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Strafe für Magier


Sirana

Empfohlene Beiträge

@ Sinbringer:

Einzelquotes haben immerhin den Vorteil, dass man weiß, auf welche Passagen du dich genau beziehst. ;) Es hat meist zwei Seiten...

Ich finde es erstaunluich, wie selektiv du hier liest! Von eigentlich allen Diskutanten wurde die Verurteilung als offensichtliche und konsequente Option dargestellt, wenn nicht bestimmte andere Umstände eintreten, die andere Optionen eröffnen. Wenn du hier schreibst, dass Odysseus (stellvertretend für andere)

 

auf Gedeih und Verderb die Gruppe oder aber wenigstens den Magier-Charakter hinzurichten

dann stimmt das eben nicht!

Es geht übrigens weniger darum, ob das "Auge-um-Auge"-Prinzip in Eschar gelte oder nicht, sondern eher darum, ob es ein faires Verfahren gibt oder nicht. Deine Beiträge gehen überwiegend davon aus, dass Ausländern prinzipiell der gleiche Wert zugewiesen würde wie einem Inländer.Du gehts davon aus, dass ein Richter ein Interesse hätte, die Position eines Angeklagten prinzipiell anzuhören und die Wahrheit dem Zweck überzuordnen. Diese Prinzipien sind aber modern und aus der lateinisch-abendländischen Rechtstradition entwickelt worden.

 

Dass die ersten Gesetze im Zweistromland entstanden, wurde hier nie bezweifelt, nur hat dies mit dem Umgang mit Recht eigentlich gar nichts zu tun. VOm Abstraktionsgrad her ist dieses Recht primitiv. Wenn du in die Texte hineinschaust, siehst du auch, dass zwischen dem Sozialstatus (und damit Wert) streng unterschieden wird. Das bestreitest du nun wiederum, wenn du davon ausgehst, dass ein Fremder vor Gericht die gleichen Chancen habe wie ein Bürger. Das Ziel des Rechts ist ein grundlegend anderes als in unserer westlichen modernen Welt! (Auch wenn es von der Entwicklung her ähnliche Wurzeln hat.

 

Zudem ist es anachronistisch, wenn du heutige internationale Beziehungen als grundlage für das Rechtshandeln in einem mittelalterlichen Staat setzt. Fernhandel findet größtenteils auf Grund persönlicher Beziehungen statt, die grundsätzlich transnational stattfinden. Auch unter Fremden dürfte daher grundsätzlich unterschieden werden, nämlich danach, ob der Fremde in Beziehungen zu einem einheimischen Mächtigen steht oder nicht. Im ersten Fall steht er unter dem Rechtsschutz des Mächtigen, und dieser wird alles tun, um seinen Schützling vor Verurteilung zu bewahren! Es geht dabei auch um seine persönliche Ehre.

Im zweiten Fall gibt es keinerlei Rechtsschutz für den Angeklagten.

So wie Sirana es dargestellt hat, ist genau dies der Fall.

 

Also gingen die meisten Überlegungen hier dahin, wie ein Weg konstruiert werden kann, in diesem System eine Lösung zu finden, ohne es zu brechen.

 

Grundlegend unterscheiden sich unsere Wege wohl aber darin, ob wir hier duie BEstimmung der Handlunsgwege mehr dem SL oder dem Spieler zuweisen.

Du neigst dazu, dass der SL alles zu tun habe, um dem Spieler jede Grille zu einem guten Ende werden zu lassen, andere neigen dazu, hier dem SL die Gestaltungsmacht zu geben und den Spieler in diesem Rahmen zu halten.

In einem Fall reagiert der SL, im anderen der Spieler. Je nachdem welche Art Geschichte man bevorzugt, haben beide ihr Recht. Es scheint aber so, dass hier viele es für spannender uns stimmiger halten, wenn der SL das vorrangige Recht hat, die Rahmenbedingungen festzulegen, in denen der Spieler sich dann bewegen kann...

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Das Auge-um-Auge-Prinzip findet sich gerade in der islamisch-arabischen Welt immer wieder auch heute noch, daß es sich im alten Testament als Aussage findet ist eine Sache, aber betrachtet man sich die Geschichte der arabischen Welt, so hat es sich dort vorher niedergeschlagen, es wurde im Grunde genommen nur von den Nachbarn übernommen ... weil es sich als Strafprinzip des menschlichen Zusammenlebens bewährt hatte.

