Alle Inhalte erstellt von Torfinn
-
Zauberlieder und Bewegung
Im Arkanum auf Seite 162 steht im fünften Absatz zu Zauberlieder der Barden der Zeitpunkt, wann ein Zuhörer den WW:Resistenz machen muss, am Ende der Zauberdauer. Auch Wesen, deren WW:Resistenz gelungen ist und nicht den Wirkungen des Zauberliedes unterworfen sind, müssen erst wieder einen erneuten WW:Resisenz würfeln, wenn der Barde sein Lied beendet und von Neuem zu spielen beginnt, selbst wenn sie die ganze Zeit das Zauberlied hören können.
-
Storypunkte
Ja, das stimmt, durch die zusätzliche Reduzierung der Punkte auf einer Seite (zu Beginn) muss man sich den Einsatz noch genau überlegen, als bei den Glückspunkten, und die Spielergruppe gemeinsam entscheiden, finde ich sehr gut!
-
Storypunkte
Bisher haben wir in unseren Spielrunden selbst auf die Glückspunkte verzichtet, jedoch gab es schon ein paar Situationen, wo es Sinn ergeben hätte, einen Wurf zu wiederholen oder mit einem +4 im Vorfeld auszuführen. Zum Beispiel beim erkennen/deuten einer Spur versagt der einzige Spieler mit "Spurenlesen" und die dadurch zu gewinnenden Informationen wären extrem wichtig für die Spielergruppe gewesen. Wir spielen mit abwechselnden Spielleitern, sobald ich wieder an der Reihe bin, wollte ich die Glückspunkt auf jeden Fall einführen. Deine Regelung mit den Storypunkten gefällt mir sehr gut, somit kann man auch den NSC helfen, wie in deinem Beispiel angeführt und die Punkte wandern immer zwischen Spielleitung und Spielern hin und her. Ich werde mit überlegen, ob ich Deine Regelung einführen werde oder die Glückspunkte, beides gleichzeitig sehe ich als zu viel Einflussnahme!
-
Zauberlieder und Bewegung
Ich denke, damit man unter der Wirkung eines Zauberliedes fällt, muss man auch über die ganze Zauberdauer an innerhalb der Reichweite sein. Nur so kann das/die Opfer während der Zauberdauer mit Körper, Anima und Astralleib vom Zauberlied beeinflusst werden und dann seine Auswirkung erfahren. Nach Beginn des Zauberliedes in den Wirkungsbereich zu treten, wird keine Auswirkungen haben.
- Entbehrungen - auch in Kombination
-
Gilde des weißen Steins
Da bereits mehrmals der Hinweis auf Runenklingen gefallen ist, anbei ein paar Anmerkungen daraus: Ein weiterer Name der Magiergilde des weißen Steins ist Liana NiConuilh, eine der Bibliothekare. Die Bücher in der Bibliothek sind nach einem "speziellen System" (oder auch keinem System) einsortiert. Nur die Bibliothekare wissen, wo man Bücher/Schriften zu einem gesuchten Thema findet und geben dieses Wissen nicht einmal an ihre Gildenkollegen weiter. Fremden wird, natürlich gegen eine Gebühr, ein/e Bibliothekar/in zugewiesen, die dann Bücher/Schriften aus der Bibliothek holt. Durch gelungene Fertigkeitswürfe in entsprechenden Wissensfertigkeiten (Landeskunde, Zauberkunde...) der Person, die sich an ein/e Bibliothekar/in wendet, wird die Zeit der Suche deutlich verringert.
