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Regelfragen


Empfohlene Beiträge

In den letzten Spielrunden sind inzwischen mehrere Fragen/Ungereimtheiten aufgetaucht. Da ich das Forum nicht mit unzähligen Topics überschwemmen wollte hab ich die Fragen hier in diesem Topic zusammengefasst, in der Hoffnung, dass mir ein paar Kompetente Leute helfen können.

 

1. Wann kann ein Zauberer einen mißlungenen Zauber wiederholen? Wie sieht dies vor allem bei Zaubern aus, die nur in bestimmten Abständen gewirkt werden dürfen, wie z. B. Heilen von Wunden?

2. Zur Herstellung von Zaubersalzen ist eine abgespeckte Version eines Alchemiesets notwendig. Muss der Hersteller die Fertigkeit Alchemie besitzen um mit dem Set umgehen zu können? Muss er einen EW ablegen oder gelingt das Herstellen immer (entscheidet der EW Zaubern)?

3. Bannen von Zauberwerk kann von einem Thaumaturgen nur auf Objekte angewendet werden. Kann es auch auf Versteinerte Personen angewendet werden?

4. Ein Druide zaubert den Ring des Leben aus erhöhter Position, z. B einer Art Balkon, in einen niedrigeren Raum. Senkt sich die 3m hohe Wand aus Lebenskraft in den unteren Raum ab, oder breitet sie sich auf Höhe des Balkons aus?

5. Bekommt man ZEPs auch dann wenn der Zauber zwar gelungen, aber das Ziel resistiert hat? Z. B. Macht über die belebte Natur gelingt mit 15+9=24, der Wolf resistiert aber mit 29!

 

So das wärs fürs erste Mal. Vielen Dank schon mal im Vorraus.

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Top-Benutzer in diesem Thema

1. Derjenige, der geheilt werden soll, darf nur alle drei Tage mit dem gleichen Heilzauber belegt werden. Wenn der Zauber mißlingt, ist nach einer Minute ein neuer Versuch gestattet. Bei krit. Fehler gilt die entsprechende Tabelle (normale Zauber/Wundertaten)

2. SpL-Entscheidung. Beim Zauber stellt er ja dann fest, ob's gut genug war.

3. Ist eine Steinstatue nicht ein Objekt?

4. Muss ich selbst nachschlagen.

5. ZEP's eigentlich immer, wenn er logisch gehandelt hat. Ist auch eine Erfahrung...

 

Marek

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Hey, das klappt ja wunderbar! Vielen Dank Marek. Damit hätte ich ein paar Sorgen weniger.

 

Zu 2: Wir haben es untereinander so vereinbart, dass ein EW: Alchemie nicht angebracht ist, da sonst die Hälfte der Salze in die Hose gehen. Außerdem gibt's ja noch den EW: Zaubern. Allerdings muss der Spieler die Fertigkeit Alchemie besitzen um mit dem Set umgehen zu können. Ist allerdings alles selbst "erdichtet".

 

Aber eine Frage hätte ich noch, wobei die nicht ganz in den Magiebereich fällt:

In dem Abenteuer "Der Sumpftempel" (UniCon 2 1988) kommt die Göttin Shemm vor. Kann mir jemand von euch etwas über diese Gottheit sagen, oder wo ich was darüber finde? Oder weiß jemand zufällig in welchem Land dieses Abenteuer spielt? Es wird nur die Stadt Sesquar genannt.

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von Marek am 5:16 pm am Juni 28, 2001

5. ZEP's eigentlich immer, wenn er logisch gehandelt hat. Ist auch eine Erfahrung...

</span>

 

Nö, würd' ich nicht so sehen. Wenn 'ne Feuerkugel resistiert wird, kriegt das Opfer nur den halben Schaden und der Zauberer entsprechend die halben ZEPs. Wenn MübL (Zähmen, etc...) resistiert wird, gibt's gar keine Punkte, weil kein Erfolg. Punkte werden immer nur bei erfolgreiem Einsatz einer Fähigkeit vergeben. Oder hab' ich schon wieder was nicht (richtig) gelesen :crosseye:

 

Tschö,

Markus

 

 

