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Lieblingshinrichtung in Erainn


Grad 5

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Hallo an alle!

Ich bräuchte anregungen / Fakten... wie in erainn der gefürchtete schwarze hexer seinem leben auf midgard beraubt wird.

Also es geht mir hier nur um die TodesSTRAFE.

Wird er gehängt, Schierlingsbecher oder geköpft...was fällt euch ein, was haltet ihr für logisch und was geht eurer meinung nach garnicht?

Es grüßt euch euer

Grad 5

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Hallo an alle!

Ich bräuchte anregungen / Fakten... wie in erainn der gefürchtete schwarze hexer seinem leben auf midgard beraubt wird.

Also es geht mir hier nur um die TodesSTRAFE.

Wird er gehängt, Schierlingsbecher oder geköpft...was fällt euch ein, was haltet ihr für logisch und was geht eurer meinung nach garnicht?

Es grüßt euch euer

Grad 5

 

Also bei Hexern würde ich auf Köpfen oder Verbrennen tippen. Alles andere erschiene mir bei Zauberern zu unsicher.

 

Tschuess,

Kurna

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Wenn es um die Hinrichtung gewöhnlicher Verbrecher geht, würde ich in Errain so wie auch im sonstigen Midgard sehr brutale und langwierige Hinrichtungen -äh- bevorzugen.*

 

Bei der Hinrichtung von Hexern wäre dies wohl aber vielen Scharfrichtern zu riskant. Hier würde ich also rasche Enthauptungen vorschlagen. Dünsten im Metallkäfig (verhindert Zauberei) wäre natürlich auch möglich.

Langwierige Gewaltorgien in beliebiger Stufe (je nach dem was den Spielern zuzumuten ist**) könnte man dann noch mit dem Leichnam des Hexers /der Hexe veranstalten.

Berühmte letzte Worte wird man wohl nicht zulassen wollen.

 

Ansonsten gilt: Was auch immer du dir an grässlichen Grausligkeiten ausdenken kannst, kannst du auch verwenden - es wird wohl immer noch harmlos sein, im Vergleich zu dem, was im Mittelalter tatsächlich so veranstaltet worden ist... :verzweifelt-zynisches-smiley:

Bei Hexe®n muss aber stets darauf geachtet werden, dass sie nicht zum Zaubern anfangen können.

 

Grüße,

Arenimo

______________________

*) um in der Sprechweise des Thementitels zu bleiben... ;)

**) übrigens ein durchaus wichtiger Punkt.

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Bitte lies erst einmal in CUA nach: Seit 105 ff.

 

Das erainnische Recht stellt dabei ganz besonders auf Wiedergutmachung ab, weniger auf Vergeltung. Ein toter Übeltäter aber kann nichts mehr wiedergutmachen.

 

Wie mit Hexern umgegangen wird, kann von Fürstentum zu Fürstentum sicherlich verschieden sein.

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@ Agadur: Ein schwarzer Hexer macht aber nichts gut, eher nur was schlechter.

 

Ich denke zuerst wird verhindert, dass der mit seiner schwarzen Kunst weiteren Schden anrichtet. Er wird geblendet oder die Augen werden ausgestochen, seine Hände werden ihm zertrümmert und die Zunge rausgeschnitten. Dann wird dafür gesorgt, dass er unter den Bedingunegn der Haft nicht zu Ruhe und Ausdauer kommt (Schlafentzug - z.b. durch eine Zelle, in der knietief das Wasser steht). Und dann denke ich, könnte es eine äußerst fiese Hinrichtung werden, zu der auch die ganze Familie aus dem Nachbardorf anreisen würde (Rädern, Vierteilen). Da der Körper nicht wieder zum Leben erweckt werden können soll und das ganz ja auch der Abschreckung dienen mag, sollte der Leichnam dann in vier Käfigen oben an den Zinnen als Fraß für die Raben zur Schau gestellt werden.

 

Ups - was für böse, böse Gedanken.

