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Prados Karwan

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  1. Bei der Beschreibung der Existenzebenen ist von der Ebene der Finsternis die Rede. In der Beschreibung vom "Sinn und Unsinn der Farben der Magie" ist von finsteren Dämonenfürsten die Rede, welche der Ursprung Schwarzer Magie seien. Es gibt im Arkanum genügend Hinweise, dass die Schwarze Magie von den Dämonenfürsten der Finsteren Ebenen unterstützt wird. Zu den Fragen nach Finsterer Magie und H&D schau mal ins Vorwort des Arkanums. Die Sprüche aus H&D können durchaus noch gelehrt und gelernt werden, sie gehören aber nicht mehr zum gebräuchlichen Kanon der Zaubersprüche Midgards. Grüße Prados
  2. Und wie kommst Du darauf? Im DFR steht es ja anders drin. Solwac Meine Interpretation beruht auf dieser Passage: Ich addiere also nur den Zuschlag für den Körperteil und nicht mehr. Nach dem ich der Diskussion in diesem Strang folgte, bin ich mir aber nicht mehr sicher, ob meine Interpretation überhaupt haltbar ist. Es ist auch nicht so, als dass ich mir in der Vergangenheit viel Gedanken darum gemacht habe. Für mich schien es einfach plausibel, dass man mit 0 AP seine körperlichen Fähigkeiten nicht mehr anwenden kann. Wer nicht mehr springen und rennen kann, kann auch nicht mehr Abwehren. Dies gilt für mich für den 1. genauso wie für den 2. Abwehrwurf. Ich sehe also in der zitierten Passage eine Ausnahme von der Regel. Ausnahmsweise wird eine zweite Abwehr gewürfelt, obwohl das Opfer keine AP mehr hat. Warum soll ich dann aber mehr als den Bonus für die Körperteile addieren? Wie gesagt, sicher bin ich mir bei dieser Interpretation nicht. Ein Widerstandswurf besteht aus dem Erfolgswert der Fertigkeit, situationsbedingten Modifikationen und dem Würfelwurf (vgl DFR, S.79-81). Da in der zitierten Passage von einem normalen Widerstandswurf die Rede ist, auf den ausschließlich ausgewählte Modifikationen angerechnet werden dürfen, wird deutlich, dass hier vom normalen Erfolgswert und nicht einem Wert 0 ausgegangen wird. Grüße Prados
  3. Ich denke, ich sollte darauf hinweisen, dass ich mich noch auf M3 beziehe, da sich die im ursprünglichen Beitrag aufgeworfene Frage auf diese Regelauflage berief. Nach M4 sehen die Dinge möglicherweise ganz anders aus. Grüße Prados
  4. Meines Erachtens besteht ein nicht unbeträchtlicher Unterschied zwischen einer Axt und einem Kampfstab. Während letzterer nämlich recht problemlos ein bisschen unbalanciert sein kann, ist das bei ersterer eine schwer wiegende Behinderung. Mach mal den Test und dreh mal bei einem handelsüblichen Zimmermannshammer den Kopf um 180°, sodass der Schwung des 'Nagelziehers' nach oben weist. Versuch anschließend mal, treffsicher einen Nagel zu treffen. Grüße Prados
  5. Damit hättest du dann aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eine unbalancierte Waffe. Grüße Prados
  6. Ach, du wolltest eine Axt mit abnehmbarem Kopf konstruieren, die du je nach Notwendigkeit mal als Axt und mal als Zauberstab - um solche nach H&D ging es nämlich, nicht um Thaumagrale, für die nach M4 durchaus neue Regeln gelten können - benutzen kannst. Als Laie würde ich da einfach mal postulieren, dass es große Schwierigkeiten bereiten dürfte, den Mechanismus für den Kopf zu konstruieren und funktionsfähig zu halten. Es dürfte etwas peinlich sein, wenn einem beim Ausholen der Axtkopf vom Stiel rutscht ... Grüße Prados
