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Datenein- und Weitergabe der Anmeldedaten bei MidgardCons


Empfohlene Beiträge

Hallo Einskaldir!

 

Allerdings würde ich an der Datenschutzerklärung mal arbeiten. Also ich bin kein Experte in dem Bereich. Da ist der Kollege Meeresduide mehr im Thema.

Auf den ersten Blick halte ich aber beispielsweise die Datenschutzerklärung des West-Cons (die hab ich mir gerade mal angesehen) eh für unwirksam. :D

Keine Ahnung, was die anderen Veranstalter da so formuliert haben.

Auch aus diesem Grund wäre es sinnvoll, hier zu bündeln. Dann muss sich nicht jede Orga selbst mit den komplexen Fragen des Datenschutzes auseinandersetzen und kann sich auf ihre eigentliche Aufgabe der Ausrichtung von Cons konzentrieren.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Nehmen wir mal einen Fall wie mich:

 

Es ändert sich gar nichts an meinen Daten und ich bekomme alle Einladungen. Mache ich dann den Orgas mehr Arbeit, wenn ich das Häkchen setze oder wenn ich es weglasse?

 

Als Außenstehender denke ich erstmal, wenn ich das Häkchen setze, wird mein Datensatz überprüft/weitergeleitet. Also mache ich unnötig Arbeit.

Wenn ich ihn nicht setze, macht man gar nichts. Also weniger Arbeit.

:dunno:

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Es geht um was anderes: Wenn es EINE Liste gibt, dann kann diese von EINER Person aktuell gehalten werden und jede Con-Orga meldet die neuen Adressen und die fehlerhaften Rückläufer und Abmeldungen (es gibt ja auch Leute die nicht mehr eingeladen werden wollen) dieser Person durch. Das vermeidet a) sechsfache Archivarbeit und b) sorgt für eine bestmögliche Aktualität der Liste.

 

Wobei es da auch Fallstricke gibt:

  • Wenn sich jemand von einer Einladung abmeldet, will der dann keine WestCon-Einladungen mehr oder generell keine Midgard-Con-Einladungen?
  • Wenn eine Mail bspw. mit dem Fehler "Mailbox voll" zurückkommt, ist nicht klar, warum die Box vollgelaufen ist. Wird sie nicht mehr benutzt oder hat der Besitzer einfach vergessen aufzuräumen?

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Hallo Einskaldir!

 

Allerdings würde ich an der Datenschutzerklärung mal arbeiten. Also ich bin kein Experte in dem Bereich. Da ist der Kollege Meeresduide mehr im Thema.

Auf den ersten Blick halte ich aber beispielsweise die Datenschutzerklärung des West-Cons (die hab ich mir gerade mal angesehen) eh für unwirksam. :D

Keine Ahnung, was die anderen Veranstalter da so formuliert haben.

Auch aus diesem Grund wäre es sinnvoll, hier zu bündeln. Dann muss sich nicht jede Orga selbst mit den komplexen Fragen des Datenschutzes auseinandersetzen und kann sich auf ihre eigentliche Aufgabe der Ausrichtung von Cons konzentrieren.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

nicht unbedingt. Solange eine ConOrga nur ihre eigenen Datenbestände pflegt, muss sie sich nur darum kümmern, diese datenschutzsicher zu speichern, so dass keiner ausser der Orga dran kommt. Werden die Daten von Con zu Con weitergereicht, muss geklärt werden, wer diese Liste(n) bekommt und welche Daten der Anmeldung überhaupt weiter gereicht werden. Der WestCon gibt alle Daten an andere Midgardcons, Breuberg sogar an beliebige Cons überhaupt. Bacharach will die e-mail-Adresse "veröffentlichen" - auf der Homepage, auf der Facebookseite, im Burghof?

Bisher hat einzig der SüdCon eine Trennung von "Speicherung der Daten" (für die eigene Verwaltung) - was alle anderen Cons sich gar nicht erst bestätigen lassen und damit die Daten überhaupt nicht elektronisch verarbeiten dürften - und "weitergabe der e-mail-adresse" allerdings auch hier an beliebige Cons.

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Hallo Hirotega!

 

bisher ging ich davon aus, die Daten werden nur unter den Con Orgas weitergereicht und dies finde ich O.K.

Aber was bedeutet

" weitergabe der e-mail-adresse" allerdings auch hier an andere Cons ?

Bekommen nicht Midgard Cons meine Daten ?