-
Rüstung der Rechtschaffenen
Ich schließe mich Deiner obigen Aussage völlig an! 👍 Es wäre jedoch schön, wenn der Satz "Eine nichmetallische Rüstung hat für die Dauer des Zaubers keine zusätzliche Schutzwirkung." in der Beschreibung bei Rüstung der Rechtschaffenen stehen würde, wie bei Eisenhaut. (Wobei natürlich eine freche Person jetzt behaupten könnte, wenn es bei Midgard die Regel gibt, dass bei doppelter Rüstung nur die Stärkere gilt, warum wurde dann bei Eisenhaut extra dieser Satz eingefügt? 😀)
-
Rüstung der Rechtschaffenen
Auch wenn wir jetzt von der eigentlichen Fragestellung des Stranges abweichen, noch abschließend von mir eine Anmerkung - ich habe in einem Strang über doppelte Rüstung einen offiziellen Hinweis gefunden. Im QB Alba - Für Clan und Krone (3. veränderte Auflage von 2017) steht auf Seite 125 (links oben) "...tragen gar zwei Kettenhemden übereinander. Deren Schutz entspricht dann einer herkömmlichen Plattenrüstung... . Werden dazu noch ein Paar Hosen aus Kettengeflecht getragen...wie in einer Vollrüstung geschützt." Allerdings auch entsprechend behindert.
-
Rüstung der Rechtschaffenen
Die Formulierung: "...schützt ihn wie eine Vollrüstung," bezieht sich auf die geschützten Körperpartien bei zum Beispiel einem kritischen Treffer, darauf folgt dann die Angabe zum Abzug bei LP-Verlusten "..., und die LP-Verluste bei schweren Treffern werden um 5 verringert.". So ist die Beschreibung auch bei Rindenhaut, Marmorhaut und Eisenhaut. Allerdings steht bei Rindenhaut und Marmorhaut in der Beschreibung: "Im Übrigen gelten dieselben Regeln wie für Eisenhaut,...". Bei Rüstung der Rechtschaffenen steht nur: "Wie bei Eisenhaut verringern sich zusätzlich bei leichten Treffern auch die AP-Verluste um 5." Dann erfolgt eine Abgrenzung zu Zaubern wie Marmorhaut und Eisenhaut, dass es keinerlei Einschränkungen auf die Bewegungsweite und Gewandtheit gibt und man ungehindert Zaubern kann. Bei Rindenhaut und Marmorhaut wird sich explizit auf Eisenhaut bezogen, also keine Metallrüstung und nichtmetallische Rüstungen haben keine Schutzwirkung. In der Beschreibung von Rüstung der Rechtschaffenen gibt es nur die Angabe von keine Metallrüstung und den Passus mit "...Regeln wie für Eisenhaut,..." gibt es nicht. Somit müsste eine getragenen Textil- oder Lederrüstung durchaus eine Schutzwirkung haben. Auch ich habe in den Regeln keinen Hinweis gefunden, der kumulativen Rüstungsschutz ausschließen würde. Wäre auch etwas an der Realität vorbei. Wenn ich eine Lederrüstung trage und mir darüber ein passendes Kettenhemd anziehe, werde ich einen besseren Schutz gegen Waffen und Projektile haben. Inwieweit es sich jedoch auf meine Bewegungsweite, Gewandtheit, Angriffs- und Abwehrbonus auswirkt, steht auf einem anderen Blatt.
- Gilde des weißen Steins
- Gilde des weißen Steins
-
Gilde des weißen Steins
Für die Stadtbeschreibung CORRINIS-Stadt der Abenteuer (1.Auflage) wurde als Bezugspunkt das Jahr 2401 n.L. gewählt. Nachfolgend die Mitglieder der Magiergilde Gilde des blauen Vogels zu Corrinis: Elhylin - Ma5, Gildenmeister Torismund - Ma9, Gildenarchivar Zangor von Urkisch - Ma5, Gildenchronist Hogathor Grauauge - Sc6 Martan - Th4 Dialla - Hx8 Caldared - Ma7 Ivoric - Ma5 Ruidan - Ma3 Aimiu - Hl6 Adonisius Pharanéron - Hx Agadur - Ma11 Branwen Oraidén - Hl10 Corwin vom Tränensteingraben - Th7 Finrod MacBeorn - Ma11 Gwydion ap Ffyr - Dr8 Sagoran - Ma12 Die Namen in B-fett wohnen auch in der Magiergilde, die übrigen wohnen in Häusern außerhalb der Gilde.
