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Hervorgehobene Antworten

comment_1348391
Ich würde bei allem vorsichtshalber nachfragen. Natürlich spielt bei einfachen Grafiken auch die Schöpfungshöhe mit rein. Zwei geschwungene Linien sind unter Umständen so trivial, dass für sie kein Urheberrechtsschutz gilt. Die Midgard-Drachen auf den Bögen würde ich allerdings nicht als zwei geschungene Linien betrachten. ;)

Und wie sieht es mit dem keltischen Muster ohne den Midgard-Drachen aus? Bei diversen offiziellen Werken sind da ja auch unterschiedliche Tiere reingepinnt! Gibt es das Muster auch so irgendwo zum Download und dann zum Verwenden?

gruß

Wolfheart

comment_1348435
Sagt mal, meinen Beitrag habt Ihr aber schon gelesen, oder? :sly:

Das wäre zu einfach...

Wer ist Abd al Rahman? ;)
comment_1348546
Das hab ich mit Elsa Franke geklärt. Wenn's a bisserl viel Grafik ist, frag ich auch mal getrennt nach ob das noch in Ordnung ist. Bisher gab es keine Beanstandungen. Im Gegenteil. Elsa freut sich über so viel Fanarbeit. Wobei eins ganz klar ist: Die Grenzen zur Urheberrechtsverletzung sind fließend. Da wir hier aber einen guten Draht zu den Frankes haben, habe ich keine Angst, dass Unstimmigkeiten nicht über den kleinen Dienstweg geregelt werden können.

 

Viele Grüße

hj

Das klingt nach einer richtig schön soliden, österreichischen Lösung. Eigentlich darf man nicht aber solange man's nicht übertreibt darf man doch a bisserl. Eigentlich soll man sogar irgendwie... :D

(Im Ernst: Das ist wirklich eine gute Lösung. Copyright wird prinzipiell zwar geachtet aber nicht bis zur Absurdität ausgereizt :thumbs:)

 

Danke für die Info,

Arenimo

  • 1 Monat später...
  • 3 Wochen später...
  • 3 Jahre später...
comment_2178038

Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

comment_2178054
Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

 

Was ist an einer Anfrage falsch?

 

Das EUGH hat beschlossen, daß verwendete Software weiterverkauft werden darf, gleich wie sie erworben wurde. Das gilt auch für das Herunterladen gekaufter Software. Der Verkäufer muß alle Rechte (Lizenz, Original, Kopien) abtreten und darf keine Kopie behalten.

 

Ich halte eine solche Anfrage, ob jemand eine Abtretung einer Software beabsichtigt für völlig legitim.

Auch eine Verkaufsabsicht.

Und die Interaktion.

 

Auch wenn es sich um MIDGARD Software handelt. ;)

comment_2178056

Wenn es ein legal erworbenes pdf wäre UND der Verkäufer das Produkt auch von seinem Rechner entfernen würde und nicht nur eine Kopie verkaufen, dann wäre es legitim. Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

comment_2178064
Wenn es ein legal erworbenes pdf wäre UND der Verkäufer das Produkt auch von seinem Rechner entfernen würde und nicht nur eine Kopie verkaufen, dann wäre es legitim. Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Das hätte BB vielleicht dazu schreiben sollen.

comment_2178138
Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

comment_2178141
Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

 

Juristisch dürfte wohl diese Aussage gelten:

 

Gemäß § 64 UrhG endet das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Bearbeitet ( von ganzbaf)

comment_2178144
Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

 

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

 

Ja, aber natürlich gilt das auch für Produkte die nicht mehr im Handel sind!

 

Nur weil sie nicht mehr erhältlich sind, erlöschen doch nicht die Urheberrechte. Und ob das moralisch gerechtfertigt ist, diese als PDF-Scan zu verkaufen, darüber könnte man trefflich diskutieren, aber die Rechtslage ist da eindeutig: Es ist illegal. Und hier geht es ausschließlich um die Rechtslage, denn dies ist ein öffentliches Forum und der Betreiber haftet für illegale Dinge seiner Benutzer, wenn er sie nicht zeitnah unterbindet.

 

Ob es moralisch in Ordnung ist, solche Scans untereinander privat zu tauschen, ist eine andere Diskussion, die nicht in diesen Strang gehört.

 

Grüße

 

Bruder Buck

comment_2178156
Es gibt aber das angefragte Produkt nicht als pdf und hat es nie gegeben; damit kann jedes im Netz angebotene nur eine illegaler Scan sein.

Gilt diese Aussage eigentlich auch für Produkte, die nicht mehr im Handel sind? Es gibt ja bei Midgard (leider) zahlreiche Produkte, die vergriffen sind und nicht mehr gedruckt werden - und zumindest moralisch sähe ich da kein Problem, die zu kopieren. Ich weiß allerdings nicht, wie das juristisch aussieht...