  7. Du hast dann einen Knüppel, meinetwegen auch eine Keule. Durch das alchimistische Netz wird daraus dann ein Zauberstab (im regeltechnischen Sinn). Wenn Du jetzt wieder den Axtkopf montieren willst, dann geht meiner Meinung nach die aufgeprägte Magie verloren bzw. kann nicht genutzt werden. Solwac Und jetzt meine Frage: Warum denn? Weil der Axtkopf aus Metall besteht und so die Magiewirkung stört. Grüße Prados
  8. Selbstverständlich können die statischen Regeln nicht die Dynamik einer speziellen Situation wiedergeben, wie du sie teilweise beschreibst. Gerade bei der Theaterszene hätte ich wenig Probleme, Ahnungslosigkeit anzunehmen, bei der schwächlich wirkenden Frau hingegen schon. Im DFR zumindest findet sich bei der Beschreibung der Ahnungslosigkeit auf Seite 95 der Hinweis, dass eine bereitgehaltene Waffe ein Opfer warnt und dass ein Gegner mit Waffe dementsprechend keinesfalls in das Blickfeld des Opfers gelangen dürfe. Grüße Prados
  9. Meucheln klappt in der Situation gar nicht mehr, weil er von der Anwesenheit des Metzgers weiß.Das stimmt nicht. Das Opfer kann wissen, daß da jemand ist. Entscheidend ist nur, daß es Ahnungslos ist und im Augeblick des Angriffes noch immer überrascht ist. Gruß, Tony Nein, das ist nicht zutreffend. Ein Opfer, das seinen Gegner mit einer Waffe sehen kann, aber aus verschiedenen Gründen nicht mit einem Angriff rechnet, ist lediglich überrascht, darf also abwehren, wenn auch nur mit einem Abzug von -4. Die oben beschriebene Metzgersituation entspricht den Voraussetzungen für Überraschung: Der Metzger ist zu sehen und vorbereitet (er trägt sein Messer), das Opfer ahnt nichts Böses. Das Opfer kann schon allein deshalb nicht mehr ahnungslos sein, weil es die Waffe sehen kann oder von ihrer Anwesenheit weiß. Sobald das der Fall ist, fällt die Ahnungslosigkeit per definitionem weg. Um als ahnungslos zu gelten, darf das Opfer weder mit einem Angriff rechnen noch den Angreifer mit seiner Waffe sehen bzw. wissen, dass der Angreifer eine Waffe trägt. Grüße Prados
  10. @Jakob und natürlich alle anderen Nun habe ich deinen Einwand verstanden. Tatsächlich argumentiere ich hin und wieder dogmatisch, da ich es als sehr wichtig betrachte, zunächst einmal die 'festgelegten' Grundlagen zu klären, um überhaupt zu wissen, von welchen Grundlagen ich mich entfernen möchte. Soll heißen, ich muss den Mechanismus kennen, um ihn manipulieren zu können. Im Falle der Bardengesänge stimme ich insofern zu, dass sie sehr mächtige Zauberei sein können. Ich möchte aber auch zu Bedenken geben, dass die Regeln für MIDGARD zunächst individualisierte Regeln sind, also nicht für Massenschlachten oder -szenen gedacht sind. Daraus ergeben sich, so meine ich, einige rollenspielerische Konsequenzen. Du sprichst beispielsweise davon, dass die konsequente Umsetzung der 'offiziellen' Regelung bestimmte Kampfweisen hätte unterdrücken müssen. Hm, möglich, aber ich kann einige regelkonforme - so meine ich zumindest - Gründe nennen, warum ein Phalanxangriff (als Beispiel) dennoch funktionieren kann. Zunächst einmal kann Bardenmagie nicht wirken, wenn man sie nicht hört. Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass andere Geräuschquellen Bardenmagie ebenfalls stören können. Warum also der Phalanx nicht einfach einen eigenen Barden mitgeben? Weiterhin muss eine Phalanx nicht aufgelöst werden, wenn einzelne Mitglieder vom Lied des Grauens überwältigt werden. Denn gibt es überhaupt 'einzelne Mitglieder' innerhalb einer unbeeinträchtigten Phalanx? Immerhin ist das ein festgefügter Kampfverbund von einiger Disziplin. Meiner Meinung nach kann man hier problemlos die Moralwerte berücksichtigen und gegen den EW:Zaubern des Barden einen WW:Moralwert der Phalanx würfeln lassen. Gelingt er, bleibt die Phalanx trotz der Angst einiger Mitglieder weiterhin komplett auf ihrer Position. Ich möchte damit ausdrücken, dass es neben der Änderung einer Regel an sich noch weitere Möglichkeiten in den Tiefen des Regelwerks und in den Tiefen der SL-Kreativität gibt, mit solchen Problemen fertig zu werden. Erst wenn ein wirklich unüberwindliches Dilemma entsteht, sei es in der Spielumsetzung oder in den persönlichen Wünschen an eine Regel, sollte man eine Regel ändern. Grüße Prados An die Mods: Ich habe die Moderation erst nach Abschicken meines Beitrags gelesen.
  11. Extreme Umweltbedingungen wie Kälte, Hitze oder Nahrungsmangel können langfristige Schäden bis hin zum Tod des Betroffenen nach sich ziehen. Das Kompendium verwendet zur Simulation dieser Umweltbedingungen recht komplexe Mechanismen, die sich aus Prüfwürfen gegen neue, kombinierte Eigenschaftswerte, Zähigkeit genannt, und gestaffelten Auswirkungen nach Misslingen der Prüfwürfe zusammensetzen. McFloyd, nimms mir nicht übel, aber wenn du wirklich mit den Entbehrungsregeln spielen möchtest, solltest du dir entweder das Kompendium zulegen oder einen freundlichen Händler finden, der dich mal stöbern lässt. Genauere Wiedergaben der Regeln sind hier aus rechtlichen Gründen einfach nicht möglich. Grüße Prados
  12. Natürliche Waffen setzen einen nicht menschlichen Gegner voraus, den KiDoka mal ausgenommen. Sollte ein solches Wesen in den Nahkampfbereich eines Ahnungslosen eindringen, zählt er für mich nicht mehr als ahnungslos. Ein KiDoka kann doch aber auch nicht 'mal eben im Vorbeigehen' eine KiDo-Fertigkeit, hier beispielsweise KanaUchi, durchführen, sondern er muss doch vorher in eine die Ahnungslosigkeit beendende Kampfhaltung gehen. Die Fertigkeit DokujaOschi lässt unter bestimmten Umständen einen Angriff gegen einen Ahnungslosen zu, doch kann der KiDoka damit nicht gezielt zuschlagen. Ich weiß nicht, ob es nicht doch noch bestimmte Umstände geben kann, unter denen ein Ahnungsloser gezielt im Nahkampf angegriffen werden kann. Bislang habe ich noch keine gefunden, allerdings hänge ich die Messlatte für Ahnungslosigkeit auch recht hoch. Aus dieser kann dann schnell Überraschung oder Wehrlosigkeit werden, aber eben nicht mehr Ahnungslosigkeit. Grüße Prados
  13. Ja, wenn du ihn in Kampfhaltung offen führst, wodurch ihn aber das Opfer erkennt und die Ahnungslosigkeit entfällt. In dem Moment, wo du ihn versteckt führst, musst du ihn erst ziehen - woraus auch immer - und dann angreifen. Der Ahnungslose ist dann eben nicht mehr ahnungslos. Grüße Prados
  14. Nein, das ist nicht mehr explizit notwendig. Es gibt mehrere Möglichkeiten, der Spielleiter muss entsprechend entscheiden. Grüße Prados
