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Diskussionen zu Moderationen

Hervorgehobene Antworten

10 Stunden her, stefanie schrieb:

Ich für meinen Teil schlage vor, daß es ein Unterforum geben könnte, welches nur diesem Zweck dient, so, daß jeder dort, mit einer Todesmeldung beginnend, einen Strang bekommen kann und auf diese Weise alles an einem Platz beisammen bleibt.

Ich bin dagegen. Hiram ist nicht der erste Todesfall im Forum und ja, er wird sicher nicht der letzte bleiben. Bisher haben wir die Vorstellungsstränge der Personen - so sie einen hatten - dafür weiter genutzt und die Titel entsprechend angepasst. Ich sehe keinen Grund, an dieser bewährten Praxis etwas zu ändern.

Bearbeitet ( von Blaues Feuer)

  • Ersteller

Es wird keinen eigenen Trauerbereich geben.

Ich weiß nicht, wie ihr mit Trauer umgeht. Ich z.B. hab die ersten paar Tage geheult. Das ist jetzt vorbei. Tränen kommen mir zwar immer mal wieder aber auch das wird vorbei gehen. Ich Denke häufig an Dirk. Aber die akute Trauerphase ist irgendwann vorbei. Das macht das Gedenken an ihn nicht schwächer.

Ich will dann keinen Bereich haben, der mich permanent wenn ich ins Forum komme, an verlorene Freunde erinnert. Sein Geburtstag steht in meinem Kalender. Ebenso wie der von Rosendorn und der meiner Mutter (ich gedenke lieber an Geburtstagen als an Todestagen - aber das macht jeder anders). Gedenken ist kein Dauerzustand für mich sondern etwas, das ich ganz still an besonderen Tagen mache.

Bearbeitet ( von Abd al Rahman)

Vor 8 Minuten, Abd al Rahman schrieb:

Es wird keinen eigenen Trauerbereich geben.

Ich weiß nicht, wie ihr mit Trauer umgeht. Ich z.B. hab die ersten paar Tage geheult. Das ist jetzt vorbei. Tränen kommen mir immer mal wieder aber das wird vorbei gehen. Ich Denke häufig an Dirk. Aber die akute Trauerphase ist irgendwann vorbei. Das macht das Gedenken an ihn nicht schwächer.

Ich will dann keinen Bereich haben, der mich permanent wenn ich ins Forum komme, an verlorene Freunde erinnert. Sein Geburtstag steht in meinem Kalender. Ebenso wie der von Rosendorn und der meiner Mutter (ich gedenke lieber an Geburtstagen als an Todestagen - aber das macht jeder anders). Gedenken ist kein Dauerzustand für mich sondern etwas, das ich ganz still an besonderen Tagen mache.

Vielen Dank, das hast Du sehr schön formuliert. Ich war anfangs der Ansicht, dass ein separater Bereich im Forum vielleicht besser wäre. Aber ich verstehe Deine Ansicht und kann mich dieser nun auch aus eigener Überzeugung anschließen.

An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an @Bruder Buck und Dich @Abd al Rahman !!! Es war und ist gewiss nicht einfach, mit seiner eigenen Trauer umgehen zu müssen und trotzdem für uns andere hier im Forum dieses schwere Thema zu betreuen (Spendenaktion, Informationen zur Trauerfeier,...).

  • 1 Monat später...

Moderation

Bitte Diskussionen zu Moderationen in dem entsprechenden thread posten.

Odsseus

Bei Nachfragen bitte eine PN an mich oder benutzt den Strang Diskussionen zur Moderation.

Tanz der Träumenden - MIDGARD Abenteuer - Midgard-Forum

Ok, dann hier noch einmal:

Bilder von realen Personen ohne deren Einwillung zu verwenden ist ein klarer Verstoß gegen das Kunsturheberrecht"

Das stimmt nicht. § 23 KunstUrhG - Einzelnorm

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen Bilder von Promis eben ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Weltbekannte Künstler und -innen wie David Bowie fallen in diese Kategorie. Wenn die Löschung des Abenteuers mit dem Urheberrecht der Fotografen (z.B. nicht korrekt eingehaltene CC-Lizenzen bei Wikipedia-Bildern) begründet wäre, wäre mir das völlig korrekt gewesen; das ist aber eine gänzlich andere Baustelle als die Behauptung, man verstoße pauschal gegen das Kunsturheberrecht, wenn man reale Personen abbildet.