Ja, gilt auch für Sachen, die aus dem Handel sind. Sie dürfen nicht einfach kopiert, gescannt und verbreitet werden. Dem Urheber steht das Recht zu, darüber zu entscheiden, was mit seinen Werken geschieht. Das Rawindra-Quellenbuch ist da ein schönes Beispiel. Die Frankes haben es zwar auf den Markt gebracht. Nachdem die erste Auflage aber vergriffen war, haben die Autoren keiner weiteren Auflage zugestimmt. Deswegen kommt es nicht, auch wenn die Spielgergemeinde es kaufen würde.

comment_2178165

Ah, okay, danke euch dreien. Mein Denkfehler lag wohl darin, das Problem nur von der wirtschaftlichen Seite zu betrachten - und da entstehen dem Urheber ja keine Verluste, wenn er sein Werk sowieso nicht mehr vermarkten will. Aber es gibt natürlich auch die ideelle Seite, dass der Urheber auch ein Recht darauf haben kann, dass sein Werk gar nicht verbreitet wird.

 

Liebe Grüße

Saidon

comment_2178174
und da entstehen dem Urheber ja keine Verluste, wenn er sein Werk sowieso nicht mehr vermarkten will.
Doch, er kann es sich bei kopierten Exemplaren im nächsten Jahr nicht mehr so einfach umentschieden. ;)

 

Deutlicher ausgedrückt:

 

Sollte der Urheber eine Neuauflage beschließen fehlen viele potentielle Käufer, da diese schon das Werk kopiert haben.

Damit wird eine Neuauflage uninteressant und kommt evtl. deshalb nicht.

Wir schaden uns also auch selbst damit

  • 4 Monate später...
comment_2248648

Wer vergriffene Bücher günstig sucht, dem empfehle ich E-Bay. Auf gut 2 von 3 Büchern wird gar nicht geboten, d.h. ihr zahlt meist 1 Euro + Porto. Und günstiger wird es mit dem Porto wenn mehrere Titel des Verkäufers zusammengefasst werden.

 

Rollenspielartikel werden häufiger nachgefragt. Trotzdem lohnt es sich. Es ist immer noch billiger als ein PDF Ausdruck wegen Papier und vor allem wegen der teuren Tinte.

comment_2248661
Ich bin immer wieder bass erstaunt, wie locker mit dem Urheberrecht im Internet umgegangen wird. Nicht wenige scheinen das Internet immer noch als quasi rechtsfreien Raum anzusehen, bzw. machen sich keinen Funken Gedanken über die Rechtmäßigkeit ihres Tuns.

 

Aktuell bin ich drauf gekommen, weil jemand völlig arglos private PDF von Midgard Produkten zum Kauf angefragt hat.

 

Leute, das ist schlicht illegal!

 

Grüße

 

Bruder Buck

 

Ich denke das eigentliche Problem liegt bei den Verlagen.

 

Wer nur abmahnt und Mahngebühren sowie nachträgliche Benutztungsgebühren verlangt, handelt lediglich zivilrechtlich. Und die bösen Jungs / Mädels verschweigen dann die Peinlichkeit doch mal erwischt worden zu sein. Dadurch schreckt es Nachahmer nicht ab.

 

Das Urheberrechtsgesetzt sieht aber auch strafrechtlich bis zu 3 Jahre Haft für private Verstöße, und bis zu 5 Jahre Haft für gewerbliche Verstöße vor. Nur, dazu müssten die Verlage auch mal zur Staatsanwaltschaft gehen. Heute bleibt aber die strafrechtliche Verfolgung aus.

 

Beides - zivilrechtlicher Schadensersatz und strafrechtliche Verfolgung - sind zulässig.

 

Mich ärgert hierbei vor allem die Ungleichbehandlung: Wer in einem Laden ein PC Spiel klaut wird meist erwischt und angezeigt. Wer es schwarz kopiert geht meist straffrei aus.

 

In einem aktuellen Fall wurde in Nürnberg eine 16-jährige wegen des 3. Ladendiebstahls zu 3 Wochen Jugendarrest verurteilt. Wie soll dann eine gerechte Strafe aussehen für einen Schwarzkopierer, der tausende von Filmen, Musikstücken und PDFs geklaut hat?

comment_2248662

Es gibt noch ein sehr schwieriges Thema:

 

Für die PC Festplatte, für das CD/DVD Laufwerk, für Drucker und Scanner werden pauschal im Handel bereits Beiträge zum Urheberrecht einbehalten und an Rechteinhaber abgeführt.

 

Ein Teil der privaten / gewerblichen Vervielfältigungen, Ausdrucke, Scans sind also legal, weil man (meist ohne Wissen) schon Gebühren gezahlt hat bei der Anschaffung. Nur wo hört dieses Recht auf?

comment_2248665
Was hat das mit dem Beachten des Urheberrechts im Forum zu tun? Es gibt einen eigenen Biete/Suche Bereich und dort - ganz oben angepinnt - den Verweis auf interessante ebay Gebote.

 

Nun es wurde doch ganz speziell nachgefragt ob PDFs legal sind. Eine Alternative sind immer noch die originalen Druckwerke.

 

Gebraucht verkaufte originale Bücher sind es auf jeden Fall legal. D.h. hierbei wird das Urheberrecht NICHT verletzt.

 

Den Bereich "Biete-Suche" habe ich bisher weder gesehen und aufgesucht. Den anderen Beitragsschreiber (wegen der PDFs) geht es wohl genauso.

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