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Macht über Unbelebtes


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Aber nun noch mal genau: Muss um das Objekt herum Platz sein für eine Hand?

 

Könnte man eine Münze aus einem schmalen Glaszylinder rausholen?

 

Könnte man einen Nagel aus eine Holzwand holen, indem man die Holzfasern auseinanderzieht?

 

Ich habe mir das mit der immateriellen Hand immer sehr bildlich vorgestellt und hätte das Schwert tatsächlich umgegriffen (was ja auch kein Akt ist), aber wie isses nu?

 

Die Fragen sind etwas knifflig, weil der Spruch in M4 durch die Einbeziehung des Astralleibs andere Dimensionen angenommen hat, als es noch in M3 der Fall war. Da war es 'einfacher'.

 

Nein, es muss kein Platz für eine Hand sein, allerdings darf das umschließende Material kein Metall oder engmaschiges Metallnetz sein. Außerdem muss der Zauberer das Objekt sehen können.

 

Dementsprechend kann die Münze aus dem Glaszylinder geholt werden.

 

Ich bezweifle allerdings, dass man den Nagel aus der Wand ziehen kann. Allerdings verstehe ich deine Formulierung auch nicht: Was bedeutet, 'die Holzfasern auseinanderziehen'? Der Zauberer dürfte wohl nicht genügend Kraft aufbringen können, um das Holz zu manipulieren. Aber vielleicht verstehe ich dich da falsch.

 

Grüße

Prados

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Nein, es muss kein Platz für eine Hand sein, allerdings darf das umschließende Material kein Metall oder engmaschiges Metallnetz sein.

Ist die Überlegung mit dem Metall wirklich zwingend? Ich kenne da eine schöne Argumentation von GH zum Versetzen-Zauber:

 

[...] Nun eine Gedankenkette:

 

"Schließlich ist man in einem Raum, dessen Boden, Decke und Wände einschließlich Türen mit einem engmaschigen Metallnetz oder mit Metallplatten abgedeckt sind, vor jeglichem magischen Spionieren sicher (vgl. *Hören von Fernem*). Das Metall darf dabei ruhig unter Putz verborgen sein." (WDA S. 71)

 

Die entsprechende Passage befindet sich im Arkanum auf S. 251 und führt noch weiter aus: "In vielen Ländern Midgards haben mächtige Adlige, reiche Kaufherren, Kirchenfürsten, Magiergilden und andere einflußreiche Gruppierungen solche Besprechungszimmer, die sicher vor magischen Spionen sind." Hier ist also genau der Fall des Ratssaals aus "Hexerjagd" beschrieben. Zu diesem Zweck dient der verarbeitete Bleidraht.

 

In der Spruchbeschreibung von *Versetzen* vermisse ich jeglichen Hinweis auf verhindernde Metallbarrieren, mit der einzigen Ausnahme als Zaubersiegel: Es geht aber nur um Metallflächen zwischen dem Thaumaturgen und Begleitern, falls kein Handkontakt hergestellt wird.*Versetzen* ist auch kein Zauber, den man als magisches Spionieren bezeichnen kann. Er ist in der alten Version sogar weit gehend metall-tolerant, insofern Metallgegenstände mit 10%iger Chance nicht mit versetzt werden. In der aktuellen Fassung betrifft dieses Manko nur noch magische Gegenstände!

 

Ich habe keine Ahnung, wie *Versetzen* nun "physikalisch-magisch" funktioniert, aber wenn ich die Regeln ernst nehme, dann funktioniert es offenbar anders als bei magischem Spionieren.

 

So weit das Plädoyer der Verteidigung

 

GH (der erst jetzt gemerkt hat, dass *Versetzen* nur noch bei magischen Gegenständen unsicher ist)

 

So ähnlich könnte man auch für Macht über Unbelebtes argumentieren, was ja auch kein Spionagezauber ist. Oder erwähnt die Spruchbeschreibung irgendwas von störendem Metall?

 

LG, Henni

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Nein, es muss kein Platz für eine Hand sein, allerdings darf das umschließende Material kein Metall oder engmaschiges Metallnetz sein.

