, im Zweifel auch durch die Hand eines Ungläubigen.

 

Diese Ausführungen würden in Eschar vor Gericht bestimmt Eindruck machen, wenn das Auge/der Zahn eines Ausländers genauso viel wert wäre, wie der eines Einheimischen. Ein besonders schlecht gelaunter Richter könnte die Forderung nach 'göttlicher' Gerechtigkeit durch einen Nicht-Schariden sogar als anmaßend und gotteslästerlich empfinden...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Öffentlich auspeitschen, die ganze Bande, und dann ab in den Steinbruch. ;)

 

Oder:

Der Schwarzgewandete stellt sich als flüchtiger Verbrecher heraus, dann bleibt ihnen das Auspeitschen erspart. Den Steinbruch können sie dann umgehen, wenn sie die Hintermänner des Schwarzgewandeten aufdecken.

Alles unter der Bedingung, daß der Magier sich einem Wesenstest unterzieht (wie heutzutage bei Kampfhunden) oder der Zauberei entsagt, solange er sich in diesem Herrschaftsgebiet aufhält.

Und wenn er bei den Verhandlungen darüber noch mal die Sau rausläßt, werden ihm nach der Auspeitschung noch die Finger gebrochen... :crosseye:

Ich weiß ja nicht...ich finde, der Steinbruch als Strafe reicht in jedem Fall.

 

Soweit mein Vorschlag.

Grüße, Drachenmann

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Diese Ausführungen würden in Eschar vor Gericht bestimmt Eindruck machen, wenn das Auge/der Zahn eines Ausländers genauso viel wert wäre, wie der eines Einheimischen. Ein besonders schlecht gelaunter Richter könnte die Forderung nach 'göttlicher' Gerechtigkeit durch einen Nicht-Schariden sogar als anmaßend und gotteslästerlich empfinden...

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

 

 

Du willst mir also allen ernstes erläutern, daß Ausländer gefälligst "die andere Wange auch hinzuhalten hätten", wenn ein Scharide sie mit einem Giftdolch attackiert?

Ich habe es nicht (lies mal bitte genau) als Argumentationskette für den Magier geschrieben, sondern versucht eine Denkweise aufzuzeigen die ohne Ausseneinwirkung greifen müsste/könnte je nach Richter. Folglich wäre nachdem der ehrenrührige Giftmord erkannt wurde dieses (und nur dieses) Thema unter den Tisch fallen können.

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