  15. Das verstehe ich nicht. Meucheln ist die Kunst jemanden mit einem Stich zu töten. Der gelernte Meuchler weiß genau wie und wo er zustechen muß, besser als jeder andere.Ein gezielter Hieb ist was ganz anderes. Hier zielt man auf eine Stelle und verursacht dort bei einem Treffer kritischen Schaden. Dieser kann evtl. zum Tod führen, muß es aber nicht. (Die Folgen werden aus Tabelle 4.5 ermittelt und da steht kaum was von Tod.) Ein wichtiger Vorteil von Meuchel ist zudem, daß es lautlos geschehen kann, da der Tod augenblicklich eintritt... Gruß, Tony Meine Auffassung ergibt sich aus einer Schlussfolgerung aller Aussagen zu dem Thema: Ein ahnungsloses Opfer darf nicht vorgewarnt werden. Man benötigt also eine leicht zu verbergende Waffe für einen Angriff gegen ein solche Opfer. Damit entspricht ein gezielter Hieb gegen ein ahnungsloses Opfer von der Beschreibung her dem Meucheln. Anders ausgedrückt, ein Meuchler muss sein Opfer nicht töten, sondern kann auch in ein anderes Körperteil gezielt angreifen, nur hätte das in wenigen Fällen Sinn. Ein normaler, nicht meuchlerisch ausgebildeter Nahkämpfer hat nur geringe Möglichkeiten, ebenso effizient zu sein. Natürlich könnte er sich vorsichtig an sein Opfer herantasten, dann seine normale Einhandwaffe ziehen und noch spontan gezielt angreifen. Nur wäre für mich nach dem Ziehen der Waffe der Gegner rein regeltechnisch nicht mehr ahnungslos, sondern nur noch wehrlos. Das hätte zwar letztlich die gleichen Konsequenzen, aber es wäre eben kein Angriff gegen einen Ahnungslosen mehr. Das mag haarspalterisch klingen, ist aber durchaus ernst gemeint, da sich daraus weitere Konsequenzen ergeben können. Grüße Prados
  16. Gilt dies für alle gezielten Hiebe oder nur für die tödlichen (2. Abwehr mit +8)? Solwac Für alle. Du lernst mit Meucheln dich an einen ahnungslosen Gegner bis auf Nahkampfdistanz anzunähern und dann gezielt anzugreifen. Grüße Prados
  17. Ach, der gezielte Hieb, den habe ich vergessen. Ein gezielter Hieb gegen einen Ahnungslosen ist nichts anderes als Meucheln und daher ohne diese Fertigkeit nur mit dem ungelernten Erfolgswert möglich. Grüße Prados
  18. Ein ahnungsloser Gegner ist letztlich nichts anderes als ein wehrloser Gegner mit AP. Im Nahkampf ist es bis auf Meucheln nicht möglich, überhaupt ahnungslose Gegner zu haben, denn sie dürften die Angreifer ja sehen oder hören. Daher dürfte auf eine entsprechende Angabe verzichtet worden sein. Ahnungslosigkeit spielt vor allem bei Fernangriffen eine Rolle, deswegen auch der Hinweis, dass man gegen solche Gegner in aller Ruhe zielen könne und daher auch +4 auf den EW:Fernangriff erhalte. Im Nahkampf hingegen darf ein - sicherlich sehr seltener - Ahnungsloser wie ein Wehrloser behandelt werden, der Angreifer erhält also einen Zuschlag von +4 auf seinen EW:Angriff. Grüße Prados
  19. Da steht, dass die Magie Metallrüstungen nicht beeinflusst. Weiterhin werden vorne im Arkanum die Beeinträchtigungen für Zaubern in Metallrüstung genannt. Es ist also nahe liegend, dass ausschließlich Metallrüstungen nicht von Beschleunigen verzaubert werden können. Ein Hinweis auf die 'Immunität' auch anderer Rüstungen wird im Beschreibungstext noch nicht einmal angedeutet. Darüber hinaus gibt das Arkanum auf Seite 23 Auskunft darüber, welche Gegenstände bei einem Zauber mit Wb:Individuum mit verzaubert werden. Kleidung und nahe am Körper getragene Gegenstände wie Rucksäcke gehören dazu. Dass Rüstungen auch dazu gehören, erfährt man beispielsweise beim Vergleich mit dem Zauber Goldener Panzer. Grüße Prados
