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Gezielter Hieb und Zuschläge


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Ich habe mal eine Frage:

 

Nehmen wir folgende Situation:

 

A

Angriff +10

 

haut auf

B:

Abwehr+12

 

A macht einen gezielten Hieb auf den Arm des B. B ist momentan wehrlos.

A würfelt eine 8. Er greift also mit 22 den B an.

 

B hat keine erste Abwehr, weil er ja wehrlos ist. Auf die zweite Abwehr bekommt er nun +4 wegen des gezielten Hiebes.

 

Ist es richtig, wenn auch schräg, dass B jetzt mit seiner modifizierten Abwehr von +16 einen Wert des A von 18 abwehren muss? Der erfolgreiche Anriffswert des A liegt also unter 20?

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Verstehe nicht was du meinst. Der Angriff ist erfolgreich ab 20+, wieso sollte er dann bei der zweiten Abwehr plötzlich unter 20 sein?

 

Weil beim zweiten W.Abwehr situationsbediengte Zuschläge auf den EW:Angriff, also hier die +4 wegen wehrlos, nicht hinzugerechnet werden dürfen.

 

Wie JOC richtig sagt, werden nur die Situationsbedingten Zuschläge auf die Abwehr nicht mehr angerechnet (weil die Abwehr bereits überwunden ist).

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Okay.

 

Ihr meint also, dass das so gemeint ist.

 

Ich finde es verwirrend formuliert.

Dort steht:

 

"Sonst werden beim zweiten Widerstandswurf keine der situationsbedingten Zuschläge und Abzüge mehr berücksichtigt."

 

Ich habe das so verstanden, dass beim Zusammenrechnen im zweiten Fall, also dem, nachdem die Abwehr überwunden wurde, keine Zuschläge und Abzüge mehr addiert oder subtrahiert werden. Also bei dem gesamten Ablauf.

 

Ihr meint also, ich glaube es wäre dann sprachlich "korrekter", dass AUF den zweiten Widerstandswurf keine Abzüge oder Zuschläge mehr gerechnet werden.

 

Ist auch nachvollziehbar.

 

Allerdings habe ich dabei noch etwas Bauchschmerzen und ich will euch sagen warum:

 

Es gibt keine "situationsbedingten" Zuschläge auf die Abwehr in der Tabelle, auf die vewiesen wird.

 

Sehen das alle so, wie Akeem und JOC?

Bearbeitet von Einskaldir
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Ich sehe das auch so wie Akeem und JOC und finde es auch nicht mißverständlich formuliert.

 

DFR, S. 248: "Sonst werden beim zweiten Widerstandswurf keine situationsbedingten Zuschläge und und Abzüge (s.S.225) mehr berücksichtigt."

 

Der Bonus von +4, den der Angreifer gegen den Wehrlosen erhält, ist kein situationsbedingter Zuschlag auf den Widerstandswurf, sondern auf den Erfolgswurf des Angreifers.

 

Die Tabelle auf S. 225 definiert sehr wohl Zuschläge/Abzüge auf die Abwehr:

z.B.: Opfer wird von Unsichtbarem Angegriffen, ist überrascht usw.

Zuschläge: waffenloser Kampf +x (+1,+2,+3). Diese sind schon situativ, weil sie ja nur in maximal TR zum tragen kommen, wenn das Opfer auch tatsächlich waffenlos kämpft.

 

Ich kann nach längerer Überlegung deinen Gedanken nachvollziehen, wäre aber selbst nicht darauf gekommen.

 

Gruß,

Orl

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Also um es mal zusammenzufassen:

 

Beim zweiten "Durchgang" bleiben alle Modifikationen des Angriffs bestehen, aber bei der Abwehr kommt einfach nur den entsprechende Körperteilbonus dazu.

Ausgangswert ist die Abwehr, die ein Charakter als Basiswert hat plus eventuellem Abwehrbonus wegen Gewandheit.

 

Richtig?

 

Soweit korrekt.

Aber wird der Abwehrbonus, der durch eine hohe Gewandheit besteht, durch die Mali einer schweren Rüstung wieder vermindert?

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