Der Islam hat aber das Auge-um-Auge-Prinzip im Wesentlichen abgeschafft - entgegen den Stammesgesetzen (ein Toter für einen Toten, ein Auge für ein Auge) gibt es im Islam die Möglichkeit von Entschädigungszahlungen und Bußübungen, also gerade eine Abkehr von dem Auge-um-Auge-Prinzip. Was es in islamischen und arabischen Ländern an solchen Elementen noch gibt (Ehrenmorde, Blutrache), sind überkommene Stammestraditionen, die der Scharia im Grunde zuwiderlaufen. Auf Eschar übertragen würde ich das Prinzip daher eher auch bei den Himjar und Tamim verorten als im offiziellen Rechtssystem Kairawans.

 

Dir ist aber schon durchaus klar, daß neben aller Willkür mit die ersten Gesetze (wenn man vom chinesischen Raum absieht) in Schriftform aus genau diesem Raum stammten, von daher ist die willkürliche Anwendung von Gesetzen eine Sache, die Sichtweise auf Ausländer (und vor allem darauf bezog sich meine Aussage zu der Küstenstaaten-Nähe) eine Andere, die zugrundeliegenden Regelungen (Gesetze, die vielleicht von ort zu ort andere Prioritäten setzen mögen) eine dritte. Die Scharia, so archaisch die Strafmaße dort wirken mögen, ist ein gutes beispiel hierfür.

Nun ist aber gerade die Scharia weder schriftlich niedergelegt, noch besteht sie aus Gesetzen. Es ist eine Ansammlung von Grundlagentexten, Methoden zur Rechtsfindung und Präzedenzfällen. Und genau so habe ich auch das Rechtssystem in Eschar verstanden - wenig Gesetze, dafür viele Überlieferungen und religiöse Gebote, die die Richter berücksichtigen müssen. Dies tun die ausgebildeten Richter zum Teil besser (vor allem Elhaddar und Mokattam), zum Teil willkürlicher (Kairawan).

 

Ein auf dem Handel basierender Wohlstand kann sich nicht durch willkürlichen Umgang mit Ausländern ergeben, die bleiben im Zweifelsfall einfach weg, es liegt also im interesse eines landstriches der gute Handelsbeziehungen pflegen will nicht ganz so regide mit Ungläubigen umzugehen ... diebesten beispiele zeigt die jüngste Geschichte im RL :)

Deshalb haben "Ausländer" in islamischen Ländern auch meist eine gewisse Rechtsautonomie bekommen, sofern es sich um ihre eigenen Angelegenheiten drehte. Auch manche Sonderrechte räumte man ihnen ein. Waren allerdings Muslime involviert, galt immer islamisches Recht - mit den entsprechenden Strafen. Auch hier gab es natürlich immer wieder Willkür-Entscheidungen, mit denen man manche Sonderrechte wieder rückgängig machen wollte.

 

Ein Punkt, der mir noch als Parallele zum Islam einfällt, und der für den Fall des Magiers relevant sein könnte: Wenn der Magier mit seinem Handeln irgendwelche religiösen Gebote verletzt haben sollte, würde die Strafe an dem Magier möglicherweise als ein Recht Ormuts angesehen. Davon könnte dann ein Richter kaum abweichen - wenn Ormut ein Recht auf den Tod des Magiers hat, wird sich ein Richter dem kaum widersetzen können.

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Hugh, der Scharidologe hat gesprochen :D

 

Wobei, was hat unsere arabische Welt mit Eschar zu tun? ;)

 

Mal im ernst, das QB gibt Möglichkeiten vor.

Was im Einzelnen der Spielleiter daraus macht, ist eine ganz andere Geschichte.

Am wahrscheinlichsten sind die hier in der Mehrzahl genannten Konsequenzen.

 

Aber vielleicht ist der Richter besonders milde, vielleicht gibt es einflussreiche Entlastungszeugen etc. etc. Solange es glaubhaft vom Spielleiter erzählt wird und nicht nach händeringender Rettung des Abenteurers riecht ist es doch ok.

 

Das Leben ist bunt, so sollten Abenteuer auch sein.

