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Merl

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  1. Hallo, hmm, ja du unterliegst einer groben Fehleinschätzung, weil du eine Waffe mit Kampfstilen (oder Fertigkeiten) vergleichst. Ich halte den Ansatz für falsch. Der Kampfstab ist übrigens keine "schlechte" Waffe. Es ist eine Waffe die im Regelsystem beschrieben ist, somit kann sie als Referenz herangezogen werden. Offensichtlich bewertet der Autor "Entwaffnen" und "automatische Abwehrboni" als so herausragend, dass dies die Kosten wert ist. Du bist in Deiner Einschätzung da scheinbar anders unterwegs. Somit unterliegst du auch hier in diesem Sinne einer Fehleinschätzung. Zum Entwaffnen: Wenn man entwaffnet mach ich einen EW: Angriff. Also mache ich AP Schaden, egal ob ich entwaffne oder nicht. Dies bedeutet man hat vergleichbar mit dem Fechten ebenfalls 2 Effekte, wenn alles erfolgreich ist. Doppelklinge macht also AP Schaden und entwaffnet erfolgreich. Rapier und Fechten macht also LP/AP Schaden und pariert erfolgreich. Grüße Merl
  2. Als weiteren Ansatz sehe ich, dass man die Waffe entweder als Kampfstab mit den Abwehrboni oder als Doppelschlagwaffe ohne Abwehrboni einsetzen kann. Ähnlich dem Krieger der sich zwischen Beidhändigem Kampf oder Einhandwaffe mit Schild entscheiden muss. Man kann sich halt nicht auf beides konzentrieren .... Halte ich im übrigen für logisch. Grüße Merl
  3. Hallo, mir gefällt bei der Waffe noch nicht, dass sie für hochgradige Kämpfer extrem viel besser ist, als für niedriggradige (durch die hohen Abzüge auf Abwehr kommt diese erst sehr spät zum tragen). Wenn man sie mit dem Kampfstab vergleicht, tauscht man eine schlechtere Abwehr gegen einen zweiten Angriff. Je höher der Angriffswert ist, desto weniger kommt dieser Austausch zum tragen. Nach der bisherigen Diskussion ist es vielleicht am besten in einem ersten Schritt den Ausgleich zum Kampfstab herzustellen. Es bleibt bei einer Gegenüberstellung: Kampfstab vs. Doppelklingenschwert +6; WM +1 vs. +6, +4; +7; WM +2 vs. +7, +5; +8; WM +3 vs. +8, +6; +9; WM +4 vs. +9, +7; +10; WM +5 vs. +10, +8; +11; WM +6 vs. +11, +9; WM +1 +12; WM +7 vs. +12, +10; WM +2 +13; WM +7 vs. +13, +11; WM +3 +14; WM +7 vs. +14, +12; WM +4 +15; WM +7 vs. +15, +13; WM +5 +16; WM +7 vs. +16, +14; WM +6 Ich sehe da als Lösungsmöglichkeit eine Staffelung der Abwehr, wie bei WaloKa einzuführen. Grüße Merl p.s. zum Thema Entwaffnen. Soweit ich weiss macht man bei Entwaffen sofern man über 20 hat, immer leichten Schaden. Sofern man mit dem Rapier also nicht schwer trifft, hat das Rapier und Fechten hier keinen Vorteil des "zusätzlichen" Angriffs.
