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Prados Karwan

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  1. @Merl: Zu Beginn: Die von dir angegebenen Seitenzahlen 69 und 74 sind Bestandteil der allgemeinen Kampfregeln. Die dort angegeben Regeln beziehen sich zunächst einmal allgemein auf alle Kampfarten (Nahkampf, Fernkampf, Handgemenge) und sind nicht auf den Nahkampf festgelegt. Alle nur im Nahkampf geltenden Regeln stehen auf den Seiten 77-82. Dementsprechend ist die einzige im Regelwerk angegebene Stelle, bei der die Fertigkeit Raufen in einer Nahkampfsituation angewendet werden muss, das "Den Gegner zu Fall bringen" (S. 80 ff.). Das ist auch nachvollziehbar ein Nahkampfangriff, da sich der Angreifer, wenn alles wie geplant läuft, nach der Aktion nicht im Handgemenge, sondern auch weiterhin im Nahkampf befindet. Zu 1. Wenn du du dir das Kampfsystem anschaust, wirst du feststellen können, dass sich die Kämpfer auf einem Feld befinden. Nahkampf findet statt, wenn sich jeder Kämpfer auf seinem eigenen Feld befindet. Bei einem Handgemenge befinden sich mehrere Figuren auf einem Feld. (Vergleiche dazu Seite 72 im Kodex.) Wenn sich also zwei Gegner im Nahkampf gegenüberstehen und eine Spielfigur beschließt, sich auf das Feld des anderen zu begeben, dann will sie in ein Handgemenge. Eine solche Aktion heißt "Einleiten eines Handgemenges" und kann (muss aber nicht) auch aus dem Nahkampf heraus geschehen. Zu 2. Natürlich kann man, allerdings nur solche Handlungen, die man auch selbst kontrollieren kann. Wenn ein Kämpfer die Handlung "Einleiten eines Handgemenges" ausführen möchte, dann will er in ein Handgemenge. Sein Ziel ist es also, ein Handgemenge einzuleiten (der Name der Aktion gibt einen eindeutigen Hinweis darauf). Er kann also nicht beschließen, ein Handgemenge einzuleiten, ohne es auch wirklich einzuleiten. Die Entscheidung, ob das Handgemenge dann auch tatsächlich eingeleitet wird, liegt aber nicht mehr in der Entscheidung des Kämpfers, sondern in den Reaktionen seines Gegners. Wehrt dieser den Einleiteversuch ab, dann gibt es kein Handgemenge. Aber, wie gesagt, der Einleitende kann selbstverständlich nicht entscheiden, dass er dann lieber doch kein Handgemenge möchte, wenn er selbst versucht hat, es einzuleiten. Übertrage diese Aussage analog auf andere Kampfsituationen und du wirst sehen, dass es dort ebenso ist. Man kann nicht mit einem Schwert zuschlagen und hinterher auf den Schaden verzichten, man kann auch nicht mit einem nur halb aus der Scheide gezogenen Schwert am Ende der Runde zuschlagen. Grüße Prados
  2. Ich mag jetzt nicht auf alle Details eingehen, aber ich möchte auf Merls Aussagen zumindest etwas reagieren. Zunächst: Die Angriffsarten sind in letzter Konsequenz geregelt. Darüber hinaus ist eine Überlegung, man könne eine Handlung nur zum Teil durchführen, um einen Vorteil (höheren Fertigkeitswert) zu erhalten, ohne aber den Nachteil (man befindet sich im Handgemenge) zu akzeptieren, äußerst merkwürdig. Dies umso mehr, als dass es im Regelwerk eine Fertigkeit gibt, die genau das Gewünschte - waffenloser Angriff, ohne anschließend im Handgemenge zu sein - schon gibt: Es nennt sich bloße Hand. Alle diese Überlegungen wären in einem Hausregelstrang sicherlich gut aufgehoben. In einem Regelfragenstrang hingegen tragen sie lediglich zur Verwirrung bei, da sie auch der Einordnung der Fertigkeiten im Regelwerk teilweise widersprechen. Denn natürlich kann man mit der speziellen Nahkampftechnik "Den Gegner zu Fall bringen" Raufen im Nahkampf anwenden, denn es handelt sich ja, wie gesagt, um eine spezielle Nahkampf-Technik. Alle anderen Anwendungen finden sich dann im Abschnitt zum Handgemenge - und das aus gutem Grund. Grüße Prados
