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Urheberrechtsreform Forum wird am 21.3.2019 aus Protest geschlossen


Abd al Rahman

Empfohlene BeitrÀge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

ich habe zu Artikel 13 der geplanten Urheberrechtsreform einiges geschrieben:

An der Situation hat sich nichts geÀndert. Am 23.3. sind quer durch Europa Demonstrationen gegen die Urheberrechtsreform geplant. Es wÀre prima von Euch, wenn ihr zu einer Demo gehen könntet.

Hier findet ihr eine Liste der geplanten Demos:

https://savetheinternet.info/demos

Aber: Warum schließe ich das Forum fĂŒr einen Tag?

Forenbetreiber haben sich zu einer Gruppe "Foren gegen Uploadfilter" zusammengeschlossen:

https://foren-gegen-uploadfilter.eu/

Da die Wikipedia aus Protest ebenfalls zum 21.3.2019 fĂŒr einen Tag die TĂŒren schließt, haben sich viele Forenbetreiber dem angeschlossen. Ich mache da mit. Am 21.3. werde ich einen entsprechenden Text einbinden, der nochmal auf die Urheberrechtsreform hinweist und auf die geplanten Demos.

 

Bearbeitet von Abd al Rahman
  • Like 9
  • Thanks 3
Geschrieben

Wenn du das Forum am 21. schliesst, nur um auf den Protest am 23. hinzuweisen (und nicht generell aus Protest an der Urheberrechsreform).

Aus der Überschrift schloss ich auf generellen Protest.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb seamus:

Wenn du das Forum am 21. schliesst, nur um auf den Protest am 23. hinzuweisen (und nicht generell aus Protest an der Urheberrechsreform).

Aus der Überschrift schloss ich auf generellen Protest.

Er tut beides. Er schließt generell aus Protest, und weist auf die Demos hin. 

Bearbeitet von Detritus
Geschrieben

Ich geh jedenfalls auf die Demo in unserer Stadt. Ich habe bei so vielen Dingen jetzt stillgehalten, jetzt reicht es aber, ich geh auf die Straße, immer ZurĂŒckhaltung um der Familie willen, nee, danke.

  • Thanks 1
Geschrieben

Ich glaube, eine Dimension des Art.13 ist noch gar nicht wahr genommen worden.

Provider, die Webspace und Domains vermieten. Die verdienen Geld damit und ihre User schreiben auf den vermieteten Webseiten unkontrolliert, was sie wollen. Streng genommen mĂŒssen die auch vorab prĂŒfen, was ihre Kunden da ins Netz stellen.

Geschrieben

Es könnte so amĂŒsant sein was Voss da von sich gibt (oder jemand in seinem Namen), wenn genau dieser Voss nicht die EU-Urheberrechtsreform seit 3 Jahren mit vorbereitet.

Er beschĂ€ftigt sich seit 3 Jahren mit Urheberrecht und Internet und hat dabei nicht mal die grundlegendsten Grundlagen gelernt. Selbst in meinen schwĂ€rzesten Stunden habe ich so viel Inkompetenz nicht fĂŒr möglich gehalten.

  • Sad 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte gestern die Gelegenheit mit einem Architekten ĂŒber das Thema "Kunst und Urheberrecht" zu sprechen. Der Architekt sieht seine Werke auf jeden Fall als Kunst, die dĂŒrfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden. Er hĂ€tte wohl gar nichts dagegen, fĂŒr die Darstellung seiner "geistigen ErgĂŒsse" Kohle von Google oder anderen Institutionen zu erhalten.

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschĂŒtzt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukĂŒnftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufĂ€llig jemand?

 

Sollte Architektur auch den Upload- Filtern zum Fraß vorgeworfen werden, mĂŒĂŸten die Bilder der meisten GebĂ€ude aus digitalen Alben entfernt oder zukĂŒnftig gar nicht mehr in Alben erfaßt werden bzw. geteilt werden. Darunter fallen RatshĂ€user, Kantinen, Wolkenkratzer, ArchitektenhĂ€user, ...  - im Prinzip fast jedes GebĂ€ude das "einzigartig" erdacht und erstellt wurde. Selbst private Urlaubsbilder vor erkannten GebĂ€uden könnten nicht mehr nach Instagram, Facebook, in Cloud- Speicher etc. hochgeladen werden. Teilen mit anderen wird dadurch schwierig(er).

Bearbeitet von Lukarnam
  • Confused 1
Geschrieben (bearbeitet)
11 minutes ago, Lukarnam said:

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschĂŒtzt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukĂŒnftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufĂ€llig jemand?

Inwiefern?

Fotografien von GebĂ€uden, die vom öffentlichem Grund und aus menschlicher Augenhöhe gemacht wurden (also nicht von privatem Grund und nicht von Drohnen bspw.), fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit. D. h. der Fotograf braucht keine Genehmigung des HauseigentĂŒmers oder sonst wem.
(Eine Voraussetzung ist, dass das abgelichtete Objekt bleibend ist, d. h. einen Kinofilm, der an eine Hauswand projiziert wird, darf ich nicht einfach abfilmen und verkaufen. ;))

Falls die GebÀude nicht von öffentlichem Grund einsehbar sind, greift die Panoramafreiheit nicht und u. a. kann auch der Architekt Urheberrechte geltend machen.

Panoramafreiheit

Bearbeitet von dabba
  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Lukarnam:

Ich hatte gestern die Gelegenheit mit einem Architekten ĂŒber das Thema "Kunst und Urheberrecht" zu sprechen. Der Architekt sieht seine Werke auf jeden Fall als Kunst, die dĂŒrfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden. Er hĂ€tte wohl gar nichts dagegen, fĂŒr die Darstellung seiner "geistigen ErgĂŒsse" Kohle von Google oder anderen Institutionen zu erhalten.