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Bitte lies erst einmal in CUA nach: Seit 105 ff.

 

Das erainnische Recht stellt dabei ganz besonders auf Wiedergutmachung ab, weniger auf Vergeltung. Ein toter Übeltäter aber kann nichts mehr wiedergutmachen.

 

Wie mit Hexern umgegangen wird, kann von Fürstentum zu Fürstentum sicherlich verschieden sein.

 

Wenn der Schwarze Hexer nicht zu mächtig ist, und seine Vergehen nicht zu schwerwiegend(einmal verursachen schwerer Wunden oder mißglücktes Pestklauenattentat), kann diese Wiedergutmachung ja durch einen Geas erzwungen werden, mit der Auflage, nach Abarbeitung derselben in die Verbannung zu gehen und nie wieder nach Erainn zurückzukehren(was bei Zuwiderhandlung ja tödlich wird, und andere Länder i.d.R. weniger milde urteilen).

 

Ansonsten ist ja in den Regelweken an verschiedenen Stellen vermerkt, daß überall auf Midgard die schwarze Magie so gefürchtet und verpönt ist, daß die Gerichtsbarkeit auch wegen der Angst vor Aufruhr lieber schnell kurzen Prozeß macht.

 

Steinigen, Verbrennen, Hängen, Ertränken, Enthaupten, je nach kultureller Umgebung. Eine ausgefeilte, lange und zu grausame Strafe dürfte mit Risiken behaftet sein und der Spielleiter sollte dann dem übertrieben Bestraften dann noch Gelegenheit zur Rache geben. Schmerz und Wut verleihen manchmal übermenschliche Kräfte, und erzeugen auch giftige Substanzen im Körper

 

(im alten Rom stellte man ein Gift aus dem Speichel von Sklaven her, die man vorher zu Tode gefoltert hatte),

 

die ein schwarzer Hexer eventuell noch zu einem letzten bösen Zauber nutzen könnte.(Hausregel ?)

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@ Agadur: Ein schwarzer Hexer macht aber nichts gut, eher nur was schlechter.

Im vorhergehenden Beitrag wurden Sanktionen oder Strafen midgard-weit über einen Kamm geschert, das ist nicht angebracht. Ein Teil meiner Antwort zielte darauf ab. Es hilft auf jeden Fall, sich die vorliegenden Quellenbücher zu Gemüte zu ziehen, bevor man Ratschläge gibt.

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Das war sehr hilfreich. Ich denke dass er in meinem Abenteuer geköpft werden "soll"...:D:D:D

Es geht mir nehmlich darum dass der Hexer kurz vor seiner hinrichtung durch einen anderen zauberer errettet werden soll. Wer Lust hat kann sich ja dann das "ONLINE-ABENTEUER" durchlesen oder sich selbst beteiligen. In diesem sinne nochmal danke an alle!

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  • 2 Monate später...

Hexer,Schwarzmagier etc würde ich als Erainnischer Fürst wohl verbrennen...entstehen aus den Überresten von solchen Hexen nach ihrem tot nicht ne Grona(is mal in alba so)....eventuel is das auch in erainn so...deshalb verbrennen....

schöner scheiterhaufen.in einem gildenbrief...keine ahnung jetzt in welchem, ist eine schöne geschichte über schafrichter in alba.....wird auch etwas über die "regeln" ihrer beerdigung von unfreien bzw verbrechern und so was geschrieben...

wie wär es mit...keine ahnung wie man das jetzt ausschreibt....ne Giutine...für höher gestellte personen..das normale beil für normales volk...hängen für boshafte mörder etc strick!!!

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  • 7 Monate später...
@ Agadur: Ein schwarzer Hexer macht aber nichts gut, eher nur was schlechter.