  3. Die Definition der Kampfarten befindet sich auf Seite 69 im Kodex. Grüße Prados
  4. @Panther: Ich wiederhole mich: Wenn du eine konkrete Regelauskunft haben möchtest, schreibe eine Mail an die Regelfragen-Adresse bei Midgard-Online. Ansonsten ist dein Lamento über fehlende rote Kästen einfach nur sinnlos und ärgerlich (um nicht noch deutlich stärkere, aber durchaus zutreffende Formulierungen zu verwenden), weil es hier im Forum eindeutige Aussage zu diesem Thema gibt. Und abschließend: Du eröffnest neue Stränge und verlangst dort regeltreue und kurze Antworten, schreibst aber hier in einer Regelfrage eine solche Worthalde voller kaum nachvollziehbarer, weil den Regeln der Grammatik widersprechender Formulierungen. Lass es mich so ausdrücken: Meine Gefühle diesen Beiträgen gegenüber sind alles andere als positiv. Ich würde mir wünschen, du formuliertest deine Beiträge zumindest mit einem Bruchteil der Sorgfalt, die du in den Antworten auf deine Fragen erwartest. Grüße Prados
  5. Doch, die gelten. Beispielsweise ist eine Anwendung für Raufen, die nicht im Handgemenge stattfindet, den 'Gegner zu Fall zu bringen'. Der SL kann auf andere, ähnliche Situationen stoßen. Das habe ich allgemein geschrieben. Du hattest aber eine explizite Regelfrage gestellt, für die meine späteren Beiträge nicht von Belang sind. Die Reihenfolge der Beiträge spiegelt keine Evolution der Meinungsbildung wider, sondern ist kontextsensitiv - von daher sollten die Beiträge bitte auch in diesem Sinne gelesen werden. Grüße Prados
  6. Um es kurz zusammenzufassen: In M5 richtet man normalerweise mit jedem Angriff, auch mit Raufen, schweren Schaden an. Bei der Waffenfertigkeit waffenloser Kampf, zu der Raufen, bloße Hand, Ringen und Faustkampf gehören, kann sich der Angreifer aber auch entscheiden, stattdessen nur leichten Schaden anzurichten (vgl. S. 141 im Kodex). Grüße Prados
  7. Richtig, nach M4 und auch M5 fehlt bei der Beschreibung des zu Fall bringens der Hinweis, dass Raufen hier mit waffenlosem Kampf ersetzt werden kann. Nö, das stimmt nicht, der Hinweis steht auf Seite 82 des Kodex. Allerdings kann man Ringen nicht mit einem großen Schild kombinieren - zumindest würde das der Beschreibung widersprechen, die von "besonderen Wurftechniken" spricht. Grüße Prados
  8. Schau mal auf Seite 100 im Kodex in den zweiten Absatz des Abschnittes "Allgemeine Fertigkeiten". Dort wird die Unterscheidung der Angaben erklärt. Grüße Prados
  9. Nein, das geht nicht. Der Unterarm bleibt ein Unterarm und wird nicht zu einer Waffe. Er ist Teil des Wesens. Goldene Wehr wird aber auf ein Objekt angewandt. Grüße Prados
  10. Nein, nur bloße Hand. könntest du das bitte mit Regeltext belegen, noch denke ich Prados sagt, es gibt keine, es wird bewußt nicht eingeschränkt... Und wieder einmal: Du stellst eine Regelfrage und argumentierst anschließend gegen die Regeln mit einem meiner Beiträge. Das ist völliger Unsinn! (Und es ermüdet, immer wieder gegen diesen unsinnige Vergemeinschaftung anzuschreiben.) Die Regelaussage ist eindeutig und so, wie unten von dabba beschrieben oder wie von mir in Beitrag 13 angegeben. Grüße Prados
  11. Zypresse. Nein, Syress ist richtig (QB Alba, Seite 49). Grüße Prados
  12. Woher weißt Du von deren Existenz? Lesen, LKDX4, S. 319 unten links. Da steht, dass es keine Lehrpläne gibt bzw. man sich nicht um sie zu kümmern braucht.