Aber natürlich: Euer Forum, Ihr entscheidet. Trotzdem freue mich auf sachliche Gegenargumente, statt passiv-aggressiver "Verwirrt"-Reaktionen. 😊

Bearbeitet ( von dabba)

  • Ersteller
Vor 23 Minuten, dabba schrieb:

Das stimmt nicht. § 23 KunstUrhG - Einzelnorm

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen Bilder von Promis eben ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Weltbekannte Künstler und -innen wie David Bowie fallen in diese Kategorie. Wenn die Löschung des Abenteuers mit dem Urheberrecht der Fotografen (z.B. nicht korrekt eingehaltene CC-Lizenzen bei Wikipedia-Bildern) begründet wäre, wäre mir das völlig korrekt gewesen; das ist aber eine gänzlich andere Baustelle als die Behauptung, man verstoße pauschal gegen das Kunsturheberrecht, wenn man reale Personen abbildet.

Und da Du das mit dieser Gewissheit schreibst, möchtest Du doch bestimmt auch das finanzielle Risiko übernehmen falls Du nicht recht hast?

  • Ersteller

Zur Ergänzung:

Das Problem sind nicht False positive. Also wenn wir zu streng sind. Das Risiko sind false negative, wenn wir nicht streng genug sind. Ich habe keine Lust dieses Risiko zu tragen.

Bisher bin ich in den über 25 Jahren in denen ich das Forum betreibe damit gut gefahren. Ich würde das nur sehr ungern ändern wollen. Deswegen vielen Dank an @Blaues Feuer für's aufpassen.

Vor einer Stunde, dabba schrieb:

Trotzdem freue mich auf sachliche Gegenargumente, statt passiv-aggressiver "Verwirrt"-Reaktionen. 😊

Mir wäre neu, dass der Verwirrt-Smilie-Reaktions-Button passiv-aggressiv sei. Und da ich einer derjenigen bin, die so reagiert haben: Wäre es dir lieber gewesen, ich hätte dort im Strang geschrieben, dass du - mal wieder - dich bei Rechtsfragen weit aus dem Fenster lehnst und Fragen im Brustton der Überzeugung beantwortest, bei der hiesige Volljuristen weitaus vorsichtiger wären? Wie oft willst du den Stunt noch machen, bis du es mal einsiehst, dass du keine juristische Ausbildung hast? Wie lange bist du im Forum? Du solltest es doch mittlerweile besser wissen. rolleyes

Ja, ich bin genervt davon. Merkt man.

2 Stunden her, dabba schrieb:

Ok, dann hier noch einmal:

Das stimmt nicht. § 23 KunstUrhG - Einzelnorm

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen Bilder von Promis eben ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Weltbekannte Künstler und -innen wie David Bowie fallen in diese Kategorie. Wenn die Löschung des Abenteuers mit dem Urheberrecht der Fotografen (z.B. nicht korrekt eingehaltene CC-Lizenzen bei Wikipedia-Bildern) begründet wäre, wäre mir das völlig korrekt gewesen; das ist aber eine gänzlich andere Baustelle als die Behauptung, man verstoße pauschal gegen das Kunsturheberrecht, wenn man reale Personen abbildet.

Aber natürlich: Euer Forum, Ihr entscheidet. Trotzdem freue mich auf sachliche Gegenargumente, statt passiv-aggressiver "Verwirrt"-Reaktionen. 😊

Bilder von Prominenten... das ist ein ziemlich weites Feld. Darfst Du von einer prominenten Person bei einem öffentlichen Auftritt Fotos machen? Ja. Darfst Du sie verbreiten? Auch ja. Aber darfst Du sie auch verändern (was hier der Fall war) und verbreiten? Nein. Darfst Du die im öffentlichen Kontext entstanden Bilder auch in jeden beliebigen anderen Kontext stellen? Auch nein. Darfst Du eine prominente Person in jedem beliebigen Umfaled abbilden? Genauso nein.
Kannst Du übrigens mal rechtsfest defnieren, wer eine prominente Person ist und wer nicht? Oder erklären, warum ein Midgard-Abenteuer ein öffentliches Informationsinteresse darstellen sollte? Hast Du überhaupt eine Ahnung, wer in dem Abenteuer alles verwendet wurde?

Über das Urheberrecht hatten wir an der Stelle gar nicht gesprochen. Auch wenn in dem Abenteuer in seiner ursprünglichen Fassung auch dagegen verstoßen wurde.

