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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_1279327

Hallo!

 

Hoffe ich schnappe kein altes abgekautes Thema auf! :D

 

Wie verhält es sich eigentlich mit dem Zauber "Flammenklinge", der ja nur auf Dolche oder Schwerter gewirkt werden kann, als Thaumagralzauber bei Ordenskriegern oder Priestern deren Kultwaffen halt keine Dolche oder Schwerter sind?

Sind deren "Kultwaffen", natürlich nur wenn sie den Ordenskriegern und Priestern als heiliges Symbol dienen, genauso "ausdrücklich" zugelassen wie Magierstäbe?

 

Und wieso zur Hölle, ist der Spruch nur auf Dolche und Schwerter anwendbar!?!!! :angryfire:

:dozingoff:.oO(So'n schöner, fetter, runenverzierter Zwergen-Kriegshammer, dessen Hammerkopf in lodernde Flammen gehüllt ist (und zwar nicht weil die Waffe gerade verbrennt)!)

  • Ersteller
comment_1279524

Irgendwie traurig!

 

Kann ja sein, daß es nicht als "Strafe" gedacht ist, aber genau das ist es!

 

Dann brauch ich mir ja auch nicht meinen Kopf über einen neuen Zauber zerbrechen, da der ja weitaus "teurer", AP-intensiver und/oder uneffizienter sein müsste als Elfenklinge, Flammenklinge und was es sonst noch gibt, um dieses "Gleichgewicht" nicht zu stören!

comment_1279739

Die normale Zaubervariante von Flammenklinge ist tatsächlich nur auf Dolche und Schwerter anwendbar, von der Thaumagralversion ist dies nicht so einfach zu behaupten. Bei der Beschreibung ist nur von "Waffen" die Rede, was für mich recht eindeutig heißt, dass alle Waffen, die zum Thaumagral umgearbeitet wurden, mit diesem Zauber belegbar sind.

 

Das Argument über den 'Ausgleich für niedrigere Lernkosten', das von Solwac vorgebracht wurde, erscheint mir in vielerlei Bezug auf die Regeln als nicht stichhaltig, sondern vielmehr völlig willkürlich.

 

Mein Rat in diesem Fall: Interpretiert den Wortlaut der Thaumagralbeschreibung wörtlich und erlaubt den Zauber für alle Thaumagralwaffen.

 

Grüße

Prados

comment_1279760

Moderation :

 

In die Regelecke verschoben. Titel aussagekräftiger gemacht.

 

EinMODskaldir spinquisition.gif

 

 

 

 

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen

  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...
comment_1295492
Naja aber wenn man so anfängt Spells zu interpretieren dann könnte man ähnlich wie bei Dämonenfeuer und Elfenfeuer sagen ja da bei elfenfeuer steht siehe Dämonenfeuer kann man das nun auch auf Thaumagrale zaubern...

 

Man sollte definitiv zwischen den regulären "Standard-Varianten" der Zaubersprüche und den Thaumagralvarianten trennen - die Unterschiede, die Thaumagralzauber zu den "Standard-Varianten" der Zaubersprüche aufweisen, machen es meiner Meinung nach extrem problematisch, Ähnlichkeiten zwischen den "Standard-Varianten" 1 zu 1 auf Thaumagralzauber zu übertragen.

 

Insbesondere, da explizit festgelegt ist, welche Zauber als Thaumagralzauber zugelassen sind, und welche (der Rest) damit eben nicht. ;)

 

Ich würde die Thaumagral-Variante von Flammenklinge auch jederzeit auf andere Waffen als Dolche und Schwerter zulassen. Schließlich erstreckt die Beschreibung des Thaumagral-Zaubers die Wirkung schon explizit auch auf Magierstäbe (was lt. Spruchbeschreibung der "Standard-Variante" bereits unzulässig wäre).

 

Grüße,

Yarisuma

Bearbeitet ( von Yarisuma)

comment_1295603

Also ich sehe die Liste mit den vorhandenen Thaumagral-Zaubern im Arkanum eher als Anregung, wie sich ein Zauber verändert, wenn er auf ein Thaumagral aufgeprägt wird. Es gibt sicherlich noch mehr Zauber, die sich als Thaumagral-Zauber eignen.

 

So eng, wie hier im Forum oft an den Buchstaben des Regelwerks gelesen wird, sehe ich das nicht. Ich habe auch schon Elfenfeuer als Thaumagralzauber zugelassen. Na und, dann macht halt damit die Waffe 2W6 Schaden. Wen stört´s...

 

Flammenklinge würde ich als Thaumagral-Zauber generell für alle Waffen zulassen, die einen Griff haben (Streitaxt, Kriegshammer, etc.). Schließlich sollte der Zauberer nicht in die Flamme hineinfassen müssen, wie das z.B. bei einem Kampfstab der Fall wäre.

Bearbeitet ( von Shadow)

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