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Hmmm dieses Einzelquoten spar ich mir mal, was ich darüber denke jede einzelne Passage zu kritisieren sei mal dahin gestellt ;)

 

Stimmt. Selektives Lesen erspart einem eine Menge Kopfarbeit...

 

Siehst Du und da haben wir das große Poblem miteinander, Du versuchst auf Gedeih und Verderb die Gruppe oder aber wenigstens den Magier-Charakter hinzurichten, wenn das Deine Spielauffassung ist, mag Dir das unbenommen bleiben ... Spieler wäre ich bei dir nicht lange, denn letztlich ist es nicht mein Ziel als SL die Gruppe möglichst häufig zu lynchen - zwischen Konsequenzen spüren lassen und mutwillig einem Spieler den Spaß am Spiel (und um ein solches handelt es sich schlußendlich) vollständig zu nehmen ist eine gänzlich andere.

 

Das Problem ist eher, daß du außerhalb der Spielwelt agierst/argumentierst, um deinen Spielern Ungemach zu ersparen.

 

 

Best,

 

der Listen-Reiche

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Selektiv ist ein schönes Schlagwort gell, Odysseus, ich finde die Unterstellung des nichtdenken wollens oder gar könnens etwas hmmm sagen wir es vorsichtig frech ;)

 

 

Ich redete bewußt von mir ... und wenn sich mir dieser Eindruck nunmal so aufdrängen würde wäre das auf Dauer auch eher fade, aber das habe ich so wohl nicht ausreichend dargelegt.

 

Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo sagte der Magier solle straffrei auskommen, aber auch QB haben die Eigenheit ein Leitfaden zu sein und schlußendlich kein Knebel oder Korsett.

Letztlich denke ich von gesunden Menschenverstand her wird es etwas schwierig sein in einem Landstrich Ausländer/Auswärtige grundlegend zu rechtlosen Tieren zu degradieren der mit dem Handel offensichtlich sehr gut lebt also auch von und mit Auswärtigen ... das bezog sich vor allem auf die Aussagen, die sich darauf beziehhen,d aß Ausländer keinen Platz in DEM Rechtssystem Eschars haben würden, gerade Eschar ist aber kein zentralistisch geführter Staat auch lt. QB nicht.

 

Ich versuche nur eine andere Seite aufzuzeigen die durchaus denkbar ist, mir gehen hier einfach einige "Tatsachen" der Geschichte verloren ... das ganze hier klang so als habe der Magier einen gänzlich unschuldigen zu seinem Spaß hingerichtet (ich habe glaube auch nirgends gesagt ich würde sein Handeln gut heißen).

Da wurde ein gemeiner Giftdolch gezückt der auch in Eschar kaum als Waffe eines Ehrenmannes gelten sollte, klar kann man das unter den Tisch fallen lassen auch eine Form der Willkür, ich dächte allerdings, daß nicht alle nur eine Meinung vertreten müssen und zwar jene, daß der Magier gefälligst hinzurichten, die Gruppe, weil sie ja mit dem Ungläubigen gemeinsame Sache machten gleich mit und am Besten verstümmeln wir den Guten noch vorher um die Bevölkerung mit einem schönen Schauspiel zufrieden zu stellen .... und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.

Das ist eigentlich fast immer genau das Ziel des Einzelquotens und vernichten aller Gedankengänge...

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Mal abgesehen davon, daß ich nirgendwo sagte der Magier solle straffrei auskommen, aber auch QB haben die Eigenheit ein Leitfaden zu sein und schlußendlich kein Knebel oder Korsett.

Das hat auch niemand hier behauptet. Nur wurde das erwartbare Strafmaß und der Weg weg von der Höchststrafe unterschiedlich begangen... Fast jeder Beitrag hier ist konditional gehalten: Wenn bestiommte Bedingungen eintreten, dann... Wenn man diese Bedingungen nicht beachtet, entfremdet man die Aussagen.

 

Letztlich denke ich von gesunden Menschenverstand her wird es etwas schwierig sein in einem Landstrich Ausländer/Auswärtige grundlegend zu rechtlosen Tieren zu degradieren der mit dem Handel offensichtlich sehr gut lebt also auch von und mit Auswärtigen ... das bezog sich vor allem auf die Aussagen, die sich darauf beziehhen,d aß Ausländer keinen Platz in DEM Rechtssystem Eschars haben würden, gerade Eschar ist aber kein zentralistisch geführter Staat auch lt. QB nicht.

