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Macht über Unbelebes - Angriff mit Waffe


Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen!

 

Interessante Frage am Rande zum Angriff mit einer Waffe per Macht über Unbelebtes:

 

Laut der Beschreibung der Handlungsmöglichkeiten im Nahkampf gehört die Aktion "eine Nahkampfwaffe ziehen" zu denen, nach denen anschließend allenfalls noch ein spontaner Hieb mit WM-4 auf den EW:Angriff möglich ist.

 

Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte.

 

Ich gehe daher mal davon aus, dass ein Zauberer, der Macht über Unbelebtes anwendet, seine magisch erschaffene Kraft in den 10 Sekunden der Wirkungsdauer konsequenterweise auch damit verbringen muss, die betreffende Waffe als Handlung "ziehen" muss und damit a) anschließend nur noch ein spontaner Angriff mit WM-4 möglich ist und b) der Ort des Aufnehmens der Waffe maximal B/2 vom Opfer entfernt sein darf, da Handlung a) nur möglich ist, wenn ein Abenteurer (in diesem Fall: die Kraft) sich maximal um die Hälfte der eigenen B bewegt hat.

 

Die Spruchbeschreibung scheint diese Regelung allerdings komplett zu ignorieren.

 

Was denkt ihr?

 

Grüße,

Yarisuma

Bearbeitet von Yarisuma
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Hallo zusammen!

 

Interessante Frage am Rande zum Angriff mit einer Waffe per Macht über Unbelebtes:

 

Laut der Beschreibung der Handlungsmöglichkeiten im Nahkampf gehört die Aktion "eine Nahkampfwaffe ziehen" zu denen, nach denen anschließend allenfalls noch ein spontaner Hieb mit WM-4 auf den EW:Angriff möglich ist.

 

Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte.

 

Ich gehe daher mal davon aus, dass ein Zauberer, der Macht über Unbelebtes anwendet, seine magisch erschaffene Kraft in den 10 Sekunden der Wirkungsdauer konsequenterweise auch damit verbringen muss, die betreffende Waffe als Handlung "ziehen" muss und damit a) anschließend nur noch ein spontaner Angriff mit WM-4 möglich ist und b) der Ort des Aufnehmens der Waffe maximal B/2 vom Opfer entfernt sein darf, da Handlung a) nur möglich ist, wenn ein Abenteurer (in diesem Fall: die Kraft) sich maximal um die Hälfte der eigenen B bewegt hat.

 

Die Spruchbeschreibung scheint diese Regelung allerdings komplett zu ignorieren.

 

Was denkt ihr?

 

Grüße,

Yarisuma

 

Interessante Frage.:thumbs:

Zu b) kann ich sagen, dass dem nicht so ist.

Macht über Unbelebtes erlaubt es einem Zauberer, an einem beliebigen Ort innerhalb des Wirkungsbereiches eine Handlung auszuführen, die er selbst dort mit einer Hand ausführen könnte.

Sofern der Zauberer sich an dem Ort befindet, könnte er die Handlung sogar vollführen, wenn er sich keinen Meter bewegt hätte.
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  • 6 Jahre später...

Mir kam der Gedanke auch gerade mit Bezug auf das Ziehen des Dolches vor dem Meucheln.

Eine herumliegende Waffe könnte man meinetwegen einfach nehmen und in der gleichen Runde damit zuschlagen.

Etwas, das man erst noch ziehen muß, würde ich dann aber zweistufig sehen: erste Runde ziehen und ablegen, zweite Runde zuschlagen. Man müßte also zweimal hintereinander zaubern.

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