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Kompendium


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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 21 2002,13:25)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Äh... Die Preisbindung ist seit dem 01.10.2002 PFLICHT. Oder wir deklarieren ein solches Buch als Spiel und zahlen statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer. Wäre dir das lieber?

 

Rainer<span id='postcolor'>

Dann gibt es sicherlich eine simple Erklärung dafür, warum http://www.shop.elbenschwert.de das preisgebundene "Kompendium" zu 22 Euro anbietet.

 

Agadur

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Agadur @ Okt. 24 2002,15:16)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 21 2002,13:25)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Äh... Die Preisbindung ist seit dem 01.10.2002 PFLICHT. Oder wir deklarieren ein solches Buch als Spiel und zahlen statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer. Wäre dir das lieber?

 

Rainer<span id='postcolor'>

Dann gibt es sicherlich eine simple Erklärung dafür, warum http://www.shop.elbenschwert.de das preisgebundene "Kompendium" zu 22 Euro anbietet.

 

Agadur<span id='postcolor'>

Oh-oh!  uhoh.gif

Da ist die brennende Fackel unterwegs zum Zauberölsee....

 

Und ich bin weg!

Detritus Bolt.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (hjmaier @ Okt. 24 2002,15:56)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Naja, in wie weit sich Händler an geltendes Recht halten bleibt natürlich den Händlern überlassen.

 

Viele Grüße

hj<span id='postcolor'>

Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die so offensichtlich im Internet dagegen verstoßen.

Muss noch nen anderen Grund dafür geben.

Vielleicht gibt's ja Rabattmöglichkeiten. oder so.

 

Gruß

Eike

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Buchpreisbindung heißt, dass das Buch nur zu dem vom Verlag festgelegtem Preis verkauft werden darf. Da gibt's keine Rabatte oder ähnliches.

 

Ich würde bei den genannten Angeboten einfach darauf tippen, dass die angesprochenen Händler keine Ahnung haben, dass das Kompendium erstens als Buch (nicht als Spiel) anzusehen ist, und dass es somit zweitens unter das von Olafsdottir genannte neue Gesetz fällt.

 

Ihr müsste bedenken, dass es diese Preisbindung bei Pegasus bis zum 1.10. nicht gab.

 

Trotzdem brechen die Händler geltendes Gesetz und sollten ihr Angebot schleunigst ändern. Unwissenheit schützt normalerweise nicht vor Strafe...

 

Grüße...

Der alte Rosendorn

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Man hätte in Essen Scharen von Rechtsanwälten glücklich machen können, indem man sie einfach von Stand zu Stand hätte ziehen und nach Preisen hätte fragen lassen können.

 

Die gleichen Anwälte könnte man glücklich machen, wenn man sie bei den genannten Online-Läden einkaufen ließe. Es sei denn, diese Läden böten nur Exemplare an, die bedauerlicherweise alle beim Transport herunter gefallen sind und nun eine angestoßene Ecke haben, was einen ermäßigten Verkauf als Remittendum ermöglichen würde. Oder jemand hat die eine oder andere Seite heraus gerissen, dann geht das auch, weil beschädigt.

 

Ist die Ware aber unbeschädigt, empfiehlt sich die Lektüre der neuen Bestimmungen.

 

Rainer

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Eike @ Okt. 24 2002,17:14)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Ich werde mal Dragonworld darauf hinweisen.<span id='postcolor'>

Moin,

 

bitte nicht vor morgen Nachmittag, ich muß da wohl noch hinfahren. ;-)

 

mfg Ulf

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Thema Buchpreisbindung: Waren QBs und Regelwerke bei Pegasus früher nicht mal Spiele? Ist Pegasus neuerdings ein Buchverlag? Im Lechvelian-Thread hatte Olafsdottir jedenfalls mal auf meine dumme Frage

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Triton Schaumherz @ Aug. 25 2002,20:28)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Das ist jetzt vielleicht eine dumme Frage, aber warum hat man sich, bei solchen Bedingungen, für den Blitz-Verlag entschieden? Hätte die Romanreihe nicht z.B. bei Pegasus erscheinen können?<span id='postcolor'>

 

folgendes geantwortet:

 

</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Aug. 27 2002,16:41)</td></tr><tr><td id="QUOTE">

Blitz war der einzige Interessent.

 

Pegasus ist kein Bücherverlag. Bücher haben völlig andere Vertriebswege und Produktionsbedingungen. Wer keine Buchproduktion und keinen Buchvertrieb hat (wie Pegasus), bringt keine Bücher heraus.

 

Rainer<span id='postcolor'>

 

???

 

Triton

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 24 2002,17:17)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Man hätte in Essen Scharen von Rechtsanwälten glücklich machen können, indem man sie einfach von Stand zu Stand hätte ziehen und nach Preisen hätte fragen lassen können.

 

Die gleichen Anwälte könnte man glücklich machen, wenn man sie bei den genannten Online-Läden einkaufen ließe. Es sei denn, diese Läden böten nur Exemplare an, die bedauerlicherweise alle beim Transport herunter gefallen sind und nun eine angestoßene Ecke haben, was einen ermäßigten Verkauf als Remittendum ermöglichen würde. Oder jemand hat die eine oder andere Seite heraus gerissen, dann geht das auch, weil beschädigt.