 

Ich denke zuerst wird verhindert, dass der mit seiner schwarzen Kunst weiteren Schden anrichtet. Er wird geblendet oder die Augen werden ausgestochen, seine Hände werden ihm zertrümmert und die Zunge rausgeschnitten. Dann wird dafür gesorgt, dass er unter den Bedingunegn der Haft nicht zu Ruhe und Ausdauer kommt (Schlafentzug - z.b. durch eine Zelle, in der knietief das Wasser steht). Und dann denke ich, könnte es eine äußerst fiese Hinrichtung werden, zu der auch die ganze Familie aus dem Nachbardorf anreisen würde (Rädern, Vierteilen). Da der Körper nicht wieder zum Leben erweckt werden können soll und das ganz ja auch der Abschreckung dienen mag, sollte der Leichnam dann in vier Käfigen oben an den Zinnen als Fraß für die Raben zur Schau gestellt werden.

 

Ups - was für böse, böse Gedanken.

Das ist schon wirklich sehr grausam. Das würde ich nur für besonders harte Vergehen nutzen. Ansonsten sollten Handabhacken und Blenden genügen.

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Hallo Freunde! :wave:

 

Ich setze voraus, dass der vermeintliche "Schwarze Hexer" auch einen beträchtlichen "Schaden" (Mord...) angerichtet/verübt hat! Nur die Ausübung von schwarzer Magie wird niemanden in Erainn die Todesstrafe einbringen. Wie Agadur bereits geschrieben hat, zielt das Rechtssystem Erainns auf Wiedergutmachung ab und nicht auf Vergeltung, sprich, für entstandenen Schaden muss gezahlt werden! Für eine Todesstrafe müsste der "Schwarze Hexer" schon einen sehr grausamen Mord begangen oder eine wichtige Persönlichkeit (z.B. Weise Frau) umgebracht haben. Allerdings könnte ich mir auch gut vorstellen, dass neben der Wiedergutmachung ein Verurteilter, der "schwarze Magie" beherrscht und eingesetzt hat, noch eine besondere Strafe erhalten wird.

 

Wir sollten allerdings davon Abstand halten, irdische Foltermethoden nach MIDGARD zu kopieren, es gibt viel bessere (magische) Möglichkeiten der Wahrheitsfindung. Für die Verurteilung eines Angeklagten, im irdischen Mittelalter, war meist ein Geständnis unerläßlich, dass durch Folter erzwungen wurde.

Bei den Hinrichtungsmethoden, für Kapitalverbrechen, sei jedoch Alles erlaubt, weil dadurch auch eine Art Abschreckung erreicht werden soll!

 

Torfinn

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Aus dem Text (Cuanscadan-QB-Seite-105ff) werde ich nicht ganz schlau. Die grundsätzliche Marschrichtung ist klar, die konkrete Umsetzung nicht.

 

Die "Wiedergutmachung" bei Mord ist Todesstrafe, richtig?

 

Wie sieht die Wiedergutmachung bei einem Bösen Blick aus (verschiedene Varianten, mit Todesfolge, mit bleibenden Schäden, glimpflicher Verlauf, ...)?

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Aus dem Text (Cuanscadan-QB-Seite-105ff) werde ich nicht ganz schlau. Die grundsätzliche Marschrichtung ist klar, die konkrete Umsetzung nicht.

 

Die "Wiedergutmachung" bei Mord ist Todesstrafe, richtig?

 

Nein, es wird als Wiedergutmachung bezahlt, in Kühen, Schafen und/oder Goldmünzen.

"Der Totschlag an einem einfachen Freien kostet den Übeltäter zum Beispiel nur den Körperpreis im Wert von 25 Kühen (3.000 GS), während er für einen Boáire zusätzlich einen Ehrenpreis von 25 Kühen zahlen muß. (Seite 107; Cuanscadan)"

 

Torfinn

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Hexer,Schwarzmagier etc würde ich als Erainnischer Fürst wohl verbrennen...entstehen aus den Überresten von solchen Hexen nach ihrem tot nicht ne Grona(is mal in alba so)....eventuel is das auch in erainn so...deshalb verbrennen....

schöner scheiterhaufen.in einem gildenbrief...keine ahnung jetzt in welchem, ist eine schöne geschichte über schafrichter in alba.....wird auch etwas über die "regeln" ihrer beerdigung von unfreien bzw verbrechern und so was geschrieben...

wie wär es mit...keine ahnung wie man das jetzt ausschreibt....ne Giutine...für höher gestellte personen..das normale beil für normales volk...hängen für boshafte mörder etc strick!!!