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Genau das hat mein Meister auch gesagt, aber der Einsatz des Zaubers (der Fähigkeit) war ja erfolgreich (Zauberwert 17 plus Wurf 8 macht 25, also gelungen). Ob der Zauber dann eine Wirkung beim Ziel hat spielt soweit ich weiß keine Rolle. Denn bei Erkennen der Aura bekommt man auch ZEPs, egal ob das Ziel eine Aura hat oder nicht und auch wenn der Zauber abgeblockt wird. Noch deutlicher wird es wenn man es mit einer Kampfsituation vergleich. Gelingt einen Gegner die Abwehr eines Angriffs, so bekommt er trotzdem AP Schaden und der Angreifer KEPs. Ein erfolgreicher Zauber müsste also ebenfalls ZEPs geben, unabhängig davon ob der Gegner resistiert.

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SOwas f"allt bei mir dann unter `Belohung da rollentypisches Verhalten' udn wird mit AEPs geahndet, allerdings nicht im sinne von sonstige Zauber, die meiner meinung nach sowas wie 3fach aufgewante AP als ZEP geben.

 

Sagen wir je nach Situation: 3 - 7 AEP (wir sind mit AEP eher knauserig)

 

Argol

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Beim Kampf kriegt man KEPs, wenn APs geklaut werden, was auch bei erfolgreicher Abwehr der Fall ist.

 

Bei Erkennen der Aura erkennt man immer etwas. Im Zweifelsfall erkennt der Zauberer, daß keine Aura da ist, warum auch immer.

 

Bei resistiertem "Macht über x" passiert aber überhaupt nix (außer daß die APs des Zauberers futsch sind :biggrin:). Wenn ich mich richtig erinnere, kriegt man dabei einen ZEP pro aus dem Weg geräumtem AP (wenn man einen Gegner bezaubert). D.h kein Gegner weggeräumt, kein ZEP.

 

Mareks Argument "Hat zwar nicht geklappt, ist aber trotzdem 'ne Erfahrung" kann ich auch nicht so richtig folgen. Dann gibt's nämlich für alles EPs, auch wenn der Angriff mißlingt oder man beim Schwimmen ertrinkt. :o

 

Tschö,

Markus

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von Markus am 3:24 pm am Juni 29, 2001

Beim Kampf kriegt man KEPs, wenn APs geklaut werden, was auch bei erfolgreicher Abwehr der Fall ist.

 

Bei Erkennen der Aura erkennt man immer etwas. Im Zweifelsfall erkennt der Zauberer, daß keine Aura da ist, warum auch immer.

 

Bei resistiertem "Macht über x" passiert aber überhaupt nix (außer daß die APs des Zauberers futsch sind :biggrin:). Wenn ich mich richtig erinnere, kriegt man dabei einen ZEP pro aus dem Weg geräumtem AP (wenn man einen Gegner bezaubert). D.h kein Gegner weggeräumt, kein ZEP.

 

Mareks Argument "Hat zwar nicht geklappt, ist aber trotzdem 'ne Erfahrung" kann ich auch nicht so richtig folgen. Dann gibt's nämlich für alles EPs, auch wenn der Angriff mißlingt oder man beim Schwimmen ertrinkt. :o

 

Tschö,

Markus</span>

 

Das seh ich anders, wenn der Angriff mißlingt hat´s nicht geklappt, wenn der Gegner erfolgreich resistiert hat mein Zauber sehr wohl geklappt, auch wenn´s keine Auswirkungen hat. Ich würde das eher mit einem Angriff vergleichen, der erfolgreich abgewehrt wurde. Allerdings gibt´s bei resistierten Zaubern weniger ZEP. Mein Vorschlag ist: soviele ZEP wie der Zauberer AP aufgewendet hat.

 

Was steht dazu eigentlich in den Regeln, ich hab´ meine gerade nicht griffbereit?

 

Bei Ormuts hellem Auge

so sei es...

 

Hiram (der selbst niemals Zaubern würde solange eine Waffe in Reichweite ist)

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Wenn der Spruch intelligent und logische eingesetzt wurde, geklappt hat, aber der Gegenüber resistierte oder der Zauber keine weiteren Aufschlüsse ergab, gibt es ZEPs. (Bei Angriffszaubern vergebe ich die ausgegebenen APs)

Bei Informationszaubern (=sonstige Zauber) normal 3xAP-Kosten.

