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ChatGPT & Midgard für den Hausgebrauch


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb draco2111:

Nach dem Text darf man nicht mal Fehler korrigieren oder mehrere PDF aneinanderhängen. Ziemlich restriktiv.

Darauf bezog ich mich weiter oben. Diese PDFs dürfen in keine Weise elektronisch verarbeitet werden.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Abd al Rahman:

Wie gut passt die zu Deiner Vorgabe?

Ich hatte keine große Vorgabe und es ist auch nicht so anspruchsvoll, von daher... gut. Im dritten Versuch. Ich hätte gerne die Brücke noch etwas schmaler (soll eigentlich eher ein schmales Holzbrett sein), das habe ich mit der Auswahlfunktion hinbekommen, dafür siehts dann nicht mehr so cool aus.

Dieses Geländer passt mit dem staubigen Boden ganz gut, dort sind dann Zuschauer (auf der Brücke findet ein kleiner Wettkampf statt)

Mir ist nur gerade aufgefallen, dass genau eine Kästchenreihe sehr schmal ist :lol: Der ist lustigerweise nach der Auswahlfunktion (obwohl an anderer Stelle) weg.

Der "Fluss" passt im übrigen auch sehr gut, weils nur ein niedriger, ausgehobener Wassergraben sein soll

Bearbeitet von Patrick
  • Like 2
Geschrieben

Bis jetzt hat das nie gut geklappt, aber mit dem neuen Bildtool scheint es besser zu gehen. Ich werde mehr ausprobieren, wenn ich dazu komme, und dann hier berichten

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Was ich auch mega finde, ist, dass es jetzt viel besser möglich ist, vorhandene Personen in Bilder zu integrieren (ok, insgesamt ne fragwürdige Option, für mich als SL aber genial).

Spoiler für meine Runde von morgen

Ich habe das Bild eines Gnoms aus der Runde

Blobagg.png

Ich habe zwei NSpF generieren lassen

Inspector.png

Leonessischer Geheimdienstler.png

Jetzt sucht die Gruppe in einem Rosengarten nach einem verlorenen Ring, hier findet ihn der Gnom vor einem Pavillon - und belauscht dann die zwei NSpF bei einem Gespräch, kann sie aber nur undeutlich erkennen.

Indem ich die alten Bilder in den Anhang hinzufüge, kriege ich das hier raus:

Blobagg im Rosengarten.png

(Jaaa, der Ring ist doppelt da - editier ich gleich weg ;))

Bearbeitet von Patrick
  • Like 6
Geschrieben
Am 6.4.2025 um 18:30 schrieb Akeem al Harun:

Ok, das ist eindeutig.

Eindeutig vielleicht, aber irrelevant, s. § 53 Abs. 1 UrhG. Hierzu eine kurze Zusammenfassung der Uni Bremen:

Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Im Privatbereich können die Kopien im Freundes- bzw. Familienkreis weitergegeben werden. Dabei dürfen nur so viele Kopien gemacht werden, wie es für den verfolgten Zweck notwendig ist. Nach einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofs (14.04.1978, Az. I ZR 111/76) dürfen höchstens bis zu sieben Kopien eines Werkes erstellt und genutzt werden. Der Verkauf oder die Verbreitung bzw. öffentliche Wiedergabe der Kopien außerhalb des Privatbereichs ist von der Privatkopieschranke nicht abgedeckt und damit unzulässig (§ 53 Absatz 6 UrhG).

 

Bei Gelegenheit prüfe ich das gerne mal etwas genauer, habe mich lange nicht mehr mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt. Meine erste Einschätzung ist aber: In einem geschlossenen ChatGPT-Bereich (d.h. also keine Nutzung zu Trainingszwecken oder Upload in öffentlich zugängliche Clouds oder Datenbanken) ist es ohne weiteres möglich, zum privaten Gebrauch Midgard-pdfs hochzuladen und auf dieser Basis ChatGPT Antworten generieren zu lassen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb avant3000:

Bei Gelegenheit prüfe ich das gerne mal etwas genauer, habe mich lange nicht mehr mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt. Meine erste Einschätzung ist aber: In einem geschlossenen ChatGPT-Bereich (d.h. also keine Nutzung zu Trainingszwecken oder Upload in öffentlich zugängliche Clouds oder Datenbanken) ist es ohne weiteres möglich, zum privaten Gebrauch Midgard-pdfs hochzuladen und auf dieser Basis ChatGPT Antworten generieren zu lassen.

Ich kann Deine Rechtskompetenz nicht einschätzen da ich Dich nicht kenne. Auf jeden Fall Danke für die Einschätzung und die Verweise auf bisherige Urheberrechtsprechung.

Solange es kein Urteil eines deutschen Gerichts zu Urheberrecht und ChatGPT gibt würde ich mich vorsichtshalber nicht trauen ein pdf in ChatGpt (oder vergleichbaren Anwendungen) hoch zu laden. Ich hätte zu viel Angst vor einer Musterklage und dem damit verbundenen Ärger.

  • Like 1

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