-
Gleichzeitigkeit von Bewegung und Handlung.... M4 und M5
Im Kodex auf Seite 59/60 stehen ja auch einige Beispiele, die eine Änderung im Ablauf der Aktionsphase befürworten, damit sie realistisch abgebildet werden können. In unserer Gruppe halten wir uns an den vorgegebenen Ablauf der Aktionsphase (Initiative, Bewegung dann Handlung), außer es würde zu einer absolut unrealistischen Situation kommen, dann weichen wir davon ab.
-
Gilde des weißen Steins
Ich beziehe mich auf die Vorgaben im QB-Alba -Für Clan und Krone, bei der Beschreibung über albische Magiergilden steht auf Seite 136 rechts unten: "Auf der anderen Seite sind die albischen Gilden offen für fast alle Arten von Zauberern,, so dass Magier und Thaumaturgen hier den durchaus erfrischenden Kontakt mit Heilern, Elementarbeschwörern pflegen können. Gelegentlich findet man in einer Gilde sogar eine Weise aus dem benachbarten Erainn oder einen Schamanen aus dem hohen Norden." In der Beschreibung zum Gildenhaus in Thame würde ich nichts finden, was dagegen spricht. War auch nur ein Vorschlag. Es würde das Angebotsspektrum vergrößern, welches durchreisenden Zauberern, gegen Entgelt natürlich, angeboten werden kann.
- Gilde des weißen Steins
-
Gilde des weißen Steins
Finde ich gut! 👍 Da es ja eine Reihe Zwerge gibt, die auch Gildenmitglied beim weißen Stein (siehe Beschreibung zum Gildenhaus der Magier in Thame) und gleichzeitig Mitglied der Magiergilde Runenkreis sind (siehe in Alba - Für Clan und Krone unter Magiergilden, Sonderregelung zur doppelten Gildenzugehörigkeit, Seite 135 rechts unten), werden sich sicher ein oder mehrere Zwerge in der Gilde aufhalten. Zwei Personen werden bereits in der Beschreibung des Gildenhauses zu Thame genannt, das Gildenoberhaupt Arlena NiConuilh und Leanwyn, der Lehrmeister für durchreisende Zauberer.
-
Eil- und Gewaltmarsch? Regeln in M5?
Ich nutze die Regeln über Entbehrungen aus "Das Kompendium" (M4). Dort sind unter anderem Gewaltmärsche und andere Anstrengungen sowie auch Eilmärsche und Dauerläufe explizit aufgeführt. Die Regeln kann man 1:1 übernehmen.
-
Lied des Fesselns - können Freunde es absichtlich unterbrechen?
Ich denke es wird WW:Resistenz und Ohren sorgfältig verstopfen, um der Wirkung eines Zauberliedes zu entgehen vermischt. Wie bereits zuvor schon geschrieben, wirken Zauberlieder über das Gehör und direkt über den empyrêischen Astralleib. Wer sich während der gesamten Zauberdauer (bei Zauberlieder meist 1min) die Ohren sorgfältig verstopft hat, braucht keinen WW:Resistenz würfeln, er wird sowieso nicht vom Zauberlied betroffen. Nur wer während der gesamten Zauberdauer innerhalb der Reichweite war und das Zauberlied hören konnte, dem steht am Ende der Zauberdauer ein WW:Resistenz zu. Wem der WW:Resistenz gelungen ist, widersteht dem Bann des Zauberliedes, wie auch bei anderen Zaubersprüchen. (siehe Arkanum Seite 162/163 allgemeine Beschreibung zu Zauberlieder der Barden) (siehe auch die Beschreibung zu Das Lied des Fesselns: "...WW:Resistenz gelungen ist oder die sich die Ohren verstopft haben... .") Da das Lied des Fesselns augenblicklich auf alle Wesen (die von Zauberliedern betroffen werden können, außer dem Zaubernden) wirken kann würde ich es entsprechend der beiden ersten Sätze der Beschreibung des Zauberliedes sogar Kampfhandlungen unterbrechen lassen oder wie im Ursprungspost des Stranges auf anstürmende Gegner wirken