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Wirkungsdauer von Zaubern - Kann der Zauberer die Wirkung eines Zaubers vorzeitig beenden?


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Feuermod

 

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  • 2 Monate später...

Hallo,

 

ich frage mich, wie die Regeln beim Beenden von Freundesauge aussehen. In der Spruchbeschreibung steht, dass der Zauberer die Sinne benutzen kann. Dies bedeutet, dass er sie nicht nutzen muss. Er muss sich auch nicht besonders auf den Zauber konzentrieren (zumindestens steht hierzu nichts weiter in der Spruchbeschreibung). Soweit ist es logisch. Er benötigt also eigentlich Bannen v. Zauberwerk nicht. Er nutzt nur einfach die Sinne bei Bedarf oder auch nicht.

 

Nun bin ich auf einen Widerspruch gestossen. Im Spruchtext steht "Während der Wirkungsdauer kann der Zauberer seine eigenen Sinne nicht gebrauchen". Dies würde für sich bedeuten, dass er, egal ob er nun die Sinne seines "Freundes" nutzt oder nicht, selbst nichts sehen kann. Er wäre also quasi für 30 min blind.

 

Falls diese Annahme zulässig ist würde dies bedeuten:

er kann den Zauber auch nicht Bannen, da ja das zu bannende Objekt nicht sieht (sofern er nicht durch die Freundesaugen blickt).

 

Ich halte zwar sowohl die Annahme also auch die Schlussfolgerung für falsch, aber ich könnte es nur "wischiwaschi" begründen. Daher frage ich mich ob der Zauber vielleicht etwas präziser formuliert werden müsste.

 

Grüsse Merl

Bearbeitet von Merl
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@Freundesauge:

Meines Erachtens ist das erste "kann" nicht optional. Für mich regelt das der eindeutiger formulierte Satz, dass der Zauberer seine eigenen Sinne nicht gebrauchen kann. So wie es dasteht, soll der Zauber wohl verpflichtend sein. Der Verzauberte kann sich ja jederzeit vom Zauber befreien, eventuell gilt das auch für den Zauberer - das steht zwar nicht da, erscheint mir aber logisch und ich würde es so spielen.

Zaubern oder koordiniert körperlich Handeln wird der Zauberer während des Zaubers nicht mehr können, da er nichts mehr wahrnehmen kann, sondern nur noch die Wahrnehmungen des Verzauberten hat. Streng ausgelegt dürfte der Zauber also nicht bannbar sein, aber ich würde es wie gesagt handhaben.

Genauere Anmerkung: Sieht man das erste "kann" nicht als optional, sondern als Fähigkeitsbeschreibung (so wie von einem Blinden die Aussage: "Ich kann wieder sehen." (Wunderheilung oder so) - der Blinde kann sich trotz des "kann" nicht entschließen, wieder blind zu werden) so funktioniert die Spruchbeschreibung. Sieht man das erste "kann" als optional, so ergibt sich ein Widerspruch. Daher tendiere ich zu obiger, verplichtender Auslegung, was eben eigentlich wohl zur Nicht-Bannbarkeit führt.

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