  4. Hmm Galaphil, Im Text steht "Das Amulett wirkt gegen alle Arten magisch erschaffenen Feuers". Bei "Blitze schleudern" wird meiner Ansicht nach mit dem Agens Luft, das Reagenz Feuer "erschaffen". Das erschaffene Feuer ist eindeutig magisch. Wie es erschaffen wurde, ist doch eigentlich unterheblich. Das es ein Feuer ist, geht schon aus der Spruchbeschreibung hervor. Ein Blitz macht jedenfalls Brandschaden. Ein Drache ist ja auch immun gegen magische Feuer inklusive Blitze schleudern. So ich denke nun ist alles dazu gesagt. Jetzt könnte nur noch Prados etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Ich kann auch gut mit der Agens und Reagenz Feuer Definition leben. Müsste ich mich entscheiden, würde ich aber dann immer das gegen Blitzzauber wirkende Amulett nehmen. Grüße Merl
  5. Hmm, nein, ich denke ein Feuerschutzamulett soll einfach gegen Blitze schleudern oder besser allgemein gegen Zauber helfen die Feuerschaden machen. Ein Schutzamulett gegen Unerwünschte Lauscher und Beobachter hilft ja auch gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Zauber. Diese müssen nicht alle aufgeführt sein. Ich denke der Ersteller des Amuletts kann definieren gegen was es hilft. Also der Einfachheit halber. Meine Thaumaturgen betten bei der Erstellung eines Feuerschutzamuletts den Zauber "Blitze schleudern" mit ein. Deine tun dies scheinbar nicht ... Vielleicht bin ich da ja auf einem Holzweg. Dann würde ich das zumindestens als Hausregel so spielen. Bisher habe ich aber noch nichts in den Regeln gefunden, was mich vom Gegenteil überzeugt hätte. Ich kann Deinen Standpunkt aber auch nachvollziehen. In den Regeln steht es so wie ich es sehe auch nicht zwingend drinnen. Grüße Gerald
  6. Hallo, es ist nicht vollständig dort definiert. Sondern es wird eine Aufzählung von Sprüchen gemacht. Zusätzlich wird noch die Aussage getroffen, dass es auf jedenfall gegen Zauber mit Agens und Reagenz Feuer hilft. D.h. nicht, dass es nicht noch gegen andere Feuerzauber hilft. Blitze schleudern ist für mich nunmal ein Feuerzauber. Ein Talismann ist schon deswegen was ganz anderes, weil man mehrere davon tragen kann .... Bei einem Talismann ist einigermaßen genau definiert gegen welchen Prozess/Agens/Reagenz sie helfen. Bei einem Amulett kommt es eher darauf an wie der Zauber wirkt .... Hinweise könnte auch der folgende Beitrag liefern: http://www.midgard-forum.de/forum/threads/9447-Schutzamulette-welche-sind-möglich?p=642435&viewfull=1#post642435 Grüße Merl Moderation : danke für den Hinweis, Stränge wurden verschmolzen. das Modfeuer Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  7. Hallo, ein Talismann ist aber was ganz anderes als ein Schutzamulett. Ich denke nicht, dass sich das miteinander vergleichen läßt. Bei einem Talismann sind die Prozesse weitestgehend egal. Grüße Merl
  8. Hallo, S 232 gibt einen Hinweis, wei ein Schutzamulett aufgebaut ist. Es muss wohl der Prozess, Agens und Reagenz festgelegt werden. Auch wird wohl festgelegt ob es ein Umgebungs, Körper oder Geistzauber ist. Grüße Merl p.s. leider passt der Ansazu nicht ganz zu meiner Vorstellung, dass ein Feuerschutzamulett auch gegen Blitze hilft ... da hier das Agens Luft ist. Deswegen habe ich für mich entschieden, dass 3 der 4 Kriterien festgelegt werden müssen.
