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Einskaldir

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  1. Eben. Und ein Vampir mit unendlichen AP sollte als Hexer (was kostet die Zauberwelt) schon recht mächtig sein.
  2. In diesem Strang gehts eigentlich nur um 1-Sekunden Artefakte.
  3. Nein. Für einen Juristen fällst du immer ganz schön viele Vorurteile, stelle ich fest. Meine Einschätzung mußt du schon auch mir überlassen. Deine Einschätzung beruht, wie ich annehme, auch nicht auf mehr Einblick in den Fall als lediglich dieser eine Artikel. Das war nicht böse gemeint, sondern ich bin davon ausgegangen, dass dir die kriminelle Vorgeschichte einfach entgangen ist. Denn dann wäre es völlig normal bei einer Beleidigung von keiner Haftstrafe auszugehen. 20-30 Tagessätze wären dann das Übliche. Ich habe sicherlich nicht mehr Einblick, das stimmt. Ich habe nur das Ergebnis aufgrund der Erwähnung der Vorstrafen nicht als "drastisch" gewertet. Denn die Vorstrafen könnten das Strafmaß gut erklären.
  4. "Drastisch" weil? Für eine Beleidigung 3 Monate Haft finde ich drastisch. Du hast dann nur den Rest des Artikels überflogen. Der Junge ist mehrfach vorbestraft. Wenn ich von deutschen Recht ausgehe, dann müssten für 3 Monate Haft die Vorstrafen nicht mehr alleine im "Kavaliersdelikts"-Bereich liegen. Und schon die Straftat, die der Auslöser war, ist sicher nicht mer lustig.
  5. Ich halte beide Extreme, also sowohl das Auslösen eines 1 Sekunden Artefakts als Handlung zu bewerten als auch gleich mehrere auszulösen, für unangemessen. Ich habe ja meine Argumente dafür gebracht, dass es keine ganze Handlung darstellen sollte. Aus spieltechnischer Sicht und Vereinfachungsgründen empfände ich eine Auslösung pro Runde in Kombination mit anschließender "Handlung" aber auch als angemessen. Ich denke, damit könnte so ziemlich jeder leben. Das wäre m.E. ein akzeptabler Kompromiss. Regeltechnich festmachen kann ich den natürlich nicht. Wir spielen das jedenfalls seit Jahren so und irgendwie kam noch nie jemand auf die Idee, das Auslösen als einzige Handlung zu definieren oder mehr als ein Artefakt pro Runde auslösen zu wollen.
  6. Ein Grad 11 Vampir mit 14 LP und 35 AP scheint mir nicht den Regeln zu entsprechen.
  7. Hat eigentlich irgendeiner den Vampirhexer angepasst?
  8. Woher ergibt sich die Einschränkung aufs weibliche Geschlecht?
  9. ja, aber an der west Erainnischen Kueste siedeln seit fast 600 Jahren Menschen aus Nahuatlan, die von zuhause Kartoffeln, Mais, Paprika und Tomaten mitgebracht haben. So stands zumindest mal in irgendnem Gildenbrief. Zitat: Nach 1825 nL - Ins Exil geflüchtete Huatlani flüchten sich ins Fearann Ruadh und vermischen sich zum Teil mit den dort lebenden Ffomor. Aehnlich wirds wohl in den Kuestenstaaten inzwischen auch Reis geben, wenns da sogar Kantais gibt, weil ansonsten fehlt mir Paella, Pasta und Pizza im Bild der Kuestenstaaten Renaissance. ciao,Kraehe Ja, aber der Kontakt zur restlichen Bevölkerung ist recht neu und nicht 600 Jahre alt. Und wenn man Glück hat, hat die Kartoffel vielleicht einen Exotenstatus in Cuanscadan, aber wird sicherlich nicht großflächig in Vesternesse angebaut.