Ist die Überlegung mit dem Metall wirklich zwingend? Ich kenne da eine schöne Argumentation von GH zum Versetzen-Zauber:

 

[...]

 

So ähnlich könnte man auch für Macht über Unbelebtes argumentieren, was ja auch kein Spionagezauber ist. Oder erwähnt die Spruchbeschreibung irgendwas von störendem Metall?

 

LG, Henni

 

Hi, Henni,

 

nein, explizit wird es nicht erwähnt, wohl aber der Astralleib. Dessen Beweglichkeit wird durch Metall eingeschränkt (vgl. Reise der Seele), sodass ich diese Einschränkung auch für Macht über Unbelebtes vorschlagen würde.

 

Grüße

Prados

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Hallo Prados,

 

Von diesem Zeitpunkt an wirkt der Zauber 10 Sekunden, das heißt, er wirkt auch noch während der nächsten Handlung des Zauberers.

 

Bsp.

Man zaubert in der ersten Kampfrunde in der dritten Sekunde einen 1sec Zauber der 10 Sekunden wirkt. Man entreisst dem Gegner sofort seine Waffe und hält diese bis einschliesslich der 13te Sekunde fest.

 

Aus der Zauberbeschreibung geht meiner Ansicht nach hervor, dass man sich noch auf den Zauber konzentrieren muss, um die Waffe festzuhalten.

 

Wenn das so ist, dann sollte man überlegen, ob nicht zumindestens beim sekundengenauen Ablauf eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen entstehen könnten:

 

1. Der Zauberer ist auch gegen Angriffe von der 11ten bis einschliesslich 13ten Sekunde wehrlos.

 

2. Der Zauberer kann von der 11ten bis einschliesslich 13ten Sekunde nur ein Feld bewegen.

 

3. Der Zauberer könnte keinen neuen Zauber beginnen.

(DFR S. 91 Wegen der nötigen geistigen Konzentration kann ein Zauberer niemals mehr als einen Spruch pro Runde anwenden.)

Ich denke der Zauberer konzentriert sich zumindestens auf die Wirkung, "er lenkt seinen Astralleib". Was auch als "nötige geistige Konzentration" interpretiert werden kann. Man könnte dies also auch als anwenden eines Spruches interpretieren.

 

4. Der Zauberer hat nach der 13ten Sekunde nur eine "überstürzte oder spontane" Handlung oder kann sich nur 7/10 seiner B bewegen.

 

Grüss Merl

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  • 1 Monat später...
Das Entreißen der Waffe ist ja kein Angriff in dem Sinne sondern wird - zumindest bei uns - wie bei "Heranholen" gehandhabt, also dem Gegner steht eine Resi in Höhe seiner Stärke / 5 zu.

 

Hi

Diesen Gedanken würde ich gerne nochmal aufgreifen.

In der Spruchbeschreibung sind insgesamt 4 Möglichkeiten genannt, die einem Zauberer unter anderem offen stehen.

Er kann den Gegner mit einer magischen bewegten Waffe angreifen - Das ist logisch, hier gibt es einen EW:Angriff und einen WW:Abwehr

Er kann einen Gegner mit der blosen Hand angreifen - Auch das ist logisch, er benutzt den Erfolgswert für die blose Hand, der andere wehrt ab, berücksichtigt werden die Boni/Mali beim Kampf gegen Unsichtbare

Er hält den Gegner fest - Hier stellt sich mir schon die Frage, wie das abgehandelt wird. Zumindest dem Gegner würde ich wie beim festhalten im Handgemenge einen WW+4:Raufen gestatten, aber womit greift der Magier an? Ebenfalls mit EW:Raufen? Oder mit einem Angriff mit der blosen Hand?