lassen. (...Aufmerksamkeit aller Zuhörer. Sie unterbrechen alle Handlungen...") Solange der Barde weiterspielt oder die Wirkungsdauer noch anhält, bleiben alle Betroffenen, deren WW:Resistenz gescheitert ist, unter dem Bann des Zauberliedes. (siehe Arkanum Seite 162/163 allgemeine Beschreibung zu Zauberlieder der Barden). Störenfriede müssen sogar mit Angriffen rechnen, wenn sie keine Ruhe geben. Opfer des Zaubers sind Herr ihrer selbst und können gegen bedrohlichen Situationen, wie einem Angriff, bestohlen werden oder einem Hausbrand, Gegenmaßnahmen ergreifen. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass dadurch der Bann des Zauberliedes gebrochen wird oder ein weiterer WW:Resistenz erlaubt würde. Also lauschen alle Betroffenen wieder dem Zauberlied, sobald die Störenfriede ruhig sind oder die bedrohliche Situation abgewendet wurde. Um wieder auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen "...können sie sich die Ohren verstopfen, damit sie nicht vom folgenden Zauberlied Der einschläfernde Gesang betroffen werden?". Nein, da alle unter dem Bann des Zauberliedes das Lied des Fesselns stehen, können/wollen sie sich nicht davon abwenden! Wenn dann nach der Zauberdauer von 3 min die Wirkung vom Zauberlied der einschläfernde Gesang einsetzt, haben alle Opfer einen WW:Resistenz gegen das Zauberlied der einschläfernde Gesang und die Wirkung des Zauberliedes das Lied des Fesselns endet.
-
Sorgfältig Zielen=wehrlos?
Nur zur Klarstellung, der Charakter gilt in meinen Augen als wehrlos, solange er weiter seiner Handlung des sorgfältig Zielens nachgeht. Er steht also weiterhin ganz ruhig da und konzentriert sich auf sein Ziel, schätzt die Windrichtung und Windstärke ab... . Vergleichbar mit einem zaubernden Charakter, der auch weiter zaubert und hofft, er wird nicht schwer getroffen. In beiden Fällen ist der Charakter sich dem Angriff auf ihn bewusst und könnte seine Handlung abbrechen und zählt dann auch nicht mehr als wehrlos. Und ja, man hätte für alle Handlungen, Fertigkeiten und deren Variationen dazuschreiben können, ob man während der Durchführung wehrlos ist oder Abwehren darf. Oder, man schreibt einen kurzen Abschnitt über vier typische Situationen (Kodex Seite 71 links), in denen man als wehrlos gilt. Die Auslegung/Interpretation obliegt dann beim Spielleiter.
-
Waffenregelung in den großen Städten Erainns
Als Vorbild können ja zum Beispiel der Rechtsbrief von Saarbrücken von 1321, das Frankfurter Stadtrecht von 1352 oder das Mainzer Friedensbuch von 1430 herhalten, auch der bayrische Landfriede von 1255. Es handelt sich um Verbote in Friedenszeiten, innerhalb von Stadtmauern und insbesondere in Wirtshäusern Waffen (vor allem Messer) zu tragen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung reichten von Geldbußen über kurzeitige Verbannung aus der Stadt bis zur kurzzeitigen Kerkerhaft. Wer eine Waffe (wie ein Messer) heimlich mitführte, büßte mit Verlust der Hand. Es wird jedoch auch erwähnt, dass ein Bürgermeister die Erlaubnis zum mitführen von Waffen erteilen konnte.
-
Sorgfältig Zielen=wehrlos?
Ich sehe es genau so wie seamus und Läufer! Ich gehe dabei voll mit den Regeln zu wehrlos, dass die Situation mit dem konzentrieren zutrifft, immerhin erhält der Schütze in der Folgerunde +4 und darf sich während des Zielens nur 1m bewegen.
-
Widerstandswurf: Abwehr bei Umgebungsmagie - wann wird er gemacht?