  9. Ich denke ein erfolgreicher Geldverleiher, verdiente sowohl an der Rückzahlung als auch an derem ausbleiben, wenn er die Sicherheiten gepfändet hatte. Ausnahme war vielleicht der Staat oder Landesfürst als Schuldner (aber dazu habe ich oben schon was geschrieben). Ich denke die Gründe sind andere. 1. Die zur Verfügung stehende Geldmenge insgesamt. (Papiergeld ist nicht weit verbreitet) 2. Das Vorhalten des geliehenen Geldes, damit etwas zum Verleihen da ist (heute verleihen die Banken wesentlich mehr, als sie selbst an Kapital haben) Es ist eine ganz einfache Rechnung. Wenn ich 1000 GSt zum verleihen habe (ich muss die Summe ja vorhalten, damit sich das Geld auch jemand leihen kann), davon aber nur 100 Gst zu 100% Jahreszins verleihe, dann habe ich insgesamt 10% Gewinn (=100 Gst) im Jahr auf mein Gesamtkaptital gesehen. Wenn ich nur 1000 Gst zum verleihen habe, aber 10.000 Gst zu 10% im Jahr verleihe dann habe ich 1000 Gst Gewinn, dies entspricht 100% des eingesetzten Kapitals. Dieses System entspricht eher der heutigen Struktur, wo man sich Geld leiht, um es weiter zu verleihen ... Grüße Merl
  10. Es gab verschiedene Arten von Kreditnehmern: 1. Geschäftliche mit grossen Gewinnaussichten - dann war das ganze Kontor als Pfand hinterlegt oder ein Bürge. 2. Politisch, zum Beispiel für Kriege - dann Stand der Landesherr mit seinem Besitz in der Schuld. Evtl. hat er dann die Gesetze zu seinen Gunsten geändert (Worauf er von niemanden mehr Geld bekam) oder er hat Rechte zur Schuldbegleichung abgegeben. In Jud Süß ist das ganz nett zu beiderseitigem Vorteil geschildert. 3. Privat zum Vergnügen, diese Kredite wurden nur vergeben, wenn ausreichende Sicherheiten vorhanden waren (reiche Eltern, Grundbesitz, Bürgen). Anderfalls hat der Geldverleiher sein Geld gar nicht erst rausgerückt .... 2 und 3 funktionieren jetzt schon, allerdings kommen sie normalerweise nicht für Abenteurer in Frage. 1 käme in Frage aber nur unter bestimmten Bedingungen ... Grüße Merl
  11. Nicht vergessen, Midgard ist nicht die Realität. Vieles basiert zwar auf der Geschichte, allerdings gibt es immer auch erfundenes Material. Die Gewinnspannen bei erfolgreichen Handelsreisen waren sehr groß, 200% sind da schon eher wenig. Allerdings halt auch mit einem entsprechenden Risiko für einen Totalausfall. Das gilt fürs Mittelalter, aber nicht für Midgard. Midgard hat kein funktionierendes Handelssystem. Soweit ich weiss kostet das Langschwert/ Salz/ Pferd usw. überall ungefähr genauso viel :-). Von daher passen die hohen Zinssätze nicht in das für Spieler relavante Midgardsystem. Wer das verwirklichen will, der muss sich zuerst Gedanken über regionale und überregionale Rohstoffwege und Preise machen. Über Zölle und Handelsrouten. Und nicht zuletzt über Vor-Ort Know-How. Es könnte also durchaus sein, dass ein sehr gutes Langschwert in Moravod (Know How und Rohstoffe vor Ort) 30 GST kostet und auf den Feuerinseln 500 GST (weder Rohstoffe noch Know How). Erst wenn man sowas implementiert hat, machen so hohe Zinssätze Sinn. Grüße Merl
  12. Hallo, ich halte den Spruch in zweierlei Weise für spielbar: A) Die Formulierung "mit genauen Worten beschreibt" und auch die Bespiele zum Vorspielen einer Kontrolle, bedingen, dass eine Kommunikation über Sprache möglich sein muss. In diesem Fall könnte man eine Handlungsanweisung, welche für das Opfer üblich ist vorgeben und sich selbst schlafen legen (der Zauberer handelt also nicht). B) Die Beschreibung sagt auch, der Zauberer hat die "geistige Kontrolle" und "bestimmt ihre Handlungen" Auch beim ähnlich funktionierenden Spruch "Macht über belebte Natur" steht "Anweisungen folgen". Bei diesem Spruch ist allerdings klar, dass die Anweisungen nur mittels "geistiger