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  1. Letzte Stunde
  2. Siehe mein P.S. oben. Das ist die normale Google Suche als App. Ich sehe immer noch nicht, wie mich das weiterbringen soll. P.P.S: Ich bin nicht zu dumm, eine App auf meinem iPhone zu installieren.
  3. Bei dem Video wird Dir genau gesagt was Du machen musst.
  4. Ja. Das sagt das, was Kazzirah auch schreibt: Es sei schlicht "Google". Ich habe mir angewöhnt, bei so Sachen genau zu sein. Und jetzt werde ich hier aufgefordert, ungenau zu sein. P.S: Google habe ich als eigene App sogar installiert (nutze es nur nie). Und normalerweise kommt, wenn man so eine Prüfzahl eingeben soll, ein Popup im Telefon. Ich habe gerade nochmal die Einstellmöglichkeiten von "Google" als App überprüft. Ich kann da keine Nachrichten-Einstellungen vornehmen. Ich habe so meine Zweifel, ob das so funktioniert.
  5. Thema von Akeem al Harun wurde von Kamikazinka beantwortet in Stammtische
    Ich würde auch wieder dazukommen =)
  6. Ich habe Dir was verlinkt. Sogar ein Video dazu...
  7. Ich bekomme diesen Treffer NICHT angezeigt bei mir in App-Store. Sonst würde ich hier nicht fragen.
  8. App StoreGoogle‑App – App StoreLade Google von Google im App Store herunter. Sieh dir Screenshots, Bewertungen und Rezensionen, Benutzertipps und weitere Spiele wie Google an.
  9. Heute
  10. Was soll ich bitte machen? In eine nicht existente App gehen? Ich komme mir gerade etwas veralbert vor.
  11. Kann glücklicherweise als Nachrücker zum WestCon und melde mal Interesse an, auch ab Freitag. Hätte einen Ba/Hl im dem GFP-Bereich, den manche hier schon kennen, oder einen Or (Gr11).
  12. Das Problem bleibt ein Problem der Plattform, und jetzt warten wir ganz geduldig, bis es gelöst wird. 🫠
  13. Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt? Geht sowas auch per PN statt öffentlich? Oder muss ich die Mds rufen? ;-) Könntet ihr das bitte per PN klären?
  14. Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt? Geht sowas auch per PN statt öffentlich? Oder muss ich die Mds rufen? ;-)
  15. Thema von Lux wurde von Abd al Rahman beantwortet in Material zu MIDGARD
    "Mein" ChatGPT sagt ähnliches: 2. Speziell zu E-Books/PDFsIn einem viel beachteten Fall („Tom Kabinet“, C-263/18) hat der EuGH ausdrücklich entschieden: Ein Online-Marktplatz für „gebrauchte“ E-Books verletzt Urheberrechte, weil die Verbreitungsrechte an diesen nicht durch den Erstverkauf erschöpft sind. Dejure+1 Konsequenz: Kein legaler „Gebrauchtmarkt“ für E-Books/PDF-Downloads ohne Zustimmung des Rechteinhabers. CMShs Bloggt Deutsche Gerichte haben außerdem entschieden, dass Anbieter in ihren AGB den Weiterverkauf von E-Books und Hörbüchern vertraglich verbieten dürfen – und dass solche Klauseln grundsätzlich wirksam sind. VOELKER & Partner mbB 3. Ausnahme: Software (aber das hilft für PDFs meist nicht)Für Computerprogramme (Software) hat der EuGH im Fall UsedSoft vs. Oracle (C-128/11) gesagt: Wenn eine unbefristete Lizenz für heruntergeladene Software verkauft wird, kann das als „Verkauf“ gelten, und das Verbreitungsrecht an dieser Lizenz kann erschöpfen. Unter bestimmten Bedingungen dürfen gebrauchte Softwarelizenzen daher weiterverkauft werden. Eur-Lex+2Dejure+2 Aber: Das gilt explizit für Software, nicht für E-Books, Musik oder sonstige PDF-Inhalte. Für typische „Lesepdfs“ (Romane, RPG-Regelwerke, Fachbücher, Comics etc.) ist diese Ausnahme nicht anwendbar. CMShs Bloggt 4. AGB / LizenzbedingungenZusätzlich zur gesetzlichen Lage kommen die AGB bzw. Lizenzbedingungen deines Anbieters: Meist steht dort sowas wie „nur zur persönlichen Nutzung“, „nicht übertragbar“, „kein Weiterverkauf / keine Weitergabe“. Selbst wenn das Urheberrecht im Grenzfall unklar wäre, würdest du mit einem Weiterverkauf wahrscheinlich gegen den Vertrag mit dem Anbieter verstoßen – also zusätzlich ein zivilrechtliches Problem bekommen. VOELKER & Partner mbB+1 5. Typische Einzel-Fragen (kurz)Darf ich die PDF an jemand anders „verkaufen“ und danach selbst löschen? Darf ich eine gedruckte Version der PDF verkaufen? Darf ich die Datei „verschenken“ statt verkaufen? 6. FazitNormale Antwort für Deutschland/EU: 👉 Online gekaufte PDFs (E-Books, Regelwerke, Hörbuch-Begleit-PDFs usw.) darfst du grundsätzlich nicht weiterverkaufen oder weitergeben, wenn der Rechteinhaber das nicht ausdrücklich erlaubt. Nur im Sonderfall Software (klassische Programme, keine Bücher als PDF) gibt es unter konkreten Voraussetzungen eine erlaubte Weiterveräußerung von Lizenzen. Ich darf keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne machen. Wenn du mit konkreten PDFs (z.B. RPG-Material, Fachbüchern etc.) wirklich „auf Nummer sicher“ gehen willst, wäre der beste Weg: AGB/Lizenztext des Anbieters genau lesen und bei größerem Risiko (gewerblich, viele Titel, eigener Marktplatz o.Ä.) einen Fachanwalt für IT-/Urheberrechtoder die Verbraucherzentrale fragen. Wenn du magst, kannst du mir auch ein Beispiel nennen („Ich habe PDF X bei Shop Y gekauft“) und ich schaue mir mit dir gemeinsam die Lizenzsprache an und übersetze sie in Klartext.