Eine wirklich sehr interessante Diskussion! 👁️ Die Eingangsfrage wurde ja bereits hinreichend geklärt. Bei Geistesmagie und Körpermagie darf man sich mit einem WW:Resistenz wehren und bei Umgebungsmagie mit einem WW:Abwehr. Wobei der WW:Abwehr nur gegen Schaden (Verlust von AP/LP) zur Anwendung kommt (Arkanum Seite 11/12 und Kodex Seite 61). Ausnahmen stehen explizit bei den jeweiligen Zaubersprüchen. Somit also gegen den Zauber Sumpfboden kein WW:Abwehr, da kein Schaden (Verlust von AP/LP). Zu der Situation mit den Orks im Kontrollbereich und dem Zauber Eisiger Nebel möchte ich gerne meinen Senf dazu geben. 😀 Der Zauber Eisiger Nebel (Zauberdauer 10 sec) wirkt am Ende der Runde, also nach der Bewegung und anderen Handlungen (eventuell gemeinsam mit anderen Zaubern die am Ende dieser Runde ihre Wirkung entfalten). Allen Wesen, die sich auf der zusammenhängenden Fläche (10 Felder) von Eisiger Nebel befinden, steht ein WW:Abwehr zu. Sollte der WW:Abwehr misslingen, ist alles klar. Ich habe in den Regeln nichts gefunden, was den genauen Zeitpunkt innerhalb einer Runde festlegt, an der sich der Schaden je Runde (Spielmechanik) auswirkt. Da Zauber mit einer Zauberdauer von 10 sec und länger immer am Ende einer Runde, nach allen anderen Handlungen, ihre Wirkung entfalten, würde ich auch den Schaden je Runde immer am Ende der Runde abwickeln. Wenn das Opfer in der Folgerunde durch panische Flucht den Bereich von Eisiger Nebel verlässt (mit allen daraus entstehenden Konsequenzen) erleidet es keinen weiteren Schaden durch Eisiger Nebel. Natürlich müssen die räumlichen Gegebenheiten (Mauern, Gänge, besetzte Felder...) die Möglichkeit dazu bieten. Sollte der WW:Abwehr gelingen, wird es schon kniffliger. Auf Seite 11/12 im Arkanum wird mit zwei Beispielen die eingeschränkte Bewegungsfreiheit beschrieben, gelähmt und angekettet, also meiner Meinung nach Situationen, die keine Bewegung zulassen. Somit dürfte das Stehen im Kontrollbereich als eingeschränkte Bewegungsfreiheit nicht gemeint sein, da man sich ja bei einer panischen Flucht mit seiner vollen Bewegungsweite aus einem Kontrollbereich entfernen könnte (unter Berücksichtigung aller daraus entstehenden Konsequenzen). Weiter heißt es ja auf Seite 11/12 im Arkanum, dass ein Opfer rechtzeitig aus dem bedeckten Gebiet flüchten konnte, außerhalb der üblichen Bewegungs- und Handlungsreihenfolge zur nächstgelegenen Stelle außerhalb des Wirkungsbereichs. Leider etwas unglücklich, da es nicht realistisch zu erklären ist, jedoch der Regel geschuldet, sich gegen Schaden (Verlust von AP/LP) zur Wehr setzen zu dürfen, mit einem WW:Resistenz oder einem WW:Abwehr. Besser wäre es, wenn Zauberer, mit Zaubersprüchen die eine Zauberdauer von 10 sec oder länger haben, bis zum jeweiligen Rundenende beschäftigt wären, sich die Wirkung des Zauberspruches jedoch erst zu Beginn (vor Bewegung und anderen Handlungen) in der Folgerunde entfaltet. Dann könnte man den gelungenen WW:Abwehr gegen den Eisigen Nebel mit einer panischen Flucht gleichsetzen und es würden sich realistische Möglichkeiten der Reaktion bieten. Aber folgen wir weiter den geltenden Regeln. Ich würde jetzt trotzdem die Bewegungsweite des Opfer berücksichtigen und auch die Umgebung (gegebenenfalls unübersichtliches Gelände durch viele Kampfhandlungen, größere Gegenstände die im Weg stehen... dann nur B/2). Die Sache mit dem einfach zur nächstgelegenen Stelle außerhalb des Wirkungsbereichs versetzen/beamen würde für mich niemals in Frage kommen! Sollte sich innerhalb der Bewegungsweite des Opfers ein geeignetes Feld befinden, kann er dorthin flüchten, auch durch andere Kontrollbereiche hindurch oder hinein. Dann beginnt bei mir die nächste Runde.