Lenkung" erfolgen kann. Wäre immer Tiersprache notwendig, würde das dabei stehen. Beides beschreibt eine aktive Kontrolle durch den Zauberer mittels Geis. In diesem Fall ist der sprachliche Aspekt unerheblich. Der Zauberer steuert entweder aktiv das Opfer, tut er dies nicht bleibt es passiv stehen. Die birgt aber ein Diskrepanz zum möglichen "Vorgaukeln des Opfers". In Fall A) ist eine "alleinige" komplexe Handlung nur möglich, wenn das Opfer diese üblicherweise macht und der Zauberer selbst nicht eine Handlung im Sinne der Regeln durchführt. In Fall B) ist eine komplexe Handlung möglich, solange der Zauberer diese aktiv steuert. Da ich mich hier selbst nicht entscheiden kann, was richtiger ist, spiele ich ein Mischmasch aus beiden Varianten und hoffe das es passt ... Grüße Merl
  13. Ok, dann solltest Du Deine Quelle 1 mal beobachten. Ich weiss nicht wie gross da Dein Datenbestand ist, aber wenn jeden Tag eine Sicherung läuft und du viele Änderungen hast, dann kann es sein, das der Zeitraum (auch inkrementell) nicht weit zurückreicht. Wenn Du da privates Zeugs dabei hast (Fotos etc.) dann kann man alle Jahre mal eine völlig externe Sicherung (der privaten oder wichtigen Sachen) ziehen. Das hilft dann gegen versehentliches unbemerktes Löschen (welches sich ja dann inkrementell fortsetzt und irgendwann rausfällt). Grüße Merl
  14. Hmm, ich gehe zwar davon aus, aber zur Sicherheit: Die inkrementellen Backups haben eine Versionsverwaltung, richtig? Wie weit reicht diese (Tage, Wochen, Monate) zurück? Grüsse Merl
  15. Das geht und ist gegen Bodentruppen sehr effektiv :-). Der Luftkampf mit dem relativen "Abstand" geht auch, sofern man nebeneinander oder hintereinander fliegt. Einzig der Frontalangriff ist recht schwierig. Allerdings kann man da sicherlich über die Buchstaben des "Gesetzes" hinwegsehen und festlegen, dass eine erfahrener "Flugzauberer" den Zeitpunkt des Kontaktes (oder bessern, wann sich jemand in Reichweite befindet) einschätzen kann. Grüße Merl
  16. Nö ich glaub nicht, dass das geht. Mögliche Hindernisse: Das gilt für die Zauber die augenblicklich wirken "WD = 0". Du kannst nicht 2 Zauber in der selben Runde zaubern. Sie können ja nicht vorbereitet werden. Flammende Hand Man könnte ma zwar vorbereiten und in der Zeit Macht über Unbelebtes wirken, aber ich denke es geht nicht, weil deine materielle Hand "verzaubert" wird. Allerdings sehe ich das nun auch nicht als so schwerwiegend an, dass man sich nicht in der Runde einigt, dass es doch geht. Immerhin benötigt man aber 20 Sekunden um "vorort" einen Angriff mit einer Flamme machen zu lassen. So könnte ich mir sehr gut eine brennende Unsichtbare Hand vorstellen ... Kritisch wird es dann allerding mit der Grauen Hand, die ja 6 Runden hält. Das wäre dann als "Fernkampf" zu stark. Allerdings ist die Graue Hand ja auch nicht durch das Thaumagral zauberbar, mit der selben Begründung könnte man auch einen Übertragung per "Macht über Unbelebtes" verneinen. Grüße Merl
  17. Hallo, da gäbe es 2 Antworten drauf. 1. Die Hand hat keinen Kontrollbereich. Sie kann sich ja nicht von dem Feld fortbewegen. Es ist eine also eine Art von Bewegungslosigkeit, die aber im Regelwerk so kein Beispiel hat. 2. Rein nach den "Buchstaben der Regeln" als Regelmechanismus: "DFR S.233 Befindet sich ein Abenteurer mit einer Schuß- oder Wurfwaffe zu Beginn einer Runde nicht in feindlichen Kontrollbereichen, so darf er seine Waffe anwenden." Aber ich denke selbstverständlich, kann man es auch einfach gelingen lassen, weil es eine gute Idee ist. Da der eventuelle Fehlversuch ja schon durch die 1 beim Zaubern abgedeckt ist. Grüße Merl