Mein Verweis auf das Kunsturheberrecht, gegen das verstoßen wurde diente nur der Einordnung, weil ich nicht in die Moderation schreiben wollte "Der Link wird gelöscht weil ich das so entschieden habe." Das war keine umfassende juristische Auslegung, zu der ich gar nicht befähigt bin.

5 Stunden her, dabba schrieb:

Ok, dann hier noch einmal:

Das stimmt nicht. § 23 KunstUrhG - Einzelnorm

Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG dürfen Bilder von Promis eben ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Weltbekannte Künstler und -innen wie David Bowie fallen in diese Kategorie. Wenn die Löschung des Abenteuers mit dem Urheberrecht der Fotografen (z.B. nicht korrekt eingehaltene CC-Lizenzen bei Wikipedia-Bildern) begründet wäre, wäre mir das völlig korrekt gewesen; das ist aber eine gänzlich andere Baustelle als die Behauptung, man verstoße pauschal gegen das Kunsturheberrecht, wenn man reale Personen abbildet.

Aber natürlich: Euer Forum, Ihr entscheidet. Trotzdem freue mich auf sachliche Gegenargumente, statt passiv-aggressiver "Verwirrt"-Reaktionen. 😊

Ja, der §23 erlaubt Ausnahmen. Aber auch da sind enge Grenzen gesetzt, die auch in dem Paragraphen genannt sind. Und selbst da gibt es viel Raum für Diskussion. Allein schon die Grenzziehung, wann eine Abbildung unter den "Bereich der Zeitgeschichte" fällt. Sicher ist, das ist kontextabhängig. Es reicht dazu eben nicht aus, dass eine Person bekannt ist. Die Bekanntheit einer Person hat sogar nur bedingt etwas damit zu tun, ob es Zeitgeschichte ist. Es muss aus dem Kontext ein Bezug zur Zeitgeschichte erkennbar sein.

Vermutlich mag, selbst wenn es ein Verstoß wäre, die Reichweite hier so gering sein, dass dieser von niemandem verfolgt würde. Es mag eventuell, bei guter Argumentation sogar möglich sein, dass die Nutzung rechtlich okay wäre. Aber der für dieses Forum relevante Punkt ist: Aus Sicht der Moderation war dies nicht in hinreichender Form gesichert, dass ein Schaden für das Forum ausgeschlossen werden kann.

4 hours ago, Bruder Buck said:

Mir wäre neu, dass der Verwirrt-Smilie-Reaktions-Button passiv-aggressiv sei.

Ist der Button meiner Meinung nach. Er suggeriert, dass ein Beitrag schwer verständlich sei, ohne konkret zu nachzufragen. Aber Ansichtssache, Schwamm drüber. 🧽

5 hours ago, Bruder Buck said:

Wäre es dir lieber gewesen, ich hätte dort im Strang geschrieben, dass du - mal wieder - dich bei Rechtsfragen weit aus dem Fenster lehnst und Fragen im Brustton der Überzeugung beantwortest, bei der hiesige Volljuristen weitaus vorsichtiger wären? Wie oft willst du den Stunt noch machen, bis du es mal einsiehst, dass du keine juristische Ausbildung hast?

Man muss kein Volljurist sein, um Gesetzestexte zu lesen. Echte juristische Vorsicht zeichnet sich mMn. dadurch aus, dass man die richtigen Gesetze kennt, anstatt pauschale Verbote zu erfinden.

3 hours ago, Blaues Feuer said:

Bilder von Prominenten... das ist ein ziemlich weites Feld. Darfst Du von einer prominenten Person bei einem öffentlichen Auftritt Fotos machen? Ja. Darfst Du sie verbreiten? Auch ja. Aber darfst Du sie auch verändern (was hier der Fall war) und verbreiten? Nein. Darfst Du die im öffentlichen Kontext entstanden Bilder auch in jeden beliebigen anderen Kontext stellen? Auch nein. Darfst Du eine prominente Person in jedem beliebigen Umfaled abbilden? Genauso nein.
Kannst Du übrigens mal rechtsfest defnieren, wer eine prominente Person ist und wer nicht?