  16. Thema von Akeem al Harun wurde von Dror beantwortet in Midgard Cons
    Moin Nach der Ruhe der Reha hab ich nun die Zimmerplanung durchgeführt. Nach dem Sortieren konnte ich 14 Nachrücker anschreiben. Jetzt ist nur noch eine Familie und eine Einzelperson auf der Warteliste. Da es schwierig ist eine Familie Nachrücken zu lassen kann man sich durchaus noch Anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. es besteht dann noch eine gute Chance einen Platz zu bekommen. Gruß Thomas
  17. Moin Nach der Ruhe der Reha hab ich nun die Zimmerplanung durchgeführt. Nach dem Sortieren konnte ich 14 Nachrücker anschreiben. Jetzt ist nur noch eine Familie und eine Einzelperson auf der Warteliste. Da es schwierig ist eine Familie Nachrücken zu lassen kann man sich durchaus noch Anmelden und auf die Warteliste setzen lassen. es besteht dann noch eine gute Chance einen Platz zu bekommen. Gruß Thomas
  18. Thema von Lux wurde von Meeresdruide beantwortet in Material zu MIDGARD
    Interessanterweise macht es BEAMON AI, was auch nur ein ChatGPT mit Zugang zu Fachliteratur ist, richtig: Darf ich online gekaufte PDFs weiterverkaufen? Kurzantwort Der Weiterverkauf online gekaufter PDFs (z. B. eBooks, Hörbücher, sonstige digitale Inhalte) ist nach aktueller deutscher und europäischer Rechtslage grundsätzlich nicht zulässig. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts gilt nach der InfoSoc-Richtlinie für Online-Inhalte nicht, und deutsche Gerichte halten entsprechende AGB‑Weiterverkaufsverbote für wirksam. Eine wichtige Ausnahme betrifft Computerprogramme: Beim digitalen Erwerb von Software hat der EuGH in “UsedSoft/Oracle” die Erschöpfung bejaht, sodass ein Weiterverkauf von Softwarelizenzen unter engen Voraussetzungen möglich ist. Diese Rechtsprechung gilt aber nicht für eBooks/PDFs. (OLG Hamm GRUR 2014, 853; HansOLG ZUM 2015, 503; EuGH, C‑128/11 UsedSoft; EuGH, C‑419/13 Art & Allposters) Es folgen dann noch Erläuterungen inkl. Hinweisen auf die entsprechende Rechtsprechung.
  19. Sach mal, biste nur hier zum Ranten oder machst Du auch das was man Dir vorschlägt?
  20. @Martin S. Danke für das Bild. Ich plane, mir selbst auch eine Luxusausgabe der Regelwerke und Quellenbücher von M5 machen zu lassen. Dafür hatte ich auch schon eine Buchbinderei in Kiel im Auge. Das wird dann wohl die selbe sein. Schönen Dank fürs Teilen. Kannst du eventuell noch weitere Erfahrungen weitergeben? Liebe Grüße.
  21. ich würde gern wenn es recht ist ein Convents Ermittler spielen der vor kurzen dorthin versetzt wurde
  22. Schön. Danke. Ich vorher auch nicht. Was ein nicht-Argument...
  23. Danke für diesen Aufruf! Regale sind voll, aber zum Verschenken an weniger kaufkräftige Spielerinnen und Spieler eine gute Idee.
  24. Hä? 'Large Language Model'. Das, was aktuell als KI gehyped wird. Also ChatGPT etc.
  25. Large Language Models, großes Sprachmodell.
  26. Die heißt schlicht Google. Ich hatte dein Problem bisher nie. Aber wir verlassen hier eindeutig das Strangthema, da das nichts mehr mir LLMs zu tun hat.

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