Soweit ich es in den letzten rund 10 Jahren erlebt habe, wurden Kontaktdaten nur unter den Veranstaltern von MIDGARD-Cons ausgetauscht. Daher handelt es sich hier wohl lediglich um eine unglückliche Formulierung.

 

Liebe Grüße, Fimolas!

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Nehmen wir mal einen Fall wie mich:

 

Es ändert sich gar nichts an meinen Daten und ich bekomme alle Einladungen. Mache ich dann den Orgas mehr Arbeit, wenn ich das Häkchen setze oder wenn ich es weglasse?

 

Als Außenstehender denke ich erstmal, wenn ich das Häkchen setze, wird mein Datensatz überprüft/weitergeleitet. Also mache ich unnötig Arbeit.

Wenn ich ihn nicht setze, macht man gar nichts. Also weniger Arbeit.

:dunno:

 

Du machst weniger Arbeit, wenn du das Häkchen setzt. Diesen Umstand zu erklären, ist auch Teil dieses Themas hier.

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Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

 

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

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Was passiert, wenn ich dem Midgard-Konzil untersage Daten von mir zu speichern und darum bitte alle gespeicherten Daten zu löschen?
Etwas unglücklich, vom Midgard-Konzil diskutiert hier keiner mit.

 

Aber ohne Erlaubnis zur Speicherung würde ich keine Anmeldung ermöglichen und bei einer Löschung würde ich eine eventuelle laufende Anmeldung stornieren und die Daten löschen. Zu einem späteren Zeitpunkt wärst Du in den Listen nicht mehr vorhanden.

 

 

 

Was meinst Du mit "keine Anmeldung ermöglichen" und "laufende Anmeldung" löschen? Bei welchem Con usw ... wäre nett wenn du das konkretisierst. Mir fallen nämlich Situationen ein, wo das evtl. nicht gemacht werden darf.

 

Grüße Merl

:confused:

 

Deine Antwort hilft mir nicht weiter. Was Du bisher schreibst, würde nicht dem Willen des Anwenders entsprechen, wenn er sich gleichzeitig woanders angemeldet hat. Du hast kein Recht dazu, dortige Datenbestände zu löschen ...

 

Grüße Merl

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@Abd: Wenn Du einen Con ansprichst, dass die Daten gelöscht werden, dann würde ich erwarten, dass in Abhängigkeit einer früheren Erlaubnis auch weitere Aktionen folgen. Also wenn die Daten weitergegeben wurden, dann muss neben der Löschung der eigenen Daten auch die Löschung der weiter gegebenen Daten veranlasst werden.

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Deine Antwort hilft mir nicht weiter. Was Du bisher schreibst, würde nicht dem Willen des Anwenders entsprechen, wenn er sich gleichzeitig woanders angemeldet hat. Du hast kein Recht dazu, dortige Datenbestände zu löschen ...

 

Grüße Merl

Ich bewundere Deine Interpretationskunst. Von anderen Datenspeicherungen war doch gar nicht die Rede. Das hat Abd doch erst im Beitrag später aufgebracht.

Ich habe für den Fall eines Cons über die nötigen Aktivitäten nach einem Antrag auf Löschung geantwortet.

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Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

 

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

 

auch wenn ihr Daten nur intern speichert, müsst ihr euch von den Leuten dafür die Erlaubnis geben lassen (einen Pflichthaken im Anmeldeformular setzen).

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Deine Antwort hilft mir nicht weiter. Was Du bisher schreibst, würde nicht dem Willen des Anwenders entsprechen, wenn er sich gleichzeitig woanders angemeldet hat. Du hast kein Recht dazu, dortige Datenbestände zu löschen ...

 

Grüße Merl

Ich bewundere Deine Interpretationskunst. Von anderen Datenspeicherungen war doch gar nicht die Rede. Das hat Abd doch erst im Beitrag später aufgebracht.

Ich habe für den Fall eines Cons über die nötigen Aktivitäten nach einem Antrag auf Löschung geantwortet.

 

Mag sein, wenn man Abds Beitrag vorher liest, sieht man allerdings schon worauf er hinaus will.

 

Natürlich musst du dann die Löschung der von Dir übermittelten Daten veranlassen. Allerdings muss auch gewährleistet sein, dass Daten, die die jünger sind, als die zu Löschenden nicht gelöscht werden. Das funktioniert bei einer getrennten Datenverwaltung pro Con, wenn ihr das Datum der Entstehung des Datensatzes mit erfasst (also quasi Metadaten). Der "Empfänger" eines Löschauftrages muss also kontrollieren, dass er selbst erfasste Daten nicht löscht.