  10. Kommt die Kartoffel nicht, wenn schon, aus Nahuatlan?
  11. Nun ich würde daraus auch keine "Handlung" machen. Grundlage für meine Überlegungen sind die vom Blauen Feuer zitierten Stellen im Arkanum. Dort steht, dass die Zeit für das Auslösen bei einem 1 Sekunden Artefakt mit Schlüsselwort, und nach diesem wurde gefragt, analog zu 1 Sekunden Zaubern zu handhaben ist. Sprich die Wirkung tritt augenblicklich ein. Es geht hier um den Zeitablauf und das Einsetzen der Wirkung. Aus dem anschließenden Passus zum EW:Zaubern ergibt sich nun, dass im Unterschied zum Zaubern hier allerdings der EW: vom Artefakt selbst ausgeht und nicht vom Zauberer. Krits haben auch keine Auswirkungen. Die Handlung ist also nur im Bezug auf die bloße Ablaufdauer mit einem 1-Sekünder zu vergleichen. Nun muss man mal schauen, inweit sich eine 1-Sekunden "Aktion", ich vermeide hier mal bewusst den Terminus Handlung, auswirkt. Dazu gehe ich wieder ins DFR. Nach Konsultierung der Regeln auf Seite 220 ff. komme ich zu dem Schluss, dass den Abenteurer das Auslösen eines Artefakts als 1Sekunden Aktion ein Zentel seiner B kostet. Ich sehe keinen Grund ihm daraufhin ein Handlung wie einen Angriff zu verweigern. Eine Sekunde dauert zum Beispiel auch der Sprung über einen Stuhl und der dürfte nicht mehr vom Spieler erfordern als ein Wort auszusprechen. Ein 10 sekündiger Zauber wäre als Aktion hingegen nicht mehr möglich, da bereits eine Sekunde für das Aussprechen verloren ging. So zumindest meine Auslegung.
  12. Moderation : Die Diskussion um die Bedeutung der offiziellen Regelantwort habe ich ausgelagert. Der neue Strang findet sich hier. Bitte bei Bedarf dort weiterdiskutieren. Hier solls weiterhin nur um den KiDoKa gehen. Danke. EinMODskaldir Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  13. Da muss dir dann doch widersprechen. Wenn man die Systeme Justiz und Midgard schon vergleichen will, dann wäre der SPL vor Ort der Amtsrichter und die offizielle Regelantwort der BGH. Denn der Amtsrichter entscheidet je nach Fall durchaus unterschiedlich, während der BGH die Sachen in der Regel für alle bindend entscheidet. Dann kann sich der Amtsrichter immer noch entscheiden, die Sache anders als der BGH zu sehen, aber die Frage ist trotzdem erstmal für alle geklärt, ob man es mag oder nicht. Und ein bisschen rumgegurkt hast du schon. Es ist immer wenig überzeugend, wenn man erstmal aus dem Kopf die Regeln zitiert oder darüber mutmaßt und das dann so nicht stimmt. Auch wenn man als Anwalt mangels Zeit gerne mal in Blaue behauptet. Wenn du von Anfang an mit der Systematik argumentiert hättest, wäre es nachvollziehbarer gewesen.
  14. Moderation : Fragen nach Erfahrungen zum Zauber ausgegliedert, da es sich nicht um eine Regelfrage handelt. http://www.midgard-forum.de/forum/showthread.php?p=1682050#post1682050 EinMODskaldir Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  15. Solltst du je zum Zuschlagen kommen.
  16. Ich halte gar nichts vom Ogerhammer. Alle zwei Runden angreifen, man bekommt WM-4 auf den WW:Abwehr in der Ausholrunde, WM-2 auf die Abwehr in der Zuschlagsrunde und WM-4 auf den EW:Angriff, wenn der Gegner GW>61 hat. Außerdem ist man auch noch in der Regel am Ende der Runde dran. Wenn ich von den selben Voraussetzungen ausgehe (Schadensbonus +4), würde ich immer die Ochsenzunge vorziehen. Macht jeder Runde 2W6 Schaden und ist sehr leicht zu lernen. Das sind 7 Punkte im Schnitt pro Runde. Also in Zwei Runden 14. Auch hier ist die Streuung groß. Wenn ich ein richtiger Powergamer bin (und das bin ich in der Regel als Ogerhammerschwinger), dann lerne ich beidhändigen Kampf und nehme zwei Ochenzungen. Dann greife ich entweder JEDE Runde zweimal mit 2W6 Schaden an, was potentiell 14 Punkte pro Runde bedeutet oder ich greife einmal mit 4W-4 an. Dann würde ich alle zwei Runden einen Schaden von 2mal 4W6-4 machen, also 8W6-8, statt der 4W6+1 des Ogerhammers. Das sind dann 20 zu 15 oder im Maximum 40 zu 25. Okay, die Rüstung hilft gegen jeden Angriff, aber ich schlage sehr früh zu, kann variieren, kann die Waffen soagr im Handgemenge verwenden und kriege keine Abzüge auf Angriff oder Abwehr. Die Ochsenzunge schlägt daher als kleiner, breiter Dolch den fetten Ogerhammer um Längen.