Ich empfehle daher DFR., 1. Buch (grün), Kapitel Erfahrung.

 

Marek

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Ich stimme Marek da zu.  beer.gif Lt. Regeln bekommt man ZEP wenn der EW:Zaubern geklappt hat und das zaubern sinvoll war,

 

Ich zitiere 'Das Buch der Abenteurer' S. 53:

 

Zaubererfahrungspunkte (ZEP) erhält ein Abenteurer für erfolgreiches Zaubern, d.h. wenn er einen Zauber einsetzt und der EW:Zaubern gelingt

 

Von WW:Resistenz steht in der Regel nix. Ich glaube das ist eindeutig.

 

Viele Grüße

hj

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Mal eine andere Frage. Gibt es irgendeinen Grund, dass die Fähigkeit Beidhändigkeit nicht mit Beschleunigen kombiniert werden kann?

 

Ich kam nämlich auf die Idee als ich am überlegen war, ob ich mir einen klassischen D&D Zwerg (Beidhändigkeit+Streitaxt) erschaffen soll, oder lieber einen Ordenskrieger. Und da bin ich darauf gestoßen, dass ein Ordenskrieger Beschleunigen als Grundfähigkeit hat. Kombiniert man bei einem Ordenskrieger nun Beidhändigkeit und Beschleunigen hat man eine absolute Kampfmaschine, die doppelt soviel Schaden macht wie ein normaler Krieger!

Es wär zwar anfangs ganz lustig so einen Char zu spielen, doch käme dadurch IMHO das Spielgleichgewicht total durcheinander. Ganz abgesehen von der Kampflastigkeit des Chars.

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von hjmaier am 12:25 pm am Juni 30, 2001

Ich stimme Marek da zu.  beer.gif Lt. Regeln bekommt man ZEP wenn der EW:Zaubern geklappt hat und das zaubern sinvoll war,

 

Ich zitiere 'Das Buch der Abenteurer' S. 53:

 

Zaubererfahrungspunkte (ZEP) erhält ein Abenteurer für erfolgreiches Zaubern, d.h. wenn er einen Zauber einsetzt und der EW:Zaubern gelingt

 

Von WW:Resistenz steht in der Regel nix. Ich glaube das ist eindeutig.

</span>

 

Hallo ihr ZEP-Sammler ;),

 

nönö, so leicht gebe ich mich nicht geschlagen :nono:, hab' ja auch ein Regelwerk, in dem ich lesen kann :read::

 

"Macht der Zauberer den Gegner auf einen Schlag kampfunfähig, z.B. durch die Zauber Schlaf oder Lähmung, so erhält er einen ZEP pro AP, den der Gegner noch besessen hat."

 

Will sagen, wenn ich den Gegner nicht kampfunfähig mache, wie bei einem resistierten "Macht über die belebte Natur", gibt's auch keinen ZEP. Guter Wille allein reicht nicht.

 

Tschö,

Markus

 

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von Valinor am 1:55 pm am Juli 1, 2001

Mal eine andere Frage. Gibt es irgendeinen Grund, dass die Fähigkeit Beidhändigkeit nicht mit Beschleunigen kombiniert werden kann?

</span>

 

Hallo Valinor,

 

meiner Meinung nach, geht das wunderbar (falls mich meine lückenhaften Regelkenntnisse nicht täuschen :tongue:). Wer kein Ordenskrieger ist, kann ja immer noch einen Zauberer mitschleppen, der Beschleunigen beherrscht. Und du hast natürlich recht: so ein beschleunigt Beidhändiger wird auch gerne als Moulinette bezeichnet :turn:. Aber keine Angst: NSCs können das natürlich auch lernen, wenn du es kannst :shocked:.

 

Tschö,

Markus

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von Markus am 2:10 pm am Juli 1, 2001

Will sagen, wenn ich den Gegner nicht kampfunfähig mache, wie bei einem resistierten "Macht über die belebte Natur", gibt's auch keinen ZEP. Guter Wille allein reicht nicht.