 

Bei einer gemeinsamen Datei müsste man also, neben der Herkunft pro Con noch eine Spalte mit dem Datum der Erfassung des Datesatzes anlegen. Sicherlich ist das machbar, aber da steckt dann auch mehr Aufwand dahinter.

 

Grüße Merl

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Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

 

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

 

auch wenn ihr Daten nur intern speichert, müsst ihr euch von den Leuten dafür die Erlaubnis geben lassen (einen Pflichthaken im Anmeldeformular setzen).

 

In welchem Gesetz ist das geregelt? Ich habs im Datenschutzgesetz nicht so gefunden. Da wird eigentlich nur von einer ZUstimmung bei der Weitergabe der Daten gesprochen. Ich dachte zur Verarbeitung von Daten, die mit dem Zweck verbunden sind zu dem sie freiwillig übermittelt wurden und dem Aufbau einer Kundendatei ist keine explizite Zustimmung notwendig.

 

Grüße

 

Merl

Bearbeitet von Merl
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@Merl: Die technischen Voraussetzungen, eine solche Liste zu pflegen, sind nicht unbedingt Gegenstand der Diskussion hier. Es ist nett, wenn wir uns hier Gedanken dazu machen, aber das muss nicht sein.

 

Nochmal zur Erinnerung: Es soll hier ein Meinungsbild abgefragt werden, warum Leute bei einer Con-Anmeldung "nein" ankreuzen bei der Datenweitergabe. Und weiterhin können wir noch in etwa um die Rahmenbedingungen schreiben, mit denen eine verbesserte, gemeinsame Adressverwaltung für die Einladungen aller MIdgard Cons gut arbeiten kann. Es bringt aber wenig, sich hier in technischen Details zu verlieren.

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Ja, du hast ja recht :-)

 

Wie auch immer, hier meine Einschätzung, warum ich nicht den Haken setze:

 

- Bei ersten mal wollte ich schlichtweg keine Benachrichtigung von andern Cons. (KlosterCon)

- Beim zweiten mal habe ich den Haken gesetzt, weil ich von anderen Cons benachrichtigt werden wollte. (Klostercon)

- Beim dritten und vierten mal habe ich nichts angehakt, weil ich davon ausgegangen bin, dass meine Zustimmung vom zweiten mal noch zählt, da ich sie nicht widerrufen habe. (Breuberg, Klostercon) Wenn sich meine Daten geändert hätten, dann hätte ich den Haken erneut gesetzt.

Der Status dürfte also der folgende sein:

 

- alle Cons haben meine Adresse

- beim Klostercon und in Breuberg bin ich als "Kunde" registriert. Dort sind meine Daten hinterlegt.

- das Klostercon hat die "Erlaubnis" meine Daten vom 2ten Con weiterzugeben. Diese sind nach wie vor aktuell.

 

Grüße Merl

 

 

 

 

 

Grüße Merl

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Was ist die Motivation Mail-Adressen die keine Fehlermeldung beim Versand erzeugen aus dem Verteiler rauszunehmen? Da ich von einem automatischen Versand ausgehe, ist der Verwaltungsaufwand ja sogar höher, wenn ich alte Mail-Adressen aussortiere?!
Im Prinzip "Kunden"-Service: Wir wollen die Besucher nicht mit unnötigen Mails nerven. Außerdem hatten wir zum Teil schon Fälle, wo der Versand an die Firmen-E-Mail-Adresse nicht gewünscht war (weil nicht vom Arbeitgeber erlaubt). In diesem Fall ist es wichtig, dass die Adresse auch von anderen Cons gelöscht wird. Das geht aber auch nur, weil wir unsere Gäste dann doch oft persönlich kennen.

 

Diese Fälle gibt es, also dass Leute nicht auf alle Midgard-Cons eingeladen werden wollen (warum auch immer). Diese stehen natürlich NICHT in einer gemeinsamen Liste und deren Adressdaten haben nur die Cons, auf die sie ausdrücklich eingeladen werden wollen.
Tatsächlich denke ich, daß auch in so einem Falle eine einzige Adressdatei Sinn ergeben würde. Dann könnte man bei jedem Datensatz sechs Marker für die sechs Conventions haben und den jeweiligen Marker auf ja oder nein setzen (je nachdem, zu welcher Convention der Betreffende eingeladen werden möchte).
Dafür müsste jeder Con mit dieser zentralen Stelle einen schriftlichen Vertrag zur Datenauftragsverarbeitung schließen.