Hier greift mMn. bei einem Fan-Abenteuer die Kunstfreiheit, evtl. auch das Recht auf Pastiche/Parodie (§ 51a UrhG), wenn man eine reale Person nimmt und sie in einen fiktiven Kontext einbettet oder zeichnerisch verändert. Das ist gängige Praxis, siehe Satiremagazine, Fan-Art, Romane etcpp.
Dass Bowie eine Person der Zeitgeschichte ist, ist mir alternativlos. Ein Kunstwerk braucht auch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, um existieren zu dürfen. Die Kunstfreiheit schützt sich selbst.

Aber klar: Es gibt Gründe, sich abzusichern und möglichst wenig zu tun oder zuzlassen, was irgendwie verboten sein kann. Wie geschrieben. Ihr seid die SL des Forums.

Andererseits: Wenn ich diese Denke umdrehe, kann ich umgekehrt auch sagen: Die effektivste Rechtsschutzversicherung hat ein Kaliber von 9 mm. yes ja nicken.gif

Naja. )

Bearbeitet ( von dabba)

Vor 8 Minuten, dabba schrieb:

Man muss kein Volljurist sein, um Gesetzestexte zu lesen. Echte juristische Vorsicht zeichnet sich mMn. dadurch aus, dass man die richtigen Gesetze kennt, anstatt pauschale Verbote zu erfinden.

Das meinst du jetzt nicht ernst, hoffe ich? Die Exegese von Gesetzestexten ist ein nicht unerheblicher Teil eines Jurastudiums. Du behauptest hier gerade, du könntest das richtig interpretieren, bei einem Thema, bei dem sich die Profis mit eindeutigen Aussagen zurückhalten. Ich sage, damit lehnst du dich eindeutig zu weit aus dem Fenster.

Vor 4 Minuten, dabba schrieb:

Ist der Button meiner Meinung nach. Er suggeriert, dass ein Beitrag schwer verständlich sei, ohne konkret zu nachzufragen. Aber Ansichtssache, Schwamm drüber. 🧽

Man muss kein Volljurist sein, um Gesetzestexte zu lesen. Echte juristische Vorsicht zeichnet sich mMn. dadurch aus, dass man die richtigen Gesetze kennt, anstatt pauschale Verbote zu erfinden.

Hier greift mMn. bei einem Fan-Abenteuer die Kunstfreiheit, evtl. auch das Recht auf Pastiche/Parodie (§ 51a UrhG), wenn man eine reale Person nimmt und sie in einen fiktiven Kontext einbettet oder zeichnerisch verändert. Das ist gängige Praxis, siehe Satiremagazine, Fan-Art, Romane etcpp.
Dass Bowie eine Person der Zeitgeschichte ist, ist mir alternativlos. Ein Kunstwerk braucht auch kein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, um existieren zu dürfen. Die Kunstfreiheit schützt sich selbst.

Aber klar: Es gibt Gründe, sich abzusichern und nichts tun, was irgendwie verboten sein kann. Wie geschrieben. dunno

Andererseits: Wenn ich diese Denke umdrehe, kann ich umgekehrt auch sagen: Die effektivste Rechtsschutzversicherung hat ein Kaliber von 9 mm. yes ja nicken.gif

Naja. )

Wie Abd schon sagte, Du darfst selbstverständlich dieser Meinung sein. Du darfst auch der Meinung sein, dass Fahrraddiebstahl ein Kavaliersdelikt ist oder es Dir irgendeinen Rechtsschutz liefert, wenn Du mit einer Waffe rumrennst. Was das Forum angeht: unterschreib, dass Du für sämtliche juristischen Klagen aufkommen wirst, die das Forum an den Hals bekommt und ich hör auf, mir weiter um das Urheber- und Kunsturheberrecht hier Gedanken zu machen.

  • Ersteller
Vor 1 Minute, Bruder Buck schrieb:

Das meinst du jetzt nicht ernst, hoffe ich? Die Exegese von Gesetzestexten ist ein nicht unerheblicher Teil eines Jurastudiums. Du behauptest hier gerade, du könntest das richtig interpretieren, bei einem Thema, bei dem sich die Profis mit eindeutigen Aussagen zurückhalten. Ich sage, damit lehnst du dich eindeutig zu weit aus dem Fenster.

Ja! Aus meiner Praxis als Betriebsrat kann ich sagen, dass der Gesetzestext nur in sehr begrenzten Fällen wirklich reicht. Man muss in Kommentare und Urteile schauen. Und selbst dann bleibt ein erheblicher Unsicherheitsfaktor.

Deswegen hat es Volljuristen.

