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Hervorgehobene Antworten

Darf man Bücher die man besitzt einscannen und für sich selbst nutzten? Also nicht kommerziell, nicht vervielfältigen sondern nur als Document im Laptop zwecks leichteren transports für mich?

 

Bevor ich mir solch eine Mühe mache möchte ich wissen ob ich das darf.

Danke vorab für Antwort

ein braver Lux

Vorsicht. Bei ganzen Büchern (oder im Wesentlichen ganzen Büchern) ist die Privatkopie stark eingeschränkt.

 

Erlaubt ist nur eine Vervielfältigung (worunter auch das Einscannen fällt) zur Aufnahme in ein eigenes Archiv - wohlgemerkt: eigenes, d. h. keine Freunde, Familienmitglieder, etc. (die normalerweise unter die Privatkopie fallen).

 

Details: § 53 UrhG (und hier insbesondere auch den Abs. 4 Buchst. b lesen).

 

Claus

OK, das wußte ich nicht. Wobei es hier wohl auch Theorie und Praxis gibt. Wenn ich Familienmitgliedern die Kopie zur Verfügung stelle, wird wohl auch keiner etwas sagen.

...zumindest nicht, solange der Rechteinhaber nichts davon weiß. ;)

  • 3 Wochen später...
  • 4 Jahre später...

Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

 

was genau möchtest Du wissen?

 

Darfst Du ihn frei verwenden? Ja. Es liegt kein Urheberverwertungsrecht darauf.

 

Darfst Du behaupten, der Text wäre von Dir? Nein, das wäre Plagiat.

Sind eigentlich Texte urheberrechtlich geschützt, deren Herkunftsangabe dem praktisch widerspricht. Im konkreten Fall meine ich einen Text, der mit "Altirischer Segen" unterzeichnet ist.

 

was genau möchtest Du wissen?

 

Darfst Du ihn frei verwenden? Ja. Es liegt kein Urheberverwertungsrecht darauf.

 

Darfst Du behaupten, der Text wäre von Dir? Nein, das wäre Plagiat.

 

Wenn die Übersetzung neueren Datums ist, kann daraus schon ein eigenes Urheberrecht entstehen. Hängt dann aber davon ab, ob dem Schöpfungshöhe nachgesagt werden kann.

stimmt, die Übersetzungen hab ich vergessen.

 

Es würde allerdings frei stehen, eine eigene Übersetzung anzufertigen.

Ich habe auch schon einige Varianten im Netz gesehen. Eventuell nehme ich mir mal die künstlerische Freiheit und fertige eine an.

 

Dann bin ich Urheberrechteinhaber, muhahaha!

  • 13 Jahre später...
Vor 19 Minuten, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Laut AGB von Branwens Basar: NEIN !

PDF dürfen nur auf eigene Geräte gespeichert werden. Irgendjemand hat das mal raus gesucht und gepostet. Den Link habe ich nicht parat.

Vor 14 Minuten, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Ohne jetzt noch mal in die genauen Geschäftsbedingungen von Branwens Bazar gucken zu können, aber als einer, der die schon mal echt gelesen hat:

Ich meine, dass das nicht ging. Ich erinnere mich, dass die Rechte, die du an den PDFs erwirbst, sehr eng umrissen waren. Du durftest sie nicht mal verändern - man könnte ja eine um nicht gespielte Regeln gekürzte Fassung erstellen oder man könnte alle legal erworbenen Spielregeln in einer dann insgesamten PDF zusammenfassen oder man könnte sogar händisch irgendwelche Errata selbst einarbeiten*. Das durfte man alles nicht, wenn ich mich richtig entsinne.

Dann ist das kostenfreie Weitergeben (verschenken 1) an andere natürlich erst recht verboten. Der Verlag wollte sicherlich unterbinden, dass sich Kopien der Regeln und Quellenbücher irgendwo im Freundeskreis verbreiten. Ich meine mich ganz unscharf zu erinnern, dass sogar darauf hingewiesen wurde, dass es technisch möglich sein könnte, solche kopierten PDFs zum ursprünglichen Käufer und Einlöser des Hashcodes zurückzuverfolgen (es wurde nicht behauptet, dass das auch konkret bei Midgardprodukten möglich sei). Würde man die PDF tatsächlich in dem Sinne verschenken (verschenken 2), dass ein anderer die PDF bekommt und der ursprünglicher Runterlader die PDF bei sich löschen würde, sähe es meiner Meinung nach nicht anders aus. Die Weitergabe ist bereits verboten.

Interessant, aber Schnee von gestern, wäre Folgendes: Käufer A kauft sich das Regelwerk und Kumpel B löst den Hashcode ein. Grauzone. Wogegen nichts sprechen dürfte: Käufer A kauft das Regelwerk, löst den Hashcode ein und verkauft das gedruckte Buch an B. Das Buch alleine kann ich verschenken, verkaufen oder aufessen, wie ich will.

