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Hervorgehobene Antworten

Erstellt
comment_2533280

Hallo,

 

Der Spieler würfelt eine 20, doch der NSp des SL nimmt seine Schicksalsgunst, um den Wurf wiederholen zu lassen, da er weiß, beim nächsten Treffer bin ich tot.

 

Der Spieler wiederholt nun grummelnd seinen Wurf:

 

a ) er würfelt wieder eine 20

b ) er würfelt so, dass er noch trifft.

c ) er würfelt so, dass er nicht mehr trifft.

d ) er würfelt eine 1.

 

Wieviele PP darf sich nun der Spieler auf seine Angriffswaffe gutschreiben?

 

1 nur bei a ) 2

2 nur bei a) 1

3 bei a-d) 1

4 bei b-d) 0

Bearbeitet ( von Panther)

comment_2533287

Nach Regel im Kodex, geht deine Voraussetzung nur bei einem Meuchelversuch -S.166-:"

Opfert der Abenteurer einen Punkt an Schicksalsgunst, wird ein eigener Erfolgs- oder Widerstandswurf oder ein Meuchelversuch oder Schadenswurf, der ihn direkt betrifft, wiederholt.

"

und soviel ich weiss, haben NSpf. gar keine Schicksalsgunst (+lt. M4-BEST: bis auf einige übernatürliche Wesen und vom SL vorgesehene andere mächtige Kreaturen).

 

Bei einer Wiederholung zählt das alte Ergebnis gar nicht, somit gilt:

2 & 4

aber da du -bis auf Meucheln- eh im Hausregelbereich bist, ist das rein subjektiv ;-)

Ich würde aber als SL bei a) 2 und bei b-d) 1 PP zu gestehen.

 

 

edit: Drachen haben ggf. welche bzw. für Meucheln ists ja möglich

Bearbeitet ( von seamus)

  • Ersteller
comment_2533380

jo, halb Regelirrtum, halb Hausregel, ich sage mir, wenn eine Figur die Situation für so wichtig erachtet, dass sie SG dafür hausraut, dann soll sie das auch bei einem EW dürfen.

 

Wir hatten schon den Halbling, der fürs Kochen SG raushaute, weil er nicht verlieren wollte und eine fremde normal getroffen Wiederholung, die dann zur 20 wurde. oder ein Schaden der von 5 zu 10 wurde in der Wiederholung.

 

Aber danke für die korrekte und schnelle gute Klärung.

 

Beim Meucheln gegen Spielerfiguren.... naja.... ist schon ein heftiges Design des SL.

Bearbeitet ( von Panther)

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