 

Eschar ist aber eine Kulturgemeinschaft mit gemeinsamer Rechtstradition. Auf die haben sich die meisten Beiträge hier bezogen. Keiner hat behauptet, dass Ausländer keinen Platz im Rechtssystem hätten! Nur, dass sie keinen gleichberechtigten Platz hätten. Das ist ein großer Unterschied. Die Rechte eines Einzelnen hängen durchaus mit dem gesellschaftlichen Konfliktpotential zusammen, dass er in der Lage ist zu provozieren. Ein Fremder ohne jede Bindung in die Gemeinschaft hinein (und das ist in dem hier diskutierten Fall gegeben), hat niemanden, der ein Interesse an seinem Rechtsschutz hat. Wäre er ein reicher Händler, der unter dem Schutz eines einheimischen Kaufmannes stünde, sähe es durchaus anders aus!

Es ist historischer Normalfall, dass Fremde im Recht diskriminiert werden! Das war im klassischen Griechenland der Fall, das war in Rom der Fall, dass war auch im Orient der Fall. Lies dir ruhig noch einmal die allgemeinen Ausführungen von Andreas Görke durch, der die Situation in Eschar aus dem historischen Beispiel abgeleitet hat. ;)

 

 

Ich versuche nur eine andere Seite aufzuzeigen die durchaus denkbar ist, mir gehen hier einfach einige "Tatsachen" der Geschichte verloren ... das ganze hier klang so als habe der Magier einen gänzlich unschuldigen zu seinem Spaß hingerichtet (ich habe glaube auch nirgends gesagt ich würde sein Handeln gut heißen).

 

Wir lesen offensichtlich sehr unterschiedlich... Niemand hier hat das behauptet! Wir haben nur dargelegt, wie das in einer scharidischen (arabischen) Rechtstradition gesehen wurde.

 

Da wurde ein gemeiner Giftdolch gezückt der auch in Eschar kaum als Waffe eines Ehrenmannes gelten sollte, klar kann man das unter den Tisch fallen lassen auch eine Form der Willkür, ich dächte allerdings, daß nicht alle nur eine Meinung vertreten müssen und zwar jene, daß der Magier gefälligst hinzurichten, die Gruppe, weil sie ja mit dem Ungläubigen gemeinsame Sache machten gleich mit und am Besten verstümmeln wir den Guten noch vorher um die Bevölkerung mit einem schönen Schauspiel zufrieden zu stellen ....

Wieder ein Beispiel für selektives Lesen. ;) Alle diese Aussagen würde mit einem "wenn keine anderen Umstände greifen, passiert dies, weil" versehen. Meine Frag zumindest war, welche Informationen und welchen Zeitaufwand ist ein Richter in einem solchen Fall bereit einzubringen. Da spielt in meinen Augen die entscheidende Rolle, welchen sozialen Status der Angeklagte hat. Und aus dieser Sicht steht es nun einmal schlecht für den Magier. (Wege daraus wurden eigentlich zu Hauf gezeigt. Leider fallen sie aus deiner Gesamtbetrachtung heraus...)

Es wurde gezeigt, welches Ziel Rechtsprechung in Eschar haben wird. Hier besteht anscheinend ein grundlegender Dissens zwischen dir und anderen. Ich gehe davon aus, dass nicht das Wohl des Angeklagten (oder des Klägers) an erster Stelle steht, auch nicht die Wahrheitsfindung, sondern das Wohl der Gemeinschaft (und des Richters). Du gehst anscheinend von einer Verhandlunsgführung nach westlichem Standard aus, in dem eine faire Verteidigung möglich ist.

 

und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.

Das ist eigentlich fast immer genau das Ziel des Einzelquotens und vernichten aller Gedankengänge...

Der Vorteil des Nichtqutens ist natürlich, dass man im Sinne des schlüssigen Gesamtbildes Details außer Aucht lassen kann. ;) Es ist ja nicht so, dass Odysseus der einzige wäre, der in diesem einer anderen Meinung als du wäre...

 

Das Ziel des Einzelquotens ist eigentlich, auf einen bestimmten Umstand hinzuweisen, auf den man sich konkret bezieht. Hat sich in der Wissenschaft durchaus bewährt, erspart dem Leser das umständliche selbst Heraussuchen und die falsche Stelle Finden.

