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Hat es irgendwelche Auswirkungen für die aktuelle Kampfrunde, wenn ich meinen letzten AP verzaubere?


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Hat es irgendwelche Auswirkungen für die aktuelle Kampfrunde, wenn ich meinen letzten AP verzaubere?

 

Unser SL behauptete im letzen Abenteuer, dass ein Zauberer, der durch den gewirkten Zauber auf 0 AP käme, Abzüge von -4 auf den Zauberwurf hätte. Er begründete das damit, dass der AP-Verlust gleich am Anfang der Zauberdauer zu Buche schlagen würde, der Zauberwurf aber erst am Ende der Zauberdauer gemacht werden würde.

 

Ein entsprechender Regelpassus war nicht zu finden.

 

Mir ist klar, dass ein Zauberer beim Zaubern als wehr- und bewegungslos gilt, aber gibt es noch weitere negative Auswirkungen, wenn man durch das Zaubern eines z.B. 10 oder 20 sec Zaubers auf 0 AP kommt?

Beherrscht man für die Zeit z.B. noch Kampf zu Pferd oder andere Fertigkeiten?

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Abgesehen von der offiziellen Antwort, finde ich diese Vorgehensweise merkwürdig. Wenn der Zauberer, nach der Argumentation des SLs beim Zauberwirken null AP hat, dann kann er gar nicht zaubern, nicht mal mit einem Abzug von -4. Der Zauberer hat aber genug AP, er steckt sie alle in den Zauber, daher darf der nicht mit einem Malus behaftet sein.

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

 

Das ist eine Hausregel.

Wenn auch eine großzügige :)

 

 

Mfg Yon

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

 

Das ist eine Hausregel.

Wenn auch eine großzügige :)

 

Ich halte es für einen Grenzfall, den man so oder so entscheiden kann. Es sei denn, du legst mir dar, dass man es anders auslegen muss oder kannst auf eine offizielle Regelauslegung verweisen.

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

 

Das ist eine Hausregel.

Wenn auch eine großzügige :)

 

 

Ich halte es für einen Grenzfall, den man so oder so entscheiden kann. Es sei denn, du legst mir dar, dass man es anders auslegen muss oder kannst auf eine offizielle Regelauslegung verweisen.

 

Im M3-Regelwerk gibt es eine detaillierte Beschreibung, wie ein Zaubervorgang regeltechnisch abzuhandeln sei. Und daraus geht deutlich hervor, dass das Abstreichen der AP so ziemlich das erste ist, was beim Zaubern passiert (also zu Beginn der Zauberdauer).

Diese nützliche Aufstellung ist leider in M4 ersatzlos weggefallen.

Ich vermute, dass sie einfach vergessen wurde oder man keine Stelle fand, wo sie unterkam, oder man irriger Weise annahm, diese Information schon woanders hinterlegt zu haben.

Das ist aber natürlich Spekulation. Wenn man nur M4 betrachtet, so ist die Frage, wann genau die AP abgezogen werden, wohl offen.

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

 

Das ist eine Hausregel.

Wenn auch eine großzügige :)

 

 

Ich halte es für einen Grenzfall, den man so oder so entscheiden kann. Es sei denn, du legst mir dar, dass man es anders auslegen muss oder kannst auf eine offizielle Regelauslegung verweisen.

 

Im M3-Regelwerk gibt es eine detaillierte Beschreibung, wie ein Zaubervorgang regeltechnisch abzuhandeln sei. Und daraus geht deutlich hervor, dass das Abstreichen der AP so ziemlich das erste ist, was beim Zaubern passiert (also zu Beginn der Zauberdauer).

Diese nützliche Aufstellung ist leider in M4 ersatzlos weggefallen.

Ich vermute, dass sie einfach vergessen wurde oder man keine Stelle fand, wo sie unterkam, oder man irriger Weise annahm, diese Information schon woanders hinterlegt zu haben.

Das ist aber natürlich Spekulation. Wenn man nur M4 betrachtet, so ist die Frage, wann genau die AP abgezogen werden, wohl offen.

 

Oder du bist einfach blind?

 

Die Aufstellung findet sich im Arkanum auf Seite 20 wunderbar wieder.

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Wehrlos ist man beim Zaubern sowieso, es macht daher keinen Unterschied ob der Zauberer 0 oder mehr AP hat. Einzig die Option den Zauber abzubrechen und abzuwehren fällt wohl aus.

 

Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

 

Das ist eine Hausregel.

Wenn auch eine großzügige :)

 

 

Ich halte es für einen Grenzfall, den man so oder so entscheiden kann. Es sei denn, du legst mir dar, dass man es anders auslegen muss oder kannst auf eine offizielle Regelauslegung verweisen.

 

Im M3-Regelwerk gibt es eine detaillierte Beschreibung, wie ein Zaubervorgang regeltechnisch abzuhandeln sei. Und daraus geht deutlich hervor, dass das Abstreichen der AP so ziemlich das erste ist, was beim Zaubern passiert (also zu Beginn der Zauberdauer).

 

Ich halte es dennoch für einen Grenzfall. Es ist natürlich sinnvoll, die AP zu Beginn der Zauberdauer wegzustreichen, weil zwischendurch ja einiges passieren kann. Der Zauber kann aus eigenem Antrieb oder ungewollt (LP-Verlust) abgebrochen werden. In so einem Fall darf nicht vergessen werden, die AP abzustreichen. Also wird zu Beginn abgestrichen.