  13. Soll das heißen, du negierst im Nachhinein alle Entscheidungen und Veränderungen, die durch die Spielerfiguren auf der Spielwelt geschehen sind? Das wäre ja nachträgliches Verlegen eines Schienennetzes im globalen Maßstab - also schon Railcanceling.
  14. Gibt es, nennt sich Kloster.
  15. Regelantwort von Midgard-Online: In der Liste auf Seite 124 des Mysteriums fehlen die Voraussetzungen für den Thaumaturgen, der die dort in den Anmerkungen aufgelisteten Zaubersprüche nicht lernen kann. Der Thaumaturg benötigt stattdessen die entsprechenden Zaubersiegel. Diese sind: Geistesschutz, Leibesschutz und Schwarzer Schutzkreis für die Schutzamulette sowie Wehrsiegel für die Talismane und Glücksbringer. Grüße Christoph Diese Antwort soll die laufende Diskussion nicht beenden, sondern lediglich die Regelgrundlage verdeutlichen, von der aus weiterdiskutiert werden kann. Nähere Informationen zum Regelservice findet ihr in diesem Strang.
  16. Der Thaumaturg kann alle Arten des Zauberschutzes herstellen. Unglücklicherweise werden in der Tabelle auf Seite 124 des Mysteriums nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Thaumaturgen aufgeführt. Er braucht das Wehrsiegel für die Talismane und Glücksbringer und Geistesschutz, Leibesschutz und Schwarzer Schutzkreis für Schutzamulette. Grüße Prados
  17. Jeder Midgard-Spieler, auch der normalsterbliche, hat die Möglichkeit, eine Mail an die Regelfragen-Adresse bei Midgard-Online zu schicken, um dann eine definitive Antwort zu bekommen. Wer allerdings hier im Forum nach einer Regelantwort nachfragt, wird, wenn die Frage nicht durch einen konkreten Textverweis zu beantworten ist, stets unterschiedliche Interpretationen angeboten bekommen, die dann nach Stichhaltigkeit und Spielweise bewertet werden müssen. Grüße Christoph
  18. Magie hat eine bestimmte Wirkungsdauer, die normalerweise davon unabhängig ist, ob der Zauberer noch lebt oder nicht. Unendlich wirkende Magie tut genau das, nämlich unbegrenzt lange wirken - zumindest solange, bis sie gebannt wird. Grüße Prados
  19. Hier möchte ich doch einmal einhaken, da mir diese Aussage aus mehreren Gründen missfällt. Mitleid ist nicht nötig, ich mache das freiwillig und könnte auch ebenso freiwillig und selbstbestimmt eine Pause einlegen. Ich möchte mich aber ausdrücklich vom Unterton dieser Aussage distanzieren, der allen Beitragsschreibern in den Regelsträngen eine - pauschal gesagt - 'störende' Haltung unterstellt. Das bewerte ich insgesamt völlig anders. Grüße Christoph
  20. Richtig. Und deswegen habe ich oben geschrieben, dass man bitte mit M5 Regeln antworten solle, sofern es sie gibt. Wenn es sie zu einer Frage aber nicht gibt - und erst dann! -, solle man bitte sinnvolle Analogien und Vergleiche zu den M4-Regeln herstellen, damit der Fragesteller entscheiden kann, ob er diese Regelung akzeptieren möchte. Aber auf keinen Fall soll man bitte ständig aufs Neue poltern, alles jenseits der M5-Regeln sei irrelevant. Schließlich dürften Regelfragen überwiegend mit der Absicht gestellt werden, dass man eine Lösung oder Hilfestellung für ein konkretes Spielproblem erhält; den wenigsten Fragestellern dürfte es darum gehen, einen Sachverhalt nur seiner selbst wegen zu klären. Grüße Christoph