 

Die Argumentation mit dem QB würde ich nicht als Totschlagargument betrachten, sondern als fundiertes Beweismittel. Nicht alleinselig machend, von niemandem hier so bezeichnet! Allein ein wichtiger Hinweis, den man (verschieden) auslegen kann.

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Und man sollte auch nicht außer Acht lassen, das der schwarzgewandte den Magier ja nicht mal zu Gesicht bekommen hat, bovor die Steinkugel in erwischt hat. Der Magier hat eine Tür gesprengt und danach direkt das Zimmer. Das ist in etwa so, als würde ich, um einem Freund zu Hilfe zu kommen (wobei ich noch nicht einmal weiß, wie die eigentliche Situation ist) die Tür auftreten und eine Handgranate reinschmeißen. Da würde ich mich, gelinde gesagt, etwas schwer tun und mit Notwehr, Auge um Auge o.ä. zu argumentieren. Ich habe ja schließlich billigend in Kauf genommen, das beim Freund bei der Aktion draufgeht. Also würde der Magier sogar bei einem fairen, westlichen Prozeß so einige Schwierigkeiten bekommen. Und das sogar, wenn das Gift gefunden würde. Denn das dieses vorhanden ist, ändert ja nichts daran, das mein Freund auf jeden Fall tot wäre (und das wäre er auch, wenn kein Gift im Spiel gewesen wäre).

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... und wenn man es doch wagt andere Ansichten einzubringen wird man mit einem QB erschlagen .... hmmm Forum = Diskussion und nicht Totschlagargumentation.

...

 

Immer wieder interessant, wie die Benutzung von offiziellen Texten als Totschlagargument gewertet werden. Es zwingt einen ja niemand, QB zu benutzen. Aber das in einem offiziellen Forum offizielle Texte in Diskussionen als Grundlage dienen, auch um eine gemeinsame Diskussionsgrundlage zu haben, ist doch wohl eher selbstverständlich.

 

Es grüßt

Nanoc der Wanderer

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@Sin(n)bringer:

Eine Diskussion dient in meinen Ohren vor allem dazu, sich eine Meinung zu bilden.

Wenn andere Diskutanten (nicht die von da wo man laute Musik hören muß), andere meinungen und Argumente bringen, die mir nicht gefallen, so können diese mich trotzdem bereichern, meinen Horizont erweitern.

Gerade andere Ansichten dienen diesem Zweck besonders, man muss sich ihnen nur öffnen können.

Eine Diskussion bringt also etwas, und zwar Sinn.

 

Wenn ich an meinen Stummen denke, der jetzt eine Zunge weniger hat, weil er in einer fremden Kultur ziemlich naiv war, dann gebe ich zu daß SL insgesamt Milde walten ließ, weil es möglich war.

Wäre es nicht möglich gewesen, dann wäre die Figur jetzt nur noch im Totenreich spielbar.

 

Ich weiß auch nicht, was Du gegen das präzise Zitieren hast.

Mich nervt es immer, wenn einer 50 Zeilen zitiert und dann schreibt: "Ich sehe es genauso!!!"

Wenn jemand genau das zitiert, auf was er sich bezieht, macht es die Sache doch deutlich einfacher und der zitiert kann dann besser erkennen, worum es geht.

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Da ihr mir hier so viele "nette" Ideen geliefert habt, will ich euch den Verlauf des gestrigen Abends auch nicht vorenthalten.

 

Wir setzen an der Stelle ein, wo innerhalb kürzester Zeit sämtliche Hausbewohner zum Ort des Geschehens gerannt kamen, während der Magier (von Beruf Arzt) versuchte seinem reichlich toten Begleiter mit Erste Hilfe das Leben zu retten.

Es gab eine Diskussion und Erklärungsversuche was denn passiert sei. Außerdem wurde versucht, den halbtoten in Schwarz zu retten, was zwar nicht sonderlich von Erfolg gekrönt war, ihn aber auch nicht umgebracht hat. Irgendwann während diesen ganzen Tumults rief der Magier sehr laut nach der Hexe, dass man ihren Mann umgebracht hätte, woraufhin sie und der Seefahrer, die immer noch ein Stockwerk tiefer Schmiere standen, hinauf gerannt kamen.

Die eintreffenden Wachen trieben dann erstmal alle Gäste in ihre Zimmer um sie einzeln befragen zu können.