 

Ist die Ware aber unbeschädigt, empfiehlt sich die Lektüre der neuen Bestimmungen.

 

Rainer<span id='postcolor'>

Also, jetzt will ich es aber entgültig wissen:

 

Sind die MIDGARD-Regelbücher nun Bücher und an die Buchpreisbindung gebunden oder gelten sie als Spiele?

 

In Lechvelian schreibst Du, dass es Spiele und keine Bücher sind.

 

Also, nun Karten auf den Tisch  sly.gif

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Okt. 23 2002,20:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">möchte nur kurz erwähnen, dass ich meine beschwerdemail an pegasus gerade abgeschickt habe.

 

bin gespannt auf die antwort.... wenns denn eine gibt....<span id='postcolor'>

Du meinst wegen des zu hohen Preises? Was willst du damit erreichen?

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Florian @ Okt. 24 2002,20:20)</td></tr><tr><td id="QUOTE"></span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Einskaldir @ Okt. 23 2002,20:49)</td></tr><tr><td id="QUOTE">möchte nur kurz erwähnen, dass ich meine beschwerdemail an pegasus gerade abgeschickt habe.

 

bin gespannt auf die antwort.... wenns denn eine gibt....<span id='postcolor'>

Du meinst wegen des zu hohen Preises? Was willst du damit erreichen?<span id='postcolor'>

was ich damit erreichen will ?

 

ich will, dass die nächsten produkte ein angemessenes preis/leistungsverhältnis haben.

 

was glaubst du denn, was ich will. das ist doch wohl bis hier hin deutlich geworden oder nicht.

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Das Kompendium gilt von der Umsatzsteuer her als Buch, da es formal eines ist. Die alte Eschar-Luxusbox (die mit dem Skarabäus) galt nicht als Buch, weshalb sie in den 16%-Bereich fiel (was nicht jeden Händler so richtig gefreut hat). Also gilt für das Kompendium die Preisbindung. Und Pegasus hat immer noch keinen vertrieb für (Taschen-) Bücher (bzw. Zwischengrößen wie bei Lechvelian), gleichwohl sie technisch sicherlich in der Lage wären, Bücher zu produzieren (so sie denn wollten).

 

Rainer

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Sorry Olafsdottir, dass du so einer müden Made wie mir noch mal auf die Sprünge helfen musst:

 

Was du hier jetzt geschrieben hast habe ich verstanden. Das heißt für mich, der allermeiste Rollenspielkram ist kein "Spielzeug", denn das sind ja meist nur Hefte/Bücher (ohne Skarabäus/20-er Würfel o. ä.). Aber im Lechvellian-thread hast du Triton erklärt, Pegasus könne Lechvellian nicht vertreiben, weil Pegasus ja ein Spiele-Versand ist, und kein Buchversand. Aber wenn nun die ganzen Abenteuer, Regelbücher und die meisten QB nicht als Spielkrams sondern als Bücher zählen... dann verstehe ich irgendwie das Argument nicht... dann vertreibt Pegasus doch Bücher, oder...?

 

confused.gif

 

 

Tharon.

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Seufz.

 

Pegasus vertreibt Bücher. Über die Vertriebswege des Spielehandels. Mit den Auflagen und den Rabattstaffeln, wie sie im Spielehandel üblich sind.

 

Romane werden nicht primär über den Spielehandel vertrieben, sondern über den Buchhandel. Deshalb stehen Romane in der Regel in Buchläden, und Spiele stehen in der Regel in Spieleläden. Dass manche Buchverlage ihre Bücher auch in Spieleläden unterbringen, ist schön für diese Buchverlage, lässt aber nicht automatisch den Rückschluss zu.

 

Romane nur über Spieleläden zu vertreiben, lohnt sich nicht.

 

Um das zusammenzufassen: Es geht nicht um die Art des Produkts, sondern um den Vertriebsweg.

 

Rainer

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Lieber Rainer,

 

ich hab´s verstanden. Ich bin weiß Gott kein Eingeweihter, aber auch ich wollte es verstehen. Jetzt ist das der Fall. Das freut mich. Möglicherweise auch dich. Manchmal ist ein klein bisschen Mehraufwand nötig, um ein Sachverhalt auch Nichteingeweihten deutlich zu machen. Ich hoffe, du nimmst mir das nicht krumm.

 

 

Tharon.

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</span><table border="0" align="center" width="95%" cellpadding="3" cellspacing="1"><tr><td>Zitat (Olafsdottir @ Okt. 24 2002,21wow.gif)</td></tr><tr><td id="QUOTE">Pegasus vertreibt Bücher. Über die Vertriebswege des Spielehandels. Mit den Auflagen und den Rabattstaffeln, wie sie im Spielehandel üblich sind.<span id='postcolor'>

Auflagen und Rabattstaffeln, heißt das, dass sie wie Spiele preiswerter angeboten werden dürfen oder unterliegen sie weiterhin der Buchpreisbindung?

 

Aber bitte nicht explodieren Olafsdottir, dass ganze ist für mich Neuland. Wer hätte gedacht, wie kompliziert das ganze sein kann?

 <!--emo&notify.gif

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