  17. Moderation : Da es sich um keine Regelfrage handelt, wurde der Strang ins entsprechende Unterforum verschoben. EinMODskaldir Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zu Moderationen
  18. Bei uns scheint wohl eine Ader zu sein. Letzte Sitzung kassierte die Grad 7 Assassinin eine 20/100 vom Spielleiter. Damit stehts insgesamt 5:1 für den SPL .
  19. Es ist zumindest so unter "Errata" auf Midgard-online zu finden: " S. 298ff und S.196ff Die Angaben in Tabelle 5.3 (S. 298 ff) zu den Lernkosten sind mißverständlich. In der ersten Zeile jeder Gruppe steht, wieviel der Erwerb von Grundkenntnissen in der Waffengattung die einzelnen Abenteurertypen kostet. Daraus geht auch hervor, für wen die Grundkenntnisse zu den Grund-, Standard- und Ausnahmefähigkeiten gehören. Das heißt aber nicht, daß dies auch für alle einzelnen Waffen der Gattung gilt; hier findet man die entsprechenden Informationen bei der Beschreibung der Waffen (S. 196 ff). Typisches Beispiel sind die Zweihandschlagwaffen (Ogerhammer, Schlachtbeil, Stabkeule): die Grundkenntnisse sind für BN Grundfähigkeit, für BW Standardfähigkeit. Das Steigern des Erfolgswerts ist bei Schlachtbeil und Ogerhammer Grundfähigkeit für BN, bei Stabkeule aber nur Standard. BW steigern ihre Stabkeule als Grundfähigkeit, während Ogerhammer und Schlachtbeil für sie Standard sind. Das Steigern des Ogerhammers zählt auch für Kr und Sö als Standardfertigkeit, für die sonst die meisten Waffen Grundfertigkeiten sind." Prados Auslegung ist durchaus nachvollziehbar. Ich selbst lege das anders aus. Meines Erachtens ist die Aufführung von waloka an der Stelle dort zu finden, um zu zeigen, dass für den KiDoKa eben gilt, dass er waloka zu Grundkosten lernen soll. Ich lege dort nicht, wie Prados, den Schwerpunkt darauf, dass in der Liste alle Fertigkeiten aufgeführt sind, die in Kanthaipan zu lernen sind und deshalb der waffenlose Kampf dort wiederholt wird. Dies findet sich zwar so im Regelwerk und deshalb ist Prados da konsequent, nichtsdestotrotz wurde m.E. die Aufführung aus den oben genannten Gründen wiederholt. Meine Argumente mögen da allerdings schwächer sein, da ich rein vom vermuteten Willen der Regelschreiber ausgehe und von der Aussage eines damaligen Korrekturlesers der Rohfassung, der mir damals verriet "Hey, der KiDoka lernt endlich Waloka zu Grundkosten". Letzteres kann natürlich auch von ihm eine Fehlinterpretation gewesen sein. Ohne Prados' Autorität unterminieren zu wollen, habe ich dennoch mal eine Nachfrage bei Harald Popp über das Forum versucht. Mal sehen, ob sie ihn erreicht.
  20. Den Raufen-Wert brauchst du immer fürs Handgemenge. Der ist auch bei Geistern angegeben, auch wenn er dort wenig Sinn macht. (a) bei vielen Geisterwesen ist er nicht angegeben und (b) macht er (so angegeben) dort auch Sinn. Oder worauf willst du hinaus? Ich wollte nur darauf hinaus, dass der Wert auch beim Pflanzenmann Sinn macht, wenn es um ein Handgemenge geht. Dass in das Vorhandensein der Angabe also nicht zuviel hineininterpretiert werden muss. Er will ja eventuell einem Handgemenge entgehen. Das muss ja nichts mit einem starken physischen eigenen Angriff zu tun haben. Vielleicht haben wir uns auch einfach missverstanden. Bei Geistern bezog ich mich hauptdächlich auf die Angaben zu "Raufen" vorne im allgemeinen Teil des Bestiariums (bei mir Seite 11). Dort ist zum Beispiel auch erklärt, warum Geister überhaupt einen Abwehrwert brauchen. Das macht ja auch kaum Sinn.
  21. Den Raufen-Wert brauchst du immer fürs Handgemenge. Der ist auch bei Geistern angegeben, auch wenn er dort wenig Sinn macht.
  22. Seite 299
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