Ein Schlachtbeil ist eine Zweihandwaffe, aber diese Feinheiten dürften keine Stadtwache interessieren.
Eine Regelung muss für alle Beteiligten umsetzbar sein, d.h. wenn Adlige das Recht auf das Tragen von Waffen haben, dann müssen sie sich auch entsprechend verhalten und gekleidet haben. Ein von und zu in Lumpen müsste schon der Stadtwache persönlich bekannt sein, ansonsten wird erst einmal durchgegriffen.
Ähnlich ist es mit öffentlich bewaffneten (Stadtwachen, Bewaffnete des Fürsten, Fian, Begleiter einer weisen Frau usw.). Hier ist der Anschein wichtig, d.h. Abenteurer werden mindestens schief angesehen. Ein Händler mit Begleitschutz wird sicher dankbar hinterher gesehen wenn er die Stadt verlassen hat. Innerhalb der Stadt gibt es da sicher Varianten: Die Bewaffneten werden misstrauisch beäugt bis sie ihre Unterkunft erreicht haben und wo sie gefälligst ihre Waffen zu deponieren haben oder sie werden aufgefordert die Waffen beim Betreten der Stadt weg zu stecken bzw. zu verhüllen. Werden sie nicht griffbereit mitgeführt, dann gelten sie als nicht getragen und mehr als manch misstrauischer Blick geschieht nicht.
Dies würde ich Erainn ähnlich wie in Alba als passend ansehen, sofern nicht irgendwo noch andere Regeln offiziell sind. Lokale Variationen sind dann das Salz in der Suppe.