  21. Ich nehme einige Beiträge des schwarzen Mitglieds unserer Forumsfeliden aus der letzten Zeit zum Anlass, um einmal darauf hinzuweisen, dass es in Regeldiskussionen nicht nur kontraproduktiv, sondern auch in sehr hohem Maße störend ist, völlig undifferenziert(!) immer wieder die gleiche Aussage zu treffen, das gesamte Regelwerk aus M4 sei nicht mehr geeignet, Regelfragen nach M5 zu beantworten. Es wäre schön, wenn dies in Zukunft unterbleiben könnte und man sich stattdessen wieder darauf konzentrieren würde, offene Fragen durch angemessene Analogieschlüsse auch aus alten Regelwerken produktiv zu beantworten, sofern das M5-Regelwerk dazu noch keine erschöpfende Auskunft gibt. Danke. Grüße Christoph Moderation Sulvahir: Die Diskussion zum Umgang mit M4 bei Regelfragen nach M5 wurde aus dem Strang "Der Ton im Forum" herausgelöst. Sulvamod Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  22. Der Gradaufstieg ist ein Regelmechanismus ohne jede Entsprechung auf der Spielwelt. Spielfiguren sind sich ihres Grades nicht bewusst - wie denn auch? Ein Gradaufstieg ist also eine Art Belohnung für den Spieler, dass er seine Figur lange und erfolgreich gespielt hat. Damit ist die Antwort auf die Frage eigentlich klar und sie wurde hier auch schon genannt: Eventuelle Veränderungen durch den Gradaufstieg betreffen sowohl den verwandelten Körper - der übrigens sehr wohl altert und damit körperlichen Veränderungen unterliegt, vgl. den entsprechenden Artikel in GB 52 - als auch den unverwandelten. Die jeweiligen Maximalwerte müssen allerdings beachtet werden. Grüße Prados
  23. Na ja, nicht über Stuhlgang. Aber eine Gruppe sollte sich für solche Fälle vielleicht Gedanken machen, ob und, wenn ja, welche Prozesse in einem solchen verwandelten Körper weiterhin ablaufen. Ich persönlich hätte spontan geantwortet, dass bei einer solch vollständigen Verwandlung in eine Eisstatue selbstverständlich alles verwandelt wird und, im Sinne der Spruchbeschreibung, keinerlei körperliche Prozesse mehr stattfinden, seien es nun Verdauung oder auch Krankheiten. Ein Vereisen ist meiner Spielauffassung zufolge der ideale Konservierungszauber einer todkranken oder tödlich verwundeten Spielfigur. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass alle anderen Prozesse ebenfalls angehalten werden und damit auch die 'Wirkungsdauer' des Kerns des Großen Kürbis lediglich unterbrochen, aber nicht beendet wird. Grüße Prados
  24. Das ist eine theoretische Frage: Wenn der von mir zitierte Satz nicht in der Beschreibung stehen würde, dann müsste man sich darüber Gedanken machen, ob das Zaubermaterial mit vereist worden wäre und dadurch seine Wirkung verloren hätte. Das ist aber nicht nötig. Grüße Prados
  25. Der Kern des Großen Kürbis muss ja lediglich innerhalb der letzten 24 Stunden vor der Verzauberung vom Opfer geschluckt worden sein, d.h. dass dies auch noch vor der Verwandlung in die Eisstatue geschehen sein kann. Grüße Prados
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