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Zaubern als Wehrloser durch Faustkampf


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Und noch eine Frage zum Thema Faustkampf, diesmal aber aus der Sicht des Angegriffenen - eines Zauberers.

 

Der Begriff der Wehrlosigkeit ist leider nirgends im DFR eindeutige geklärt deshalb ein Beispiel:

 

Ein Zauberer wird mit Faustkampf attackiert, beide WW:Abwehr scheitern, der PW+5:Ko glückt. Die Folge ist, der Zauberer zählt eine Runde als wehrlos.

 

Kann der Zauberer in der nächsten Runde trotzdem Zaubern - vorausgesetzt er hat die für den Zauber nötigen AP?

 

:hiram:

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Ich würde sagen nein. Der so getroffene ist wehrlos weil er für kurze Zeit benommen ist. Während dieser Benommenheit kann er natürlich nicht zaubern.

 

Viele Grüße

hj

Bitte mit Regelzitaten bzw. -verweisen belegen. Mein Verstännis sagt das Gleiche, die Regeln geben das jeoch m.E. nicht her. Bitte überzeugt mich.

 

:hiram:

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Ich würde sagen nein. Der so getroffene ist wehrlos weil er für kurze Zeit benommen ist. Während dieser Benommenheit kann er natürlich nicht zaubern.

 

Viele Grüße

hj

Bitte mit Regelzitaten bzw. -verweisen belegen. Mein Verstännis sagt das Gleiche, die Regeln geben das jeoch m.E. nicht her. Bitte überzeugt mich.

 

:hiram:

Ich hab leider kein DFR zur Hand. Guck mal vorne im Arkanum, wo die relevanten Zauberstörungen zu finden sind. Vielleicht findest du dort was.

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Hallo,

Arkanum Seite 20.

"Das Entfesseln arkaner Kräfte erfordert äußerste Konzentration und erschöpft den Zauberer. ..."

 

Wer durch einen Faustkamp zu Boden geht ist laut Faustkampfregeln für 2W6 Runden bewusstlos. Wer allerdings schon im Faustkampf den ersten Treffer kassiert, darf in der folgenden Runde nur noch konzentriert abwehren, selbst aber nicht mehr angreifen. Wenn der Angriff nach einem Schlag aber nicht mehr möglich ist, so schließe ich daraus, dass Zaubern nach einem Gang zu Boden auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann.

Wer so hart getroffen worden ist, dass er bewusstlos wird, sollte die nächsten paar Runden nicht Zaubern können. Je nachdem kann man hier die Regeln für einen Kritischen Schaden (74-80 Kopftreffer mit Helm) anwenden. Demnach wäre das Opfer, nach der Bewusstlosigkeit (welche hier aber immernoch 2W6 Runden dauert, aufgrund des Faustkampfes) 30 min lang handlungsunfähig. (Wer es genau wissen möchte: 180 Runden)

 

Ob man aber die Regeln für einen Kopftreffer hier anwenden kann und ob das nicht ein wenig zu hart ist, ist eine andere Frage.

 

viele Grüsse

Gindelmer

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Schaut auf Seite 28 im Arkanum: Um zaubern zu können, muss ein Zauberer "Herr seiner Sinne" sein. Das ist zu bezweifeln, wenn er "angeschlagen" ist.

 

Grüße

Prados

Stimmt, er ist "angeschlagen" und zählt als wehrlos. Dennoch kann er ohne Malus angreifen. Wenn er aber ohne Malus angreifen kann (was m.E. auch konzentration erfordert, weshalb kann er dann nicht zaubern?

 

:hiram:

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Schaut auf Seite 28 im Arkanum: Um zaubern zu können, muss ein Zauberer "Herr seiner Sinne" sein. Das ist zu bezweifeln, wenn er "angeschlagen" ist.

 

Grüße

Prados

:notify:

 

Noch ein Indiz! Es fehlt nur eine Regeldefinition von "wehrlos", inhaltlich scheinen sich ja alle einig zu sein.

 

Solwac

Punkt erkannt. Ich hänge mich deshalb an diesem Punkt auf, weil in der Faustkampfdiskussion im Kampfregelforum anscheinend einigkeit Herrscht, daß der Getroffene nach zwei gescheiterten WW:Abwehr aber geglücktem PW:Ko lediglich nicht abwehren (er zählt als wehrlos) aber selbst angreifen kann...

 

:hiram:

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Schau einfach mal im DFR Seite 95.

 

Wehrlos ... Konzentration auf andere Dinge ... äußeren Zwang ...

 

Ich würde sagen, wenn der 2. WW Abwehr mißlingt ist das mit dem wehrlos ziemlich klar, und er kann weder Angreifen, noch Abwehren, noch zaubern, da er sich gerade auf andere Dinge konzentriert :D:after:

 

Angreifen darf er wie jeder Wehrlose noch mit -4, was aber mehr einem blinden Herumfuchteln gleicht, denn einem gezielten Schlag.

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Schau einfach mal im DFR Seite 95.

 

Wehrlos ... Konzentration auf andere Dinge ... äußeren Zwang ...

 

Ich würde sagen, wenn der 2. WW Abwehr mißlingt ist das mit dem wehrlos ziemlich klar, und er kann weder Angreifen, noch Abwehren, noch zaubern, da er sich gerade auf andere Dinge konzentriert :D:after:

 

Angreifen darf er wie jeder Wehrlose noch mit -4, was aber mehr einem blinden Herumfuchteln gleicht, denn einem gezielten Schlag.

Nicht jeder Wehrlose kriegt -4

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Angreifen darf er wie jeder Wehrlose noch mit -4, was aber mehr einem blinden Herumfuchteln gleicht, denn einem gezielten Schlag.

Nicht jeder Wehrlose kriegt -4

Stimmt! :o::blush:

Ich hatte tatsächlich übersehen, daß es regeltechnisch tatsächlich Arten der Wehrlosigkeit gibt, bei denen der Angriff prinzipiell unmodifiziert bleibt.

 

Ich würde die Regeln da etwas anders formulieren und sagen, daß der erste mißlungene WW:Abwehr auf jeden Fall bedeutet, daß der Getroffene in der nächsten Runde nicht angreifen kann, und der 2. mißlungene WW:Abwehr zusätzlich die Wehrlosigkeit einbringt und noch den PW+5:Ko erfordert, der bei Mißlingen dann die Bewußtlosigkeit verursacht.

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