 

Es ist aber nicht sinnvoll anzunehmen, dass der Zauberer "intime" zu Beginn der Zauberdauer seine letzte Kraft verliert und mit 0 AP für im Extremfall 30 Minuten (bei Allheilung) die Konzentration aufrecht erhalten kann. Noch extremeres Beispiel: Bannen des Todes. Der Zauberer verliert alle AP und muss 6 h die Konzentration aufrecht erhalten.

 

Insofern halte ich es für eine pragmatische buchhalterische Anweisung, die AP zu Beginn abzustreichen, die noch keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob der Zauberer im Falle eines freiwilligen Abbruchs für zumindest die eine Runde, in der er den Zauber abbricht, abwehren kann.

Bearbeitet von Akeem al Harun
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Das wäre auch kontraproduktiv, da man sonst Zauber, die alle AP verbrauchen (Bannen des Todes, Vision, ...) niemals zaubern könnte.

 

Ich bleibe dennoch bei meiner Ansicht, dass das Abstreichen der AP zu Beginn der Zauberdauer, technische/buchhalterische und nicht spielwetlimmanente Gründe hat.

 

Man könnte spielwelttechnisch aber auch so argumentieren, dass die Menge an körpereigenem "Sa"/"Seele"/"AP" direkt bei Beginn des Zaubervorgangs zusammengezogen wird (und dem Körper nicht mehr zur Verfügung steht) und danach der Zauberer nur noch diese Menge kontrolliert, bzw. dafür sorgt, dass sie nicht entweicht, etc.

 

Ich könnte mir das so wie bei Dragonball vorstellen, wo die Kämpfer dort Ki sammeln und es zusammenhalten/konzentrieren, um es am Ende des "Zauberrituals" konzentriert abzugeben.

 

Wäre das eine Überlegung wert?

 

Gruß, Kosch

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Das wäre auch kontraproduktiv, da man sonst Zauber, die alle AP verbrauchen (Bannen des Todes, Vision, ...) niemals zaubern könnte.

 

Ich bleibe dennoch bei meiner Ansicht, dass das Abstreichen der AP zu Beginn der Zauberdauer, technische/buchhalterische und nicht spielwetlimmanente Gründe hat.

Ich habe folgenden Ansatz für dich: es geht weil es in den Regeln steht. Also ist es eigentlich überflüssig zu wissen wie weshalb und warum.

Also ein link zu einer vielleicht vergleichbaren überflüssigen Diskussion: Weshalb Drachen nicht fliegen dürften

oder vielleicht einfacher: :realismus:

es grüsst

Sayah el Atir al Azif ibn Mullah

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Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

Wie soll das gehen?

 

Der Zeitpunkt, in dem der Zauberer den Zauber abbricht, ist der späteste denkbare Zeitpunkt, zu dem er die AP verlieren kann.

Beim darauf folgenden Angriff ist er also auf jeden Fall schon auf 0 AP und damit wehrlos.

 

Während des Zauberns ist er sowieso wehrlos.

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Ich habe folgenden Ansatz für dich: es geht weil es in den Regeln steht. Also ist es eigentlich überflüssig zu wissen wie weshalb und warum.

 

Allerdings verstehe ich nicht, was du mir damit sagen willst, was genau gehen soll, weil es in den Regeln steht? Davon ab ist der hier diskutierte Punkt wie gesagt ein Grenzfall. Es geht um Regelinterpretation. Das Argument "weil es in den Regeln steht" hilft also nicht weiter.

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Hier würde ich ehrlich gesagt großzügig sein. Wenn der Zauberer zu Beginn der Runde ausreichend AP für den Zauber hat, der erst am Ende der Runde beendet ist und der Zauber den Zauberer auf 0 AP bringt, dann würde ich dem Zauberer zugestehen, den Zauber abzubrechen und abzuwehren. Allerdings nur in derselben Runde.

Wie soll das gehen?

 

Der Zeitpunkt, in dem der Zauberer den Zauber abbricht, ist der späteste denkbare Zeitpunkt, zu dem er die AP verlieren kann.

Beim darauf folgenden Angriff ist er also auf jeden Fall schon auf 0 AP und damit wehrlos.

 

Während des Zauberns ist er sowieso wehrlos.

 

Oh mann, so ein Drama, weil ich dem Zauberer, der sich ohnehin in der Situation schon schlecht steht, einmal eine Abwehr gewähren will.

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Oh mann, so ein Drama, weil ich dem Zauberer, der sich ohnehin in der Situation schon schlecht steht, einmal eine Abwehr gewähren will.
So dramatisch fand ichs gar nicht. Wenn Du als Spielleiter so etwas machen willst, OK. Im Sinne der Spielregel ist die Situation m.E. aber eindeutig: Zunächst werden die AP verbraucht (nicht nur buchhalterisch abgestrichen), dann passiert alles weitere. Wenn das bedeutet, dass die AP auf 0 fallen, ist der Zauberer auch bei Abbruch des Zaubers wehrlos.

 

Viele Grüße

Matthias

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