ich würde sagen, solange das Kind im Mutterleib (und somit Teil des "Systems") ist, zählt es nicht als eigenständiges Wesen im Sinne der Verzauberungsregeln, es wird also ohne weiteres mitverwandelt.
ist die Frau in, sagen wir einen Wolf verwandelt worden und sie bekommt das Kind in verwandelter Form, so wird es wohl ebenfalls ein Wolf sein. Denn eine abgehakte Wolfskralle verwandelt sich sicher auch nicht in einen Finger. Das Kind ist zwar nach der Geburt ein eigenständiges Wesen, ich könnte aber gut damit leben wenn das Bannen des Zaubers für beide gleichzeitig wirkt.
nein, mit der selben Begründung wie oben, solange das Kind im Mutterleib ist, würde ich die beiden als ein Wesen rechnen.
ich würde die Gefahr einer Fehlgeburt bestehen lassen. Sollte die Frau aber in verwandelter Form keine Fehlgeburt erleiden und ihre Verletzungen vollständig auskurieren, so ist diese Gefahr fürs erste gebannt.
wie oben.
ja, da die körperlichen Eigenschaften durch die Verwandlung nicht beeinträchtigt werden. Auch hier denke ich, wie bei dem Wolfbeispiel, es bleiben vielleicht Spuren der Verwandlung zurück (feingliedriger, leicht spitze Ohren, gutes Sehvermögen,...) aber nach der Rückverwandlung der Mutter ist auch das Kind wieder ein Mensch.
Unbenommen von meinen Ausführungen ist es natürlich genauso gut möglich, daß aus genau solchen Konstellationen (in verwandelter Form schwanger werden oder schwanger und dann verwandelt werden) Misch- und Werwesen entstehen/entstanden sind.
Grüße
Blaues Feuer
Hallo Freunde!
Bis auf den letzten Punkt stimme ich Blaues Feuer völlig zu.
Bei dem Letzten Punkt wird die Sache jedoch interessant. Gilt das im Mutterleib heranwachsende Wesen auch als Verwandelt ?
Torfinn