Er entreisst dem Gegner die Waffe - Im Gegensatz zu den beiden erst genannten Optionen (Angriff mit Waffe/bloser Hand) steht hier keine weitere Anweisung. Ich hätte das so wie bei Heranholen abgehandelt. (siehe auch das Zitat)

Begründung ist in diesem Fall, dass die Magie direkt auf den Gegenstand wirkt (man packt mit der Hand sozusagen die Schneide des Schwertes, bzw einen anderen Teil der Waffe, den der jeweilige Kämpfer nicht fest hält) und dadurch tritt die Regel von Arkanum S.20 in Kraft, die besagt, das bei verzauberten Gegenständen der Besitzer einen WW:Resistenz machen darf. Ob dieser WW:Resistenz jetzt analog zu Heranholen stärkeabhängig ist oder nicht, kann man dann noch ausdiskutieren.

 

Was meint ihr zu dieser Problematik?

 

 

Mfg Yon

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  • 4 Monate später...

@ Yon Attan: Die systematische Herangehensweise gefällt mir. Beim Festhalten bin ich für einen EW:Raufen. Wenn das Handgemenge als Vergleichssituation herhält würde ich auch dabei bleiben. Das Entreißen der Waffe kann man so handhaben, finde ich.

 

Es gibt allerdings durchaus zahlreiche Grauzonen bei diesem Zauber. Neulich lief´s bei uns so:

 

Im Showdown hält der Gegner eine Ansprache, die seinen Fanatismus offenbart. Dabei senkt er langsam seine Lanze (also ca. 4 Meter lange Waffe) in Richtung einer befreundeten Nichtspielerfigur. Seine Worte machen deutlich, dass er diesen Nichtspielercharakter für die Wurzel alles Übels hält. Er will seine Anklage loswerden und dann die Nichtspielerfigur mit seiner Lanze durchbohren. Irgendwann durchschauen die Spielercharaktere, was er vorhat. Der Hexer zaubert aus einiger Entfernung "Macht über Unbelebtes". Seine Aktion: Er will dem Gegner die Lanze nicht entreißen, sondern die Waffe wegdrücken, so dass zumindest in der laufenden Runde ein Angriff des Gegners auf den Bedrohten nicht stattfinden kann. Das ist in meinen Augen weniger schwierig als ein Entreißen der Waffe. Ist bei einer solchen Aktion überhaupt ein Angriff nötig? Wir waren geteilter Ansicht. Wie hättet ihr entschieden?

 

Tharon.

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@ Yon Attan: Die systematische Herangehensweise gefällt mir. Beim Festhalten bin ich für einen EW:Raufen. Wenn das Handgemenge als Vergleichssituation herhält würde ich auch dabei bleiben. Das Entreißen der Waffe kann man so handhaben, finde ich.

 

Es gibt allerdings durchaus zahlreiche Grauzonen bei diesem Zauber. Neulich lief´s bei uns so:

 

Im Showdown hält der Gegner eine Ansprache, die seinen Fanatismus offenbart. Dabei senkt er langsam seine Lanze (also ca. 4 Meter lange Waffe) in Richtung einer befreundeten Nichtspielerfigur. Seine Worte machen deutlich, dass er diesen Nichtspielercharakter für die Wurzel alles Übels hält. Er will seine Anklage loswerden und dann die Nichtspielerfigur mit seiner Lanze durchbohren. Irgendwann durchschauen die Spielercharaktere, was er vorhat. Der Hexer zaubert aus einiger Entfernung "Macht über Unbelebtes". Seine Aktion: Er will dem Gegner die Lanze nicht entreißen, sondern die Waffe wegdrücken, so dass zumindest in der laufenden Runde ein Angriff des Gegners auf den Bedrohten nicht stattfinden kann. Das ist in meinen Augen weniger schwierig als ein Entreißen der Waffe. Ist bei einer solchen Aktion überhaupt ein Angriff nötig? Wir waren geteilter Ansicht. Wie hättet ihr entschieden?

 

Tharon.

 

Hi

Insbesondere bei so einer Langen Waffe hätte ich das auf jeden Fall gelten lassen. Man kann den Zauber auch wunderbar nutzen, um einen Schützen vom Schießen abzuhalten (einfach an der Waffe wackeln)

Resistenzwürfe gäbe es da bei mir nicht!

 

Mfg Yon

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