 

Vielleicht könnte man nach einer wirklich schlimmen Tat, zum Beispiel einer grausamen Schändung und Ermordung einer weisen Frau, noch eine Folterung vorrausschicken: Strecken, Peitschen, Schandkäfig.

Dann, wie Kaligulaz schon vorgeschlagen hat, eine Verbrennung.

Um ganz sicher zu gehen könnte, dass nichts vom Bösewicht heil bleibt, man die Asche auch noch vor die Schweine werfen oder verstreuen.

 

Grimnir, dem es langsam vor sich selbst graut

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Aus dem Text (Cuanscadan-QB-Seite-105ff) werde ich nicht ganz schlau. Die grundsätzliche Marschrichtung ist klar, die konkrete Umsetzung nicht.

 

Die "Wiedergutmachung" bei Mord ist Todesstrafe, richtig?

 

Wie sieht die Wiedergutmachung bei einem Bösen Blick aus (verschiedene Varianten, mit Todesfolge, mit bleibenden Schäden, glimpflicher Verlauf, ...)?

 

Nein keine Todesstrafe, die gibt es in Erainn bei normalsterblichen schlichtweg nicht, ich kann mir eher vorstellen, dass der Mörder in eine Art Leibeigenschaft übergeht. Es wird auch irgendwo eine Art Blutzuoll erwähnt

 

Hexer die sich der Anwendung von Schwarzmagie schuldig gemacht haben, weden denke ich getötet. Schlichtweg aufgrund der Annahme, dass man von diesen in keinster weise auf Wiedergutmachung hoffen könnte. Die Art und weise hängt wohl von der örtlichen Gerichtsbarkeit ab. Aber im Vergleich zu den anderen Kulturen Midgards ist der Mittelvesternessische noch der mildeste.

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Aus dem Text (Cuanscadan-QB-Seite-105ff) werde ich nicht ganz schlau. Die grundsätzliche Marschrichtung ist klar, die konkrete Umsetzung nicht.

 

Die "Wiedergutmachung" bei Mord ist Todesstrafe, richtig?

 

Nein, es wird als Wiedergutmachung bezahlt, in Kühen, Schafen und/oder Goldmünzen.

"Der Totschlag an einem einfachen Freien kostet den Übeltäter zum Beispiel nur den Körperpreis im Wert von 25 Kühen (3.000 GS), während er für einen Boáire zusätzlich einen Ehrenpreis von 25 Kühen zahlen muß. (Seite 107; Cuanscadan)"

 

Torfinn

 

Ich meinte schon bewusst keinen "einfachen" Toschlag, sondern einen Mord. Meinetwegen einen besonders verabscheuungswürdigen Mord, die Ermordung einer Weisen Frau oder etwas in der Art (s. Cuanscadan-QB-Seite-106).

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Aus dem Text (Cuanscadan-QB-Seite-105ff) werde ich nicht ganz schlau. Die grundsätzliche Marschrichtung ist klar, die konkrete Umsetzung nicht.

 

Die "Wiedergutmachung" bei Mord ist Todesstrafe, richtig?

 

Nein, es wird als Wiedergutmachung bezahlt, in Kühen, Schafen und/oder Goldmünzen.