  20. Die Hautzauber behindern tatsächlich anders als eine normale Rüstung der gleichen Stufe, da sie andernfalls bei leichten Treffern nicht auch vor AP-Verlusten schützen würden. Entscheidend für eine Antwort, ob Beschleunigen auf Verzauberte mit Marmorhaut oder Rindenhaut gewirkt werden kann, ist meines Erachtens aber eine Formulierung in der Beschreibung zu Beschleunigen. Danach könnten Träger einer Metallrüstung deshalb nicht verzaubert werden, da das Metall von der Magie nicht beeinflusst werde. Da Rindenhaut und Marmorhaut den Magiefluss aber nicht beeinträchtigen, haben sie erstens keine metallische Wirkung wie Eisenhaut und können daher zweitens verzaubert werden. Rein vom Wortlaut her dürfte also Beschleunigen auf die beiden schwächeren Hautzauber wirken. Grüße Prados
  21. Lieber Jakob, schau doch mal auf Seite 1, dort findest du vom angeblichen "Regelfanatiker" eine Auslegung, die von Antalus übernommen worden ist und die, oh Wunder, vom Offiziellen abweicht. Ich empfinde sie als recht spielbar. Ob der Verzicht auf solche auf Hinweise auf die Meta-Ebene tatsächlich nutzlos ist, mag man persönlich unterschiedlich beurteilen. Ich sehe sie in dem Moment als sinnvoll an, in dem eine Regeldiskussion aufgrund einer falsch verstandenen Dogmatik zu erstarren oder zu eskalieren droht. Ah, noch ein Nachtrag: Nichts läge mir ferner, als den Ton zu verschärfen. Meine Antworten sind allenfalls kurz, da sie in diesem Fall eine Tatsache wiedergeben: Die Antwort kommt von Jürgen und ist damit offiziell. Ich kann mich ja nun kaum hinstellen und mich über diese Vorgabe 'offiziell' hinwegsetzen. Das könnt nur ihr in euren Gruppen, indem ihr veränderte Regeln spielt. Grüße Christoph
  22. Du bist wohl ein bisschen übellounyg, was?
  23. Wärst du so nett und erklärtest mir bitte, wie und auf welche Weise die Lernzeit für Große Magie abweichend vom Üblichen berechnet wird? Ich habe nichts dergleichen gefunden. Grüße Prados
  24. Die offizielle Antwort, die in diesem Strang vorgestellt wird, ist keine Interpretation oder Auslegung, es ist eine Vorgabe von JEF. Wie ich oben schon schrieb, habt ihr selbstverständlich wie bei allen anderen und gedruckten Regeln die Möglichkeit, die Regel zu ignorieren oder zu verändern. Grüße Prados
  25. Ja, da habe ich mich geirrt, da ich auf die Schnelle nur die Zauberbeschreibung, aber nicht den 'technischen' Angaben durchgelesen hatte. Da dort eine Wirkungsdauer von einer Minute vermerkt ist, wirkt das Zauberlied auch dementsprechend lange, nachdem der Barde sein Lied beendet hat. Darüber hinaus erübrigt sich doch aber eine weitere Diskussion über die Regelantwort. Da sie dir nicht gefällt, rate ich dir, sie gemäß deinen Vorstellungen zu ändern und irgendeine Mindestspieldauer einzuführen. Im Übrigen gibt der hiesige braune Kasten eine Antwort für alle Zauberlieder, er wird also nicht wegen einer speziellen Frage erweitert. Grüße Prados
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