 

Tschö,

Markus

 

</span>

 

Dann bekomme ich nicht die APs des Gegners, aber die selbst ausgegebenen APs (weiß jetzt gerade nicht wievielfach). Denn EPs bekomme ich laut Regelwerk auf jeden Fall - wenn es sinnvoll war...

 

Marek

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wir  machen das einfach so: gelingt der Zauber, aber der Gegner resistiert, gibts gar nix. Die ZEP werden an den geraubten AP bemessen, bzw. bei Zaubern wie Schlaf, Macht über Menschen, Namenloses Grauen etc. an den AP, die der Gegner noch hatte, und die er, banal gesagt, nicht mehr im Kampf einsetzen kann, weil er schläft, devot ist oder rennt.  Tut er dergleichen nicht - gibt's auch nix. Spontan kann man, wenn der Zauber sehr sinnvoll war, mit AEP arbeiten, aber keine ZEP. Das Argument mit dem "Lernen durch Fehlschlag": Zauberer gr. 8 mit EW. + 19 zaubert Schlaf auf Gegner Gr 2 mit Resitenz 11 (also nich viel...) Zauberer würfelt 2, Gegner 10. Wo hat da der Zauberer was gelernt? War doch keine Herausforderung.

So I Think.

Thomas aka Mamertus Alra Nero

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von Mamertus Alra Nero am 4:46 pm am Juli 1, 2001

Wo hat da der Zauberer was gelernt? War doch keine Herausforderung.

So I Think.

Thomas aka Mamertus Alra Nero</span>

Vielleicht sich besser zu konzentrieren, oder mehr APs aufzuwenden oder bei ähnlichen Gegnern andere Sprüche zu benutzen...

 

Marek

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@Markus

 

Wie ihr die ZEP Vergabe nach Hausregeln löst ist Eure Sache, da kann Euch niemand reinreden. Aber nach Regeln ist es eindeutig so, dass ZEP nach einem erfolgreichen EW:Zaubern fällig werden. Ausnahmen, wie z.B. Schlaf usw. sind in den Regeln gesondert geregelt, ersetzen aber die von mir zitierte Regel nicht. Ausserem, wenn JEF das so gemeint hat wie Du es auslegst Markus, dann hätte er es so geschrieben. Das hat JEF aber nicht. Er hat nur eine Ausnahme von der Allgemeinen Regel definiert wenn es um das Ausschalten von Gegnern geht. Ähnliche Ausnahmen sind Heilzauber und Kampfzauber.

 

Viele Grüße

hj

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Seid gegrüsst Freunde!

 

@Markus:

 

Die Regelung für ZEP sind 3ZEP pro ausgegebenen AP.

Ausnahmen sind:

Kampfzauber: 1 ZEP pro geraubten AP.

Heilzauber:     2 ZEP pro geheilten AP bzw. 2*Max.AP als ZEP, wenn man jemanden vom Tode rettet.

 

Alle anderen Zauber 3 ZEP pro ausgebenen AP, ausser der Gegner wird dadurch Kampfunfähigkeit. Dann gibt es 1 ZEP pro verbliebenen AP.

 

PS: Wenn der Gegner Eisen-, Marmor- oder Rindenhaut hat, bekommt er Kämpfer dann bei Euch bei leichten Treffern auch nur 2*(Schaden-RK) KEP?

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Quote:

<span id='QUOTE'>Mal eine andere Frage. Gibt es irgendeinen Grund, dass die Fähigkeit Beidhändigkeit nicht mit Beschleunigen kombiniert werden kann?

</span>Geht meiner Meinung nach sehr gut.

Uebrigens fuer den ultimativen Kick gibts in Rawindra noch den Zauber Götterarme (= 2 Armpaare, das 2. Paar kann genauso benützt werden wie das erste.)

=> 8 Angriffe pro Runde!