  18. Nun, ich finde es ist vergleichbar mit einem Unsichtbaren der dort steht und seine Hand in der Bogen oder vor den Pfeil hält. Wenn der Bogenschütze keinen Anhaltspunkt hat (also ahnungslos) ist, dann sollte mindestens EW+4 gelten. Ausserdem ist nur eine leichte Berührung notwendig, um den Schuss verreissen zu lassen, was wiederum EW+4 gibt. Wenn man die bloße Hand nimmt, hat man also Angriff 12 ungelernt. Wenn man es über "Raufen" bzw. HGW einleiten regelt, dann hätte man den Raufenwert mir EW+4 wegen der Ahnungslosigkeit. Wenn man es über "Fangen" regelt, dann hätte man nur den Fangen-Wert. Als etwas kreative Sonderregel könnte man dann noch beim HGW-Einleiten auch nur eine Berührung fordern, und zum Raufen EW+8 addieren. Grüße Merl
  19. Ich finde diese Waffe auch extrem stark. Aber ich denke, dass ihr eine hochgradige Gruppe mit "High-Fantasy" spielt. Von daher sollte es schon passen. Für alle anderen, man könnte den Bogen noch etwas in steigender Form durch die folgendebn Optionen abschwächen, indem a) man beim Einsatz als wehrlos zählt (es wird ja ein Pfeil mit der eigenen Kraft beschworen, somit zaubert man - sogar 2mal die Runde) b) man beim Einsatz keine Metallrüstung tragen darf (weil man zaubert). c) nur Zauberer diese Waffe einsetzen können (weil man eben zaubern können muss.). Evtl. passen würden auch der Ordenskrieger. Grüße Merl
  20. Ich sehe in der Argumentation einen Widerspruch. Auf der einen Seite kann eine astrale Hand keinen Pfeil stoppen, auf der anderen Seite kann Sie ihn aber fangen. Meiner Ansicht nach geht beides und hat nichts mit fehlender Masse der Hand zu tun. Der Zauberer muss sich nur auf den jeweiligen Vorgang konzentrieren, um die Kraft wirken zu lassen. Auch bei der Argumentation zum "Durchschlagen" der Hand habe ich noch eine Anmerkung: Auch wenn die Hand von der Zugkraft des Bogens "nur" 25kg als entgegenwirkende Kraft abzieht, so dürfte der Pfeil jedoch so stark abgelenkt werden, dass er sein Ziel keinesfalls trifft. Es ist nur die Frage, wie man die Situation möglichst regelkonform abbildet. Meiner Ansicht nach hat der Spielleiter hier einen großen Freiheitsgrad, weil das Regelwerk diese Situation nicht wiedergibt. Es geht also schlicht darum, wie man die Ansage des Zauberers ungeht: "Ich zaubere Macht über Unbelebtes und halte meine astrale Hand vor den Pfeil, während der Bogenschütze zielt". Zu beachten wäre noch, dass, sollte der Zauberer selbst das Ziel sein, er beim scheitern seiner Aktion wehrlos ist, da er gezaubert hat. Grüße Merl
  21. Ich stimme Deiner Feststellung zu. Finde es aber ok.
  22. Hmm, soweit ich weiss wird die Spannkraft von Bögen in Pfund oder besser in pound geregelt.
  23. Hallo, wo steht, dass man den Empfänger eines Berührungszaubers während der ganzen Zauberdauer berühren muss? Eigentlich folgt aus der praktischen Anwendung von 1 Sekundenzaubern in der selben Runde, dass die Berührung nach der Zauberdauer (als Teil des Zaubervorgangs) "mit einem Treffer" passiert (oder passieren kann). "Will ein Wesen nicht auf diese Weise verzaubert werden, so muß der Zauberer einen Treffer mit der bloßen Hand oder mit einer als Thaumagral dienenden Waffe erzielen, sobald der eigentliche Zaubervorgang beendet ist" (Ark. S22) Die Folge wäre, dass man Hl. von Wunden zaubern kann, und anschliessend einen Kämpfenden berühren (ob dies der Gegner innerhalb der Minute ZD von Heilen v. Wunden versucht zu verhindern, ist ja wieder eine andere Geschichte ...). Grüße Merl
  24. Nein, ich denke von der Stärke passt das schon. Immerhin ist er Stufe 6. Was mir an dem Spruch nicht gefällt, ist die universelle Wirksamkeit gegen Untote, Dämonen oder Geisterwesen. Jede dieser Klassen hat normalweise eigene Bannzauber, weil sie auf unterschiedliche Weise existieren. Grüße Merl
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