 

Und wenn die Liste von jemandem neutralen geführt würde, der / die dann jedem Con nur den erlaubten Datensatz schickt?
Definitiv besser, als wenn alle Orgas dieselbe Liste haben. Allerdings müsste dann jeder auch seine Zustimmung dazu geben, dass jemand, der mit dem speziellen Con, für den man sich anmeldet, nichts zu tun hat, die E-Mail-Adresse speichern darf.
Das ließe sich theoretisch auch über eine Auftragsdatenverarbeitung lösen. Dann wäre die Zustimmung entbehrlich, aber die zentrale Stelle müsste mit jedem Con einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung schließen. (Die zentrale Stelle könnte auch eine Con-Orga sein; selbst wenn diese die Daten nicht für sich selbst verarbeiten darf, dürfte sie die Daten immer noch im Auftrag der anderen Cons verarbeiten.)

 

[in meinen Beispielen gehe ich davon aus, dass das Konzil die gemeinsame Liste führt - wer die jetzt tatsächlich führt ist für die Beispiele irrelevant.

1)

Ich habe bisher immer angegeben, dass ich meine Daten teile.Ich bin also auf der gemeinsamen Liste. Jetzt schreibe ich dem Konzil, dass sie bitte meine Daten löschen sollen. Die Daten verschwinden, so wie Du geschrieben hast, auch von der gemeinsamen Liste.

Im Moment müsste das so sein, da das Konzil die Daten nicht mehr speichern darf.

 

Bekomme ich dann noch Einladungen von den anderen Cons? Ich hab ja immer angegeben, dass ich meine Daten teile, also auf der gemeinsamen Liste stehe. Merkt von den anderen Cons jemand, dass ich auf der Liste nicht mehr stehe?
Ich denke, das handhabt derzeit jeder Con anders.

 

2)

Ich habe dem Klostercon geschrieben, dass sie meine persönliche Daten löschen sollen. Wie werde ich jetzt von der gemeinsamen Liste gestrichen? Wie wird verhindert, dass der Klostercon meine Daten wieder erhält und wieder speichert? Ich steh ja noch auf der gemeinsamen Liste, weil ich irgendwann einmal die Weitergabe erlaubt habe.

Wenn wir deine Daten komplett löschen (und nicht nur sperren), dann können wir grundsätzlich nicht verhindern, dass deine Adresse nicht wieder auf der Liste landet. (Im Ergebnis wohl doch, weil man das Gedächtnis der Orgas nicht löschen kann.)

 

Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

auch wenn ihr Daten nur intern speichert, müsst ihr euch von den Leuten dafür die Erlaubnis geben lassen (einen Pflichthaken im Anmeldeformular setzen).

Nein, man benötigt keine Einwilligung, um Daten elektronisch für eigene Geschäftszwecke zu speichern, "wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist" (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Ansonsten hätte ich ein Problem. Denn wenn ich die Einwilligung zur Bedingung für die Teilnahme am Con mache, wäre die Einwilligung nicht freiwillig und damit auch noch unwirksam. Ich dürfte dann also keine Daten zu meinen Con-Teilnahmern haben - weder elektronisch noch auf Papier. Bearbeitet von Meeresdruide
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Was ist die Motivation Mail-Adressen die keine Fehlermeldung beim Versand erzeugen aus dem Verteiler rauszunehmen? Da ich von einem automatischen Versand ausgehe, ist der Verwaltungsaufwand ja sogar höher, wenn ich alte Mail-Adressen aussortiere?!
Im Prinzip "Kunden"-Service: Wir wollen die Besucher nicht mit unnötigen Mails nerven. Außerdem hatten wir zum Teil schon Fälle, wo der Versand an die Firmen-E-Mail-Adresse nicht gewünscht war (weil nicht vom Arbeitgeber erlaubt). In diesem Fall ist es wichtig, dass die Adresse auch von anderen Cons gelöscht wird. Das geht aber auch nur, weil wir unsere Gäste dann doch oft persönlich kennen.

Hätte ich die Wahl, wäre ich ohne diesen Service (und den Mehraufwand der dadurch für euch entsteht) glücklicher. Und wenn jemand seine Firmen-Adresse angibt, dann ist er doch selbst Schuld, wenn das Ärger mit dem eigenen Chef gibt :?: Man weiß doch, was man mit seiner Firmen-Adresse machen darf und was nicht?

Vielleicht bin ich aber auch einfach nur ein bisschen empfindlich, was übermäßige Umsorgung angeht. Ich stehe da eher auf dem Standpunkt, dass ich für meine Mail-Adressen und deren An- und Abmeldung selber sorgen kann und will (und das eigentlich den anderen Con-Besuchern auch zutraue). Da finde ich es irritierend, wenn andere das für mich übernehmen, solange die Mail-Adresse keine Fehlermeldung beim Versand produziert.

