Mit dieser Argumentation schießt du dir selbst ins Bein, Norgel.
Würde das gelten, könnte man NIEMALS meucheln, weil das Opfer immer vorbereitet wäre, auch wenn du einen Dolch benutzt. Denn schließlich hat der Dolchbenutzer auch Hände.
Moment, jetzt hast du mich abgehängt. Es geht doch hier um das "Tatmittel", oder? Taugliches Tatmittel kann nur eine Waffe sein, die (objektiv) leicht verborgen werden kann. Es geht nicht um die (subjektive) Erwartungshaltung des Opfers. Ob ein Opfer weiß, dass der Gegenüber bewaffnet ist, ist m.E. vollkommen irrelevant. Ansonsten könnte niemand, der ein Kurzschwert am Gürtel trägt, sein Opfer mit einem Dolch meucheln. Oder stehe ich jetzt auf der Leitung und habe irgendwas missverstanden?
Ich beziehe mich nur auf dein Argument, dass man waloka nicht anwenden könnte, "selbst wenn man ihn als Waffen annimmt", weil er nicht leicht zu verbergen wäre. Schließlich sehe man immer die Hände. So hast du das oben formuliert. Deshalb mein Einwand.
Ich kann übrigens deinen und Tuors Einwand verstehen, der feststellt, dass waloka keine "Waffe" im wörtlichen Sinne ist.
Meine Auslegung geht allerdings weiter, weil ich denke, dass man "Waffe" hier nicht so eng defnieren darf, sondern Sinn des Regelwerks in diesem Falle ist, alles als Waffen anzusehen, womit man Schaden machen kann.
Ich denke, das Regelwerk gibt meine weite Auslegung auch durchaus her,. Schließlich ist auch ein kleiner Sandsack eine Waffe zum Meucheln und auch der ist nicht im Regelwerk unter Waffen erwähnt. In diesem Sinne darf man auch ein Stuhlbein nehmen und somit, m.e. auch natürlich den waloka.