"Der Totschlag an einem einfachen Freien kostet den Übeltäter zum Beispiel nur den Körperpreis im Wert von 25 Kühen (3.000 GS), während er für einen Boáire zusätzlich einen Ehrenpreis von 25 Kühen zahlen muß. (Seite 107; Cuanscadan)"

 

Torfinn

 

Ich meinte schon bewusst keinen "einfachen" Toschlag, sondern einen Mord. Meinetwegen einen besonders verabscheuungswürdigen Mord, die Ermordung einer Weisen Frau oder etwas in der Art (s. Cuanscadan-QB-Seite-106).

Das irische Rechtssystem, das z.B. in den Schwester Fidelma-Romanen beschrieben wird, kannte keine Todesstrafe, und schon erst recht keine Folterung, wie hier auch vorgeschlagen wurde. Wie EK schon schrieb, der allerschlimmste Fall (z.B. wiederholter Mord) sah vor, in einem kleinen Boot auf dem Meer ausgesetzt zu werden. Dann konnte Gott entscheiden.

 

Auf Midgard mit der Möglichkeit der Magie müsste das System eventuell noch ein wenig angepasst werden, denn einen schwarzen Hexer auf hoher See auszusetzen erscheint mir doch ein wenig blauäugig. Allerdings gehen mir hier viele Beiträge zu sehr in Richtung 'Rache' und nicht 'Wiedergutmachung'.

 

Viele Grüße

Ticaya

  • Like 1
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Meine Erinnerung mag mich trügen, aber in Vor dem Tod sind alle gleich wurde doch ein Freund von Fidelma zum Tode (durch den Strang?) verurteilt. Sind aber schon 5-6 Jahre vergangen, seitdem ich das Buch gelesen habe. Ich schaue lieber noch einmal rein.

 

Mich würde vorab aber schon einmal interessieren: da das Rechtssystem im CUA-QB als "ein bis ins Kleinste detailliertes Rechtssystem" beschrieben wird, wird in Erainn zwischen Totschlag und Mord unterschieden? (auch da meine Erinnerung: bei Fidelma war/ist das in Ansätzen so).

 

Falls die Diskussion auch andere interessiert, sollten wir aber vielleicht einen eigenen Strang dazu aufmachen.

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@Ticaya: Ich habe jetzt nachgeschaut: wir haben wohl beide Recht. In dem von mir angeführten Roman geht es tatsächlich um ein Todesurteil. Allerdings geht es in dem Roman auch darum, dass die Todesstrafe im Zuge der Bußgesetze (christlich/römischer Prägung) überhaupt erst eingeführt werden soll.

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Hallo Freunde! :wave:

 

Cuanscadan, Seite 106: "...Körperstrafen und vor allem die Todesstrafe werden nur für seltene, besonders verabscheuungswürdige Verbrechen verhängt, zum Beispiel für den Mord an einer Weisen Frau, für das Töten eines berühmten Barden oder für Hochverrat an einem Fürsten..."

 

 

Sollte der Schwarze Hexer einen Mord begangen haben, der in die obige Beschreibung fällt, dann ein Todesurteil!

 

Auch steinigen :bruchbude: wäre noch eine Möglichkeit oder bei lebendigem Leibe verbrennen (Hexer). :angryfire:

 

 

Torfinn

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Hallo Freunde! :wave:

 

Cuanscadan, Seite 106: "...Körperstrafen und vor allem die Todesstrafe werden nur für seltene, besonders verabscheuungswürdige Verbrechen verhängt, zum Beispiel für den Mord an einer Weisen Frau, für das Töten eines berühmten Barden oder für Hochverrat an einem Fürsten..."

 

 

Sollte der Schwarze Hexer einen Mord begangen haben, der in die obige Beschreibung fällt, dann ein Todesurteil!

 

Auch steinigen :bruchbude: wäre noch eine Möglichkeit oder bei lebendigem Leibe verbrennen (Hexer). :angryfire:

 

 

Torfinn

 

Eine weitere Ausnahme kann in anderen Bereichen liegen. So ist der Anführer der Schwarzen Schatten trotz Mordes an zwei weisen Frauen

nur zu lebenslanger Haft verurteilt worden...

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