Binden des Vertrauten ist wirklich kein Paradebeispiel für ausführliche Regeln: Es wird weder erklärt, ob/wie der Hexer mit einem Vertrauten kommunizieren kann, noch welche Sinne übernommen werden.
Streng nach Regeln könnte man sagen: "Reden geht nur mit Tiersprache - und der Zauber BdV lässt Dich zwar mit die Augen des Vertrauten sehen und zaubern - aber hören, riechen etc. geht nicht. Denn es steht nicht da, dass es geht." Dann wäre ein Vertrauter gemessen am Aufwand und am Risiko, welches er dem Zauberer bringt, aber kein wirklich gutes Geschäft: Mit Freundesauge hätte er fast den gleichen Effekt (abgesehen vom Um-die-Ecke-Zaubern), ohne die Gefahr, durch den Vertrauten-Tod einen Schock zu bekommen. Und Lippenlesen gibt es ja auch nicht mehr, d. h. zum Belauschen fremder Gespräche ist der Vertraute dann völlig ungeeignet.
Bei Hexenzauber & Druidenkraft gab es eine Sprechen-Regel, die ist aber offenbar weggefallen
Ja, es sollten zumindest die "Naturgesetze" gelten, v. a. wenn sich die Spieler drauf verlassen.
D. h. wenn die Spieler(-Figuren) sagen: "Der kann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der böse Zauberer gewesen sein - der hatte eine Vollrüstung an, während gezaubert wurde.", sollte der Böse nicht auf einmal aus einer Metallrüstung ohne Abzug zaubern können. Natürlich kann es Artefakte und Zauber geben, die nicht im Regelwerk stehen - aber die Grundregeln sollten schon gültig bleiben.