Vorher hatte der Magier seine Diamantsplitter unauffällig dem Seefahrer zugesteckt, was allerdings nicht ganz unbemerkt geblieben ist.

 

Bei der folgenden Befragung war die Hexe die einzige die bis in fast jede Einzelheit bei der Wahrheit blieb. Nur die Tatsache, dass sie nicht dem Toten verheiratet war verschwieg sie.

Der Magier ließ großzügig aus, dass er die Steinkugeln gezaubert hat und verdrehte auch sonst die Geschichte deutlich zu seinen Gunsten.

Der Seefahrer erzählte zunächst auch nicht die ganze Wahrheit, auf die Diamantsplitter angesprochen änderte sich das dann aber rapide und er redete wie ein Wasserfall.

Der Naturhexer erzählte eine sehr phanatsievolle Geschichte, dass er mitten in der Nacht ein geräusch gehört hätte und deswegen vom seinem Zimmer im Erdgeschoss in den 2. Stock gegangen wäre um mal nach dem rechten zu sehen.

 

Nach dieser ersten Befragung vor Ort wurden dann alle Beteiligten ins Gefägnis gebracht und am nächsten Tag noch mal befragt.

Der Magier korrigierte seine Geschichte als ihm die Diamantsplitter präsentiert wurden, nur die Tatsache, dass der Schwarzgekleidete ihn gewarnt hatte nicht ins Zimmer zu kommen, weil sonst sein Freund tot sei wollte ihm einfach nicht mehr einfallen.

Der Naturhexer blieb lange bei seiner abstrusen Geschichte, er konnte ja schließlich nciht wissen, dass die anderen seine Beteiligung bereits bestätigt hatten. Erst nach einem hochnotpeinlichen Verhör rücte er endlich mit der wahren Geschichte raus.

 

Die Hexe und der Seefahrer durften dann das Gefägnis verlassen, wurden aber unter Hausarrest und Aufsicht gestellt. Sie durften dem nothunsgläubigen Glücksritter dann sogar eine Seebestattung zukommen lassen. Die anderen beiden blieben bis zur Verhandlung im Gefängnis.

 

Bei der Verhandlung durfte dann jeder der Beteiligten nochmal das Wort erheben, kriegte aber einen Hieb verpasst, wenn er nicht das richtigte sagte. Der Schwarzgekleitete gab den vergifteten Dolch zu, erklärte das aber damit, dass er sich lediglich gegen einige Einbrecher verteidigen wollte. Er erzählte allerdings auch davon, dass er den Toten verschont hätte und die beiden draußen gewarnt hätte.

Ein angesehener Alchimist bestätigte seine Aussage, dass er sogar ein Gegengift parat hatte, um ihn zu retten.

 

Der Magier blieb dabei, dass er von der Warnung des Mörders nichts gehört hat, der Naturhexer bestätigte allerdings die Aussage des Schwarzgekleiteten.

 

Der Qadi sah es damit als erwiesen an, dass der Tote vermutlich hätte gerettet werden können, wenn der Magier die Steinkugel nicht gezaubert hätte. Deswegen wurde er zu 20 Peitschenhieben und den Verlust der rechten Hand verurteilt, auf dass er nie wieder eine Steinkugel zaubert.

Der NHx wurde zu 15 Peitschenhieben und der Brandmarkung als Lügner verurteilt, weil er nicht verhindert hatte, dass diese Steinkugel gezaubert wurde und im Verhör sehr hartnäckig an seiner Lügengeschichte festgehalten hat.

Die Hexe und der Seefahrer wurden zu je 5 Hieben auf die Fußsohlen verurteilt, wobei die Hexe noch einen gewissen Geldbetrag als Witwe des Toten zugesprochen bekam.

Ihren Besitz bekamen sie leicht dezimiert wieder. Nur das Geld und das Zaubermaterial (Knochennadeln und bewusstseinsverändernde Pilze und Kräuter) wurde einkassiert bzw. verschwand einfach.

 

Bei der Vollstreckung des Urteils versuchte der Magier dann noch seine albischen Götter um Hilfe anzuflehen, dass sie ihn mitsamt seiner Hand da raus holen sollten und gelobte auch eine Queste. Der Spieler verriss allerdings den Wurf.

 

Der Magier wird jetzt nicht mehr weiter gespielt.

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