 

Mfg Yon

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Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

auch wenn ihr Daten nur intern speichert, müsst ihr euch von den Leuten dafür die Erlaubnis geben lassen (einen Pflichthaken im Anmeldeformular setzen).

Nein, man benötigt keine Einwilligung, um Daten elektronisch für eigene Geschäftszwecke zu speichern, "wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist" (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Ansonsten hätte ich ein Problem. Denn wenn ich die Einwilligung zur Bedingung für die Teilnahme am Con mache, wäre die Einwilligung nicht freiwillig und damit auch noch unwirksam. Ich dürfte dann also keine Daten zu meinen Con-Teilnahmern haben - weder elektronisch noch auf Papier.

 

§4,

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.

 

 

Zumindest ist mir so in den Rechtsvorlesungen vermittelt worden, warum bei unseren Nutzerdatenerhebungen (die nicht über die das Maß eines Cons hinausgehen) immer eine Unterschrift bzw. bei Online-Formularen ein Haken erforderlich ist.

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Ohne Daten intern (!) zu speichern ist eine elektronische Anmeldung nicht möglich. Wir müssen die bei der Anmeldung eingegebenen Daten ja irgendwie speichern, sonst sind sie ja weg. ;)

Das hat aber mit der Weitergabe-Thematik an sich nichts zu tun.

auch wenn ihr Daten nur intern speichert, müsst ihr euch von den Leuten dafür die Erlaubnis geben lassen (einen Pflichthaken im Anmeldeformular setzen).

Nein, man benötigt keine Einwilligung, um Daten elektronisch für eigene Geschäftszwecke zu speichern, "wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist" (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Ansonsten hätte ich ein Problem. Denn wenn ich die Einwilligung zur Bedingung für die Teilnahme am Con mache, wäre die Einwilligung nicht freiwillig und damit auch noch unwirksam. Ich dürfte dann also keine Daten zu meinen Con-Teilnahmern haben - weder elektronisch noch auf Papier.

 

§4,

(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.

 

 

Zumindest ist mir so in den Rechtsvorlesungen vermittelt worden, warum bei unseren Nutzerdatenerhebungen (die nicht über die das Maß eines Cons hinausgehen) immer eine Unterschrift bzw. bei Online-Formularen ein Haken erforderlich ist.

 

Das liegt bei mir schon alles etwas länger zurück. Nach §28 können für den Geschäftsverkehr notwendige Personenbezogene Daten, das sind Name, Vorname und Telefonnummer. Wenn weitere Daten erforderlich sind muss das begründet werden können, Adresse für einen Versand, Geburtsdatum wegen Altersfreigabe, Email zur Kommunikation, können dann auch gespeichert werden. Ggf gilt ja auch eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist.

 

Für eine Weitergabe bedarf es in den meisten Fällen einer Einwilligung. Inwieweit Vereine anders gestellt sind als Betriebe :dunno: ich würde zu einer anwaltlichen Beratung raten.

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Solwac, das Problem kann man einfach lösen. Einfach für die Orgas und sicher was den Datenschutz betrifft.

 

1. Die Orgas einigen sich auf ein Excel-Format (oder Open Office oder oder oder). Das ist nicht zwingend notwendig, macht die Sache aber einfacher.

 

2. Nach jedem Con geben die Orgas die Datensätze an die anderen Orgas weiter, für die sie die Genehmigung für diesem Con haben.

 

3. Die anderen Orgas machen eine Doublettenprüfung und werfen die Datensätze entsprechend raus. Eine Doublettenprüfung ist schnell gemacht. Das mach ich regelmäßig für große Datenbestände im Zehntausender-Bereich.

 

So ist der Datenschutz perfekt gewährleistet und die anderen Cons haben die Daten die sie brauchen.

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@Abd: Wo ist jetzt der Erkenntnisgewinn?

 

Die Motivation für diesen Strang ist eine andere als die Suche/Bestätigung für die Vorgehensweise unter den Orgas. Wir wollten wissen, warum Leute die Weitergabe erlauben und vor allem warum nicht. Dabei sind Gründe aufgetaucht, die unseren bisherigen Vorstellungen so nicht entsprachen. Weitere Erkenntnisse könnten sich nur ergeben, wenn sich neue Diskutanten mit neuen Begründungen melden. Alles andere wäre eine Wiederholung und würde nichts ändern.

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