-
Kampftechnik Verprügeln
Also ich finde die Kampf-Kunst-Technik Verprügeln gut und würde sie auch unverändert einsetzen! Es sind zwei Erfolgreiche Würfelwürfe (EW:Kampfkunst und EW:Angriff) nötig, damit die Auswirkungen von Verprügeln greifen. Sollte der Anwender über den Erfolgswert von +18 in Kampfkunst und +18 in der verwendbaren Waffengruppe verfügen und auch die Kampfkunst-Technik Verprügeln gelernt haben (also ein Misserfolg nur noch bei einer gewürfelten "1" möglich), dann ist er ein mächtiger Charakter, der dann auch über eine solche Kampf-Technik (meiner Meinung nach) verfügen darf! Der Anwender nimmt also einen Gegner aus dem Kampfgeschehen, er sich selbst jedoch auch, und verursacht "nur" leichten Schaden, dass sehe ich nicht als übertrieben oder außer Balance an. Ich würde die Kampfkunst-Technik Verprügeln eher als eine Verteidigungstechnik ansehen, mit der ein Angriff des Gegners verhindert wird. Wegen der Angriffe, die dabei geführt werden, hat man sich wahrscheinlich entschieden sie der Kategorie der Angriffstechniken zuzuordnen. Beide Kontrahenten belauern sich und warten darauf, dass einer einen Angriff startet, damit er mit der Kampfkunst-Technik Verprügeln den Angriff des Anderen unterbinden kann. Da keiner mit einem Angriff beginnt, wird die ganze Runde lang nichts geschehen. Kein Angriff > kein Verprügeln! 😉
-
Speerweben
😀 Steht ja alles in der Beschreibung zu Aktionsphasen im Kodex Seite 59/60, der Standardablauf und die Ausnahmen, für Realismus. Aber ich weiß was du meinst! Ja, ein sekundengenauer Ablauf mit der Kombination von Bewegungsphase und Handlungsphase würde die Aktionsphasen realistischer, eventuell jedoch auch komplizierter machen.
-
Speerweben
Ich sehe die Aktionsphase als eine Einheit an und würde sie nicht strikt auf Bewegungsphase und Handlungsphase aufteilen, weil dann unrealistische Ergebnisse auftreten können! Wenn du so willst, kann der Angreifer nach seiner Bewegung auch direkt vor dem Verteidiger stehen. Wenn in der Handlungsphase dann der WW:Angriff gegen den gelungenen EW:Kampfkunst scheitert, muss der Angreifer wieder vor das Feld zurückweichen, dass durch die Spießwaffe des Verteidigers bedroht wurde. So der Ablauf in der Spielmechanik! Die Kampfkunst-Technik Speerweben soll ja den Angreifer abhalten, sich zu nähern und einen Angriff durchzuführen. Ich würde, mit dem Hinweis im Kodex auf Seite 59 rechts unten, den Verteidiger eine "abwartende Handlung" zugestehen und je nach Ergebnis der Würfel entscheiden, ob der Angreifer an den Verteidiger herantreten (und angreifen) kann oder auf Abstand (seine Bewegung unterbrechen) gehalten wird (Ähnlich einem missglückten EW:Geländelauf für das durchqueren eines Kontrollbereiches). Die realistischer Vorgehensweise bei der Kampfkunst-Technik Speerweben! Sollte man sich fest an den Ablauf einer Aktionsphase (Initiativebestimmung > Bewegung > Handlung) halten, sind einige Kampfkunst-Techniken (unter Anderem Speerweben) nicht anwendbar!