 

Viele Grüsse

  Gwenddyd

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Quote:

<span id='QUOTE'>Zitat von hjmaier am 8:27 pm am Juli 1, 2001

@Markus

 

Wie ihr die ZEP Vergabe nach Hausregeln löst ist Eure Sache, da kann Euch niemand reinreden. Aber nach Regeln ist es eindeutig so, dass ZEP nach einem erfolgreichen EW:Zaubern fällig werden. Ausnahmen, wie z.B. Schlaf usw. sind in den Regeln gesondert geregelt, ersetzen aber die von mir zitierte Regel nicht. Ausserem, wenn JEF das so gemeint hat wie Du es auslegst Markus, dann hätte er es so geschrieben. Das hat JEF aber nicht. Er hat nur eine Ausnahme von der Allgemeinen Regel definiert wenn es um das Ausschalten von Gegnern geht. Ähnliche Ausnahmen sind Heilzauber und Kampfzauber.

</span>

 

Hallo hj,

 

kann es sein, daß wir hier ein wenig aneinander vorbeireden? Die ursprüngliche Frage war, ob man für "Macht über belebte Natur" ZEPs kriegt, wenn der Gegner seine Resistenz schafft. Nach der von mir zitierten Regel gibt's keine, wenn es sich um einen Angriffszauber handelt, mit dem man den Gegner kampfunfähig machen will (@Marek: auch nicht die von dir beschriebenen ZEPs pro verbrauchtem AP). Mehr wollte ich eigentlich nicht behaupten.

 

Außerdem sind im Buch der Abenteuer keine Ausnahmen von der Grundregel definiert, sondern die Zauber werden in Kategorien eingeteilt, für die unterschiedliche ZEP-Regeln gelten. "Macht über belebte Natur" kann natürlich auch in die Kategorie "sonstige Zauber" fallen, wenn ich z.B. eine Maus bezaubern will, die meine Fesseln durchnagt (oder so). D.h. 3 ZEPs pro ausgegebenem AP. Allerdings widerstrebt es mir hier auch, ZEPs zu vergeben, wenn die Maus resistiert. Aber wenn JEF das so meint :biggrin:, warum nicht?

 

Wie macht ihr das denn bei Zauberduellen: Bannen von Zauberwerk gegen hochgradige Magie (+30 oder so)? Kriegt der Zauberer bei jedem vergeblichen Versuch ZEPs?

 

Tschö,

Markus

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Die Frage, die sich letztendlich stellt, ist die nach dem Sinn einer Aktion. (laut Regeln). Wenn der Zauber sinnvoll eingesetzt war, gibt es EPs. Schließlich hat der Zauberer versucht - Beispiel Maus - eine Möglichkeit zu finden, seine Fesseln los zu werden (ist aber m. E. eh ein Gestenzauber, somit in dieser Situation unbrauchbar...).

Wieviel EPs Du vergibst, ist Deine Sache als SpL.

In einigen Situationen - das abendliche Feuer immer mit einem Feuerfinger zu entzünden - sind jedoch keine EPs angebracht.

 

Marek

 

 

 

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Bannen von Zauberwerk ist halt ein "sonstiger Zauber", also 3 pro AP, die er ausgibt. Wenn er drei Anläufe braucht, entsprechende AP.

Was die Macht über Reihe angeht - sind das nicht eh "sonstige Zauber"? Sie rauben ja keine AP. Und "mit einem Mal" - Ausschalten, das muß nachher entschieden werden - dann hat der Zauber aber auch geklappt und die Frage stellt sich nicht.

 

Also:

Sonstige Zauber: 3 ZEP pro eigenem AP, wenn EW:Zauber klappt.

Heilzauber: 2 AP pro geschenktem AP.

Kampfzauber: geraubte APxGefährlichkeitsfaktor/2 = ZEP; wenn resistiert und der Zauber raubt nicht trotz Resitenz AP (wie Feuerkugel, Blitz), eben keine ZEP.

Zauber, die das Opfer möglicherweise ausschalten (z.B. Schlaf, Macht ü Menschen / Tiere), sind erstmal sonstige Zauber, da sie keine AP rauben (oder schenken :-). Gelingen sie und die Resistenz scheitert, wird am Ende des Kampfes beurteilt, ob das Opfer noch mitgekämpft hatte. Wenn tatsächlich ausgeschaltet: noch vorhandene APXGefährlichkeitsfaktor/2 = ZEP. Wenn resisitiert oder vorher wieder wach geworden, bleiben sie ein sonstiger Zauber: also 3 ZEP pro eigenem AP, da der EW: Zaubern geklappt hat.

 

Thomas aka Mamertus

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