  • * Das halte ich für recht weitgehend, da dem Verlag ja objektiv dadurch kein Schaden entstünde, weil ja keiner was davon hätte, der nicht legal das Nutzungsrecht an den PDFs hätte.

Vor 6 Minuten, Irwisch schrieb:

Was ist mit Vererben? Frage für meinen Sohn,...

Das müsste gehen.

Inklusive der rechtlichen Probleme, wenn ich mich irre ;) .

Vor einer Stunde, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:
Dürfen PDFs verschenkt werden?

Nein.

Es gilt letztlich der Grundsatz: Für alles, was nach den AGB nicht audrücklich oder implizit erlaubt ist, gilt das normale Urheberrecht. Danach darf man ein geschütztes Werk nur mit Zustimmung aller Urheber vervielfältigen, verbreiten (auf Datenträgern), öffentlich wiedergeben (zum Beispiel zum Abruf im Internet), verändern, usw., wenn keine der Ausnahmen (Schranken) greift. Der Weiterverkauf (Verbreitung) von physischen Datenträgern und digitalen Programmkopien bei Computerprogrammen ist erlaubt, weil es hierfür eine Ausnahme gibt (Erschöpfung des Urheberrechts). Diese Regelung greift aber nicht für andere digitalen Inhalte als Computerprogramme.

Vor einer Stunde, Hiram ben Tyros schrieb:

PDF dürfen nur auf eigene Geräte gespeichert werden. Irgendjemand hat das mal raus gesucht und gepostet. Den Link habe ich nicht parat.

Der Teil mit den eigenen Geräten dürfte unwirksam sein, weil er die Kunden unangemessen benachteiligt. Das würde eine Nutzung verbieten, wenn das Gerät einem anderen Familienmitlglied, dem Arbeitgeber, dem Verkäufer (mit Eigentumsvorbehalt) oder einer Leasingbank gehört, und zwar selbst dann, wenn man das betreffende Gerät ausschließlich selbst nutzt.

Bearbeitet ( von Meeresdruide)

2 Stunden her, Gindelmer schrieb:

Eine ernst gemeinte Frage:

Dürfen PDFs verschenkt werden?

Ich würde sagen, es kommt darauf an.

Wenn du das PDF als digitales Produkt erworben hast, um es zu verschenken, dann sollte das machbar sein.

Wenn du das PDF als Download zu dem Printprodukt heruntergeladen hast, dann vermutlich eher nicht. Es sei denn, du verschenkst das Buch physisch und legst das PDF dazu, ohne selbst eine Kopie des PDF zu behalten.

Das ist nur eine laienhafte Einschätzung.

Vor 18 Minuten, Meeresdruide schrieb:

Immerhin das ist richtig.

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Bearbeitet ( von Akeem al Harun)

Vor 4 Minuten, Akeem al Harun schrieb:

Willst du damit sagen, dass ich ein PDF nicht zu dem Zweck, es zu verschenken, erwerben kann?

Das Problem ist, dass Du überhaupt kein MIDGARD-PDF mehr erwerben kannst!
Branwens Basar ist geschlossen - und somit kann man auch keinen HashCode mehr einlösen!

Soeben, KhunapTe schrieb:

Das Problem ist, dass Du überhaupt kein MIDGARD-PDF mehr erwerben kannst!
Branwens Basar ist geschlossen - und somit kann man auch keinen HashCode mehr einlösen!

Das ist so weit schon klar. Ich hatte Gindelmers Frage über die Midgard PDF hinausgehend verstanden.

Aber wie gesagt, ein PDF, das du über den HashCode erhalten hast, darfst du sicher nicht "verschenken". Von manchen Regelwerken (z.B. Arkanum) konntest du aber auch das PDF Standalone erwerben. Die Frage ist, ob man das "Standalone-PDF" auch dann nicht verschenken dürfte, wenn man es zu genau diesem Zweck erworben hat.

2 Stunden her, Eleazar schrieb:

Ich meine mich ganz unscharf zu erinnern, dass sogar darauf hingewiesen wurde, dass es technisch möglich sein könnte, solche kopierten PDFs zum ursprünglichen Käufer und Einlöser des Hashcodes zurückzuverfolgen (es wurde nicht behauptet, dass das auch konkret bei Midgardprodukten möglich sei).

Es ist technisch möglich, PDF mit individuellen Wasserzeichen zu versehen, so dass man sie zurückverfolgen kann. Ich bin der Meinung, dass das bei den PDF aus Branwens Basar nicht der Fall ist.

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