Lieber dabba, wer das, was er selber im Brustton der Überzeugung sagt, dann ins Lächerliche zieht - was soll man davon dann halten? Ich hab übrigens auch eine AI gefragt, die hat eine klare Meinung: (Langer Erklärtext, wie sie das herleitet davor gekürzt)

. Der Status bekannter Personen („Personen der Zeitgeschichte")

Zwar gibt es in § 23 KUG Ausnahmen für „Personen der Zeitgeschichte" (wie David Bowie), aber diese sind enger gefasst, als oft angenommen:

  • Erlaubt ist: Die Verbreitung von Bildern im Kontext der Zeitgeschichte, also etwa in Nachrichten, Berichterstattungen oder historischen Dokumentationen über das Leben dieser Person.

  • Nicht erlaubt ist: Die kommerzielle Nutzung oder die Verwendung in einem fiktionalen Kontext, der nichts mit der tatsächlichen Biografie oder öffentlichen Rolle der Person zu tun hat.

Wenn Sie David Bowie als Charakter in Ihrem Fantasy-Abenteuer verwenden, nutzen Sie sein Image für einen fiktiven Zweck. Dies fällt nicht unter den Schutz der Zeitgeschichte-Berichterstattung. Die Gerichte sehen hier eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, da die Person gegen ihren Willen in einen fremden Kontext gesetzt wird.

Die weitere Herleitung, daß das das auch für verstorbene gilt und welche Empfehlungen gelten, habe ich ebenfalls gekürzt.

So. Stellen wir also insgesamt fest: Du bis der Meinung, du kannst einen Rechtstext "einfach so lesen", perfekt und rechtssicher interpretieren und untermauerst das so irgendwie mit AI. Meine AI (ich verrate nicht welche, könnte aber dieselbe sein) hat eine ganz andere Ansicht (und ja, ich habe nach deutschem Recht gefragt, also bitte nicht damit kommen)

Und? Willst du tatsächich das rechtliche Risiko übernehmen, oder kommt wieder so ein "hihi, nur Spaß" Rückzieher?

6 minutes ago, Nixonian said:

r kommt wieder so ein "hihi, nur Spaß" Rückzieher?

Ja, der kommt.

Denn: Ich denke, wir verrennen uns gerade alle hier ein wenig, wie die europäischen Großmächte im Ersten Weltkrieg. 🫠

Warum sollte ich das rechtliche Risiko übernehmen? Das ist und bleibt Euer Hausrecht und Eure Verantwortung - das betone ich gerade zum vierten Male. Mir ging es rein um die mMn. falsche rechtliche Begründung im KunstUrhG.

Weil ich das Urheberrecht respektiere, verlinke ich an dieser Stelle nur ein YouTube-Video von Marko Pantelić und seinem Auswechslungs-Abgang in der Bundesliga:
Marko Pantelic provoziert Alle - YouTube
Genau so beende ich das Thema. Die gelbe Karte nehme ich entgegen.

  • Ersteller
Vor 4 Minuten, dabba schrieb:

Ja, der kommt.

Denn: Ich denke, wir verrennen uns gerade alle hier ein wenig, wie die europäischen Großmächte im Ersten Weltkrieg. 🫠

Warum sollte ich das rechtliche Risiko übernehmen? Das ist und bleibt Euer Hausrecht und Eure Verantwortung - das betone ich gerade zum vierten Male. Mir ging es rein um die mMn. falsche rechtliche Begründung im KunstUrhG.

Weil ich das Urheberrecht respektiere, verlinke ich an dieser Stelle nur ein YouTube-Video von Marko Pantelić und seinem Auswechslungs-Abgang in der Bundesliga:
Marko Pantelic provoziert Alle - YouTube
Genau so beende ich das Thema. Die gelbe Karte nehme ich entgegen.

Übrigens, ganz großes lol. Und langsam werde ich echt sauer, egal was ich Dir eben per PN geschrieben habe.

Ich sag es Dir ganz unverblümt und unmissverständlich:

Noch einmal so ein KI Slop und Du hast einen Monat Zwangsurlaub hier.

Unfassbar! Hast Du Dir mal die Urteile angeschaut? z,B. BGH VI ZR 305/03? Da braucht es echt keine KI um festzustellen was für ein Unsinn Du da verbreitest. Ich blende Deinen Beitrag aus, nicht, dass das jemand noch ernst nimmt was Du schreibst.

Bearbeitet ( von Abd al Rahman)

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