Gilt Architektur als Kunst, die urheberrechtlich geschĂŒtzt und deren bildhafte Verwertung deswegen zukĂŒnftig von Uploadfiltern beeinflußt wird? Weiß das zufĂ€llig jemand?

 

Sollte Architektur auch den Upload- Filtern zum Fraß vorgeworfen werden, mĂŒĂŸten die Bilder der meisten GebĂ€ude aus digitalen Alben entfernt oder zukĂŒnftig gar nicht mehr in Alben erfaßt werden bzw. geteilt werden. Darunter fallen RatshĂ€user, Kantinen, Wolkenkratzer, ArchitektenhĂ€user, ...  - im Prinzip fast jedes GebĂ€ude das "einzigartig" erdacht und erstellt wurde. Selbst private Urlaubsbilder vor erkannten GebĂ€uden könnten nicht mehr nach Instagram, Facebook, in Cloud- Speicher etc. hochgeladen werden. Teilen mit anderen wird dadurch schwierig(er).

Ich meine mich zu erinneren, dass sowas mal Thema in einem Bericht war. In anderen europÀischen Landern kann es dir passieren vom Architekten abgemahnt zu werden.

 

vor 53 Minuten schrieb Airlag:

Er beschĂ€ftigt sich seit 3 Jahren mit Urheberrecht und Internet und hat dabei nicht mal die grundlegendsten Grundlagen gelernt. Selbst in meinen schwĂ€rzesten Stunden habe ich so viel Inkompetenz nicht fĂŒr möglich gehalten.

Und das wundert dich? Manchmal hat man den Eindruck Inkompetenz ist Einstellungsvoraussetzung. :-/

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb dabba:

Inwiefern?

Fotografien von GebĂ€uden, die vom öffentlichem Grund und aus menschlicher Augenhöhe gemacht wurden (also nicht von privatem Grund und nicht von Drohnen bspw.), fallen in Deutschland unter die Panoramafreiheit. D. h. der Fotograf braucht keine Genehmigung des HauseigentĂŒmers oder sonst wem.
(Eine Voraussetzung ist, dass das abgelichtete Objekt bleibend ist, d. h. einen Kinofilm, der an eine Hauswand projiziert wird, darf ich nicht einfach abfilmen und verkaufen. ;))

Falls die GebÀude nicht von öffentlichem Grund einsehbar sind, greift die Panoramafreiheit nicht und u. a. kann auch der Architekt Urheberrechte geltend machen.

Panoramafreiheit

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall mĂŒĂŸte der Filter prĂŒfen können, ob die Ansicht eines GebĂ€udes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugĂ€nglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber wĂŒrde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszufĂŒhren, selbst wenn sich irgendwann zu einem spĂ€teren Zeitpunkt herausstellen wĂŒrde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit fĂŒr die Rechtsfindung - in beliebig vielen FĂ€llen - hĂ€tte ich gar nicht ...

Bearbeitet von Lukarnam
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Lukarnam:

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall mĂŒĂŸte der Filter prĂŒfen können, ob die Ansicht eines GebĂ€udes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugĂ€nglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber wĂŒrde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszufĂŒhren, selbst wenn sich irgendwann zu einem spĂ€teren Zeitpunkt herausstellen wĂŒrde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit fĂŒr die Rechtsfindung - in beliebig vielen FĂ€llen - hĂ€tte ich gar nicht ...

Ich sehe du hast die Problematik erkannt!  :)

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Lukarnam:

Habe mir den Artikel - Teil DE - nun durchgelesen und bin nicht viel schlauer als vorher, was die Upload- Filter betrifft. Im Zweifelsfall mĂŒĂŸte der Filter prĂŒfen können, ob die Ansicht eines GebĂ€udes zum Zeitpunkt der Aufnahme "öffentlich zugĂ€nglich" war. Als haftbarer Platformbetreiber wĂŒrde ich mich im Zweifelsfall weigern ein Upload auszufĂŒhren, selbst wenn sich irgendwann zu einem spĂ€teren Zeitpunkt herausstellen wĂŒrde, dass ein Bild "richtig" gemacht wurde. Die Zeit fĂŒr die Rechtsfindung - in beliebig vielen FĂ€llen - hĂ€tte ich gar nicht ...

Nicht nur das. Wenn Du ein Bild eines Rathauses machst, bist Du der Urheber des Bildes. Jetzt gibt es das Bild auch von jemand anderem. Ein Uploadfilter mĂŒsste also beide Bilder voneinander unterscheiden können.

Es geht aber nicht nur um Bilder, Videos oder Musik. Was hier getippt wird sind zum Teil (der Kreativbereich z.B.) ebenfalls urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke. Ein Gedicht das jemand eintippt ebenso. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Abd al Rahman:

Nicht nur das. Wenn Du ein Bild eines Rathauses machst, bist Du der Urheber des Bildes. Jetzt gibt es das Bild auch von jemand anderem. Ein Uploadfilter mĂŒsste also beide Bilder voneinander unterscheiden können.

Es geht aber nicht nur um Bilder, Videos oder Musik. Was hier getippt wird sind zum Teil (der Kreativbereich z.B.) ebenfalls urheberrechtlich geschĂŒtzte Werke. Ein Gedicht das jemand eintippt ebenso. 

Ja, genau das meine ich - bei Bildern (von GebÀuden) ist es gegebenenfalls nicht so eindeutig wie bei Musik oder Videos.

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